Arbeitsmarkttrends
Der ungarische Arbeitsmarkt kommt nicht so recht in Gang. Die Arbeitslosenquote liegt mit 7,6 Prozent (März 2008) knapp über dem Durchschnittswert der EU 27. Die meisten anderen neuen Mitgliedstaaten stehen wesentlich besser da. Die Jugendarbeitslosigkeit ist mit 19,5 Prozent ein ernst zu nehmendes Problem. Die Beteiligung der erwerbsfähigen Bevölkerung am Berufsleben liegt mit 57,3 Prozent weit unter dem europäischen Durchschnitt (65,4 Prozent).
Die Regionen.sind unterschiedlich stark von Arbeitslosigkeit betroffen. In Mittelungarn einschließlich Budapest sowie im Westen und Nordwesten des Landes ist sie relativ niedrig, in den übrigen Landesteilen jedoch recht hoch.
Im ehemaligen Agrarland Ungarn gewinnen die Dienstleistungen zunehmend an Bedeutung. Knapp zwei Drittel aller Personen, die im Erwerbsleben stehen, arbeiten inzwischen im Dienstleistungssektor. Vor allem die Immobilienbranche floriert, die zusammen mit den Unternehmensdienstleistungen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Jobmotor ist. Auch Handel und Tourismus sind Wachstumsbranchen. Im Industriesektor nimmt das verarbeitende Gewerbe mit rund 700.000 Mitarbeitern eine besonders starke Position ein. Die bedeutendste ist die Elektronik- und Elektrotechnikbranche.
Fachkräftemangel besteht vor allem in den Regionen Mittelungarn sowie in Mittel- und Westtransdanubien. Überdurchschnittlich hoch und anhaltend ist er im verarbeitenden Gewerbe, im Baugewerbe und im Bereich Finanzdienstleistungen. Im Gesundheitswesen mangelt es landesweit an Fachkräften. Ausländische Arbeitnehmer nehmen vorwiegend einfache Tätigkeiten wahr.
Die Anzahl der Studierenden ist seit dem Systemwechsel rapide gewachsen. Das akademische Arbeitskräfteangebot stimmt jedoch nicht mit der gegenwärtigen Nachfrage nach akademischen Arbeitskräften am Arbeitsmarkt überein. Auf der einen Seite gibt es ein deutliches Überangebot an Lehrern, Juristen, Wirtschafts- und Geisteswissenschaftlern. Dies hat dazu geführt, dass Arbeitskräfte mit einer niedrigeren Berufsausbildung von Akademikern aus Tätigkeitsbereichen verdrängt werden, für deren Ausübung ihre Ausbildung völlig ausgereicht hätte. Auf der anderen Seite mangelt es an Ärzten, Ingenieuren, Logistikern und Geschäftsführern. Der größte Fachkräftemangel besteht in Budapest und den westlichen Regionen Ungarns.
"In Ungarn werden von den Unternehmen vor allem gut qualifizierte Arbeitskräfte in modernen Zweigen nachgefragt. Im gewerblichen Bereich sind dies zum Beispiel Maschinenschlosser, Elektronikmechaniker, NC-CNC-Maschinenbediener, Maschinisten, EDV-Facharbeiter, Dreher, Maschinenbautechniker, Schweißer oder Elektrotechniker. Im kaufmännischen Bereich hat man gute Chancen zum Beispiel als Logistikkaufmann, Sales-Manager, Handelsfilialleiter oder Speditionskaufmann. Die ungarische Sprache ist jedoch in den meisten Fällen ein Muss."
Mária Boros-Huber, Geschäftsführerin des Deutsch-Ungarischen Bildungszentrums in Budapest
Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger dürfen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Ungarn einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Ungarn aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Das Recht, als EU-Bürger überall in der erweiterten Union arbeiten zu können, kann von einzelnen Mitgliedstaaten für eine Übergangszeit eingeschränkt werden. Ungarn macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und hat die Freizügigkeit für deutsche Arbeitnehmer, die in Ungarn arbeiten wollen, eingeschränkt. Welche Regelungen für Staatsbürger anderer EU-Mitgliedstaaten in Ungarn gelten, erfahren Sie unter
http://eures.europa.eu.
Deutsche Arbeitnehmer, die nach Ungarn einreisen wollen, um dort zu arbeiten, müssen vorher bei der ungarischen Botschaft ein Arbeitsvisum beantragen.Es dauert mindestens zwei Monate, bis die botschaft darüber entscheidet. Anschließend müssen sie beim ungarischen Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis anfordern. Sie muss jedes Jahr erneuert werden. Außerdem sind noch ein Gesundheitszeugnis und Qualifikationsnachweise vorzulegen. Der Arbeitgeber muss auf jeden Fall mindestens zwei Monate im Voraus seinen Arbeitskräftebedarf melden. Dann wird zunächst geprüft, ob der Arbeitsplatz mit einem ungarischen Bürger besetzt werden kann.
Das ungarische Gesetz schreibt eine Arbeitsgenehmigung für Bürger aus Deutschland vor. Es gibt jedoch Ausnahmen - etwa für Mitarbeiter in Schlüsselpositionen oder wenn Personal gemäß einer bilateralen Vereinbarung eingestellt wird. Solche Fälle sind durch Artikel 6 und Artikel 7 des Ministerialerlasses Nr. 8 des Sozial- und Familienministeriums vom 10. November 1999 über Arbeitsgenehmigungen für ausländische Staatsbürger in Ungarn sowie durch den Regierungserlass über bilaterale Vereinbarungen geregelt. Ungarn hat mit Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Österreich und der Schweiz bilaterale Vereinbarungen unterzeichnet (
http://eures.europa.eu).
Löhne und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Die Leb enshaltungskosten sind in den vergangenen Jahren angestiegen - unter anderem, weil die ungarische Regierung imSeptember 2006 die Mehrwertsteuer auf 20 Prozent angehoben hat. Vor allem die Mieten unterscheiden sich je nach Region stark. In kleineren Städten wie Györ oder Szeged lässt es sich günstig leben. In Budapest zahlt man in der Regel sehr hohe Mietpreise: für eine kleine Wohnung bis zu 500 € warm; insgesamt liegen die Lebenshaltungskosten dort aber etwa um ein Viertel niedriger als in deutschen Großstädten. Tabakwaren, der öffentliche Verkehr und Dienstleistungen in den Bereichen Gastronomie, Wellness und Haushaltshilfe sind in Ungarn zum Teil wesentlich günstiger als in Deutschland.
Löhne und Gehälter
Ungarn zählt innerhalb der EU zu den Ländern mit relativ niedrigen Löhnen: Anfang 2007 lag das gesetzliche Mindesteinkommen bei umgerechnet 266 €, der durchschnittliche Bruttolohn bei 849 € pro Monat. Jedoch steigen die Vergütungen kontinuierlich an. Im Norden, Süden und Osten des Landes verdient man deutlich weniger als in den zentralen Regionen, im Großraum Budapest am meisten. Je höher die Position des ARbeitnehmers, desto geringer fallen die regionalen Gehaltsunterschiede aus: So erhalten Geschäftsführer in der Hauptstadt bis zu ein Fünftel mehr als in der Provinz, während FAcharbeiter und ungelernte Kräfte teilweise das Doppelte verdienen.
Neben der Qualifikation des Arbeitnehemrs spielt auch die Unternehmensgröße eine bedeutende Rolle für die Höhe der Vergütung: Je größer das Unternehmen, desto besser die Bezahlung. Ausländische Unternehmen zahlen - vor allem für leitende Angestellte - meist höhere Löhne und Gehälter als ungarische Firmen und bieten variable Vergütungsbestandteile an. Dazu gehören prämien, provisionen und Zusatzleistungen wie betriebliche Altersversorgungen, Handys und Firmenwagen.
Die höchsten Vergütungen zahlt die Branche Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: Vollzeitbeschäftigte erhielten dort Anfang 2007 durchschnittlich 349.000 HUF (1.416 €) brutto pro Monat. In der verarbeitenden Industrie bekamen im selben Zeitraum Arbeiter durchschnittlich 127.700 HUF (518 €), Angestellte 273.200 HUF (1.108 €), in der Baubranche Arbeiter 100.700 HUF (408 €), Angestellte 196.800 HUF (799 €), im Hotel- und Gaststättengewerbe Arbeiter 99.000 HUF (402 €), Angestellte 194.000 HUF (787 €), in der Immobilienbranche Arbeiter 97.300 HUF (395 €), Angestellte 256.600 HUF (1.041 €). Das Ungarische Zentralamt für Statistik erhebt regelmäßig aktuelle Daten über Löhne und Gehälter. Sie können Sie unter
http://portal.ksh.hu kostenlos abrufen.
Sozialabgaben und Steuern
Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben beträgt 16 Prozent des Bruttogehalts: Arbeitnehmer zahlen 6 Prozent ihrer Bruttovergütung in die Krankenversicherung ein; die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung betragen 1,5 Prozent, die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung 8,5 Prozent. Der Restbetrag bildet das zu versteuernde einkommen. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nur bei der Rentenversicherung. Sie liegt bei 69 € pro Kalendertag.
Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen bis zu 1.700.000 HUF (6.237 €) führen 18 Prozent für die Einkommensteuer ab. Nach Berechnungen des ungarischen Finanzministeriums gilt dieser Steuersatz für drei Viertel aller Steuerpflichtigen. Auf Einkommen, die zwischen 1.700.000 HUF und dem Betrag der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung liegen (derzeit 6.325.450 HUF) oder 23.206 €), werden 36 Prozent erhoben. Einkommensteile, die die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, werden mit 40 Prozent besteuert.
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter
www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.
Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter
www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf
www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (
www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter
http://ec.europa.eu/youreurope,
www.anabin.de und
www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.
Arbeits- und Vertragsrecht
Die Arbeitsbedingungen werden in erster Linie durch das ungarische Arbeitsgesetzbuch von 1992 geregelt, das seither mehrfach überarbeitet wurde. Für einige Branchen und Betriebe gelten Kollektivverträge - allerdings spielen sie in Ungarn aufgrund der Schwäche der Gewerkschaften keine bedeutende Rolle.
Laut Gesetz muss der Arbeitsvertrag schriftlich abgefasst werden und folgende Inhalte enthalten: den Arbeitsbeginn, die Art der Tätigkeit, den Arbeitsort sowie das Entgelt und seine Bestandteile. Befristete Arbeitsverträge dürfen maximal für fünf Jahre abgeschlossen werden. Die Probezeit darf höchstens drei Monate dauern. In der Probezeit können beide Parteien mit sofortiger Wirkung kündigen. Danach muss der Arbeitgeber eine gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen einhalten. Sie erhöht sich in Abhängigkeit von der Dauer des Arbeitsverhältnisses auf bis zu 90 Tage. Kündigt der Arbeitgeber rechtmäßig, muss er in der Regel eine Abfindung zwischen einem und sechs Monatsgehältern zahlen. Befristete Verträge können nicht ordentlich gekündigt werden. Der Arbeitgeber kann sie nur vorzeitig auflösen, wenn er für die anschließende zeit (höchstens ein Jahr) im Voraus den Arbeitslohn auszahlt.
Die reguläre Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Einschließlich der Überstunden darf sie 12 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche nicht übersteigen. Überstunden werden mit einem Zuschlag von einem halben Stundenlohn vergütet oder in Freizeit ausgeglichen - leitende Angestellte haben allerdings keinen Anspruch darauf. Für Schichtarbeit gibt es Zuschläge von 15 Prozent oder 30 Prozent. Jeder Arbeitnehmer hat das REcht auf zwei volle Ruhetage pro Woche. Sonntags darf nur in Ausnahmefällen gearbeitet werden.
Wie viel Urlaub man bekommt, hängt vom persönlichen Lebensalter ab: Arbeitnehmer bis zum Alter von 25 Jahren haben einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage, danach steigt die Anzahl der Urlaubstage stufenweise an, ab dem Alter von 45 Jahren stehen Arbeitnehmern 30 Urlaubstage zu. eltern, die Kinder unter 16 Jahren erziehen, können je nach Anzahl ihrer Kinder einen Zusatzurlaub von zwei bis sieben Tagen pro Jahr in Anspruch nehmen. Außerdem gibt es zehn Feiertage.
Sollten Sie in Ungarn arbeitsrechtliche Probleme bekommen, sind der Betriebsrat Ihres Unternehmens oder die Gewerkschaftsorganisation hilfreiche Ansprechpartner: Informationen finden Sie unter
www.mszosz.hu und im EURES-Portal unter
http://eures.europa.eu. Die Deutsche Botschaft in Budapest stellt auf ihrer Homepage
www.budapest.diplo.de Listen deutschsprachiger Rechtsanwälte kostenlos zur Verfügung. Außerdem können Sie sich an das Ungarische Ministerium für Soziales und Arbeit wenden:
www.szmm.gov.hu.
Sozialversicherung
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter
www.bmas.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter
www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Die Bereiche Krankheit, Mutterschaft und Alter, einschließlich Invalidität und Leistungen für Hinterbliebene, sowie Arbeitslosigkeit werden in der ungarischen Sozialversicherung aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen und aus Steuern finanziert. Die Beiträge für die Rentenversicherung trägt der Arbeitnehmer allein. Der Versicherungsbereich Arbeitsunfälle/Berufskrankheiten wird aus Arbeitnehmerbeiträgen und Steuern finanziert. Für die Pflege gibt es kein eigenständiges Sicherungssystem. Familienleistungen sind steuerfinanziert.
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer und Selbstständige sozialversicherungspflichtig. Ausnahmen gelten für Angestellte ausländischer Unternehmen; sie können jedoch auf freiwilliger Basis in die ungarischen Sozialkassen einzahlen, um einen Anspruch auf medizinische Leistungen des ungarischen Gesundheitssystems zu erlangen. Der Arbeitgeber muss einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge seiner Angestellten tragen.
Wenn die Kinder mitkommen...
Für Eltern sehr junger Kinder ist es in Ungarn bisweilen nicht leicht, Beruf und Erziehung zu verbinden. Teilzeit-Arbeitsverhältnisse sind selten - auch Frauen arbeiten in der Regel ganztags. Allerdings will der Staat durch das "Aktionsprogramm für Arbeit 2000" Teilzeitarbeit und flexible Arbeitszeiten fördern, um Eltern bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Krippen und Kindergärten werden von den lokalen Behörden betrieben. Ab drei Jahren können Kinder die Vorschulerziehung besuchen; ab fünf Jahren sind sie verpflichtet, daran teilzunehmen. Sie findet in Kindergärten statt und ist in den öffentlichen Einrichtungen kostenlos. Gebühren werden lediglich für Mahlzeiten und Ausflüge erhoben. Mit sechs oder sieben Jahren wechseln die Kinder in die Grundschule. Schulpflicht besteht bis zum Alter von 18 Jahren. Das Schuljahr beginnt Ende August/Anfang September.
Eltern werden in Ungarn mit zahlreichen finanziellen Leistungen unterstützt. Schwangere, die während der letzten zwei Jahre vor der Geburt mindestens 180 Tage krankenversichert waren, heralten Mutterschaftsgeld in Höhe von 70 Prozent des durchschnittlichen Bruttotageslohns während des vorangegangenen Jahres. Es wird für die Dauer von 24 Wochen (Mutterschaftsurlaub) gezahlt. Vier Wochen davon können vor der Geburt iin Anspruch genommen werden. danach erhalten versicherte Elternteile, die ihr Kind zu Hause betreuuen, Kinderbetreuungsgeld - ebenfalls in Höhe von 70 Prozent des Bruttotageslohns. Es wird ausbezahlt, bis das Kind das zweite Lebensjahr vollendet hat. Zudem erhalten Versicherte eine Geburtsbeihilfe in Höhe von 225 Prozent des Mindestbetrags der Altersrente, also derzeit 58.050 HUF (230 €). Unabhängig von einer Krankenversicherung bekommen Eltern Erziehungsgeld, wenn sie bis zum 18. Lebensmonat ihres Kindes keine Erwerbstätigkeit ausüben und ihr Kind zu Hause betreuuen. Es kann maximal bezogen werden, bis das Kind drei Jahre alt ist und beträgt derzeit 25.800 HUF (102 €) pro Monat.Zudem erhalten Eltern Kindergeld, wenn die Kinder im eigenen Haushalt leben: Für ein Kind 11.000 HUF (44 €), für zwei Kinder 12.000 HUF (47 €) pro Kind, für drei oder mehr Kinder 14.000 HUF (55 €) pro Kind. Alleinerziehende bekommen höhere Beträge. Detaillierte Informationen zu den Mutterschafts- und Familienleistungen bekommen Sie über das MISSOC-Informationssystem der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu.
Ausführliche englischsprachige Informationen über das ungarische Bildungssystem erhalten Sie auf der Homepage des Bildungsministeriums unter
www.om.hu.
Weiterbildung
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland (
www.ibs.inwent.org ). Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen das Portal über
www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
www.europass-info.de.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Ungarn":
Mobil in Europa - Ungarn (2009) (
pdf, 1.51 MB)
Weitere Informationen und Beratungsangebote :
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. 