Arbeitsmarkttrends
Zypern hat am 1. Januar 2008 den Euro eingeführt. Die Regierung erhofft sich neben einen wirtschaftlichen Nutzen durch eiinen Anstieg an Investionen auch, dass der Beitritt zur Euro-Zone die Wirtschaftsräume des geteilten Inselstaates zusammenbringt. Der Euro wird nur im südlichen Inselteil von der griechisch-zypriotischen Regierung eingeführt.
In Zypern sind relativ wenige Menschen arbeitslos (März 2008: 3,7 Prozent). Auch die Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen (9,1 Prozent) und Frauen (4,2 Prozent) liegt weit unter dem europäischen Durchschnitt.
Die Privatwirtschaft dominiert die Produktion des Landes. Bei den Unternehmen handelt es sich im Allgemeinen um kleine Familienbetriebe. Der Dienstleistungssektor, insbesondere der Tourismus, Finanz- und Unternehmensdienstleistungen sowie die Schifffahrt, gilt als das Rückgrat der zypriotischen Wirtschaft. In diesem Bereich finden mehr als zwei Drittel der erwerbstätigen Bevölkerung Lohn- und Brot. Im Industriesektor gehören die Nahrungs- und Getränkeindustrie, Textil-, Chemie-, Metall- und Holzindustrie zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen. In der Exportwirtschaft spielt die Landwirtschaft eine bedeutende Rolle (Exportanteil: 30 %).
Trotz der guten Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage haben Berufseinsteiger nach Abschluss ihrer Berufsausbildung oder ihres Studiums oft Schwierigkeiten, einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz zu finden. Gleichwohl gibt es einen Fachkräftemangel. Es fehlen vornehmlich Handwerker – vor allem im Baubereich – und ungelernte Arbeitskräfte. EU-Bürger haben dort die besten Chancen, wo es an Arbeitskräften mangelt. Aber auch hoch qualifizierte Ärzte und Juristen mit dem Spezialgebiet Europarecht haben gute Chancen, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden.
Griechischkenntnisse sind nicht zwingend Voraussetzung für eine Arbeitsaufnahme in Zypern. Gute Englischkenntnisse sind jedoch unabdingbar.
Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Zypern einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang im Lande aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Für einen längeren Aufenthalt müssen Sie prinzipiell eine Genehmigung beantragen. Was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie auf der Homepage des Innenministeriums unter
http://moi.gov.cy.
Zypern gewährt EU-Bürgern uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Wer sein Geld dort verdienen will, benötigt also keine Arbeitserlaubnis.
Ausführliche Informationen zum Thema "Einreise" bietet Ihnen die Deutsche Botschaft in Nikosia (
www.nikosia.diplo.de).
Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Zypern rangiert bei den Lebenshaltungskosten im Mittelfeld der EU. Dabei gilt: Wer auf einheimische Produkte zurückgreift, kann gute Qualität zu recht günstigen Preisen erhalten. Dies gilt auch besonders für Einkäufe auf den Wochenmärkten. Wesentlich teuerer ist der Erwerb ausländischer Waren.
Rund 600 € pro Monat benötigen laut Schätzungen des DAAD Studierende für Miete, Essen, Bücher und Freizeit. Mietwohnungen kosten zwischen 300 und 800 €. Die Immobilienpreise sind in den letzten jahren stark angestiegen. Dies gilt besonders in den Küstenregionen von Larnaca, Limassol und Paphos. Im Hinterland und den Tälern des Troodos-Gebirges dagegen sind die Preise moderater. Ein frei stehendes Haus kann dort für rund 80.000 € erworben werden.
In den vrgangenen Jahren sind die Enrgiekosten in Zypern stark gestiegen. Die Folge waren Preiserhöhungen für die meisten anderen Produkte und Dienstleistungen. Für Strom zahlen Verbraucher aber immer noch weniger als in Deutschland.
Die Kosten für den Unterhalt einer Wohnung sind im Vergleich zu deutschen Verhältnissen recht niedrig. So zahlt man für Wasser und Strom monatlich rund 30 CYP. Das sind umgerechnet rund 52 € (1 € = 0,58 CYP).
Besonders günstig ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (1 Ticket etwa 0,515 CYP). Sehr moderat sind zudem die Preise für Hausangestellte (20 CYP pro Arbeitstag) und Gärtner (30 CYP).
Mehr Informationen über Preise und Lebenshaltungskosten erhalten Sie bei der Zyprischen Verbraucherschutzzentrale unter:
www.cyprusconsumers.org.cy.
Löhne und Gehälter
Mit seinen Löhnen und Gehältern liegt Zypern derzeit im oberen Mittelfeld der EU-Staaten. Fast in allen Branchen werden zusätzlich Prämien gezahlt. Dadurch liegen die tatsächlichen Einkommen im Schnitt 10 bis 20 Prozent über den Grundgehältern. Zudem werden die Löhne und Gehälter in den meisten Sektoren der Wirtschaft alle sechs Monate an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Weniger gut stehen die Frauen dar. Sie verdienen in der Regel 25 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Der staatlich festgelegte Mindestlohn beträgt 626 € (für Angestellte 666 €).
Weitere Informationen zu Mindestlöhnen und Gehältern erhalten Sie beim zyprischen Arbeitsministerium unter:
www.mlsi.gov.cy.
Durchschnittliche Bruttomonatslöhne in Euro
| Geschäftsführer im Unternehmen | | 4.631 € |
| Wissenschaftler | | 2.679 € |
| Informatiker | | 2.768 € |
| Wirtschaftsrechnungssachverständige | | 3.647 € |
| Techniker und gleichrangige Berufe | | 2.050 € |
| Buchhalter | | 2.046 € |
| Sekretärinnen | | 1.877 € |
| Lagerverwalter | | 1.644 € |
| Telefonistinnen | | 1.191 € |
| Handwerker | | 1.467 € |
| Metallarbeiter | | 1.189 € |
| Kraftfahrzeugmechaniker | | 1.412 € |
| Hilfsarbeitskräfte | | 1.109 € |
Quelle: Bundesagentur für Außenwirtschaft Köln (bfai), 2006
Sozialabgaben und Steuern
Die Lohnnebenkosten liegen zwischen 18 und 26 Prozent. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Mitarbeiter Beiträge an die fünf gesetzlichen Sozialfonds abzuführen. Dies sind die Sozialversicherung, der zentrale Urlaubsfonds, der Arbeitslosenfonds, der Fonds für Aus- und Fortbildung sowie der gesellschaftliche Kohäsionsfonds.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge zur Sozialversicherung zur Hälfte (je 6,3 Prozent der Bemessungsgrundlage). Die Beiträge für die restlichen vier Fonds werden ausschließlich von Arbeitgeberseite bestritten.
Die steuerpflichtigen Bürger Zyperns müssen auf ihre gesamten im In- und Ausland erworbenen Einkünfte Einkommensteuer zahlen. Als steuerpflichtig gelten Personen, die über einen Zeitraum von insgesamt mehr als 183 Tagen pro Steuerjahr in Zypern wohnen. Bei nicht steuerpflichtigen Bürgern werden für die Einkommensteuer lediglich die in Zypern erworbenen Einkünfte zugrunde gelegt. Die aktuellen Steuersätze sehen wie folgt aus: Steuerfrei sind Jahreseinkommen bis zu 10.000 CYP. Bei Einkommen zwischen 10.001 bis 15.000 CYP fallen 20 Prozent Steuern an, zwischen 15.001 bis 20.000 25 Prozent. Bei Beiträgen darüber hinaus liegt der Steuersatz bei 30 Prozent. Weitere Angaben dazu finden Sie im Internet unter
www.horwathpk.com.cy und
www.cyprus.gov.cy.
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter
www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.
Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter
www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf
www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (
www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter
http://ec.europa.eu/youreurope,
www.anabin.de und
www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.
Arbeits- und Vertragsrecht
Die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Einen Überblick dazu können Sie sich auf der Informationsplattform des Amtes für Arbeitsbeziehungen (
www.mlsi.gov.cy) verschaffen.
Das Amt für Arbeitsbeziehungen kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen seitens der Arbeitgeber, die bei Verstoß mit Sanktionen rechnen müssen. So sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, neue Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss genauestens über die Beschäftigungsbedingungen zu informieren. Allerdings gibt es in Zypern kein einheitliches System für den Abschluss von Arbeitsverträgen. So schreibt das Gesetz nicht vor, dass Arbeitsverträge schriftlich verfasst werden müssen.
Das Beschäftigungsverhältnis beginnt meistens mit einer 26 Wochen dauernden Probezeit, die beidseitig ohne Angabe von Gründen beendet werden kann.
Fest angestellte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Werden sie ungerechtfertigt entlassen (bei mindestens 26 Wochen Betriebszugehörigkeit), steht ihnen eine Entschädigung zu. Dies gilt auch dann, wenn ein Mitarbeiter wegen unzumutbaren Verhaltens des Arbeitgebers selbst kündigt. Arbeitnehmer, die wegen Arbeitskräfteüberschuss entlassen werden, haben Anspruch auf eine Überschussvergütung aus dem Fonds für Arbeitskräfteüberschuss. Insolvenzgeschädigte wiederum erhalten Zahlungen aus einem Sonderfonds. Ansonsten gelten - abhängig von der jeweiligen Beschäftigungsdauer - Kündigungsfristen zwischen einer Woche und zwei Monaten.
In Zypern werden meist unbefristete Arbeitsverträge geschlossen. Ausnahme hiervon bilden der Fremdenverkehr und die Landwirtschaft, wo saisonale Beschäftigungsverhältnisse üblich sind. Dabei gilt laut Gesetz für befristete als auch für Teilzeitbeschäftigungen: Den so Beschäftigten dürfen im Vergleich zu unbefristet Beschäftigten keinerlei Nachteile entstehen. Zudem sind Befristungen nur zulässig bis zu einer Gesamtlaufzeit von höchstens 30 Monaten.
Die Höchstarbeitszeiten sind gesetzlich festgelegt und liegen in der Regel zwischen 38 und 40 Stunden. Wer länger arbeiten muss, erhält dafür eine Überstundenvergütung.
Die täglichen Arbeitszeiten variieren je nach Wirtschaftszweig und Beruf. In den meisten Unternehmen wird von 8 bis 17.30 Uhr gearbeitet, mit einer Mittagspause zwischen 13 und 14 Uhr. Jeder Arbeitnehmer hat zudem Anspruch auf einen Mindesturlaub von vier Wochen (20 Arbeitstage bei einer Fünftage- sowie 24 Arbeitstage bei einer Sechstagewoche).
Sozialversicherung
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter
www.bmas.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter
www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen im griechischen Teil von Zypern gemeinsam die Kosten des Sozialversicherungssystems, das Leistungen für Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Mutterschutz umfasst.
Ein einheitliches nationales Krankenversicherungssystem gibt es im griechischen Teil des Landes bislang nicht. Dies soll sich nach den Plänen der Regierung zügig ändern. Der Plan zur Einführung eines nationalen Krankenversicherungssystems (National Health Insurance System, NHIS) sieht erstmals eine Pflichtversicherung für die rund 715.000 Einwohner vor. Finanziert werden soll das NHIS zur Hälfte durch den Staat, zu 28 Prozent durch die Arbeitgeber und zu 22 Prozent durch die Erwerbstätigen. Geplant ist, dass jeder Arbeitnehmer einen Beitrag von zwei Prozent seines Einkommens an die Krankenversicherung entrichtet, Arbeitgeber sollen 2,55 Prozent des Bruttogehaltes beisteuern.
Bisher ist die Gesundheitsversorgung durch ein Nebeneinander staatlicher und privater Anbieter geprägt, was häufig zu einer Überversorgung und Fehlsteuerung führt. Das staatliche Leistungsangebot umfasst jede Art haus- und fachärztlicher Behandlung, stationäre Leistungen, alle verordneten Arzneimittel sowie Behandlungen im Ausland, die in Zypern nicht erbracht werden können.
Bestimmte Personengruppen haben einen Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung in ambulanten und stationären staatlichen Einrichtungen: Haushalte mit mehr als drei Kindern, Rentner, bestimmte Gruppen chronisch Kranker, Soldaten, Mitarbeiter von Regierungsorganisationen, Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen unter 10.000 € und Haushalte mit bis zu drei Kindern, deren Einkommen maximal 17.000 € beträgt. Einen Eigenanteil von 50 Prozent für alle notwendigen medizinischen Leistungen müssen folgende Gruppen zahlen: Alleinstehende mit Einkünften zwischen 10.000 und 15.000 € und Haushalte mit bis zu drei Kindern, deren Einkommen zwischen 17.000 und 24.000 € liegt.
Weitere Informationen zum Gesundheitssystem finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsministeriums unter
www.moh.gov.cy.
Arbeitslose erhalten Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, sofern sie unverschuldet ihre Arbeit verloren haben. Das gilt auch, wenn jemand selbstständig erwerbstätig war.
Wenn die Kinder mitkommen...
Für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren stehen sowohl staatliche (kostenlos) als auch private Kinderkrippen zur Verfügung. Ab dem dritten Lebensjahr können die Kinder die Vorschule besuchen, ab dem fünften Lebensjahr ist sie obligatorisch. Die Vorschulerziehung wird von staatlichen (griechischsprachigen) sowie privaten (griechisch- und fremdsprachigen) Einrichtungen angeboten. Die privaten Kindergärten kosten im Monat zwischen 120 bis 260 €, die staatlichen maximal 80 €.
Die allgemeine Schulpflicht beginnt im Alter von fünf Jahren und acht Monaten und endet mit der Vollendung des 15. Lebensjahres. Sie wird mit dem Besuch der sechsjährigen Primarschule und der sich ohne Zwischenprüfung anschließenden dreijährigen Sekundarstufe I (Gymnasio) erfüllt. Für Kinder, die nicht Griechisch sprechen, werden spezielle Unterrichtsstunden zum Erlernen der griechischen Sprache angeboten. Die drei Jahre dauernde Sekundarstufe II ist in einen allgemeinen Zweig (Lykeio), einen technischen und einen berufsbezogenen Zweig aufgeteilt. Sie bereitet die Schüler auf die Prüfung zur Erlangung der Hochschulreife vor.
Neben den kostenfreien staatlichen Schulen gibt es ein großes Angebot an Privatschulen. Hier sind häufig Englisch sowie Französisch und Russisch Unterrichtssprache. Die Jahresgebühren liegen hier im Durchschnitt zwischen 3.500 und 6.125 €.
Detaillierte Informationen über das zyprische Schulwesen finden Sie im Internet unter
http://europa.eu/youth und
http://ec.europa.eu/ploteus.
Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen an alle Familien für jedes Kind (bis zum 18. Lebensjahr) gezahlt. Die jährlichen Grundbeträge liegen zwischen 355 € (1 Kind) und 2.131 € bei 3 Kindern. Ab dem vierten Kind liegt der Betrag pro Kind bei 1.065 €. Zudem kann es, abhängig vom Jahreseinkommen, Zulagen geben. Bei Familienjahreseinkommen unter 10.230 € ist dies zum Beispiel wie folgt geregelt: 1 Kind: 89 €, 2 Kinder: 355 €, 3 Kinder: 799 €, ab dem 4. Kind: 355 € pro Kind. Das Kindergeld für Familien mit einem Kiind oder zwei Kindern wird am Ende eines Jahres oder für Familien mit drei oder mehr Kindern monatlich per Scheck gezahlt.
Jährliche Kindergeldbeträge
Anzahl der Kinder
in der Familie | Jährlicher
Grundbetrag | Ergänzender Betrag für Familien
mit einem Einkommen unter
10.230 € | Ergänzender Betrag für Familien
mit einem Einkommen zwischen
10.230 € und 20.460 € |
| | | |
| 1 Kind | 355 € | 89 € | 44 € |
| 2 Kinder | 710 e | 355 € | 266 € |
| 3 Kinder | 2.131 € | 799 € | 666 € |
| 4 oder mehr Kinder | 1.065 € pro Kind | 355 € pro Kind | 222 € |
Quelle: Botschaft Zypern/Berlin 2006
Schwangeren (versicherten Arbeitnehmerinnen und Selbstständigen) sowie Versicherten, die ein Kind unter 12 Jahren adoptieren, steht Mutterschaftsgeld zu. Für Schwangere gilt eine Laufzeit von 16 Wochen (ab der sechsten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin). Im Falle einer Adoption wird das Mutterschaftsgeld 14 Wochen gewährt. Die Höhe richtet sich nach dem Wochendurchschnitt der versicherungspflichtigen Bezüge aus dem Beitragsvorjahr.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Zypern":
Mobil in Europa - Zypern (
pdf, 1.24 MB)
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. 