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Arbeiten in Spanien

Arbeitsmarkttrends

Die Arbeitslosenquote ist im März 2008 auf 9,3 Prozent gestiegen. Die Arbeitslosigkeit von Jugendlichen (20,8 Prozent) und Frauen (11,3 Prozent) erreichte die jeweils zweithöchste Quote in der EU.

Der Dienstleistungssektor trägt in Spanien, wie in anderen Industrieländern auch, am stärksten zur Beschäftigung bei (zwei Drittel der Erwerbstätigen arbeiten in diesem Bereich). Es folgen die verarbeitende Industrie (18 Prozent), Bauwirtschaft (9 Prozent) und Landwirtschaft (3 Prozent). Der Tourismus ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige und erwirtschaftete im letzten Berichtsjahr über 25 Milliarden €. Zu den wichtigsten Industriesektoren zählen die Kfz-Herstellung, Chemie, Metallprodukte und Lebensmittel.

Hauptmotoren des spanischen Wirtschaftswachstums waren in jüngster Vergangenheit der private Konsum und das florierende Bauwesen. Trotz der starken Nachfrage in bestimmten Wirtschaftssparten (Baugewerbe und Dienstleistungssektor) blieb das Lohnniveau aufgrund steigender Immigrantenströme (vornehmlich aus Osteuropa, Marokko und Lateinamerika) niedrig. Immigranten aus diesen Ländern sind hauptsächlich als angelernte oder gering qualifizierte Arbeitskräfte im Bau-, Hotel- und Gaststättengewerbe, im Handel und Transportwesen sowie in Privathaushalten beschäftigt.

Beschäftigungschancen und Lohnhöhe sind regional unterschiedlich. Als wirtschaftlich stärkste Regionen gelten Madrid, Katalonien und das Baskenland. Gemäß dem Instituto Nacional de Estadistica (INE) ist die Arbeitslosigkeit in den drei autonomen Regionen Madrid, Aragon und Navarra am niedrigsten, gefolgt vom Baskenland, Rioja und Katalonien. Am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen sind Extremadura, Andalusien und die Kanaren.

Die Zahl der Beschäftigten stieg insbesondere in den Branchen Dienstleistungen, Baugewerbe und Landwirtschaft an. Im Industriesektor nahm die Zahl der Beschäftigten hingegen ab. Am stärksten stieg die Zahl der Arbeitsplätze in Andalusien, Valencia, Katalonien, dem Baskenland, in Madrid und auf den Kanaren. Ein Charakteristikum der spanischen Beschäftigungsverhältnisse ist der hohe Anteil an befristeten Arbeitsverträgen (ein Drittel). Neun von zehn neu abgeschlossenen Arbeitsverträgen sind befristet.

Gute Beschäftigungschancen haben Handwerker (Maurer, Bausteinmetzen, Betonierer, Schweißer, Brennschneider, Zimmerer, Bautischler, Kfz-Mechaniker und -schlosser), Köche, Kellner und Barkeeper, Lkw-Fahrer, technische und kaufmännische Handelsvertreter sowie Reinigungspersonal. Unter den akademischen Berufen ist die Nachfrage nach IT-Experten, Ingenieuren und Naturwissenschaftlern auf dem spanischen Arbeitsmarkt am größten. Bei Geistes- und Wirtschaftswissenschaftlern gibt es hingegen ein Überangebot an jungen Universitätsabsolventen.

Gute Chancen haben derzeit Berufserfahrene rund um die Baubranche, wie Maurer, Tischler, Maler und Lackierer oder Fliesenleger. Die Bauunternehmer aus Spanien fragen direkt bei uns nach solchen Fachkräften nach. Wir machen dann in der Regel eine Qualitätsprüfung des Unternehmens, bevor wir unsere Bewerber an sie weitervermitteln. Regional gesehen gibt es die meisten Stellenangebote in den Tourismuszentren am Meer, weniger also in den Großstädten im Zentrum von Spanien wie etwa in Madrid."

Dr. Gunhild Loh, Spanienexpertin von der ZAV-Auslandsvermittlung in Frankfurt am Main


Deutsche haben auf dem spanischen Arbeitsmarkt nur Chancen, wenn sie die Sprache beherrschen (Spanisch oder auch Katalanisch in der Region Barcelona). Spanische mittelständische Unternehmen, die sich auf dem deutschen Markt engagieren, bieten die größten Beschäftigungsmöglichkeiten. Tochterunternehmen deutscher Konzerne stellen hingegen kaum deutsches Personal ein, sondern eher Spanier mit deutschen Sprachkenntnissen.

Das Handwerk sucht Baufachkräfte, Raumausstatter und Polsterer sowie Elektriker. Im Hotel- und Gaststättengewerbe besteht zusätzlicher Bedarf an Servicekräften, Köchen, Rezeptionisten, Hausdamen und Gästebetreuern. Gute Aussichten auf einen neuen Arbeitsplatz haben außerdem Bürokaufleute, IT-Fachkräfte, körperpflegerische und hauswirtschaftliche Berufe (vor allem Kindermädchen), Fachkräfte des Verkehrsgewerbes, Webdesigner und Techniker (Maschinenbau, Kunststoffbearbeitung).

Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Spanien einreisen. Auch der Aufenthalt für EU-Bürger von mehr als drei Monaten ist seit Februar 2003 grundsätzlich kein Problem mehr. Verpflichtend ist lediglich, den Wohnsitz (Empadronamiento) bei einem Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) anzumelden. Hierfür ist in der Regel die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses und der Nachweis des Wohnsitzes in der Gemeinde erforderlich. Die Verpflichtung zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung (Tarjeta de Residencia) ist damit entfallen. Gleichwohl kann eine Aufenthaltsgenehmigung für bestimmte geschäftliche Aktivitäten unter Umständen sinnvoll oder sogar erforderlich sein. So muss eine Aufenthaltsgenehmigung zwangsläufig beantragt werden, wenn man als Ausländer mit seinem Einkommen über 20.000 Euro liegt. Ab dieser Einkommensgrenze ist man in Spanien nämlich dazu verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung einzureichen, für die eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt wird.

Der Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung wird bei dem zuständigen Ausländerbüro (Oficina de Extranjeros) oder, wenn nicht vorhanden, beim Polizeikommissariat der Provinz Ihres Aufenthaltsortes gestellt. Dazu müssen Sie einen gültigen Pass (oder eine Kopie davon), drei Passfotos sowie eine Kopie des Arbeitsvertrages vorlegen. Für Ihre Familienangehörigen müssen Sie mit Familienbuch oder Geburtsurkunde den Verwandtschaftsgrad sowie ihre Unterhaltsberechtigung nachweisen.

Die Aufenthaltsgenehmigung wird in der Regel für fünf Jahre erteilt. Schon während des Verfahrens, das sechs Monate dauern kann, dürfen Sie sich in Spanien aufhalten und dort arbeiten. EU-Staatsangehörige benötigen keine Arbeitserlaubnis. Weiterhin ist eine Ausweisnummer (Número de Identidad de Extranjero) nützlich, aber keine Pflicht. Sie wird bei bestimmten rechtlichen Vorgängen, wie auch der Steuererklärung, verlangt, so dass diese Ausweisnummer den Aufenthalt in Spanien durchaus erleichtern kann. Die Ausweisnummer kann wie die Aufenthaltsgenehmigung in einem der zuständigen Ausländerbüros beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in Spanien unter der Servicenummer 900 150 000 oder aus dem Ausland unter +34 / 91 / 537 24 23.

Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Im Vergleich zu Deutschland kann man in Spanien von insgesamt etwa 15 Prozent niedrigeren Lebenshaltungskosten ausgehen – allerdings variieren diese zwischen Großstädten wie Madrid oder Barcelona und den ländlichen Gegenden erheblich. In den größeren Städten sind die Mietpreise und die Lebensmittel mittlerweile vergleichbar mit denen deutscher Großstädte. Zudem muss bedacht werden, dass die Einkommen in Spanien in der Regel niedriger sind.

Beispielrechnung: Durchschnittliche Lebenshaltungskosten in Madrid

Zimmer in Wohngemeinschaft270 €
Nebenkosten42 €
Telefonkosten35 €
Essen210 €
Berufsbezogene Kosten (
etwa Berufskleidung, auswärtiges Essen)
30 €
Transport: Monatsticket Metrobús39 €
Freizeit210 €
Gesamt836 €

Quelle: ReTemis Asesores 2006 (www.retemis.com)

Unter www.barcelona-tourist-guide.com können Sie sich über die Lebenshaltungskosten in Barcelona informieren.

Löhne und Gehälter

Die Löhne werden in Spanien per Tarifvertrag oder individuellem Vertrag festgelegt und enthalten folgende Bestandteile: Grundlohn (Salario base), Lohnzuschläge (Complementos salariales), zum Beispiel Gewinnbeteiligung und Fahrtkostenzuschüsse, Zulagen aufgrund der besonderen Verantwortung oder Art der Beschäftigung (Complementos del Puesto de Trabajo) wie Härte, Giftigkeit, Gefahr, Schicht- oder Nachtarbeit, Produktionsprämien, Verpflegungs- und Unterkunftszuschüsse. Arbeitnehmer haben das Recht auf jährlich mindestens zwei Zusatzlöhne (Pagas extraordinarias), die in der Regel zu Weihnachten und im Sommer gezahlt werden.

Der berufsübergreifende gesetzliche Mindestlohn (Salario mínimo interprofesional, kur: S.M.I.) beträgt aktuell für jede Tätigkeit in der Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungssektor (unabhängig vom Geschlecht und Alter) 18,03 € pro Tag oder 540,90 € pro Monat. Der Jahreslohn darf für eine Vollzeitbeschäftigung inklusive Zuschlägen 7.572,60 € nicht unterschreiten. Für Hausangestellte, die stundenweise bezahlt werden, liegt das Minimum bei 4,23 € pro Arbeitsstunde. Aktuelle Daten zum Mindestlohn finden Sie auf der Website www.tusalario.es.

Wie viel man verdient, ist je nach Branche, Region, Unternehmensgröße und Betriebszugehörigkeit unterschiedlich. In Madrid (2.628 €) sind die durchschnittlichen Bruttomonatsgehälter am höchsten, in Extremadura (1.822 €) am niedrigsten. Der Jahresbruttoverdienst beträgt in Spanien durchschnittlich 21.060 € (Deutschland: 34.620 €). Am höchsten sind die Jahresgehälter im Kredit- und Versicherungsgewerbe (37.780 €) und mit etwa 14.820 € am niedrigsten in der Gastronomie.

Folgende Jahresgehälter sind bei bis zu fünf Jahren Berufserfahrung üblich (Angaben ohne jährliche Sonderzahlungen, Zuschläge, andere Zuzahlungen): Für eine einfache Verwaltungstätigkeit erhält ein Mann ein Jahresgehalt von 15.171 € (Stunde: 7,29 €), eine Frau 10.542 € (Stunde: 5,07 €). Ein Elektriker verdient 12.495 € (6,01 €), eine Krankenschwester 8.554 € (4,11 €), ein Programmierer 14.915 € (7,17 €), ein Arzt 16.850 € (8,10 €) und ein Elektroingenieur 16.986 € (8,17 €).

Unter www.tusalario.es können Sie sich über aktuelle Gehälter in Spanien erkundigen und sich das Durchschnittseinkommen in Ihrem Beruf ausrechnen lassen. Eine weitere Infoquelle ist das spanische Institut für Statistik (www.ine.es).

Steuern und Sozialabgaben

Seit dem 1. Januar 2007 gelten in Spanien neue Steuergesetze. Im Rahmen einer umfassenden Reform wurde das Abgabensystem auf vier Steuerklassen vereinfacht. Bei der Einkommenssteuer wurde der Spitzensteuersatz auf 43 Prozent gesenkt. Die niedrigste Steuerhöhe liegt bei 24 Prozent und greift bis hin zu Einkommen von 17.360 €. Jahreseinkommen von bis zu 32.360 € werden mit 28 Prozent besteuert. Abgaben von 37 Prozent werden fällig, wenn das Gehalt bis zu 52.360 € beträgt. Darüber hinaus gilt der Spitzensteuersatz.

Der Arbeitgeber trägt den Hauptanteil der Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben beträgt 4,7 Prozent. Dieser Beitrag deckt die Versicherungsbereiche Krankheit/Geldleistungen, Invalidität, Alter, Hinterbliebene, Arbeitslosigkeit ab. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für die Mehrheit der Arbeitnehmer bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.996,10 €. Darüber hinaus gibt es 11 Berufsgruppen mit unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen. Die Versicherungsbereiche Krankheit/Sachleistungen und Familienleistungen sind steuerfinanziert. Ein eigenständiges Versicherungssystem "Pflege" wird nach dem deutschen Vorbild zurzeit aufgebaut. Die Versicherungsbeiträge für Arbeitsunfälle/Berufskrankheiten gehen zulasten des Arbeitgebers. Angaben über die aktuellen Beiträge erhalten Sie unter www.seg-social.es.

Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.

Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

"Spanische Firmen legen großen Wert auf ein gepflegtes Auftreten. Nabelfreie T-Shirts oder Piercing sind bei Vorstellungsgesprächen out. Die allgemein hin etwas lockere Atmosphäre sollte nicht über die Ernsthaftigkeit von Bewerbungsrunden hinwegtäuschen: Die Personalchefs nehmen ihre künftigen Mitarbeiter schon sehr genau unter die Lupe. Gute Vorbereitung auf Fragen, wie etwa zur Motivation und warum man glaubt, zum Betrieb zu passen, sind daher äußerst wichtig."

Heidi Bellgardt arbeitet seit 1988 beim deutschen Berufsbildungszentrum ASET. Als Verwaltungsleiterin macht sie Schulabgänger fit für die Bewerbung bei spanischen Firmen.

Arbeits- und Vertragsrecht

Die wichtigste rechtliche Grundlage für die Arbeitsbeziehungen in Spanien ist das Arbeitnehmerstatut (Estatuto de los Trabajadores). Wie in Deutschland regeln die Tarifverträge wichtige Aspekte des Arbeitslebens. Der Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Besondere Einstellungsmodalitäten, wie etwa Befristungen, Praktika oder Ausbildung, müssen jedoch schriftlich festgelegt werden.
Berufseinsteiger können im Rahmen eines Praktikumvertrages berufliche Erfahrungen sammeln. Voraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium. Eine Ersteinstellung erfolgt sehr oft auf Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages, der nach Ablauf in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wird. Eine Verkettung von befristeten Verträgen ist immer noch möglich, aber in der Praxis zunehmend seltener. Anfang 2006 war ein knappes Drittel aller neuen Arbeitsverträge befristet, hauptsächlich in Bereichen wie Bau- und Landwirtschaft, Tourismus oder in Branchen, die starken Konjunktur- oder Saisoneinflüssen unterliegen.

Im Vertrag kann eine Probezeit vorgesehen sein. Während dieser Zeit können beide Parteien den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Festlegung einer Probezeit ist möglich, jedoch nicht vorgeschrieben. Ihre Dauer beträgt für ausgebildete Facharbeiter (Técnicos titulados) höchstens sechs, für alle anderen Arbeiter maximal zwei Monate. In Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitern darf die Probezeit drei Monate nicht übersteigen, ausgenommen sind ausgebildete Facharbeiter. Die zugelassene Höchtsarbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden, mit maximal neun Arbeitsstunden pro Tag (für Jugendliche unter 18 Jahren acht Stunden). Es müssen pro Jahr mindestens 30 Kalendertage als Urlaubstage gewährt werden. Darüber hinaus gibt es pro Jahr zwölf nationale Feiertage. Bei Eheschließung besteht das Recht auf 15 Sonderurlaubstage.

"In Spanien kann in der Regel von einem Tag auf den anderen gekündigt werden. Bei der Kündigung sollte vom Arbeitgeber das sogenannte Finiquito vorgelegt werden, also die Abrechnung oder Liquidation. Dort müssen die Urlaubstage, der zustehende Anteil der Extragehälter und auch die Entschädigung, falls zutreffend, ausgezahlt werden. Wichtig ist es, dieses Finiquito nicht sofort zu unterschreiben, sondern es vorher von einem Experten überprüfen zu lassen. Und: Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen."

Ricard Bellera Kirchhoff arbeitet als EURES-Berater der Gewerkschaft CCOO in Figueres - Katalonien und berät dabei vor allem Grenzgänger und deutsche Arbeiter.


Auf der Homepage der spanischen Arbeitsverwaltung INEM (www.inem.es) gibt es ausführliche Informationen zu Arbeitsverträgen sowie Formulare zum Herunterladen. Da es zwischen den Autonomen Regionen unterschiedliche Regelungen geben kann, sollten Sie unbedingt auch bei den Arbeitsberatern der örtlichen Arbeitsämter nachfragen. Hilfreich sind zudem die EURES-Berater in Deutschland und in Spanien sowie die Gewerkschaften, die Sie bei Problemen am Arbeitsplatz vertreten können.

Weitere Informationen bietet Ihnen die Deutsche Handelskammer für Spanien, www.ahk.de, E-Mail: ahk_spanien@ccape.es.

Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.

Sozialversicherung

Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter www.bmas.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Die Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Mutterschaft, Krankheit, Gesundheitsvorsorge und Arbeitslosigkeit. Alle Arbeitnehmer und Selbstständige müssen sich bei der spanischen Sozialversicherungsanstalt (INSS) sowie dem Instituto Nacional de Salud (INSALUD) melden. Für Arbeitnehmer erledigt der Arbeitgeber die Anmeldeformalitäten. Es werden monatlich Beträge für die Sozialversicherung abgezogen und direkt an das Finanzamt abgeführt. Sie erhalten einen Sozialversicherungsausweis (cartilla de la seguridad social), der Sie zu kostenloser ärztlicher Versorgung bei Vertragsärzten der INSALUD sowie in öffentlichen Krankenhäusern und Gesundheitszentren berechtigt. Die Sozialversicherung übernimmt Zahnbehandlungen und 60 Prozent der Arzneimittelkosten.Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt.

Wenn die Kinder mitkommen…

Die Kinderbetreuung in Spanien wird von Familienangehörigen übernommen oder findet in den zahlreichen Tageseinrichtungen zur Kinderbereuung statt. Bereits für Kinder im Alter von wenigen Monaten gibt es ein Netz an Kinderhorten, Kindergärten und Tagespflegeangeboten. Träger sind Kommunen, Organisationen, Unternehmen sowie private Einrichtungen. Die meisten Tageseinrichtungen sind privat organisiert. Die staatlichen sind in der Regel Familien mit geringerem Einkommen vorbehalten.

Die Tarife sind je nach Provinz, Art der Einrichtung (staatlich/privat) sowie gebotenen Serviceleistungen (zum Bespiel mit/ohne Essen, halbtags/Vollzeit) sehr variabel. Als Durchschnittswerte für eine Vollzeitbetreuung (acht Stunden, inklusive Essen) können gelten: 254 € für private Anbieter (siehe auch Tabelle 1), 130 bis 240 € für staatliche Einrichtungen.

Durchschnittliche Preise privater Kinderbetreuung (guarderías privadas)

Matricula**Comedor***Jomada Completa****Horario ampliado*****
A Coruña74 €83 €243 €26 €
Álava105 €86 €305 €28 €
Barcelona109 €129 €295 €28 €
Cantabría40 €69 €216 €30 €
Guipúzcoa62 €79 €248 €31 €
Madrid130 €106 €302 €22 €
Málaga63 €76 €234 €37 €
Murcia59 €67 €198 €30 €
Navarra74 €88 €309 €25 €
Sevilla86 €65 €201 €19 €
Valencia100 €100 €236 €24 €
Vizcaya67 €90 €241 €20 €
Zaragoza83 €89 €249 €24 €

Legende: * Durchschnittswerte, die in den einzelnen Provinzen üblich sind; ** Aufnahme-/
Anmeldegebühren; *** Preise für Essen (Mittagessen und Zwischenmahlzeiten), wenn es
extra berechnet wird; **** Monatspreise bei Vollzeitbetreuung von acht Stunden inklusive
Essen (Mittagessen und Zwischenmahlzeiten); ***** Monatliche Tarife, wenn die übliche
Betreuungszeit um eine Stunde täglich verlängert wird.

Quelle: Fundación Eroski: revista del consumidor 2005 (Verbraucherschutzzeitung)

Die Bildung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Autonomen Regionen. Fast alle Kinder zwischen zweieinhalb und sechs Jahren gehen in die Vorschule. Schulpflicht besteht vom 6. bis zum 16. Lebensjahr. Unterrichtet wird in öffentlichen, in staatlich unterstützten privaten Schulen (auch kirchlichen Schulen) sowie in rein privaten Schulen. Für die kirchlichen Schulen müssen im Durchschnitt 55 € pro Monat bezahlt werden, für die privaten zwischen 300 bis 400 €.

Detaillierte Informationen zum spanischen Schulwesen finden Sie auf http://orienta.mecd.es (auf Spanisch). Wo es in Spanien deutsche Schulen gibt und welche, erfahren Sie unter: www.schulweb.de; www.dasan.de und www.madrid-diplo.de.

Die Höhe des Kindergeldes wird jährlich im Staatshaushalt festgelegt und ist einkommensabhängig. Wenn die Jahreseinkünfte nicht 9.091,99 € übersteigen, beträgt das Kindergeld für das erste Kind 24,25 € pro Monat (Stand: 2006).

Schwangeren steht das Recht auf 16 Wochen Mutterschutz zu, davon mindestens acht Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung.durch den Arbeitgeber. Zudem Anspruch auf Elternzeit von maximal 16 Wochen (für beide Elternteile, die auch in Teilzeit genommen werden kann). Ab dem dritten Kind gibt es eine Geburtshilfe. Nichtarbeitnehmerinnen erhalten zudem eine finanzielle Hilfe des Staates.

  Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten In Spanien":

Mobil in Europa - Spanien ( pdf, 1.22 MB)

Weiterführende Informationen:

www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt. www.auswanderungswesen.de Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht.

 

Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. Bundesagentur für Arbeit - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung