Arbeitsmarkttrends
Obwohl sich die Wirtschaft sehr gut entwickelt und das Bruttosozialprodukt seit Jahren stark wächst, leiden die Polen unter einer hohen Arbeitslosigkeit. Sie lag im März 2008 bei 7,7 Prozent. Außer Rumänien, Ungarn, Spanien, Frankreich, Slowakei und Belgien hat kein anderer EU-Staat so viele jugendliche Arbeitslose: Knapp ein Fünftel von ihnen ist nicht erwerbstätig. Nur etwas mehr als die Hälfte der aktiven Bevölkerung geht einer bezahlten Arbeit nach – vor allem Menschen über 55 Jahre und Frauen finden nur sehr schwer Arbeit.
Nachdem sich einige westeuropäische Arbeitsmärkte für Polens Arbeitskräfte geöffnet haben – darunter Großbritannien, Irland, Schweden Finnland, Spanien, Portugal, Griechenland und Norwegen –, wandern viele Polen aus ihrer Heimat aus. Sowohl Fachkräfte als auch ungelernte Arbeitskräfte verlassen das Land, um im Westen Arbeit oder eine besser bezahlte Stelle zu finden. Für Polens Wirtschaft ist die Abwanderung ein zweischneidiges Schwert: Einerseits entlastet sie den heimischen Arbeitsmarkt. Andererseits tun sich Polens Firmen zunehmend schwer, vakante Stellen zu besetzen. Es mangelt an Ingenieuren, Baufachkräften, kaufmännischem Fachpersonal, Ärzten und Krankenschwestern. Die polnische Ärztekammer geht davon aus, dass mittlerweile 20.000 polnische Ärzte im Ausland arbeiten. Die Zahl der Krankenschwestern und Pflegekräfte ist nach Schätzungen dreimal so hoch.
„Ich kann einen Arbeitsaufenthalt in Polen sehr empfehlen. Ich konnte meine sprachlichen und kulturellen Kenntnisse dort stark erweitern. Aufgrund dieser Erfahrung habe ich meine jetzige Stelle bei einem Unternehmen in Berlin bekommen. Es exportiert seine Produkte vor allem nach Osteuropa.“
Marion Lükemann, Kundenbetreuerin Export in Polen
Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger und ein Angehöriger eines EU-Bürger, der selbst keine EU-Bürger ist, können sich in Polen bis zu 3 Monaten aufhalten, ohne ihren Aufenthalt registrieren lassen zu müssen. EU-Bürger müssen ihre Staatsbürgerschaft jederzeit durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass nachweisen können. Angehörige, die selbst keine EU-Bürger sind, benötigen ein gültiges Reisedokument und ein Visum. Falls der Aufenthalt in Polen länger als 3 Monate dauern soll, sind EU-Büger verpflichtet, ihren Aufenthalt registrieren zu lassen. Der Antrag auf Registrierung ist persönlich beim zuständigen Wojewoden zu stellen. Arbeitnehmer legen dazu einen Beschäftigungsnachweis oder eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers vor, in der die beabsichtigte Einstellung des Arbeitnehmers bestätigt wird.
Der Zugang zum polnischen Arbeitsmarkt steht seit dem 17.1.2007 allen EU-Bürgern uneingeschränkt offen. Damit benötigen nun auch deutsche Arbeitnehmer, die Polen arbeiten wollen, keine Arbeitserlaubnis mehr.
Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten sind in Polen je nach Region um mehr als die Hälfte niedriger als in Deutschland. Wie viel Geld man tatsächlich benötigt, hängt jedoch davon ab, was man kauft: Denn insbesondere für einige Lebensmittel sind die Preise seit dem EU-Beitritt um mehr als zwei Drittel angestiegen. In den polnischen Großstädten lebt es sich teurer als auf dem Land – vor allem in Warschau. Dort liegen die Preise im Schnitt nur noch etwa ein Fünftel unter den deutschen. Zudem steigen sie schneller als in anderen polnischen Städten, weil sich der Standard der Infrastruktur und der Dienstleistungen kontinuierlich verbessert. In manchen Gegenden entlang der polnisch-deutschen Grenze haben sich auch die Mieten schon weitgehend angeglichen: In Stettin sind sie zum Teil teurer als in den deutschen Grenzorten; immer mehr Polen ziehen jenseits der Grenze in die leer stehenden Wohnungen ein.
„Lebensmittel kosten in der Regel weniger als in Deutschland. In Warschau sind allerdings die Mieten relativ hoch: Für eine renovierte 60-Quadratmeter-Wohnung im Zentrum zahlt man leicht über 2000 Zloty, also etwa 500 €. Wenn man weiter an den Stadtrand zieht oder eine Altbauwohnung mietet, wird es billiger. Warschau als Hauptstadt ist allerdings, was die Lebenshaltungskosten anbelangt, kein Maßstab für ganz Polen.“
Sigrid Schraml, Trainee/Projektassistentin Konrad-Adenauer-Stiftung Warschau
Löhne und Gehälter
Polen zählt innerhalb der EU zu den Ländern mit relativ niedrigen Löhnen: Anfang 2006 lag das gesetzliche Mindesteinkommen bei 899 PLN (230 €), das durchschnittliche Bruttoeinkommen bei 2.530 PLN (646 €). Unqualifizierte Beschäftigte verdienten weniger als ein Drittel dessen, was vergleichbare Beschäftigte in Deutschland durchschnittlich bekommen, Fach- und Führungskräfte zum Teil weniger als die Hälfte. Laut HRK Partners (www.hrkpartners.pl) liegen die Durchschnittseinkommen in Spanien und Finnland für manuelle Tätigkeiten um drei Viertel höher als in Polen; in Großbritannien, Österreich und Deutschland sind die Unterschiede noch größer. Dennoch kann man Polen nicht mehr generell als Billiglohnland Europas bezeichnen: In Estland, Lettland, Litauen und in der Slowakei betrugen die Mindesteinkommen im Jahr 2006 zwischen 159 € und 192 €. Regionale Einkommensunterschiede sind in Polen sehr stark ausgeprägt; vor allem in Warschau liegen die Gehälter drastisch höher als in vielen anderen Regionen des Landes.
Arbeitnehmer bekommen meist zwölf Gehälter pro Jahr. Sie müssen einmal monatlich ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber kann die Grundvergütung durch Prämien, Provisionen und Zusatzleistungen ergänzen – üblich ist dies vor allem bei hoch qualifizierten Führungskräften, um die die Firmen in Polen teils heftig konkurrieren: Sie erhalten zum Beispiel Mobiltelefone, Dienstwagen, Weiterbildungen oder Mietzuschüsse. Generell nähern sich die Einkommen von Führungskräften im Privatsektor immer mehr dem westlichen Niveau an. Ausländische Unternehmen zahlen dabei meist bessere Löhne als polnische Arbeitgeber.
Geschäftsführer in Unternehmen mit ausländischen Kapitalanteilen verdienten laut einer Umfrage des Unternehmens Kienbaum vom Februar 2005 durchschnittlich 98.000 € brutto pro Jahr, Personalleiter 40.000 €, Buchhalter 15.000 €, Facharbeiter 10.000 €.
Je nach Branche unterscheiden sich die Gehälter in Polen zum Teil erheblich: Überdurchschnittlich gut verdienen Arbeitnehmer in der Informationswissenschaft: Hier lag der Bruttodurchschnittslohn im Jahr 2005 bei 5.509 PLN (1.400 €). Im Bergbau bekamen Beschäftigte nach Angaben des statistischen Amtes Anfang 2006 durchschnittlich 4.140 PLN (1.050 €), in der Branche Finanzdienstleistungen 4.896 PLN (1.240 €), im Bildungssektor 2.955 PLN (750 €), im Bau 2.327 PLN (590 €), in der Hotel- und Gaststättenbranche 1.906 PLN (483 €). Die Berufserfahrung spielt eine wesentliche Rolle für die Höhe des persönlichen Gehalts.
Sozialabgaben und Steuern
Von ihrem Bruttoverdienst müssen Arbeitnehmer in Polen 27,46 Prozent für die Sozialversicherungen abführen. Dieser Beitrag deckt fast alle Versicherungsbereiche ab: Krankheit und Mutterschaft, Invalidität, Alter und Leistungen für Hinterbliebene. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nur für die beiden Versicherungsbereiche Invalidität und Alter. Sie beläuft sich auf das 30-Fache des nationalen Durchschnittslohns – festgelegt im Haushaltsgesetz. Der Einkommensteuersatz bemisst sich nach einem Stufentarif und liegt je nach Höhe des Einkommens (Bemessungsgrundlage) bei 19 Prozent, 30 Prozent oder 40 Prozent. Unter
www.pracuj.pl finden Sie einen kostenlosen Gehaltsrechner in polnischer Sprache: Nach der Eingabe des Bruttogehalts errechnet er das Nettogehalt und die einzelnen Sozialversicherungsbeiträge.
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter
www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.
Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter
www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf
www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (
www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter
http://ec.europa.eu/youreurope,
www.anabin.de und
www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.
Informationen über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen in Polen erhalten Sie unter
www.buwiwm.edu.pl.
Arbeits- und Vertragsrecht
Das polnische Arbeitsrecht hat sich mit dem Beitritt zur EU stark verändert. Die Arbeitsbedingungen werden in erster Linie durch den Kodeks Pracy (Arbeitsgesetzbuch) geregelt. Für einige Branchen und Betriebe gelten darüber hinaus Kollektivverträge. Betriebe, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, aber keinem Tarifvertrag unterliegen, müssen bestimmte betriebliche Regelungen in einer Arbeitsordnung festlegen. Für einige Arbeitnehmer, etwa Lehrer, gibt es besondere gesetzliche Vorschriften, die Vorrang vor dem Kodeks Pracy haben.
Laut Gesetz muss der Arbeitsvertrag schriftlich abgefasst werden und folgende Inhalte enthalten: Die Vertragsart, das Abschlussdatum und den Arbeitsbeginn, die genaue Bezeichnung der Parteien, die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort sowie das Entgelt und seine Bestandteile. Befristete Arbeitsverträge dürfen nur einmal befristet verlängert werden. Die Probezeit darf höchstens drei Monate dauern. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als sechs Monaten, einen Monat bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten, drei Monate bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens drei Jahren. Wie viel Urlaub man bekommt, hängt davon ab, wie lange man bereits gearbeitet hat: Arbeitnehmer mit weniger als zehn Beschäftigungsjahren haben Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage, alle anderen auf mindestens 26 Tage. Um den Urlaubsanspruch zu berechnen, werden sämtliche Beschäftigungsjahre zusammengezählt, unabhängig vom Arbeitgeber. Den Anspruch erwirbt man nach Ablauf des ersten Beschäftigungsmonats anteilig. Außerdem gibt es zehn Feiertage.
„Ich habe einen polnischen Arbeitsvertrag. Die Kündigungsfrist beträgt in Polen in der Regel nur einen Monat. Ohnehin wäre es schwierig, sich gegen eine Kündigung zu wehren. Wer nach Polen geht, muss das einkalkulieren und sollte ein finanzielles Polster haben, um Zeiten ohne Job zu überbrücken.“
Rainer von Daak, Internal Sales Manager in Warschau
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeiten für festgelegte Abrechnungszeiträume zu erfassen. Innerhalb dieser Zeiträume darf die Arbeitszeit bei einer durchschnittlichen Fünf-Tage-Arbeitswoche acht Stunden pro Tag und durchschnittlich 40 Stunden pro Woche nicht übersteigen. Als Arbeitstage gelten alle Tage außer Sonn- und Feiertagen – es hängt also vom Arbeitgeber ab, ob man auch samstags arbeiten muss. In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber auch Sonn- und Feiertage zu Arbeitstagen erklären. Pro Kalenderjahr sind maximal 150 Überstunden erlaubt. Durch den Tarifvertrag, die Arbeitsordnung oder den Arbeitsvertrag kann aber eine höhere Überstundenzahl festgelegt werden. Innerhalb eines Abrechnungszeitraums darf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit jedoch nicht über 48 Stunden hinausgehen (Ausnahme: Personen in leitenden Positionen). Überstunden, die der Arbeitnehmer an regulären Arbeitstagen leistet, werden mit einem Zuschlag von 50 Prozent des Stundenlohns vergütet; für Nachtarbeit und Überstunden an anderen Tagen erhält man den doppelten Lohn. Der Arbeitnehmer kann die Überstunden alternativ im Verhältnis 1 : 1,5 in Freizeit ausgleichen. Im Jahr 2004 lag die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten in Polen bei 42,8 Stunden.
Detaillierte Informationen zum Arbeitsrecht in Polen finden Sie im EURES-Portal unter
http://eures.europa.eu und in der Broschüre „Arbeitsrechtliche Bedingungen und gesetzliche Mindeststandards“, die Sie unter
www.igr-elbe-neisse.org kostenlos herunterladen können.
„Der polnische Arbeitsmarkt ist eher arbeitgeberfreundlich. Es ist für viele Polen durchaus üblich, an Samstagen ohne Lohnausgleich zu arbeiten. Ich habe mich relativ schnell in das polnische Team integriert. Das lag nicht zuletzt an meinen mittlerweile recht guten Polnischkenntnissen. Auch privat bekommt man relativ leicht Kontakt zu den Kollegen: Gemeinsame Unternehmungen und Feste sind eher die Regel als die Ausnahme.“
Marion Lükemann, Kundenbetreuerin Export in Polen
Falls Sie in Polen arbeitsrechtliche Probleme bekommen sollten, können Sie sich zunächst an den Interregionalen Gewerkschaftsrat Elbe-Neiße wenden. Informationen finden Sie unter
www.igr-elbe-neisse.org. In Polen setzt sich die staatliche Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz und Arbeitsrecht für Arbeitnehmer ein und bietet Beratung an – englischsprachige Informationen darüber gibt es unter
http://www.pip.gov.pl. Die OPZZ (Gesamtpolnische Allianz der Gewerkschaften) mit Sitz in Warschau ist der stärkste Gewerkschaftsbund Polens mit über 100 Branchenorganisationen. Bekannter ist jedoch die NSZZ Solidarność (Unabhängige Selbstverwaltete Gewerkschaft Solidarność) in Warschau und Danzig (
www.solidarnosc.org.pl). Sie war vor allem in ihrer Anfangszeit eine soziale und politische Bewegung, 1989 leitete sie den Regimewechsel mit ein. In den Privatunternehmen Polens sind die Gewerkschaften deutlich schwächer vertreten als in Staatsunternehmen und in der öffentlichen Verwaltung.
Sozialversicherung
Die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes haben sich auf die Einhaltung bestimmter Regeln verständigt, mit denen die Beibehaltung und Übertragung von Rechten im Bereich der sozialen Sicherheit garantiert wird. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen. Die Verordnungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. In Polen werden die beiden Versicherungsbereiche „Arbeitslosigkeit“ und „Arbeitsunfälle/Berufskrankheiten“ aus Arbeitgeberbeiträgen und Steuern finanziert.
Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu (Suchbegriff "EUlisses").
Wenn Sie einreisen ...
Die Europäische Krankenversicherungskarte wurde nach und nach eingeführt und ist seit Anfang 2006 in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Von den deutschen Krankenkassen wird die Einführung der neuen EU-Karte unterschiedlich gehandhabt. Viele geben die Karten schon an ihre Versicherten aus, andere nutzen Übergangsmöglichkeiten. Seit dem 1. Januar 2006 dürfen die Krankenkassen keine provisorischen Übergangsbescheinigungen mehr ausstellen. In allen EU-Ländern soll es seit 2006 eine Krankenversichertenkarte – wie in Deutschland – geben. Ein gesetzlich Krankenversicherter muss dann nicht mehr für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Papiervordruck beantragen. Die EU-Gemeinschaftsbestimmungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte. Privat Versicherte sollten mit ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslands-Krankenversicherung abschließen, die dann in der Regel zwölf Monate gültig ist und mit einem Einmalbetrag abgegolten wird.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie jedoch einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Für die Versicherung gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt. Vom sogenannten Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip gibt es allerdings auch Ausnahmen. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für einen befristeten Zeitraum in einen anderen Mitgliedstaat entsandt, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleibt dieser Arbeitnehmer zunächst in seinem Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema „Sozialversicherung“ ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter
www.deutscherentenversicherung.de.
Die deutsche Rentenversicherung führt auch „Internationale Beratungstage“ durch, bei denen Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos beraten und Auskunft geben.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Seit 2003 gibt es in Polen eine einzige Krankenkasse, den Nationalen Gesundheitsfonds. Dort müssen sich alle erwerbstätigen polnischen Staatsbürger versichern. Kinder bis zum 26. Lebensjahr und nicht erwerbstätige Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert. Auch Arbeitslose zahlen keine Beiträge. Minderjährige und Schwangere werden in jedem Fall gesundheitlich versorgt. Ausländer dürfen sich nicht versichern. Zu den Beitragszahlungen der Versicherten kommen Zuzahlungen für Arzneimittel, Hilfsmittel, bestimmte Diagnosemethoden, Unterbringungskosten bei einer Kur und zahnärztliche Leistungen.
Polens Rentensystem besteht aus drei Säulen. Die erste Säule finanziert sich aus den Pflichtbeiträgen, die an die reformierte Staatliche Sozialversicherungsanstalt (ZUS) gezahlt werden. Innerhalb der zweiten, ebenfalls obligatorischen Säule führt die Staatliche Sozialversicherung einen Teil der Pflichtbeiträge an offene Rentenfonds ab. Die dritte Säule ist freiwillig: Man zahlt Beiträge an eine private Versicherung entweder persönlich oder im Rahmen eines Rentenprogramms für Arbeitnehmer.
Für die Pflege gibt es kein eigenständiges Sicherungssystem. Die Beiträge für die beiden Versicherungsbereiche Arbeitsunfälle/Berufskrankheiten und Arbeitslosigkeit werden aus den beiden Töpfen Arbeitgeberbeiträge und Steuern finanziert. Die Familienleistungen sind steuerfinanziert.
Wenn die Kinder mitkommen ...
In Polen gibt es vier Möglichkeiten der Kinderbetreuung: Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes können Eltern Erziehungsurlaub nehmen und ihre Kinder selbst betreuen. Alternativ kehrt die Mutter nach dem Mutterschaftsurlaub in ihren Beruf zurück und lässt ihren Nachwuchs bei der Großmutter, einer Tagesmutter oder in einer staatlichen Kinderkrippe betreuen. Eine private Tagesmutter ist teuer: Sie verlangt in Warschau durchschnittlich rund 1.000 PLN (254 €) pro Monat. (Der durchschnittliche monatliche Bruttolohn der Bevölkerung liegt dort bei rund 2.290 PLN, also 580 €.) Das Angebot wird daher vor allem von Eltern genutzt, die in Großstädten arbeiten und sehr gut verdienen.
Sechsjährige sind seit 2004 verpflichtet, ein Jahr lang die vorschulische Erziehung zu besuchen. Sie findet entweder im Kindergarten oder in den Vorschulklassen der Grundschulen statt. Es gibt öffentliche und private Kindergärten; die öffentlichen werden von den Kommunen getragen und finanziert. Für Kinder mit speziellen Bedürfnissen gibt es Förder- oder integrative Kindergärten.
Im September 1999 wurde in Polen das Schulsystem reformiert und neue Schultypen eingeführt. Seither besuchen alle Schüler ab sieben Jahren zunächst sechs Jahre lang die Grundschule, anschließend drei Jahre lang das Gymnasium. Der Abschluss ermöglicht, auf eine der weiterführenden Berufs- oder Sekundarschulen zu wechseln. Informationen über das polnische Bildungssystem erhalten Sie unter
http://ec.europa.eu und beim polnischen „Büro für Akademische Anerkennung und Internationalen Austausch“ (
www.buwiwm.edu.pl). Ausführliche Beschreibungen aller polnischen Schulformen und Abschlüsse bietet eine kostenlose englischsprachige Broschüre unter
www.buwiwm.edu.pl.
In Warschau gibt es die Deutsch-Polnische Willy-Brandt-Schule, Informationen unter
www.wbs.pl. Die Adressen weiterer Schulen finden Sie unter
www.schulweb.de und unter
www.poland.pl (Education).
Schwangere haben das Recht auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub für das erste Kind, 18 Wochen für jedes weitere Kind, 26 Wochen bei Mehrlingsgeburten. Mindestens zwei Wochen des Mutterschaftsurlaubs können vor dem voraussichtlichen Geburtstermin genommen werden. Krankenversicherte Frauen erhalten während dieser Zeit Mutterschaftsgeld in Höhe eines Monatslohns. Es wird von der Sozialversicherungsanstalt oder vom Betrieb ausbezahlt. Für finanziell bedürftige Familien gibt es weitere staatliche Zuschüsse, die allerdings an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt sind. So erhalten nur solche Familien Kindergeld, deren Pro-Kopf-Einkommen pro Monat 504 PLN (130 €) nicht übersteigt. Eltern, die zuvor mindestens sechs Monate angestellt waren, können bis zu drei Jahre lang Erziehungsurlaub nehmen. Alternativ können sie während dieser Zeit ihre bisherige reguläre Arbeitszeit bis auf die Hälfte verkürzen. Weitere Informationen über Mutterschafts- und Familienleistungen erhalten Sie beim polnischen Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik (
www.mpips.gov.pl) und in einer Broschüre der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu.
Weiterbildung
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland (
www.ibs.inwent.org ). Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen das Portal über
www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
www.europass-info.de.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Polen":
Mobil in Europa - Polen (2009) (
pdf, 1.54 MB)
Weiterführende Links:
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.
Lebens- und Arbeitsbedingungen in Polen - 2007
Publikation der polnischen EURES-Berater (www.eures.praca.gov.pl) zu Lebens- und Arbeitsbedingungen in Polen. Die Titel der zehn Kapitel geben einen guten Überblick über die Inhalte: Allgemeines über Polen, Arbeit in Polen, Steuern, Wirtschaftstätigkeit, Sozialversicherung in Polen, Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen, Leben in Polen und Privatleben.
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. 