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Arbeiten in Slowenien

Arbeitsmarkttrends

Slowenien gilt als europäisches Erfolgsmodell. Das kleine Land trat bereits 2007 der Eurozone bei. Slowenien ist wohlhabender als alle anderen zwölf neuen EU-Länder. Die Arbeitslosigkeit ist mit 4,3 Prozent (März 2008) relativ gering. Mehr als zwei Drittel aller Personen zwischen 15 und 64 Jahren sind erwerbstätig. Damit liegt die Erwerbsquote über dem Durchschnittswert der EU. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt mit 8,9 % weit darunter. Bei der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer schneidet Slowenien allerdings schlechter ab (32,6 %) als die EU-27.

Rund 915.000 Personen zählen zur erwerbsfähigen Bevölkerung, 833.700 von ihnen sind erwerbstätig. Der Dienstleistungssektor ist für die Beschäftigung der wichtigste Wirtschaftszweig. Über die Hälfte der Beschäftigten arbeitet dort. Der Zuwachs an Mitarbeitern in diesem Bereich geht insbesondere auf das Grundstücks- und Wohnungswesen, die Vermietung beweglicher Sachen und auf unternehmensbezogene Dienstleistungen zurück. Auch die Industrie spielt für die Beschäftigung bislang noch eine große Rolle, wenngleich sie heute nur noch gut einem Drittel aller Erwerbspersonen Arbeit bietet. Traditionell stark sind die Industriezweige Automobil, Werkzeuge, Transport und Holz. Zu den industriellen Wachstumsbranchen zählen die IT- und Kommunikationstechnik und die Pharmaindustrie. Die Landwirtschaft hat - wie in den meisten EU-Mitgliedstaaten - nur noch eine untergeordnete Bedeutung für den Broterwerb.

Sloweniens Wirtschaft bewegt sich weg von der Massenproduktion und hin zu spezialisierten Industriegütern und Dienstleistungen. Hierfür benötigt sie gut ausgebildete Fachkräfte.

Auf dem slowenischen Arbeitsmarkt ist zurzeit der Bedarf an Bauarbeitern und Bauhandwerkern (Maurern, Tischlern, Dachdeckern), Reinigungskräften, Metallfacharbeitern (Schweißern, Monteuren, Werkzeugmachern, Drehern), Elektrikern, Elektromonteuren, LKW-Fahrern, Schreinern, Köchen und Kellnern am größten. Zunehmend suchen slowenische Arbeitgeber aber auch Spezialisten, wie zum Beispiel Maschinenbau-, Elektro- und Bauingenieure, IT-Designer und Apotheker.

Deutsche, die in Slowenien arbeiten möchten, müssen einige Hürden nehmen. Die Gehälter sind niedriger als in Deutschland und die slowenische Sprache ist für Nicht-Slawen recht schwierig zu erlernen. Da es in Slowenien eine Vielzahl von reglementierten Berufen gibt, könnte auch die Anerkennung des Berufsabschlusses beziehungsweise des akademischen Grades zum Problem werden.

Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Slowenien einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Slowenien aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Unionsbürger und deren Angehörige erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Slowenien gewährt Unionsbürgern freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich. Als Hürde erweist sich jedoch oft die slowenische Sprache, die für Nichtslawen recht schwierig zu erlernen ist.

Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr Beruf in Slowenien reguliert ist. Manche Berufe sind nämlich an besondere Voraussetzungen geknüpft, die in entsprechenden Gesetzen festgelegt sind. Grund ist, dass diese Berufe in der Regel mit einer hohen gesellschaftlichen Verantwortung verbunden sind. Zu den regulierten Berufsgruppen zählen zum Beispiel Ärzte, Krankenpfleger, Pharmazeuten und Lehrer. Die zuständigen Ministerien, Berufsverbände oder Kammern müssen zunächst feststellen, ob ein Bewerber, der seine Qualifikation im Ausland erworben hat, die Voraussetzungen erfüllt und ausreichende Fähigkeiten mitbringt, um in Slowenien in einem solchen Beruf zu arbeiten.

Falls Sie einen regulierten Beruf ausüben wollen, müssen Sie einen schriftlichen "Antrag auf Anerkennung des Rechts auf Ausübung eines reglementierten Berufs" stellen. Dazu reichen Sie den entsprechenden Vordruck beim Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales ein (www.mddsz.gov.si, Tel.: +386 13697700). Ihrem Antrag müssen Sie Nachweise über Ihre Staatsangehörigkeit, über Ihre Ausbildung, Qualifikationen und Berufserfahrung beilegen.

Bei Fragen können Sie sich außerdem an das Arbeitsamt der Republik Slowenien wenden: www.ess.gov.si, Tel.: +386 14790900.

Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten liegen in Slowenien im Durchschnitt um rund 10 Prozent niedriger als in Deutschland (Stand: Juli 2007). Das Statistische Amt Sloweniens erhebt monatlich die Einzelhandelspreise für Güter des täglichen Bedarfs. Sie können sie unter www.stat.si einsehen (Prices >Average Retail Prices of Goods and Services).

"Mir haben Makler in Ljubljana Wohnungen angeboten, deren Kaltmiete zwischen acht und zehn Euro pro Quadratmeter lag. Mit etwas Glück kann man günstigere Wohnungen über die Zeitung oder das Internet finden. Viele Slowenen haben Eigentumswohnungen, aber inzwischen sind auch die Immobilienpreise extrem hoch."

Daniel Holl, DAAd-Lektor an der Universität Ljubljana

Löhne und Gehälter

Aufgrund der wirtschaftlichen Reformen, die Slowenien seit den 1990er-Jahren umgesetzt hat, sind die Löhne kontinuierlich gestiegen. Bereits heute hat das Land fast das durchschnittliche Wohlstandsniveau der Euroländer erreicht. Im Jahr 2006 verdienten Arbeitnehmer durchschnittlich 1.215 € brutto oder 775 € netto pro Monat. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. August 2007 bei 538 € brutto.

Auf der Website des Statistischen Amts in Slowenien (www.stat.si) finden Sie die jeweils aktuellen Durchschnittslöhne einzelner Branchen in englischer Sprache. Demnach erhielten im August 2006 Arbeitnehmer in der Produktion durchschnittlich 1.060 € brutto pro Monat, in der Baubranche 1.018 €, im Hotel- und Gaststättengewerbe 892 €, in der Branche Gesundheitswesen und Sozialarbeit 1.358 €, in der Finanzdienstleistungsbranche, in der landesweit die höchsten Löhne gezahlt werden, 1.733 €.

Ausländische Firmen oder Tochtergesellschaften zahlen in der Regel deutlich höhere Gehälter als slowenische Unternehmen, verlangen aber oft zusätzliche Qualifikationen von ihren Mitarbeitern - etwa Fremdsprachenkenntnisse. In ausländischen Firmen können beispielsweise Mitarbeiter im Außendienst bis zu 3.000 € brutto pro Monat verdienen. Weitere Informationen zu Löhnen qualifizierter Berufe fiinden Sie auf der Homepage des Personalberatungsunternehmens Dr. Pendl & Dr. Piswanger (www.pendlpiswanger.co.at).

Steuern und Sozialabgaben

Als Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Slowenien sind Sie verpflichtet, von Ihrem Bruttoverdienst monatlich Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommensteuer abzuführen. Arbeitnehmer zahlen etwa 22 Prozent ihrer Bruttovergütung in die Sozialversicherungen ein. Die Einkommensteuer beträgt seit Januar 2007 für Einkommen bis zu 6.800 € 16 Prozent des durchschnittlichen Jahresbruttoverdienstes nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, 27 Prozent für Einkommen zwischen 6.800 bis 13.600 € und 41 Prozent für alle höheren Einkommen.

Bei Fragen zum Thema Steuern können Sie sich an die Steuerverwaltung des Finanzministeriums wenden (www.durs.gov.si, Tel.: +386 14782700). Das Einkommensteuergesetz können Sie in englischer Sprache über das Staatsportal der Republik Slowenien einsehen (http://e-uprava.gov.si>Personal Finance>Personal Income Tax).

Initiativbewerbung

Wenn Sie genau wissen, in welchen Bereichen Sie arbeiten wollen, lohnt es sich, interessante Unternehmen direkt anzusprechen, auch wenn diese Aktuell keine Stellenangebote veröffentlicht haben. Viele freie Stellen werden über persönliche Kontakte besetzt - sie erscheinen in keiner Zeitung. Am besten rufen Sie zunächst in der Firma an, stellen sich, Ihre Qualifikation und Ihr Anliegen kurz vor und erkundigen sich, ob grundsätzlich Interesse an Ihrer Bewerbung besteht.

Über das Portal http://de102.kompass.com finden Sie zahlreiche Adressen und Profile slowenischer und internationaler Firmen. Sie können gezielt nach einzelnen Branchen suchen.

Auch die Gelben Seiten Sloweniens eignen sich gut für die Suche nach passenden Firmen: www.rumenestrani.com.

Über die Website der Slowenischen Handwerkskammer (www.ozs.si) können Sie kostenlos auf das Handwerksregister zugreifen. dort sind Angaben von rund 48.000 Handwerksunternehmen gespeichert, die Sie nach bestimmten Regionen und Branchen sortieren können.

Auch die Industrie- und Handelskammer (www.gzs.si) informiert über ihre Mitgliedsunternehmen.

Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.

Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.

Arbeits- und Vertragsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen siind in mehreren Gesetzen - unter anderem im "Gesetz über die Arbeitsverhältnisse" - festgelegt. Sie können die Gesetze in englischer Sprache über die Website des Ministeriums für Arbeit, Familie und Soziales einsehen (www.mddsz.gov.si/en>Legislation).

In Slowenien ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, sie innerhalb von acht Tagen, nachdem Sie Ihre Stelle angetreten haben, bei der Kranken-, Renten- und Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherung anzumelden. Innerhalb von 15 Tagen muss er Ihnen eine Fotokopie der Anmeldeformulare aushändigen. Die Bestandteile, die Ihr Arbeitsvertrag auf jeden Fall enthalten muss, sind im "Gesetz über die Arbeitsverhältnisse", Artikel 29, genau festgelegt. Unbefristete und befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich verfasst werden. Das Gesetz listet die Bedingungen auf, unter denen der Vertrag befristet werden darf; außerdem legt es die gesetzlichen Fristen für eine ordentliche Kündigung fest. Der Arbeitgeber kann eine Probezeit festsetzen; ihre Dauer hängt von Ihrem Bildungsgrad und den Anforderungen der Position ab.

Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Überstunden dürfen 8 Stunden pro Woche, 20 Stunden pro Monat oder 180 Stunden pro Jahr nicht übersteigen. Jeder Vollzeit-Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage, bei einer sechstätigen Arbeitswoche auf 24 Tage. Ältere Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit mindestens 60 Prozent Körperbehinderung und Arbeitnehmer, die ein körperlich oder geistig behindertes Kind betreuen, haben Anspruch auf mindestens drei zusätzliche Tage. Eltern bekommen für jedes Kind unter 15 Jahren je einen zusätzlichen Urlaubstag. Zudem gibt es 13 gesetzliche Feiertage. In vielen Branchen regeln Tarifverträge die wöchentliche Arbeitszeit, den Urlaub und die Höhe der Gehälter. Einen Anspruch auf Jahresurlaub und Urlaubsgeld hat nur, wer mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung bei einem Unternehmen gearbeitet hat.

Jeder Arbeitnehmer benötigt in Slowenien ein "Arbeitsbuch" (Delovna knjižica). Es ist ein öffentliches Dokument, das belegt, dass man tatsächlich angestellt ist. Darin werden die persönlichen Daten des Arbeitnehmers, seine Qualifikation und alle seine bisherigen Arbeitgeber und Beschäftigungszeiten festgehalten. Um das Arbeitsbuch zu beantragen, reichen Sie einen entsprechenden Vordruck zusammen mit dem Original oder einer beglaubigten Kopie Ihres Schulzeugnisses und Ihren Reisepass beim zuständigen Verwaltungsamt ein.

Arbeitnehmer haben das Recht, Ihre Interessen über einen Vertreter im Betriebsrat, im Aufsichtsrat oder über eine gewerkschaftliche Vertrauensperson geltend zu machen. Der größte Gewerkschaftsbund ist der "Bund der freien Gewerkschaften Sloweniens" (Zveza svobodnih sindikatov Slovenije). Sie erreichen ihn über die Telefonnummer +386 14341200.

Sozialversicherung

Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter www.bmas.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Wenn die Kinder mitkommen...

In Slowenien nehmen die Kindergärten bereits Babys im Alter weniger Monate auf. Dort werden sie normalerweise ganztags betreut. Allerdings gibt es oft lange Wartelisten. Die Kosten für die Betreuung hängen vom Einkommen der Eltern ab, die Mindestrate liegt bei etwa 20 € pro Monat, gut Verdienende bezahlen etwa 200 €. Das Essen ist im Preis enthalten. Kinder zwischern einem und sechs Jahren können freiwillig die Vorschule besuchen. Dort werden sie durch Aktivitäten gefördert, die in Erziehungsplänen festgelegt sind und sich auf die Bereiche Bewegung, Sprache, Kunst, Natur, Gesellschaft und Mathematik beziehen.

Mit sechs Jahren werden Kinder in die erste Klasse der Grundschule eingestuft. Der Unterricht ist kostenlos, für das Mittagessen und die Betreuung am Morgen oder am Nachmittag bezahlen Eltern etwa 60 bis 70 € pro Monat.

Adressen von Kindergärten und Schulen finden Sie beim staatlichen Service ESTIA unter www.ess.gov.si. Außerdem veröffentlicht die Britische Botschaft in Ljubljana eine Liste aller internationalen Kindergärten und Schulen in Slowenien (www.british-embassy.si>Services>Consular>International Schools).

Die Schulbildung in Sowenien genießt einen guten Ruf. In den Fremdsprachen beschäftigen die Gymnasien teilweise Muttersprachler, die - ergänzend zum Unterricht der slowenischen Lehrer - eher spielerisch mit den Schülern Sprechen üben.

Detaillierte Informationen zum slowenischen Bildungssystem, zu den einzelnen Schularten und über die Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Erziehung und Sport der Republik Slowenien unter www.mss.gov.si, außerdem unter www.schulweb.de.

Das „Zentrum für Slowenisch als Zweit-/Fremdsprache“ der Universität Ljubljana (www.centerslo.net, Tel.: + 3 86 12 41 86 48) bietet speziell für Kinder und Jugendliche mehrwöchige Sprachkurse während der Sommermonate an.

Eltern, die in der slowenischen Elternschaftsurlaubsversicherung versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des durchschnittlichen Entgelts der letzten zwölf Monate sowie Kinderpflegegeld. Der Mutterschaftsurlaub dauert 105 Tage, davon liegen 28 Tage vor der Entbindung. Väter haben ein Recht auf 90 Tage Vaterschaftsurlaub, von denen 15 während des Mutterschaftsurlaubs der Mutter genommen werden müssen. Ein Elternteil darf im Anschluss an den Mutterschutz bis zu 260 Tage elternurlaub nehmen. Er kann unter bestimmten Bedingungen verlängert werden. Die Höhe des Kindergelds hängt vom Einkommen der Eltern ab und liegt zwischen 16 E und 111 E - genauere Informationen dazu erhalten Sie in der MISSOC-Tabelle unter http:ec.europa.eu/employment_social). Es wird für Kinder mit ständigem Wohnsitz in Slowenien bis zu 18 Jahren gezahlt (oder bis zu 26 Jahren, falls sie eine weiterführende Ausbildung absolvieren).

  Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Slowenien":

Mobil in Europa - Slowenien ( pdf, 1.47 MB)

 

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