Arbeitsmarkttrends
Die Arbeitslosigkeit ist im März 2008 auf 7,4 Prozent gesunken. Auch die Jugendarbeitslosigkeit hat sich verringert. Allerdings liegt sie mit einer Quote von 15,0 Prozent nach wie vor über dem EU-Durchschnitt. Die Erwerbstätigkeit der aktiven Bevölkerung insgesamt liegt hingegen mit einem Anteil von 67,8 Prozent über dem EU-Durchschnitt.
Über die Hälfte der Erwerbstätigen arbeitet im Dienstleistungssektor. Gute Wachstumsprognosen verzeichnen hier die beiden Wirtschaftszweige Finanzdienstleistungen und Immobilien. Während im Dienstleistungsbereich die Zahl der Stellen stetig steigt, sind in der verarbeitenden Industrie und im Baugewerbe die Beschäftigtenzahlen seit Jahren rückläufig. Die verarbeitende Industrie und das Baugewerbe verloren zwischen 2002 und 2005 fast ein Zehntel aller Stellen. Auch in der Landwirtschaft, wo immerhin jeder achte Erwerbstätige arbeitet, stehen die Zeichen auf Rückzug (zwischen 2003 und 2005 -5,6 Prozent).
Portugal ist ein Land der Zu- und Abwanderung. Über zwei Millionen Portugiesen leben im Ausland. Hinzu kommt eine immer noch aktive saisonale Emigration - insbesondere in die Schweiz und nach Deutschland. Seit 1990 ist die Zuwanderung jedoch aufgrund starker Immigrationsströme (insbesondere aus Rumänien, der Ukraine und Moldavien) höher als die Abwanderung. Etwa 300.000 Migranten leben legal in Portugal, dazu kommen schätzungsweise 90.000 illegale Zuwanderer. Die Mehrheit der Immigranten stammt aus den ehemaligen afrikanischen Kolonien (Angola, Mozambik, Kapverden, Guinea Bissau, São Tomé, Principe), Osteuropa und Brasilien. Die Immigrantenzahlen aus den alten EU15-Mitgliedstaaten sind gewöhnlich klein, aber stabil. Es leben etwa 15.000 Deutsche in Portugal.
Für Ausländer ist es schwierig, in Portugal eine Arbeit zu finden. Nur Fachkräfte mit speziellen Qualifikationen und Portugiesischkenntnissen haben eine wirkliche Chance auf dem Arbeitsmarkt. In der Tourismusbranche und in Unternehmen mit internationaler Ausrichtung sind Englisch- und Französischkenntnisse ein großer Vorteil. Für Hilfsarbeiten steht hingegen eine große Zahl von Tagelöhnern zur Verfügung und das Lohnniveau ist extrem niedrig. Auch Bürojobs oder Stellen für Sprachlehrer/innen sind kaum zu finden. Arbeitschancen bieten sich durchaus in der Gastronomie für Köche, Kellner und Barkeeper sowie in den Ferienclubs für Animateure und Sportlehrer/innen.
„Wer beruflich Fuß fassen will, muss sehr gut Portugiesisch können. Natürlich etabliert sich Englisch zunehmend in der Arbeitswelt – und hier vorrangig in den Hightech-Branchen und im Tourismus. Doch auch dann setzen Arbeitgeber gute Portugiesischkenntnisse voraus. Diese sind wichtig, damit man sich gut im Kollegenkreis integrieren kann. Personalchefs achten darauf, dass neue Mitarbeiter gut zum Unternehmen und der Belegschaft passen. In Portugal spielen die sozialen Beziehungen und Kontakte eine sehr große Rolle.“
Duarte Branco ist Präsident des Verbandes Portugiesischer Unternehmen in Deutschland e.V. und Inhaber einer internationalen Übersetzungsfirma
Im Großraum Lissabon gibt es Bedarf an Verkäufern, Handwerkern aus dem Baugewerbe (Maurer, Zimmerer, Fliesenleger, Klempner), Köchen, Kellnern und Friseuren. Außerdem werden IT-Fachkräfte (Systemplaner, -analytiker und -programmierer), Ärzte und Fachpersonal für die Krankenpflege und Geburtshilfe gesucht.
Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Portugal einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Portugal aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen.
Wenn Sie sich länger als drei Monate in Portugal aufhalten wollen, müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Einreise persönlich eine Aufenthaltserlaubnis (Autorização de Residência) beantragen. Der Antrag wird von der für Ihren Wohnort zuständigen regionalen Behörde für Einwanderungsfragen (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras) bearbeitet. Wenn Sie auf Stellensuche sind, müssen Sie ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt nachweisen. Arbeitnehmer müssen eine Erklärung ihres Arbeitgebers vorlegen, aus der die voraussichtliche Anstellungsdauer hervorgeht.
Ausführliche Informationen rund um das Thema „Einreise“ finden Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Portugal - zum Herunterladen unter
www.lissabon.diplo.de. Für Staatsbürger eines der neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten unter Umständen Übergangsregelungen. Näheres dazu erfahren Sie unter
http://eures.europa.eu.
Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten und Mieten sind zwar im Vergleich zu Deutschland um rund ein Viertel niedriger, jedoch im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen hoch. Dies trifft besonders für die Mieten in den Städten und touristischen Zentren zu. In Lissabon müssen Sie derzeit mit folgenden Preisen rechnen: 500 bis 750 € für eine Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnung; 800 bis 1.100 € für drei Zimmer und 1.150 bis 1.800 € für vier Zimmer. Eine 100m²-Eigentumswohnung kostet zwischen 150.000 und 230.000 €.
Löhne und Gehälter
Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst liegt in Portugal bei 13.610 €. Weit darüber liegen die Jahresgehälter im Kredit- und Versicherungsgewerbe (26.910 €). Extrem niedrig ist dagegen der Jahresverdienst in der Gastronomie (9.260 €) und im Baugewerbe (11.380 €). Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 437 €.
Derzeit werden folgende Monatslöhne gezahlt: Ein Chefkoch mit Berufserfahrung erhält rund 800 €, ein Koch 600 € und eine Küchenhilfe den Mindestlohn. Berufskraftfahrer können mit rund 600 € rechnen, Automechaniker mit circa 650 € und Wachleute mit etwa 595 €. Tischler nehmen ebenfalls rund 600 € mit nach Hause, Friseure in den Touristenzentren um die 1.000 €, ansonsten liegen sie eher bei 500 € bis 600 €. Wie gut Akademiker entlohnt werden, hängt stark von der Fachrichtung ab. Während ein Psychologe an die 750 € verdient, liegt ein Pharmazeut bei etwa 1.230 €, ein Chemiker bei 1.500 €. Deutlich mehr verdienen Ingenieure. So kann ein Maschinenbauingenieur mit fünfjähriger Berufserfahrung mit 2.500 € Grundgehalt und Leistungszulagen rechnen, ein Flugzeugingenieur mit 3.000 plus Zusatzvergütungen. Ähnlich hohe Gehälter können Einkaufsdirektoren und Verkaufsleiter von Großunternehmen erzielen.
Die Löhne werden in Portugal per Tarifvertrag oder individuellem Vertrag festgelegt. Neben einem monatlichen Grundgehalt steht allen privatwirtschaftlich Beschäftigten eine tariflich festgelegte Beköstigungszulage und eventuell eine Fahrkostenpauschale zu. Zudem gibt es Lohnzuschläge für Überstunden sowie für Sonn- und Feiertagsarbeit. Außerdem hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf Weihnachtsgeld (ein Monatslohn) und auf Urlaubsgeld (monatlicher Grundlohn plus Zusatzbezüge).
Mehr Informationen zu Lebenshaltungskosten und Löhnen erhalten Sie unter
www.portugalforum.de und
www.wir-in-portugal.de.
Eine gute Quelle, um mehr über das aktuelle Lohnniveau zu erfahren, sind die Stellenazeigen in der Tagespresse sowie die Stellenausschreibungen auf den EURES-Portal unter
http://eures.europa.eu.
Sozialabgaben und Steuern
Arbeitnehmern wird für Sozialabgaben elf Prozent vom Bruttogehalt abgezogen. Dieser Beitrag deckt die Versicherungsbereiche Krankheit, Pflege, Invalidität, Alter, Hinterbliebene, Arbeitslosigkeit, Familienleistungen ab. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht. Die Versicherungsbeiträge für Arbeitsunfälle/Berufskrankheiten gehen zulasten des Arbeitgebers. Ermäßigte Beiträge können bestimmten Zielgruppen (jugendlichen Berufseinsteigern, Behinderten, Arbeitgebern, zum Beispiel gemeinnützigen Organisationen) zugestanden werden. Weitere Informationen zur Sozialversicherung erhalten Sie unter
www.portaldocidadao.pt.
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter
www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.
Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter
www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
Die Bewerbungsunterlagen fallen nicht so umfangreich aus wie in Deutschland. Wenn Sie sich auf eine Stellenanzeige bewerben, genügt zunächst ein Anschreiben (Carta de apresentação) per Hand oder mit Maschine geschrieben sowie ein Lebenslauf. Zeugnisse über die Schul- und Berufsausbildung werden meist erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. In der Regel legen die Firmen größeren Wert auf Berufserfahrung als auf die richtigen Zeugnisse. Beschreiben Sie deshalb in Ihrem Lebenslauf Ihre bisherigen Tätigkeiten sehr genau. Die Bewerbung sollte auf Portugiesisch abgefasst werden. Ein Passfoto ist nicht zwingend erforderlich. Verschicken Sie nie Zeugnisoriginale. Portugiesische Arbeitgeber schicken Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurück.
„Generell sind die Menschen hier etwas formeller gekleidet. Man sollte also nicht zu leger zur Arbeit und schon gar nicht zum Vorstellungsgespräch kommen. Bermudashorts, ärmellose T-Shirts oder Sandalen bei Männern, was in Deutschland bei heißen Temperaturen durchaus üblich ist, habe ich hier in der Firma noch bei keinem Mann gesehen. Im groben Kontrast dazu steht die große Unpünktlichkeit. Sogar bei Arbeitsbesprechungen sind die wenigsten Teilnehmer pünktlich anwesend. Das stört mich als Deutsche immer noch. Doch es hilft alles nichts. Man muss sich damit irgendwie arrangieren.“
Eva-Maria Trapp zog vor zehn Jahren in die Nähe von Lissabon. Dort arbeitet die 47-Jährige als Elektroingenieurin bei einem internationalen Telekommunikationskonzern, für den sie schon vorher in Deutschland tätig war.
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf
www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (
www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter
http://ec.europa.eu/youreurope,
www.anabin.de und
www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.
Hilfreich sind auch Infoblätter der Deutschen Botschaft in Lissabon (
www.lissabon.diplo.de).
Arbeits- und Vertragsrecht
Allgemein sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen.
Die wichtigste rechtliche Grundlage für die Arbeitsbeziehungen in Portugal ist das Arbeitnehmergesetz (
www.dgeep.mtss.gov.pt) vom 1. Dezember 2003. Wie in Deutschland regeln die Tarifverträge wichtige Aspekte des Arbeitslebens.
Nach portugiesischer Gesetzgebung müssen Arbeitsverträge nicht schriftlich abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber hat jedoch die Pflicht, dem Arbeitnehmer folgende Angaben schriftlich mitzuteilen: Informationen zum Unternehmen, Arbeitsort, Berufsgruppe und Inhalt der Tätigkeit, Datum des Vertragsabschlusses, Vertragslaufzeit (bei befristeten Verträgen), Urlaubsdauer, Kündigungsfristen, Höhe der Entlohnung und Zahlungstermine, normale tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, gegebenenfalls bestehende Tarifverträge. Dieses Dokument muss dem Arbeitnehmer bis spätestens 60 Tage nach Vertragsbeginn ausgehändigt werden. Änderungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamkeit mitgeteilt werden.
Die Kündigungsfristen unterliegen den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Während der Probezeit können beide Parteien ohne Angabe von Gründen den Vertrag kündigen. Für unbefristete Verträge gelten folgende Fristen: 90 Tage für alle Arbeitnehmer; 180 Tage für Arbeitnehmer, die eine technisch schwierige Arbeit oder eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit ausführen oder deren Tätigkeit eine besondere Qualifikation oder umfassende Befugnisse voraussetzt; 240 Tage für leitendes Personal. Befristete Verträge – bei einer Laufzeit bis zu sechs Monaten - können innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden, bei Vertragslaufzeiten über sechs Monate gilt eine 30-Tages-Frist.
Die Arbeitszeit soll acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ausnahme davon können tarifvertragliche Regelungen bilden. Der Sonntag ist ein gesetzlich festgelegter Ruhetag. Daneben kann noch ein halber Tag bis maximal ein Tag pro Woche Ruhezeit gewährt werden, der geteilt oder mit Unterbrechungen genommen werden kann. Der Jahresurlaub beträgt mindestens 22 Werktage.
Auf der Homepage des Instituto do Emprego e Formação Profissional - IEFP (Institut für Beschäftigung und berufliche Bildung - Nationale Arbeitsagentur) können Sie ausführliche Informationen über arbeitsrechtliche Belange erhalten (
http://portal.iefp.pt).
Da es zwischen den einzelnen Regionen unterschiedliche Regelungen geben kann, sollten Sie unbedingt auch bei den Arbeitsberatern der örtlichen Arbeitsämter nachfragen. Hilfreich sind zudem die Eures-Berater in Deutschland und in Portugal sowie die Gewerkschaften, die Sie bei Problemen am Arbeitsplatz vertreten können.
Sozialversicherung
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter
www.bmas.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter
www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Die portugiesische Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Mutterschaft, Krankheit, Gesundheitsvorsorge und Arbeitslosigkeit. Krankenversicherungsbeiträge werden direkt vom Gehalt/Lohn abgezogen. Wenn Sie zu arbeiten beginnen, wird Ihnen vom staatlichen Gesundheitszentrum (Centro de Saúde), einem regionalen Zentrum (Administrações Regionais de Saúde) oder direkt von Ihrem Arbeitgeber eine Sozialversicherungskarte "Livrete de Assistência Médica" ausgehändigt. Es besteht freie Arztwahl.
Für Arztbesuche und Aufenthalte im Krankenhaus wird ein geringer Selbstbehalt verrechnet. Zahnärztliche Behandlungen in den Gesundheitszentren sind kostenfrei. Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt. Privat Versicherte sollten mit ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, die dann in der Regel zwölf Monate gültig ist und mit einem Einmalbetrag abgegolten wird.
Wenn die Kinder mitkommen...
Immer mehr Frauen in Portugal sind berufstätig. Inzwischen sind zwei Drittel aller Elternpaare Doppelverdiener. Diesem Trend entspricht nicht das Angebot an öffentlichen Kinderbetreuungsangeboten. Die Hauptlast der Betreuung liegt bei den Familien und dort besonders bei den Großeltern.
Die meisten der öffentlichen Betreuungseinrichtungen sind im Bereich privater Wohlfahrtspflege angesiedelt und eng mit der katholischen Kirche verbunden. Sie bieten normalerweise Krippe-, Hort- und Kindergartenbetreuung an sowie spezielle Angebote für behinderte Kinder. Für etwa 200 € bis 250 € pro Monat können die Kinder dort ganztags betreut und verköstigt werden. Allerdings sind die Plätze knapp, so dass mit langen Wartefristen gerechnet werden muss. Die staatlichen Einrichtungen nehmen Kinder ab drei Jahren auf. Allerdings bieten sie fast ausschließlich Halbtagsbetreuung an. Dafür ist das Angebot kostenlos. Eine dritte Alternative sind Kindergärten privater Anbieter, die zwischen 300 € bis 500 € kosten können.
In Portugal besteht eine neunjährige Schulpflicht für Schüler im Alter von 6 bis 15 Jahren. Sie kann an den kostenlosen öffentlichen oder gebührenfplichtigen privaten (300 € bis 700 € monatlich) Schulen erfüllt werden.
Detaillierte Informationen zum portugiesischen Schulwesen finden Sie auf den Websites
www.min-edu.pt,
www.educare.pt und
www.giase.min-edu.pt.
Wo es in Portugal deutsche Schulen gibt, erfahren Sie unter
www.schulweb.de,
www1.dasan.de (Adressen),
www.lissabon.diplo.de (Adressen privater deutscher Schulen an der Algarve) und
www.ds-algarve.org. Für Deutsche, die zeitweise mit ihren schulpflichtigen Kindern im Ausland leben, ist das Angebot des Fernlehrwerks für deutsche Schüler im Ausland (
www.deutsche-fernschule.de) interessant.
Das Kindergeld ist abhängig vom Familieneinkommen sowie vom Alter und der Rangfolge der Kinder. So kann eine Familie auf der untersten Einkommensstufe (bis 1,5 Mindestlöhne) für Kinder bis zwölf Monate für das erste und zweite Kind 87,29 €, ab dem dritten Kind 131,03 € erhalten; für Kinder ab einem Jahr steht ihr für die ersten beiden Kinder 26,24 € zu, ab dem dritten Kind 39,36 €.
Schwangeren steht das Recht auf 120 Tage Mutterschaftsurlaub zu, davon mindestens sechs Wochen nach der Geburt. Außerdem besteht Anspruch auf Freistellung zur Schwangerenberatung. Während dieser Zeit gibt es Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Vater hat Anspruch auf fünf Tage Vaterschaftsurlaub. Eltern steht zudem eine spezielle Elternzeit zur Betreuung eines Kindes bis zu einem Alter von sechs Jahren zu. Mehr Informationen erhalten Sie beim Arbeits- und Sozialministerium unter:
www.mtss.gov.pt.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Portugal":
Mobil in Europa - Portugal (2009) (
pdf, 1.58 MB)
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. 