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Tschechische Republik

Arbeitsmarkttrends

Die Arbeitslosigkeit liegt mit einer Quote von 4,5 Prozent im März 2008 deutlich unter dem EU-Durchschnitt, die Erwerbstätigkeit darüber (66,1 Prozent). Besonders niedrig ist die Arbeitslosenquote in der Hauptstadt Prag (etwa 2,8 Prozent), am höchsten in der nordböhmischen Region Usti (etwa 11,3 Prozent). Sorgen bereitet die hohe Jugendarbeitslosigkeit (9,3 %). Hier schneidet Tschechien jedoch besser ab als so mancher Mitgliedstaat der alten EU (Spanien, Belgien, Schweden, Frankreich).

Der Dienstleistungssektor ist mittlerweile der wichtigste Arbeitgeber. Rund 56 Prozent der Beschäftigten finden hier ihr Auskommen. Industrie und Handel wurden in die zweite Reihe verwiesen. Die Landwirtschaft spielt für den Broterwerb nur noch eine untergeordnete Rolle (etwa 3,7 Prozent).

Im Gegensatz zu anderen osteuropäischen Mitgliedstaaten ist es in Tschechien nach dem EU-Beitritt nicht zu einem Exodus von Arbeitskräften gekommen. Die Zahl tschechischer Arbeitsmigranten hält sich mit weniger als tausend Personen pro Jahr in Grenzen. Hingegen steigt die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer kontinuierlich an; sie liegt nach offiziellen Angaben derzeit bei fast 200.000. Eine Ursache dafür liegt im Nachwuchsmangel auf dem tschechischen Arbeitsmarkt.

"Tschechien ist für viele deutsche Firmen ein attraktiver Standort geworden. Bewerber, die über eine gute Qualifikation hinaus Tschechisch können und sich mit der tschechischen Lebensweise und Kultur auskennen, haben hier die besseren Karten. Wer schon mal ein Praktikum in Tschechien gemacht hat oder dort zum Studium war, zeigt, dass er bereit ist, sich auf Neues einzulassen. Das ist wichtig, um sich in der erweiterten EU behaupten zu können."

Thomas Rudner, Leiter von Tandem Regensburg, das den deutsch-tschechischen Jugendaustausch koordiniert (www.tandem-org.de)


Auf dem tschechischen Arbeitsmarkt mangelt es seit einigen Jahren und in allen Regionen an technischen Fachleuten. Es fehlen in erster Linie Maschinenbauingenieure und Konstrukteure. Darüber hinaus besteht ein Bedarf an Bau- und Elektroingenieuren, Metallfacharbeitern, Schlossern, Maschinen-, Werkzeug- und Elektromechanikern.

Für Deutsche, die in Tschechien arbeiten möchten, sind Tschechischkenntnisse ein klarer Vorteil, doch nicht unumstößliche Voraussetzung. Die sprachlichen Erfordernisse hängen von der Absprache mit dem potenziellen Arbeitgeber ab. Das ortsübliche Gehalt ist wesentlich niedriger als in Deutschland. Der Bruttodurchschnittslohn liegt bei 19.968 Kronen (etwa 712 Euro).

Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Tschechische Republik einreisen. Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen muss keine spezielle Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Nach 30 Tagen ist eine Registrierung bei der zuständigen Stelle der Fremdenpolizei erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten sind deutsche Staatsangehörige berechtigt (nicht verpflichtet), die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Eine Aufenthaltserlaubnis ist aber durchaus empfehlenswert. Denn in der Praxis kann sie durchaus hilfreich sein, zum Beispiel bei der Sozialversicherung. Dem Antrag beizulegen sind ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, zwei Passbilder, der Zweck des Aufenthalts sowie der Nachweis über die Krankenversicherung und eine eidesstattliche Erklärung darüber, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Danach stellt die Behörde einen Ausweis aus. Das entsprechende Antragsformular ist bei der Fremdenpolizei erhältlich, kann aber auch auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik www.mvcr.cz heruntergeladen werden. Die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung nimmt zwei Monate in Anspruch. Die Tschechische Republik gewährt allen Unionsbürgern den freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de (>Länder- und Reiseinformationen).

Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten sind verglichen mit den Preisen in Deutschland wesentlich niedriger. Sie liegen im Durchschnitt gut ein Drittel unter dem deutschen Niveau. Das gilt vor allem für die ländlichen Gegenden, während die Preise in der Region um die Hauptstadt Prag spürbar anziehen.

Etwa ein Viertel ihres Einkommens geben die Tschechen für Lebensmittel aus, rund 16 Prozent für Kultur und Freizeit und etwa 14 Prozent für Verkehr und Telekommunikation. Hinzu kommen die Kosten fürs Wohnen (etwa 18 Prozent). Am teuersten ist das Wohnen in den Großstädten mit niedriger Arbeitslosigkeit, wie Prag und Plzeň. In Tschechien gibt es Wohnungen im Eigentum der Gemeinden mit sogenannter regulierter Miete. Die Möglichkeit, eine solche Wohnung zu erlangen, ist jedoch sehr gering. Eine weitere Option ist das Anmieten einer Genossenschaftswohnung oder einer Wohnung im sogenannten "persönlichen Eigentum". Häufige Praxis ist der Abschluss von Mietverträgen für eine bestimmte Zeit. Vor der Unterzeichnung eines solchen Vertrages sollten Sie jedoch unbedingt einen Juristen um Rat fragen.

Durchschnittliche Lebenshaltungskosten

Brot0,55 €
Mineralwasser (1,5 l)0,44 €
Zucker (1 kg)0,98 €
Kartoffeln (1 kg)0,73 €
Tomaten (1 kg)1,60 €
Huhn, gekühlt (1 kg)1,27 €
Big Mac2,04 €
Pizza Margherita (Restaurant)3,82 €
Steak (Restaurant)7,27 €
Gulasch mit Knödel (Restaurant)2,18 €
Red Bull1,20 €
Mikrowelle36,37 €
Damenpullover18,19 €
Strümpfe1,82 €
Elektrizität (üblicher Haushalt)50,92 €
Benzin (1 l)1,02 €


Quelle: bfai 2007

Löhne und Gehälter

Arbeitgeber sind in Tschechien verpflichtet, ihren Mitarbeitern wenigstens einen Mindestlohn zu bezahlen. Der wird per Verordnung von der Regierung festgelegt und liegt 15 Prozent über dem Existenzminimum. Zurzeit beträgt er 1,71 € (48,10 CZK) pro Arbeitsstunde und 285,66 € (8.000 CZK) pro Monat.

Der monatliche Durchschnittslohn liegt aktuell bei rund 743 € (20.399 CZK). Allerdings gibt es starke Schwankungen je nach Branche, Position und Geschlecht. Bei Managerposten beispielsweise erhalten Frauen bis zu 50 Prozent weniger Gehalt. Die sinkende Arbeitslosigkeit und wachsende Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeitern wirken sich insgesamt positiv auf die Lohn- und Gehaltsentwicklung aus. Die höchsten monatlichen Bruttodurchschnittslöhne werden im IT-Sektor gezahlt (etwa 1.650 €), gefolgt von den Finanzdienstleistungen (1.560 €) und dem Energiesektor (1.090 €). Die niedrigsten Löhne gibt es in der Textilindustrie (500 €), dem Hotel- und Gaststättengewerbe (510 €) und in der Landwirtschaft. Wer über gute Fremdsprachenkenntnisse verfügt, kann sein Gehalt um 180 bis 360 € erhöhen.

Der Arbeitsmarkt wird in hohem Maße durch ausländische Investitionen bestimmt. Die Löhne und Gehälter in Unternehmen mit ausländischer Beteiligung fallen rund 10 Prozent höher aus als die nationalen Durchschnittsgehälter. In der Regel erhalten hier die Mitarbeiter neben einem Grundgehalt variable, erfolgsbezogene Bezüge Die Höhe der Erfolgsbeteiligung steigt mit dem hierarchischen Rang. So erhalten Geschäftsführer durchschnittlich 17 Prozent und Führungskräfte 13 Prozent ihrer Gesamtbezüge erfolgsabhängig.

Bruttomonatslöhne nach ausgewählten Positionen im Jahr 2006

Ges
chäftsführer einer größeren Niederlassung
4.760-14.610 €
Geschäftsführer eines kleinen bis mittleren Unternehmens1.270-7.230 €
Vertriebsleiter1.830-5.890 €
Ingenieur880-1.800 €
Programmierer1.480-2.290 €
Sekretärin mit Fremdsprachenkenntnissen710-1.060 €
Facharbeiter640-950 €
Buchhalter706-1.230 €
Kraftfahrer420-636 €
Ungelernte Arbeitskraft350-460 €
Bildungswesen-461 €


Quelle: Vergütungsstudie DTIHK/Kienbaum 2006/2007; CSU; Wirtschaftszeitungen; www.jobs.cz

Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.

Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist



Der schriftlichen Bewerbung müssen Sie in der Regel keine Zeugnisse oder Referenzen beilegen. Allerdings sollten Sie diese Nachweise zum Vorstellungsgespräch mitnehmen.

Unternehmen in Tschechien wählen ihre Mitarbeiter in der Regel nach den schriftlichen Bewerbungsunterlagen und den Ergebnissen der Vorstellungsgespräche aus. Es ist üblich, dass ein Bewerber zu mehreren Gesprächen eingeladen wird. Bei der Besetzung von Führungspositionen kommen oftmals Auswahltests zum Einsatz (zum Beispiel Assessment Center).

Eine schriftliche Bewerbung besteht üblicherweise aus einem etwa einseitigen Anschreiben und einem chronologisch gestalteten Lebenslauf. Im Anschreiben sollte Ihre Motivation und Qualifikation für eine bestimmte Stelle zum Ausdruck kommen. Der Lebenslauf sollte Angaben zur Aus- und Weiterbildung, zu beruflichen Erfahrungen sowie Kenntnissen und Fähigkeiten enthalten. Zeugniskopien und Referenzen sind bei einer schriftlichen Bewerbung meist nicht erforderlich. Informieren Sie sich vorab gründlich (zum Beispiel mit Hilfe des Internets) über das Unternehmen und ihre dortigen Ansprechpartner.

Arbeits- und Vertragsrecht

Seit 2007 gibt es in der Tschechischen Republik ein neues Arbeitsgesetzbuch. Es regelt die Arbeitsbedingungen sowie Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ausgenommen davon sind einige Bedienstetengruppen im öffentlichen Bereich wie Staatsanwälte und Angehörige der Streitkräfte.

Dem Gesetz zufolge müssen Arbeitsverträge schriftlich vereinbart werden, sobald ein Beschäftigungsverhältnis länger als einen Monat dauert. Liegt es darunter, muss Ihnen der Arbeitgeber nur auf Verlangen einen schriftlichen Vertrag aushändigen. Zudem müssen Arbeitsverträge mindestens folgende Angaben enthalten: Arbeitsort, Arbeitszeiten (inklusive Zeitplan der wöchentlichen Arbeitsstunden), Tätigkeitsbeschreibung, Lohn- oder Gehaltshöhe, Auszahlungsart und -zeitpunkt, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch. Fehlen solche Angaben, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sie Ihnen nachträglich schriftlich mitzuteilen (innerhalb der ersten vier Wochen nach Beschäftigungsbeginn).

In Tschechien können Arbeitsverträge unbefristet oder befristet abgeschlossen werden. Die Befristung darf maximal zwei Jahre betragen. Danach haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine unbefristete Einstellung. Auch die Länge der Probezeit ist gesetzlich begrenzt (maximal drei Monate). Danach gilt eine Kündigungsfrist von normalerweise zwei Monaten. Es können vertraglich jedoch auch längere Zeitspannen vereinbart werden. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist nach einer gerichtlichen Verurteilung oder bei grober Verletzung der Arbeitsdisziplin möglich. Arbeitnehmer wiederum können bei ernsthaften Erkrankungen oder bei ausstehenden Lohnfortzahlungen fristlos kündigen. Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung steht den Arbeitnehmern eine Abfindung - unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit - von mindestens drei Monatsdurchschnittsgehältern zu. Erfolgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, entspricht die Abfindung mindestens einem Jahresgehalt.

Die Arbeitszeiten sind gesetzlich festgelegt und liegen in der Regel bei wöchentlich maximal 40 Stunden. Ausnahmen gelten für Mitarbeiter im Bergbau und Angestellte im Dreischichtbetrieb (maximal 37,5 Stunden), Angestellte im Zweischichtbetrieb (maximal 38,75 Stunden) und Jugendliche unter 16 Jahren (maximal 30 Stunden). Die Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden. Pro Jahr sind bis zu 150 Überstunden zulässig. Diese müssen entweder durch einen Zuschlag (mindestens 25 Prozent des Durchschnittsverdienstes) oder durch einen Ersatzurlaub abgegolten werden. Abweichende vertragliche Vereinbarungen sind unzulässig. Zudem stehen Arbeitnehmern Zuschläge bei Nachtarbeit sowie Wochenendarbeit zu. Diese betragen mindestens 10 Prozent des Durchschnittslohns, soweit im Tarifvertrag nicht anders vereinbart.

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf 28 Kalendertage bezahlten Urlaub pro Jahr. Der Urlaubsanspruch muss im Arbeitsvertrag festgehalten sein.

Einen guten Überblick über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen finden Sie auf der offiziellen Homepage (auch auf Deutsch) der Tschechischen Republik unter www.czech.cz (>Arbeit und Studium). Das neue tschechische Arbeitsgesetz in deutscher Fassung erhalten Sie bei der Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer (www.dtihk.cz). Sie bietet Ihnen zudem einen Leitfaden zur Sozialversicherung sowie die Informationsschrift "Beschäftigung von Arbeitnehmern in Tschechien".

Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.

Sozialversicherung

Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter www.bmas.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Alle Erwerbstätigen sind verpflichtet, der staatlichen Sozialversicherung beizutreten. Eine Ausnahme gilt für deutsche Arbeitnehmer, die nur auf Zeit entsandt wurden. Sie können in der deutschen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) verbleiben. Hierfür müssen sie einen begründeten Antrag stellen. Über Ausnahmeanträge informiert die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (www.dvka.de).

Die tschechische Sozialversicherung wird aus Beiträgen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Selbstständigen finanziert und umfasst Leistungen im Krankheitsfall, bei Mutterschaft und Arbeitslosigkeit sowie für Rentner.

Die Gesundheitsversorgung findet vorwiegend im Rahmen der öffentlichen Pflichtkrankenversicherung statt. Sie beinhaltet für Angestellte folgende Leistungen: Krankengeld, Unterstützung bei der Behandlung eines Familienmitglieds, Nachteilsausgleich in der Schwangerschaft oder in der Mutterschaft sowie finanzielle Unterstützung in der Mutterschaftsphase. Selbstständigen Versicherten wiederum stehen Krankengeld und finanzielle Unterstützung in der Mutterschaft zu.

Das Gesundheitssystem beruht auf staatlichen und nicht staatlichen Gesundheitseinrichtungen. Fast alle haben mit einer Krankenversicherung einen Vertrag abgeschlossen und gewähren den versicherten Patienten Gesundheitsfürsorge ohne Direktzahlung. Bei einer Erkrankung wendet sich der Patient üblicherweise zuerst an einen Arzt der primären Fürsorge (praktischer Arzt, Zahnmediziner, Gynäkologe).

Wer nicht über eine öffentliche Krankenversicherung versichert ist, kann eine private Krankenversicherung bei der Všeobecná zdravotní pojištóvna (Allgemeinen Krankenkasse der Tschechischen Republik - VZP ÄŒR) abschließen. Hier stehen kurzzeitige (bei einem Aufenthalt in Tschechien bis zu 365 Tagen) oder langfristige private Krankenversicherungen zur Auswahl. Die kurzzeitigen privaten Versicherungen kommen nur für notwendige und unaufschiebbare Leistungen auf. Die langfristige private Krankenversicherung entspricht ungefähr dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.

Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie in Tschechien, wenn Sie in den letzten drei Jahren zwölf Monate lang gearbeitet haben. Die Höhe errechnet sich aus dem letzten Durchschnittsnettoverdienst und beträgt in den ersten drei Monaten 50 Prozent, für die restliche Zeit 45 Prozent. Wie lange man Arbeitslosengeld bekommt, hängt vom Alter ab. Bis zum 50. Lebensjahr beträgt die Auszahlungszeit sechs Monate, zwischen 50 bis 55 Jahren neun Monate und darüber hinaus zwölf Moante.

Wenn die Kinder mitkommen...

Kinder im Vorschulalter können in meist privaten Horten (bis zum dritten Lebensjahr) sowie vorwiegend staatlichen Kindergärten (für Drei- bis Sechsjährige) betreut werden. Dabei gibt es auch spezielle Einrichtungen für behinderte Kinder. Unterhalten werden die staatlichen Kindergärten von der jeweiligen Ortsgemeinde. Diese legt auch die Gebühren fest. So kostet ein Kindergartenplatz in Prag pro Kind im Monat zwischen 18 und 30 €.

Zusätzlich gibt es internationale Kindergärten, die jedoch ein Vielfaches der staatlichen Einrichtungen verlangen: So verlangt der (tschechisch-englische) Kindergarten Slunícko (www.slunicko.cz) rund 120 € pro Monat, der tschechisch-deutsche Kindergarten in Prag zwischen 280 und 480 €. Eltern haben die Wahl, ob sie ihre Kinder drei oder fünf Mal die Woche halbtags oder ganztags (von 8.30 bis 18 Uhr) betreuen lassen. Mehr Informationen dazu finden Sie im Internet unter: www.kindergarten-prag.cz.

Die allgemeine Schulpflicht beginnt im Alter von sechs Jahren und endet nach Abschluss der 9. Klasse. Sie kann also mit dem Besuch der neun Jahre dauernden Grundschule (Základni škola) erfüllt werden. Das tschechische Bildungssystem ist sehr selektiv. Nur wenige Schüler (etwa 10 Prozent) erhalten die Chance, bereits nach Abschluss der fünften Klasse ein achtjähriges Gymnasium (Gymnázium - G) zu besuchen. Weitere Informationen zum Schulwesen finden Sie auf der Homepage des Tschechischen Schul-, Jugend- und Sportministeriums (www.msmt.cz) sowie auf der Internetseite http://europa.eu.int/ploteus. Einen Überblick über das Angebot der Deutschen Schule in Prag (inklusve Kindergarten) finden Sie unter www.dsp-praha.cz.

Die staatlichen Schulen sind allesamt kostenfrei. Daneben gibt es - vor allem in der Hauptstadt Prag - ein immer größer werdendes Angebot an gebührenpflichtigen privaten und kirchlichen Schulen.

Für Eltern und Kinder gibt es ab der Geburt ein Bündel an staatlichen Unterstützungsleistungen, wie Geburtsbeihilfe, Elternbeihilfe, Erziehungsgeld und Kindergeld. Einige dieser Leistungen (Geburtsbeihilfe, Elterngeld) stehen durchweg allen Familien zu. Andere wiederum (Kindergeld, Wohngeld) sind auf Familien mit niedrigem Einkommen beschränkt. Die Höhe aller staatlich gewährten Familienleistungen richtet sich unter anderem nach dem staatlich festgelegten, landesweit gültigen Existenzminimum.

Monatsbeitrag für Ernährung und andere Güter des täglichen Bedarfs:

für ein Kind unter 6 Jahren61,21 €
von 6 bis 10 Jahren68,33 €
von 10 bis 15 Jahren80,78 €
von 15 bis 26 Jahren88,61 €


Quelle: Tschechisches Arbeits- und Sozialministerium

Mütter (versicherte Arbeitnehmerinnen) haben Anspruch auf 28 Wochen Mutterschaftsurlaub (bei Mehrlingsgeburten 37 Wochen). Dieselbe Laufzeit gilt für den Bezug von Mutterschaftsgeld. Die finanzielle Beihilfe während der Mutterschaft wird unter anderem auf Basis einer Tagesbemessungsgrundlage berechnet (etwa 69 Prozent des Einkommens der letzten zwölf Kalendermonate vor Antritt des Mutterschaftsurlaubs).

Weitere Auskünfte zu familienbezogenen Leistungen erhalten Sie auf der Website des Tschechischen Arbeits- und Sozialministeriums unter: www.mpsv.cz. Anträge auf Gewährung von Familienleistungen bearbeiten die Kontaktstellen der staatlichen Sozialbeihilfe der Arbeitsämter am jeweiligen Wohnort.

Weiterbildung

Die Verantwortung für Weiterbildung liegt in Tschechien beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (www.msmt.cz). Es kooperiert bei Belangen des Arbeitsmarktes mit dem Ministerium für Arbeits- und Sozialangelegenheiten. An Schulen wird die Erwachsenenbildung als Vollzeit-, Teilzeit- oder Fernbildung angeboten. Im Rahmen der Erwachsenenbildung können Schulabschlüsse in Form einer Teilzeitausbildung (studium pri zamestnání) neben der beruflichen Tätigkeit nachgeholt werden.

Betriebliche Weiterbildung wird von den Unternehmen selbst organisiert und findet entweder auf der betrieblichen Ebene oder in meist kommerziellen Weiterbildungsinstitutionen statt.

Auch einige Hochschulen bieten meist gebührenpflichtige Weiterbildungsprogramme an, wie zum Beispiel die Brno University of Technology (www.cvp.vutbr.cz ). Spezielle Angebote für den Führungsnachwuchs haben vor allem einige der in Tschechien angesiedelten ausländischen Bildungsanbieter. So führt die U.S. Business School Praha (www.usbsp.cz) in Kooperation mit dem Rochester Institute of Technology USA ein MBA-Studium (Studiendauer: ein Jahr) durch. Die University of New York in Prag (www.unyp.cz) bietet gemeinsam mit ausländischen Partnerhochschulen Master- und MBA-Studiengänge an.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland (www.ibs.inwent.org ). Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen das Portal über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

  Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in der Tschechischen Republik":

Mobil in Europa - Tschechische Republik ( pdf, 1.45 MB)

 

Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. Bundesagentur für Arbeit - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung