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Arbeiten in Rumänien

Arbeitsmarkttrends

Die rumänische Wirtschaft wächst - und auch der Arbeitsmarkt hält dem europäischen Vergleich stand. Die Arbeitslosigkeit liegt mit einer Quote von 6,2 Prozent im Dezember 2007 unter dem Durchschnitt der EU. Es gibt sogar Regionen, die auf Arbeitslosenquoten unter drei Porzent kommen, TimiÅŸ, Ilfov, Bukarest und Bihor. Diese Tatsache darf jedoch nicht über die Strukturprobleme des Landes hinwegtäuschen. Die Jugendarbeitslosigkeit und die Erwerbstätigkeit schneiden beim Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten schlecht ab. Die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen ist mit 18,9 Prozent eine der höchsten innerhalb der EU. Die Erwerbstätigkeit liegt mit 58,8 Prozent unter dem EU-Durchschnitt.

Eine Erklärung für die relativ niedrige Arbeitslosigkeit bei einer gleichzeitig niedrigen Erwerbsquote ist auf der einen Seite die massive Abwanderung erwerbsfähiger Arbeitskräfte in den vergangenen Jahren. Schätzungsweise 2 bis 3,4 Millionen Rumänen arbeiten in europäischen Nachbarländern, die meisten von ihnen in Deutschland, Italien und Spanien. Die Zahl der Auswanderer dürfte seit dem EU-Beitritt am 1. Januar 2007 noch gestiegen sein. Die rumänische Regierung geht von rund 500.000 Personen (vorwiegend qualifizierten Arbeitskräften) aus. Auf der anderen Seite blüht die Schattenwirtschaft. Offizielle Stellen schätzen, dass etwa 1,2 Millionen Arbeitskräfte in diesem Wirtschaftssektor tätig sind. Der informelle Arbeitsmarkt bietet eine große Anzahl von Arbeitsmöglichkeiten im Niedriglohnsektor für gering qualifizierte Bewerber, die auf dem offiziellen Arbeitsmarkt keine Chance haben.

Als Einnahmequelle spielt die Landwirtschaft eine ungewöhnlich große Rolle. Knapp ein Drittel der erwerbstätigen Bevölkerung arbeitet in diesem Wirtschaftszweig. Der Dienstleistungssektor hat zwar in den letzten Jahren an Bedeutung für die Erwerbstätigkeit gewonnen, doch liegt er mit einem Beschäftigungsanteil von gut einem Drittel weit unter dem Durchschnittswert aller EU-Mitgliedstaaten. Im Industriesektor findet knapp ein Drittel der Beschäftigten Lohn und Brot. Der wichtigste Wirtschaftszweig im Industriesektor ist die Erdölverarbeitung.

Im Banat, in Siebenbürgen und in der Umgebung von Bukarest sind Arbeitskräfte knapp. Neben der Abwanderung sind die hohen Mieten in den Wirtschaftszentren Mitursache für den Arbeitskräftemangel. Sie zwingen die Erwerbsbevölkerung quasi zur Immobilität. Im Wirtschaftszentrum Bukarest verdient eine Arbeitskraft im Durchschnitt 308 € netto. Für eine Zweizimmerwohnung müsste sie zwischen 300 € und 350 € zahlen. Setzt eine Einstellung in Bukarest einen Umzug aus einer anderen Region voraus, ist dies aus finanziellen Gründen nicht durchführbar. Rumänische Arbeitgeber greifen mittlerweile auf Arbeitskräfte aus der Ukraine und China zurück.

Gegenwärtig gibt es einen Mangel an gering qualifizierten Arbeitskräften im Verpackungs- und Baugewerbe sowie in der Porzellanherstellung. Es fehlt an Sicherheitsfachleuten für den Personen- und Gebäudeschutz, Baufachkräften (Maurern, Pflasterer, Tischler), Elektrikern, Monteuren und Maschinenbedienern in der Textilindustrie sowie an Mechanikern und Vertriebsfachleuten.

Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Rumänien einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Rumänien aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Staatsangehörige von EU-Staaten, die in Rumänien einer Arbeit nachgehen wollen, benötigen kein Arbeitsvisum mehr, sondern nur eine Arbeitserlaubnis. Als Arbeitnehmer müssen Sie innerhalb von zwei bis vier Wochen einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde stellen. Mit Vermittlung des rumänischen Arbeitgebers beantragen Sie in diesem Zeitraum Ihre Arbeitserlaubnis. Diese wird beim Arbeits- und Sozialministerium beantragt und ausgestellt. Die Arbeitserlaubnis wird für sechs Monate erteilt, die Gebühr dafür beträgt rund 150 €. Eine auch mehrmalige Verlängerung ist gegen Zahlung von jeweils 75 € möglich. Keine Arbeitserlaubnis benötigen Ausländer, die von einem Arbeitgeber im Ausland angestellt sind und in Rumänien nur zeitweilig Tätigkeiten ausüben. Nähere Informationen - insbesondere zum Aufenthalts- und Arbeitsrecht in Rumänien - erhalten Sie bei den rumänischen Auslandsvertretungen in Deutschland.

Löhne, Steuer und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Generell liegen die Kosten in Rumänien noch unter denen in Deutschland; importierte Güter, hochwertige Wohnungen oder deutschsprachiger Schulunterricht können die Kosten allerdings deutlich steigern. Wer nach westlichen Standards leben möchte, muss auch in Rumänien tief in die Tasche greifen. Das Gemüse auf dem Markt ist zwar recht günstig, allerdings sieht es bei den Lebensmitteln im Supermarkt schon anders aus. Sehr teuer sind in Bukarest Immobilien und Urlaubsreisen, da nur wenige Länder von Rumänien aus angeflogen werden.

Durchschnittliche Preise in Rumänien

KonsumgutPreis
1 l Frischmilch0,40 €
1 kg Käse2,60 €
1 kg Eier0,10 €
1 kg Kartoffeln0,30 €
1 kg Äpfel0,65 €


Preise umgerechnet, gerundet.
Quelle: Nationales Amt für Statistik, 2007

Löhne und Gehälter

Der durchschnittliche Verdienst beträgt in Rumänien rund 350 € im Monat. Der gesetzliche Mindestlohn für Vollzeitstellen liegt bei knapp 120 € im Monat; darüber hinaus gibt es Kollektivverträge für verschiedene Branchen. Viele Westeuropäer sind allerdings von Unternehmen oder Regierungen nach Rumänien entsandt und verdienen nach den Konditionen ihres Heimatlandes. In Bukarest wird deutlich über dem Landesdurchschnitt verdient. Erfolgreiche Unternehmen bieten häufig Zusatzleistungen wie Dienstwagen, Mobiltelefone, Privatversicherungen oder Aktien, nicht nur für das Management.

Durchschnittliche Verdienste von Beschäftigten in Rumänien

PositionBrutto-Monatsentgelt
Geschäftsführung einer größeren Niederlassung3.000-6.500 €
Vertriebsleitung1.000-2.000 €
Ingenieur 500- 800 €
Programmierer 400-1.000 €
Buchhalter 400-1.000 €
Sekretärin mit Fremdsprachen 100- 200 €
Facharbeiter 100- 300 €
Kraftfahrer 100- 200 €


Quelle: Bundesagentur für Außenwirtschaft, 2005

Sozialabgaben und Steuern

Wenn Sie sich über ein halbes Jahr in Rumänien aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten.

Einkommen werden einheitlich mit 16 Prozent versteuert. Für die Sozialversicherung zahlen Arbeitnehmer seit Anfang 2006 zwichen 32 und 35,5 Prozent ihres Verdienstes. Diese Beiträge sollen in den kommenden Jahren sinken.

Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.

Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle zur Anerkennung von Abschlüssen (Centrul National de Recunoastere si Echivalare a Diplomelor, Telefon über die Zentrale des Bildungsministeriums: +40 21 4 05 63-00, www.cnred.edu.ro.

Arbeits- und Vertragsrecht

Ein Arbeitsvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. Generell sollten Sie darauf achten, dass er folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und Sondervereinbarungen.

Die Probezeit dauert höchstens einen Monat bei ausführenden Positionen, höchstens drei Monate für Führungskräfte. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für Führungskräfte höchstens 30 Tage, für andere Arbeitnehmer höchstens 15 Tage. Der Arbeitgeber muss mindestens 20 Tage Kündigungsfrist einhalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche, 8 Stunden am Tag. Überstunden müssen in den nächsten 30 Tagen in Freizeit ausgeglichen werden oder mit mindestens 75 Prozent Zuschlag vergütet werden. Auch bei Überstunden darf die wöchentliche Arbeitszeit im Monatsdurchschnitt 48 Stunden nicht überschreiten. Teilzeitverträge müssen mindestens 10 Stunden in der Woche umfassen.

Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf 21 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr, der nicht ausbezahlt werden kann. Hinzu kommen 8 gesetzliche Feiertage.

Bei Krankheit erhalten Beschäftigte bis zu 17 Tage lang ihr Gehalt weiterbezahlt (je nach Größe des Betriebes). Wer im Jahr zuvor mindestens einen Monat lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, bekommt anschließend Krankengeld; es liegt je nach Art der Erkrankung zwischen 75 und 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten sechs Monate.

Arbeitslose, die mindestens ein Jahr lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, bekommen Arbeitslosengeld. Es wird für sechs Monate gezahlt und liegt bei 75 Prozent des nationalen Brutto-Mindestlohns, der zurzeit knapp 120 € beträgt. Wer fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat, bekommt neun Monate lang Arbeitslosengeld, nach zehn Jahren sind es zwölf Monate. Das Arbeitslosengeld wird für Arbeitslose, die mindestens drei Jahre lang Beiträge gezahlt haben, noch um einen einkommensabhängigen Betrag erhöht; dieser Zuschlag liegt zwischen drei und zehn Prozent des früheren Verdienstes. Auch wer gerade sein Studium oder seinen Wehrdienst beeendet hat, kann sechs Monate lang Arbeitslosengeld erhalten, es liegt dann bei 50 Prozent des nationalen Mindestlohns. Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muss man sich bei der lokalen Arbeitsvermittlung melden und zumutbare Jobs oder Trainingsmaßnahmen annehmen.

Sozialversicherung

Um den sozialen Schutz auch über Grenzen hinweg zu gewährleisten und um Nachteile, die durch die Arbeit in verschiedenen Staaten mit unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen entstehen, auf ein Minimum zu reduzieren, hat die Bundesrepublik Deutschland mit Rumänien ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Das Sozialversicherungsabkommen legt fest, dass man immer in dem Staat sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt. Man spricht dabei vom Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip. Abweichend von dieser Grundregel haben deutsche Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich in Deutschland weiter freiwillig zu versichern. Dazu wird ein gesondertes Dokument über die Nationale Versicherungsgesellschaft ausgestellt.

Das Thema "Sozialversicherung" ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Informationen im Internet gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de.

Wenn die Kinder mitkommen...

Kinder ab drei Jahren können in Rumänien einen Kindergarten besuchen, das dritte Jahr bereitet auf den Schulbeginn vor. Der Kindergartenbesuch ist kostenlos; manche Einrichtungen haben fünf Stunden, andere (besonders für benachteiligte Familien) haben zehn Stunden pro Tag geöffnet.

Die Schulpflicht beginnt für die Kinder mit sechs oder sieben Jahren und dauert zehn Jahre. Deutschsprachige Kindergärten und Schulen sind in Rumänien recht verbreitet; in Bukarest und TimiÅŸoara kann man das deutsche Abitur erwerben. Das Schuljahr geht von Mitte September bis Mitte Juni.

Kindergeld wird für Kinder bis 16 Jahren gezahlt (oder bis 18 Jahren, wenn sie noch in der Ausbildung sind). Es beträgt umgerechnet 6,80 € im Monat. Zur Geburt der ersten vier Kinder gibt es jeweils eine Geburtsbeihilfe von umgerechnet rund 55 €. Arbeitnehmerinnen bekommen 63 Tage vor und 63 Tage nach dem Entbindungstermin Mutterschaftsurlaub. Während des Mutterschaftsurlaubs bekommen sie 85 Prozent ihres vorigen Gehaltes steuerfrei von der Sozialversicherung. Danach können Mutter oder Vater bis zu zwei Jahre Erziehungsurlaub nehmen; sie bekommen in dieser Zeit bis zu 85 Prozent ihres Gehalts als Erziehungsgeld.

Informationen über Familienleistungen erhalten Sie von der Sozial- und Familienbehörde: http://sas.mmssf.ro. Das Ministerium für Bildung und Forschung (www.old.edu.ro) bietet detaillierte Informationen über das rumänische Bildungssystem (allerdings nur auf Rumänisch).

Weiterbildung

Im Mai 2004 hatten in Rumänien über 200 Weiterbildungsanbieter die Akkreditierung für die Durchführung spezifischer Weiterbildungsgänge für bestimmte Berufe und die Ausstellung entsprechender Qualifikationsnachweise. Für die Registrierung aller zugelassenen Weiterbildungsanbieter wurde eine nationale Datenbank eingerichtet, das Nationale Register für Erwachsenenbildungsanbieter (www.cnfpa.ro). Dessen Zertifikate werden landesweit anerkannt und sind mit den Siegeln der beiden zuständigen Instanzen, des Ministeriums für Arbeit und Soziales und des Ministeriums für Bildung und Forschung, versehen.

Dem Einwand, dass damit der Markt für Weiterbildungsanbieter unnötig reglementiert werde, steht das Argument gegenüber, dass die Registrierung für die Anbieter freiwillig ist und nicht darauf abzielt, Weiterbildungsanbieter vom Markt zu verdrängen. Alle Anbieter können weiterhin in eigener Verantwortung Programme durchführen und Zertifikate ausstellen. Die Anerkennung der erworbenen Zertifikate liegt letztlich nach wie vor im Ermessen des Arbeitgebers.

Weitere rumänische Weiterbildungsangebote: www.ase.ro ist das Portal der Academy of Economic Studies in Bukarest, eine der angesehensten Zentren der Weiterbildung in Rumänien. www.cetex.tuiasi.ro ist die Website des Center for Continuing Education and Training, www.codecs.ro die des Center for Distance Learning. Über www.irea.uvt.ro erreicht man das Romanian Institute for Adult Education of the University of the West from TimiÅŸoara.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland (www.ibs.inwent.org ). Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen das Portal über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

  Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Rumänien":

Mobil in Europa - Rumänien ( pdf, 1.28 MB) Living and Working in Romania ( pdf, 1.8 MB)

 

Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. Bundesagentur für Arbeit - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung