Arbeitsmarkttrends
Malta hat am 1. Januar 2008 den Euro eingeführt. Der kleine Inselstaat erhofft sich durch dadurch eine Belebung des Tourismus und ein stärkeres Wirtschaftswachstum. Maltas wichtigste Handelspartner sind die Staaten der Euro-Zone.
Der Arbeitsmarkt stellt sich 2008 günstiger dar als noch vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote ist im Verlauf eines Jahres von 6,8 Prozent auf 5,6 Prozent im März 2008 zurückgegangen (Quelle: Eurostat). Die Arbeitslosigkeit der unter 25-Jährigen ist immer noch hoch (10,6 Prozent. Die Erwerbsquote ist mit 55,7 Prozent die zweitniedrigste in der EU. Die Frauenerwerbsquote ist sogar die niedrigste in der EU. Nur jede dritte maltesische Frau geht einer Beschäftigung nach. Extrem niedrig ist auch die Erwerbsquote der über 55-Jährigen (30 Prozent).
Der Dienstleistungssektor hat auch in Malta den größten Anteil am BIP (74 Prozent), gefolgt von den Sektoren Industrie (23 Prozent) und Landwirtschaft (3 Prozent). Die wichtigsten Wirtschaftszweige sind das produzierende Gewerbe, Immobilien, Groß- und Einzelhandel, Transport, Lagerung und Kommunikation sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe. Ein Viertel der Arbeitsplätze sind nach offiziellen Schätzungen vom Tourismus abhängig. Ein Drittel der Erwerbstätigen sind im öffentlichen Sektor beschäftigt – mit abnehmender Tendenz.
In Malta fehlen Fachkräfte in den Wirtschaftszweigen Industrie, IT, Finanzdienstleistungen und Tourismus. Gesucht werden vor allem Spitzenkräfte – zum Beispiel Wissenschaftler, Top Manager und Ingenieure. Ein Charakteristikum des maltesischen Arbeitsmarktes ist der hohe Stellenwert, den Bildungsabschlüssen beigemessen wird. Nicht nur akademische Diplome, auch Schul- und Fachschulabschlüsse werden honoriert.
Deutsche haben durchaus gute Jobchancen auf dem maltesischen Arbeitsmarkt. Viel hängt von der beruflichen Qualifizierung und Sprachkenntnissen ab.
„Ausländische Bewerber mit einer guten Ausbildung, wie zum Beispiel Mechatroniker, Ingenieure, Umwelttechniker oder Arbeitskräfte mit Fremdsprachenkenntnissen für den Dienstleistungssektor, sind bei uns willkommen. Wir möchten aber wissen, welche neuen Arbeitskräfte zuziehen und wo sie sich in Malta niederlassen. Wir kontrollieren das, indem wir von Ausländern eine Arbeitserlaubnis verlangen.“
Henry J. Borg, Präsident der Deutsch-Maltesischen Handelskammer
Zugang zum Arbeitsmarkt
Als EU-Bürger können Sie mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Malta einreisen und sich dort bis zu 90 Tage ohne Visum aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt ist prinzipiell eine Genehmigung zu beantragen. Dies trifft auch zu, wenn Sie in Malta arbeiten wollen. Dazu benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis, die Sie regelmäßig verlängern müssen (Kosten: rund 60 €). In der Regel erfolgt dies ohne größere Probleme, wobei die Behörden die Erteilung zum Teil vom Qualifikationsprofil der Bewerber abhängig machen. Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, ist gegenüber Ungelernten auf jeden Fall im Vorteil. Als neues EU-Mitglied fällt Malta nämlich noch bis zum Jahr 2011 unter eine Sonderregelung: Je nach wirtschaftlicher Notwendigkeit kann es bis dahin den Zugang von EU-Bürgern einschränken.
"Bei der Erteilung der Arbeitserlaubnis achten die Malteser sehr genau auf die Berufsqualifikation. Zudem muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der zu besetzende Job nicht gerne oder überhaupt nicht von Maltesern gemacht werden kann. Man muss glaubhaft machen, dass man wirklich gebraucht wird. Bei Aushilfsjobs wie Kellner muss man zwar keine Berufsausbildung nachweisen, aber man braucht jemanden, der einen einstellt und der die Arbeitspapiere für einen beantragt."
Freizeitunternehmer Udo Türscherl beschäftigt vorwiegend deutsche Tauchlehrer.
Ausführliche Informationen rund um das Thema "Einreise" finden Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Malta unter
www.valletta.diplo.de.
Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Bis vor kurzem waren die Lebenshaltungskosten in Malta noch geringer als in den meisten anderen mitteleuropäischen Ländern. Dies hat sich jedoch geändert, da die Preise für Unterkunft, Versicherungen und allgemeine Erzeugnisse derzeit kräftig anziehen. Zum Teil sind die Lebenshaltungskosten inzwischen ähnlich hoch wie in Deutschland. Das schließt auch essen gehen und jegliche Art von Freizeitvergnügen mit ein. Wesentlich günstiger sind Dienstleistungen, Medikamente und die Nutzung öffentlicher Transportmittel. So kostet beispielsweise ein Busticket umgerechnet nur rund 50 Cent.
Auf der Homepage des Malta-Forums (
www.imalta.de) finden Sie nützliche Hinweise, wo und wie Sie beim Einkaufen in Malta Geld sparen können.
Sehr unterschiedlich sind die Preise für Mietwohnungen. Je nach Lage und Ausstattung kann eine 3-Zimmer-Wohnung zwischen 350 € und 2.000 € im Monat kosten. Wer lieber eine Immobilie kaufen will, sollte sich vorab über die geltenden Sonderbestimmungen für Ausländer erkundigen. Es gibt Regelungen, was Anzahl und Mindestpreis für von Ausländern gekaufte Häuser (ab 117.500 €) und Wohnungen (ab 70.500 €) betrifft.
Auskünfte dazu erhalten Sie bei der Abteilung AIP - Acquisition of Immovable Property (
www.aip.gov.mt), einer Einrichtung des Finanzministeriums.
Einen guten überblick über Miet- und Kaufangebote für Häuser und Wohnungen bietet die englischsprachige Tageszeitung "Times of Malta" (
www.timesofmalta.com).
Löhne und Gehälter
Der staatlich festgelegte Mindestlohn liegt aktuell bei 590 € im Monat, kann aber je nach Branche variieren. Das Einkommensniveau ist mit Durchschnittslöhnen zwischen 1.000 bis 2.000 € pro Monat niedrig. Angesichts der vergleichsweise hohen Lebenshaltungskosten gehen viele Malteser gleich mehreren Beschäftigungen nach. Die höchsten Löhne werden im Bereich der Finanzdienstleistungen gezahlt sowie von ausländischen Unternehmen. Ein 13. und 14. Monatsgehalt gibt es nicht. Dafür werden in der Regel bis zu viermal jährlich Prämien bezahlt. Die Prämien im Juni und Dezember sind obligatorisch und liegen derzeit bei 59 Lm (cirka 137,43 €). Die beiden anderen Sonderzahlungen (etwa 52 Lm/121,13 €) werden vorwiegend von größeren Firmen bezahlt.
Durchschnittliche Bruttomonatsgehälter nach Branchen bei Angestellten
| Insgesamt | | 1.002 € | |
| Bauwirtschaft | | 934 € | |
| Bergbau | | 1.040 € | |
| Verarbeitende Industrie | | 956 € | |
| Handel, Reparaturen | | 845 € | |
| Hotel und Gastronomie | | 832 € | |
| Transport | | 1.091 € | |
| Finanzwesen, Banken,Versicherungen | | 1.396 € | |
Immob
ilien | | 1.168 € | |
Quelle: National Statistics Office (NSO) 2005
Durchschnittliche Bruttomonatsgehälter nach Positionen
| Geschäftsführer einer größeren Niederlassung | | 3.494 bis 4.659 € |
| Vertriebsleiter | | 1.940 bis 2.716 € |
| Ingenieur | | 1.747 bis 2.329 € |
| Programmierer | | 1.560 bis 2.143 € |
| Sekretär mit Fremdsprachenkenntnissen | | 1.537 bis 1.794 € |
| Facharbeiter | | 1.282 bis 1.398 € |
| Buchhalter | | 1.282 bis 1.398 € |
| Kraftfahrer | | 1.282 bis 1.398 € |
| Ungelernte Arbeitskraft | | 1.165 bis 1.398 € |
Quelle: Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) Köln, 2006
Steuern und Sozialabgaben
Das Sozialsystem wird zwar über Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert, der Staat bezuschusst es aber kräftig. So liegen die Lohnnebenkosten mit 10 Prozent des Bruttolohnes im europaweiten Maßstab auf sehr niedrigem Niveau.
Alle Arbeitseinkommen unterliegen der Einkommensteuer. Diese ist progressiv und bewegt sich zwischen 15 und 35 Prozent. Geriingverdiener sind weitgehend steuerbefreit. Aktuelle Steuerberechnungstabellen stellt Maltas Regierung auf ihrer Website bereit (
www.ird.gov.mt).
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter
www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.
Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter
www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
In manchen Fällen überprüfen Firmen die Gleichwertigkeit der Berufs- und Studienabschlüsse. Informationen hierzu gibt es beim Malta Qualification Recognition Information Centre (Malta QRIC), Ministry of Education:
www.education.gov.mt.
Arbeits- und Vertragsrecht
Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Arbeitsbeziehungen in Malta zählt der Employment and Industrial Relations Act (Gesetz über die Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbeziehungen). Für eine Beschäftigung ist immer ein stillschweigender oder ausdrücklicher Arbeitsvertrag erforderlich. Dieser muss nicht unbedingt in schriftlicher Form vorliegen. Allerdings ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Beschäftigungsbedingungen genauestens anzugeben.
Das Beschäftigungsverhältnis beginnt meistens mit einer sechsmonatigen Probezeit. Die Vertragsparteien können jedoch auch eine kürzere Probezeit vereinbaren. Während dieser Zeit können beide Seiten den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.
Die Kündigungsfristen sind insgesamt wesentlich kürzer als in Deutschland. Bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu sechs Monaten ist eine Kündigungsfrist von einer Woche einzuhalten, bei einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten bis zwei Jahren beträgt sie zwei Wochen und bei einer Beschäftigungsdauer von zwei bis vier Jahren vier Wochen. Bei jedem weiteren Beschäftigungsjahr verlängert sich die Kündigungsfrist um eine Woche. Wenn ein Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird, hat er das Recht auf Wiedereinstellung, wenn die vorher von ihm bekleidete Position innerhalb eines Jahres nach der Kündigung wieder frei wird. Zudem spielt bei betriebsbedingten Kündigungen die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine wichtige Rolle. Die zuletzt eingestellten Mitarbeiter müssen dann zuerst entlassen werden.
Die gängige Wochenarbeitszeit liegt bei 40 Stunden. Laut maltesischem Recht darf pro Woche maximal 48 Stunden, einschließlich aller Überstunden, gearbeitet werden. Die tatsächlich abzuleistenden Arbeitsstunden hängen von den einzelnen Sektoren ab und sind in Tarifvereinbarungen und durch die Lohnausschüsse der Regierung (Wage Councils) für die einzelnen Branchen festgelegt. jeder Arbeitnehmer hat zudem Anspruch auf 24 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Hinzu kommen 14 gesetzliche Feiertage.
Auf der Hompage des maltesischen Ministeriums für Erziehung, Jugend und Beschäftigung (
www.education.gov.mt) finden Sie wichtige Informationen zum Arbeitsrecht. Hilfreich sind zudem die EURES-Berater in Deutschland und In Malta sowie die Gewerkschaften, die Sie bei Problemen am Arbeitsplatz vertreten können. Die zwei größten Gewerkschaften in Malta sind die "General Workers Union" (
www.gwu.org.mt) und die "Union Haddiema Maghqudin" (
www.uhm.org.mt).
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf
www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (
www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter
http://ec.europa.eu/youreurope,
www.anabin.de und
www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.
Sozialversicherung
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter
www.bmas.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter
www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen gemeinsam die Kosten des Sozialversicherungssystems, das Leistungen für Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Mutterschutz umfasst.
Krankenversicherung: Das maltesische Gesundheitssystem bietet seinen Bürgern einen umfassenden Versicherungsschutz. Wichtige Leistungen, wie Krankenhausaufenthalte oder die Behandlung in Gesundheitsservicezentren (Government Health Centres) sind kostenlos. Die Gesundheitsservicezentren bieten eine umfangreiche medizinische Erstversorgung an, darunter Geburtsvorbereitung sowie psychologische und physiotherapeutische Behandlung.
Personen mit niedrigem Einkommen erhalten eine spezielle Ermäßigungskarte, mit der sie Medikamente kostenlos beziehen können. Besondere Unterstützungsangebote gibt es zudem für chronisch kranke Menschen. Während die medizinische Grundversorgung unentgeltlich ist, müssen begehrte Wahlleistungen meist über private Zusatzversicherungen bezahlt werden.
Einen guten Überblick über Maltas Sozialsystem finden Sie beim Department of Social Security des Familien- und Sozialministeriums unter
www.msp.gov.mt.
Arbeitslosenversicherung: Wer Arbeitslosengeld beziehen will, muss nachweisen, dass er mindestens 50 Wochen lang Beiträge geleistet hat, von denen mindestens 20 in den letzten beiden Jahren entrichtet oder angerechnet wurden. Wenn eine Person das Beschäftigungsverhältnis freiwillig beendet oder aufgrund von Fehlverhalten entlassen wird, werden für einen Zeitraum von sechs Monaten keine Leistungen gezahlt.
Wenn die Kinder mitkommen...
Das Betreuungsangebot für Kinder ist in der Regel sehr gut und wird von staatlichen, kirchlichen und privaten Anbietern getragen. Es gibt flächendeckend so genannte Vorschulen für Kinder zwischen drei und fünf Jahren. Die Teilnahme daran ist freiwillig, doch die Eltern oder Erziehungsberechtigten von immerhin 95 Prozent der infrage kommenden Kinder nutzen das Angebot. In den Vorschulen (auch Kindergartenzentren genannt) werden soziale und kommunikative Fähigkeiten trainiert. Oftmals sind die Vorschulzentren an Grundschulen angebunden, die die Kinder sechs Jahre lang (5. bis 10. Lebensjahr) besuchen. Anschließend sind weitere fünf Jahre auf einer Sekundarschule vorgeschrieben, da die Schulpflicht bis zum 16. Lebensjahr gilt. Leistungsstarke Schüler können anschließend zum "Junior College" überwechseln, wo sie in einem Zweijahreskurs auf die Zulassung zur Hochschule vorbereitet werden. Während die Primarschulen koedukativ sind, werden in den Sekundarschulen Jungen und Mädchen in der Regel getrennt unterrichtet.
Die staatlichen Bildungsangebote - inklusive Schulbücher und Transport zur Schule - sind im Gegensatz zu den privaten Einrichtungen völlig kostenfrei.
Beispiel: Tarife eines privaten Billiganbieters
| Jahresgebühren | | in € |
| Vorschulkindergarten 3. bis 4. Lebensjahr | | 1.980 |
| Grundschule (1. bis 5. Klasse) | | 4.542 |
| Mittelstufe (6. bis 8. Klasse) | | 4.892 |
| Oberstufe (9. bis 12. Klasse) | | 5.358 |
| Einmalige Anmeldegebühren | | in € |
| Vorschulkindergarten | | 233 |
| Grundschule bis Oberstufe | | 932 |
Quelle: eigene Auswertung Schulhomepages, Adressen unter
www.education.gov.mt.
Das Kindergeld richtet sich nach dem Familieneinkommen sowie nach der Rangfolge der Kinder und wird höchstens bis zum 21. Lebensjahr gezahlt. Bei Haushalten bis zu drei Kindern darf das Jahreseinkommen maximal 24.108 € betragen; bei Familien ab vier Kindern liegt die Obergrenze bei 31.150 €. Die Höhe des Kindergeldes wird aus der Differenz zwischen Bemessungshöchstgrenze und dem jährlichen Einkommen der Eltern berechnet, multipliziert mit einem Satz von 6 Prozent für das 1. Kind, 9 Prozent für zwei Kinder und 12 Prozent für drei Kinder.
Schwangeren Arbeitnehmerinnen steht das Recht auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub zu: Vier Wochen sollten möglichst direkt vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beansprucht werden; sechs Wochen müssen zwingend direkt nach der Geburt genommen werden. Die restliche Zeit kann die Arbeitnehmerin auf eigenen Wunsch nehmen. Berufstätige haben während der ersten 13 Wochen Anspruch auf eine 100-prozentige Lohnfortzahlung. Nichtberufstätige erhalten vom Staat über den gleichen Zeitraum 47 € pro Woche. Zudem haben beide Elternteile das Recht auf einen dreimonatigen unbezahlten Elternurlaub. Das gilt auch bei Adoption oder der Übernahme des Sorgerechts für ein Kind. Dieser Anspruch kann bis zum achten Lebensjahr des Kindes geltend gemacht werden.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Malta":
Mobil in Europa - Malta (
pdf, 1.4 MB)
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. 