Arbeitsmarkttrends
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist trotz des konjunkturellen Höhenflugs nach wie vor schwierig. Die Arbeitslosenquote (9,8 Prozent im März 2008) ist trotz leichter Verbesserung immer noch sehr hoch. Die Quote der Arbeitnehmer und Selbstständigen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ist mit 60,7 Prozent relativ niedrig (EU-Durchschnitt: 65,4 Prozent). Die Jugendarbeitslosigkeit ist hoch (18,0 Prozent) und die Beteiligung älterer Personen an der Erwerbstätigkeit niedrig. Sie liegt mit einer Quote von 33,1 Prozent weit unter dem EU-Durchschnitt.
Die Struktur der slowakischen Wirtschaft hat sich seit der Wende in Osteuropa an die Wirtschaftsstruktur westlicher Industrieländer angeglichen. Bis 1989/90 arbeitete die Mehrheit der slowakischen Arbeitnehmer im Industriesektor. Heute verdienen knapp 60 Prozent der Erwerbsbevölkerung ihren Lebensunterhalt im Dienstleistungsbereich. Auch der Agrarsektor hat als Arbeitgeber an Gewicht verloren. Bis 1989 waren rund 350.000 Personen in Agrarbetrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern beschäftigt. Heute hat sich diese Zahl auf 50.000 Erwerbspersonen reduziert.
Die regionalen Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt sind extrem. In der Hauptstadtregion Bratislava herrscht fast Vollbeschäftigung, während in den strukturschwachen Gebieten (Mittel- und Ostslowakei) die Arbeitslosenquote die 20-Prozent-Marke übersteigt. Ähnlich wie in Rumänien blüht in der Slowakei die Schattenwirtschaft. Mangelnde Arbeitsperspektiven, insbesondere für junge Leute ohne Berufserfahrung, bringen viele Arbeitslose dazu, Tätigkeiten in diesem Sektor aufzunehmen.
Bis 2005 bestimmte Bratislava die Lohndynamik im Land. Inzwischen ziehen andere Regionen nach, darunter vor allem die neuen Kfz-Standorte Zilina und Trnava. Auch die Beschäftigten in den übrigen Landesteilen profitieren von den Ausbauaktivitäten der Kfz-Branche und der weiteren Ansiedlung ausländischer Firmen. Aufgrund der angespannten Lage auf dem Fachkräftemarkt locken viele lokale Firmen mit hohen Einkommen, die sich letztlich im wachsenden Lohnniveau in der Mittel- und Ostslowakei widerspiegeln. In der Slowakei ist es zwar kein Problem, Arbeiter für einfache Tätigkeiten zu finden. Doch gibt es einen ausgeprägten Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Die Ursache dafür ist nicht nur in der gestiegenen Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften zu suchen. Er resultiert auch aus der Abwanderung slowakischer Fachkräfte in den vergangenen Jahren. Mehr als 200.000 Slowaken arbeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten, vornehmlich in Tschechien und dem Vereinigten Königreich.
Am 1. Januar 2009 trat die Slowakische Republik als 16. EU-Mitglied der Eurozone bei.
Die besten Arbeitschancen haben zurzeit qualifizierte Fachkräfte aus den Bereichen IT, Telekommunikation, Logistik, Einkauf, Design und Personalwesen sowie Ingenieure.
"Gute Chancen am Arbeitsmarkt haben Handwerker. Es fehlen überall gute Bäcker und Metzger, aber auch Maler und Bauhandwerker, die sich mit modernsten Materialien und Techniken auskennen. Gefragt sind vor allem aber auch Spezialisten für Wärmepumpen, Solaranlagen und Technologien rund um den Umweltschutz."
Egon Friebus beschäftigt in seiner Softwarefirma 30 Mitarbeiter
Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Slowakische Republik einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in der Slowakischen Republik aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Wer in der Slowakischen Republik arbeiten will, muss seinen Personalausweis vorlegen. Innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Einreise in die Slowakische Republik müssen Sie sich bei der örtlich zuständigen Ausländerpolizeistelle anmelden. Der Aufenthalt wird dann zunächst für ein Jahr gestattet. In Slowakei gelten keine Einschränkungen für den Zugang von Bürgern anderer EWR-Länder zum Arbeitsmarkt. Wer in der Slowakei sein Geld verdienen will, braucht also keine Arbeitserlaubnis.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes unter
www.auswaertiges-amt.de (>Länder- und Reiseinformationen).
Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Die Höhe der Lebenshaltungskosten ist je nach Region unterschiedlich. Zur Berechnung der Ausgaben in ausgewählten Städten finden Sie auf dem Internet-Portal "Study in Slovakia" einen Kalkulator. Das vorranging für Studierende gedachte Angebot bietet auch Arbeitnehmern eine erste Orientierungshilfe.
Wie zu erwarten, sind die Lebenshaltungskosten und speziell die Ausgaben für Wohnen in der Hauptstadt Bratislava am höchsten. Das betrifft vor allem den Kauf von Wohnungen. Experten schätzen, dass die Preise für neue Wohnungen in Bratislava in den letzten drei Jahren je nach Standort im Schnitt um 30 bis 100 Prozent in die Höhe geschnellt sind. Gegenwärtig beginnen die Preise für Neubauobjekte in der Landesmetropole bei rund 1.050 € (etwa 35.000 SKK) pro Quadratmeter (einschließlich Mehrwertsteuer). Das Gros der angebotenen Neubauwohnungen bewegt sich jedoch auf einem Preisniveau von 1.326 bis 1.473 € (etwa 45.000 bis 50.000 SKK). Für Luxusobjekte sind 2.357 € (rund 80.000 SKK) und mehr zu zahlen.
Die monatlichen Lebenshaltungskosten pro Person betrugen im Jahr 2005 im Durchschnitt für Wohnmiete 5,60 €, Strom 12,10 €, Gas 11,10 €, Warmwasser und Heizung 12 €, Lebensmittel 48,6 €, Kleidung und Schuhe 12 € (Quelle: EURES).
Durchschnittliche Verbraucherpreise
| Konsumgut | Menge | Preis |
| Benzin, Oktanzahl 98 | 1 l | 1,10 € |
| Strom | 1 kWh | 0,20 € |
| Erdgas | 1 m3 | 0,40 € |
| Kristallzucker, Reis | 1 kg | 0,80 € |
| Milch | 1 l | 0,50 € |
| Speiseöl | 1 l | 1,20 € |
| Bier (12 Prozent Stammwürze, Flasche) | 0,5 l | 0,40 € |
| Zigaretten | 20 St. | 1,50 € |
| Universalwaschmittel (Pulver) | 600 g | 1,40 € |
| Lederschuhe | 1 Paar | 44,90 € |
| Damenpullover mit langem Ärmel | 1 Stück | 21,90 € |
| Zugfahrschein, Normaltarif, 2. Klasse, 91-100 km | 1 Fahrkarte | 3,40 € |
| Busfahrschein, Normaltarif, 91-100 km | 1 Fahrkarte | 3,40 € |
| Fernsehgebühr | monatlich | 2,70 € |
Daten von 2006, gerundet
Quelle: Eures
Löhne und Gehälter
In der Slowakischen Republik gibt es einen Mindestlohn. Dieser wird per Gesetz und Durchführungsverordnung der Regierung festgelegt, die jeweils ab dem 1. Oktober eines Jahres in Kraft tritt. Die Höhe des Mindestlohns wird auf der Basis des im vorangegangenen Jahr erzielten Durchschnittslohns der Arbeitnehmer errechnet. Seit 1. Oktober 2007 liegt der Mindestlohn bei monatlich 238,62 € (8.100 SKK). Bei Firmen mit 20 und mehr Mitarbeitern kommen die Beschäftigten im Schnitt auf ein Einkommen von 499 € (Privatsektor: 517 €). Laut der Republikanischen Union der Arbeitgeber (RUZ) verdienten Mitte 2006 rund 590.000 Beschäftigte weniger als 280 € (10.350 SKK). 70 Prozent der Beschäftigten erhielten demnach einen Lohn, der unter dem Landesdurchschnitt liegt.
Das Einstiegsgehalt für Hochschulabsolventen ohne Berufserfahrung liegt je nach Branche und lokaler Nachfrage zwischen 420 und 660 €. Die Absolventen der Mittel- oder Fachschulen kommen auf 310 bis 470 €. Nach drei Monaten stocken viele Unternehmen das Gehalt ihrer neuen Mitarbeiter um durchschnittlich 15 Prozent auf.
Die besten Löhne erzielen derzeit die Beschäftigten in den Industrie- und Dienstleistungszweigen Petrochemie/Koksereien (1.239 €), Hüttenwesen (674 €), Post/Telekommunikation (569 €), Kfz-Industrie (555 €), Gummi-/Kunststoffindustrie (452 €), Maschinenbau (449 €), Chemieindustrie (446 €) sowie Transport und Lagerung (408 €). Zu den Geringverdienern zählen die Mitarbeiter in den Sektoren Textil-/Bekleidungsindustrie (263 €), Hotel-/Gaststättenwesen (28 €) und Einzelhandel (287 €, ohne Kfz-Branche).
Neben dem Festgehalt bieten einige Unternehmen ihren Führungs- und Fachkräften Zusatzleistungen an. Dazu zählen variable Lohnanteile und Gewinnbeteiligungen. Besonders verbreitet sind die Bereitstellung eines Mobiltelefons, eines Laptops und eines Firmenwagens (auch zur privaten Nutzung), Zuschüsse für den Besuch kultureller Veranstaltungen oder Sporteinrichtungen, die Gewährung einer Zusatzrenten- oder einer Unfallversicherung, zinsgünstiger Firmendarlehen und die Kostenübernahme für Weiterbildungskurse.
Steuern und Sozialabgaben
In der Slowakei unterliegen Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit der Lohnsteuer. Dem Arbeitnehmer wird die Lohnsteuer von 19 Prozent monatlich direkt vom Arbeitgeber abgezogen. Der Arbeitnehmer kann mit der jährlichen Lohnsteuerabrechnung den Arbeitgeber beauftragen oder die Steuererklärung selbst abgeben. Hat ein Arbeitnehmer im Laufe des Jahres mehr als einen Arbeitgeber, muss er eine Steuererklärung abgeben.
Die slowakische Sozialversicherung wird aus Beiträgen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Selbstständigen finanziert und umfasst Leistungen im Krankheitsfall, bei Mutterschaft und Arbeitslosigkeit sowie für Rentner. Der Arbeitnehmer zahlt 13,4 Prozent seines Lohnes, der Arbeitgeberanteil beträgt 35,2 Prozent. Details erfahren Sie bei der Zentrale für Arbeit, Soziales und Familien (
www.upsvar.sk).
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter
www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.
Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter
www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
Unternehmen in der Slowakei wählen ihre Mitarbeiter in der Regel nach den schriftlichen Bewerbungsunterlagen und den Ergebnissen der Vorstellungsgespräche aus.
Eine schriftliche Bewerbung besteht üblicherweise aus einem etwa einseitigen Anschreiben und einem chronologisch gestalteten Lebenslauf. In einigen Stelleninseraten wird auch die Zusendung eines Fotos gefordert. Im Anschreiben sollte ihre Motivation und Qualifikation für eine bestimmte Stelle zum Ausdruck kommen. Der Lebenslauf sollte Angaben zur Aus- und Weiterbildung, zu beruflichen Erfahrungen sowie Kenntnissen und Fähigkeiten enthalten. Beispiele für strukturierte Lebensläufe finden Sie auf der folgenden Website:
www.profesia.sk.
Zeugniskopien und Referenzen müssen Sie nur beilegen, wenn dies in der Stellenausschreibung gefordert wird. Es ist jedoch nützlich, wenn sie solche zum Vorstellungsgespräch mitnehmen. Zudem sollten Sie sich vorab gründlich (zum Beispiel im Internet) über das Unternehmen und ihre dortigen Ansprechpartner erkundigen.
Arbeits- und Vertragsrecht
Die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in der Slowakei in erster Linie durch das Gesetz über Arbeitsverhältnisse (Zakon o delovnih razmerjih), aber auch durch Tarifverträge und allgemeine Betriebsvereinbarungen geregelt.
Grundsätzlich müssen Arbeitsverträge schriftlich abgefasst und an den Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Sie müssen folgende Angaben enthalten: Arbeitsort, Arbeitszeiten (inklusive Zeitplan der wöchentlichen Arbeitsstunden), Tätigkeitsbeschreibung, Lohn- oder Gehaltshöhe sowie Auszahlungsart und -zeitpunkt, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch. Fehlen solche Angaben, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sie Ihnen innerhalb der ersten vier Wochen nach Beschäftigungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
In der Slowakei können unbefristete und befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden sowie Arbeitsverhältnisse mit verkürzter Arbeitszeit und für Heimarbeit. Eine Befristung ist maximal für drei Jahre zulässig.
Die Probezeit ist auf höchstens drei Monate begrenzt und muss schriftlich vereinbart werden. Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Frist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber drei Monate. Vor Ausspruch der Kündigung ist das zuständige Gewerkschaftsorgan zu konsultieren. Wird dies versäumt, ist die Kündigung ungültig. Kündigt der Arbeitnehmer, gilt eine Zweimonatsfrist.
Die Arbeitszeiten sind gesetzlich festgelegt und liegen in der Regel bei wöchentlich 40 Stunden. Gearbeitet wird gewöhnlich fünf Tage pro Woche. Es sind acht Überstunden pro Woche erlaubt, höchstens 250 im Jahr. Dem Arbeitnehmer steht für die Überstunden eine Sonderzulage zu. Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass der gezahlte Lohn eventuelle Überstunden von jährlich bis zu 150 Stunden mitberücksichtigt (für leitende Mitarbeiter unbegrenzt im Rahmen der gesetzlich möglichen Überstundenzahl). Andernfalls ist für Mehrarbeit ein Zuschlag in Höhe von mindestens 25 Prozent des üblichen Lohns oder Freizeitausgleich zu gewähren. Der gesetzlich garantierte Regelurlaub beträgt vier Wochen.
Einen guten Überblick über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen bieten Ihnen die Informationsplattformen des slowakischen Ministeriums für Arbeit, Soziales und Familie (
www.safework.gov.sk) und des Gewerkschaftsdachverbandes (
www.kozsr.sk).
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf
www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (
www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter
http://ec.europa.eu/youreurope,
www.anabin.de und
www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.
Sozialversicherung
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter
www.bmas.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter
www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Alle Erwerbstätigen sind verpflichtet, der staatlichen Sozialversicherung beizutreten. Der Arbeitgeber wiederum muss seine neuen Mitarbeiter innerhalb von acht Tagen bei der Sozialversicherung anmelden. Sie erhalten dann eine Art Sozialversicherungskarte (IDCard).
Eine Ausnahme gilt für deutsche Arbeitnehmer, die nur auf Zeit entsandt wurden. Sie können in der deutschen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) verbleiben. Hierfür müssen sie einen begründeten Antrag stellen. Über Ausnahmeanträge informiert die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (
www.dvka.de).
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Leistungen bei praktischen Ärzten, in Krankenhäusern und bei Fachärzten. Für bestimmte Behandlungen, wie zum Beispiel beim Zahnarzt, müssen die Patienten einen Eigenanteil leisten. Alle Arbeitnehmer und krankenpflichtversicherte Selbstständige haben Anspruch auf Krankengeld, sofern sie wegen Krankheit oder Unfall als vorübergehend arbeitsunfähig anerkannt wurden. Arbeitnehmer haben einen Krankengeldanspruch ab dem elften Tag. Die ersten zehn Tage gewährt ihnen der Arbeitgeber Lohnfortzahlung.
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn Sie in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosenmeldung mindestens drei Jahre arbeitslosenversichert waren. Die Leistung wird sechs Monate gezahlt. Das Rentenalter ist in der Slowakei für Männer und Frauen auf 62 festgelegt.
Weitere Informationen zum slowakischen Sozialversicherungssystem bieten Ihnen die folgenden Institutionen: Ministerstvo prace, soicalnych veci a rodiny Slovenskey republiky (Arbeits-, Sozial- und Familienministerium, E-Mail:
skorecova@employment.gov.sk,
www.employment.gov.sk), Socialna poistovna, Ustredie (Sozialversicherung, Zentrale, E-Mail:
praca@socpoist.sk,
www.socpoist.sk), Ustredie prace, socialnych veci a rodiny (Zentrale für Arbeit, Soziales und Familie, E-Mail:
katarina.belicka@upsvar.sk,
www.upsvar.sk).
Wenn die Kinder mitkommen...
Für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren stehen ausreichend Plätze in staatlichen, privaten und kirchlichen Kindergärten zur Verfügung. Vor allem die staateigenen und städtischen Kindergärten haben Volltagsbetrieb. Dort können Eltern, ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen, ihre Kinder von 6 Uhr bis 18 Uhr in Obhut geben. Die Gebühren in den staatlichen Einrichtungen werden regional festgelegt und liegen zwischen 20 und 40 € monatlich. Etwa doppelt so teuer kommen die privaten und kirchlichen Kindergärten, für die pro Kind jährliche Gebühren von etwa 720 € anfallen.
Die allgemeine Schulpflicht beginnt im Alter von sechs Jahren und endet nach zehn Jahren mit der Vollendung des 16. Lebensjahres. Die erste Stufe der Schulausbildung ist die neunjährige Grundschule. Danach melden sich die Schüler für eine Ausbildung an einer Mittelschule an. Dafür müssen sie in der Regel ein Aufnahmeverfahren absolvieren. Die Ausbildung an der Mittelschule dauert zwei bis vier Jahre. Nach vier Jahren kann die Matura (Abitur) erworben werden. Diese ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium.
Der Unterricht an den Grundschulen findet an fünf Tagen pro Woche jeweils vormittags statt, an den Mittelschulen teilweise auch am Nachmittag. Neben dem System der staatlichen Grund- und Mittelschulen gibt es einige Sonderschulformen: darunter Spezialeinrichtungen für körperlich und geistig behinderte Kinder sowie für besonders talentierte und überdurchschnittlich Begabte. Dazu zählen beispielsweise Sportschulen, Schulen mit erweitertem Mathematikunterricht und mit vertiefter Fremdsprachenausbildung. Zudem gibt es vor allem in den Gebirgsregionen so genannte Zwergschulen - also Schulen, in denen nicht alle Klassenstufen vertreten sind. Seit 1990 gibt es auch einige kirchliche und private Schulen, die im Gegensatz zu den staatlichen gebührenpflichtig sind.
Der Unterricht erfolgt in der Landessprache, also in Slowakisch. Zudem wird Angehörigen nationaler Minderheiten (Tschechien, Ungarn, Deutschen, Polen, Ukrainern, Russen) das Recht auf Bildung in ihrer Herkunftssprache gewährt. In der Slowakischen Republik lernen rund 39 Prozent der Schüler Deutsch als erste oder zweite Fremdsprache.
In vielen Grundschulen wird Deutsch bereits ab der ersten Klasse angeboten. Zudem gibt es bilinguale Schulen und Sprachdiplomschulen, bei denen auch ein in den deutschsprachigen Ländern anerkannter Abschluss erworben werden kann.
Weiterführende Informationen zum slowakischen Schulwesen finden Sie auf den folgenden Websites:
www.skoly-info.sk,
www.education.sk und unter
http://europa.eu/ploteus.
"Kinderbetreuung lässt sich hier einfacher organisieren als in Deutschland. Es ist hier ganz normal, dass man seine Kinder ab 7.30 Uhr in der Schule abgeben kann und um 17.30 Uhr wieder abholt. Sie werden dort auch ganztags mit Essen versorgt. Das gilt übrigens auch für die Kindergärten."
Egon Friebus, Vater einer sieben Jahre alten Tochter und Vorsitzender des Schulvereins in der Slowakei (egon.friebus@deutsche-schule.sk)
Für Eltern und Kinder gibt es ab der Geburt ein Bündel an staatlichen Unterstützungsleistungen, wie Geburtsbeihilfe, Elternbeihilfe, Erziehungsgeld und Kindergeld. Die Geburtsbeihilfe wird einmalig ausgezahlt und beträgt pro Neugeborenen rund 127,30 €. Eltern, die Mehrlinge zur Welt bringen, haben einen Anspruch auf Elternbeihilfe. Diese wird für jedes Kind nur einmal je Kalenderjahr gezahlt und sieht folgende Sätze pro Kind vor: 69,07 € (bis zum 6. Lebensjahr), 85,06 € (von 6 bis 15 Jahren) und 90,48 € für Kinder über 15 Jahre.
Das Kindergeld (bis maximal zum 25. lebensjahr) beträgt monatlich 15,41 € pro Kind, Erziehungsgeld wird für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren gewährt (für kranke Kinder bis zum sechsten Lebensjahr). Pro Kalendermonat erhalten anspruchsberechtigte Eltern für jedes Kind 120,74 €.
Schwangere (versicherte Arbeitnehmerinen) haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab Beginn der sechsten Woche vor dem vom Arzt bestimmten voraussichtlichen Geburtstermin. Das Mutterschaftsgeld wird maximal 28 Wochen ausgezahlt, bei Mehrlingsgeburten bis zur 37. Woche. Zugleich steht Eltern ein Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub von 28 Wochen (Mehrlingsgeburten 37 Wochen) zu.
Weitere Auskünfte zu familienbezogenen Leistungen erhalten Sie auf der Website des slowakischen Arbeits- und Sozialministeriums unter:
www.employment.gov.sk.
Weiterbildung
In der Slowakischen Republik ist das Bildungsministerium für die Reglementierung von Weiterbildung und lebenslangem Lernen zuständig. Andere Ministerien bieten spezielle Weiterbildungen in ihren Fachbereichen an. So unterhält zum Beispiel das Landwirtschaftsministerium ein Weiterbildungsinstitut für Landwirtschaft (
www.agroinstitut.sk).
Weiterbildungsmaßnahmen werden von den staatlichen und nicht staatlichen (inzwischen um die 2.500 landesweit) Bildungseinrichtungen angeboten. Eine der größten ist die Academy of Education, die Filialen in 38 slowakischen Städten hat (
www.aveducation.sk). Sie bietet Weiterbildung in den Bereichen Fremdsprachen, IT, Management und Recht an.
Fernstudiengänge haben unter anderem die City University Bratislava (
www.cub.sk), die TU Zvolen (
www.tuzvo.sk) und die TU Kosice (
www.tuke.sk).
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland (
www.ibs.inwent.org ). Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen das Portal über
www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
www.europass-info.de.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in der Slowakischen Republik":
Mobil in Europa - Slowakische Republik (
pdf, 1.18 MB)
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. 