Arbeitsmarkttrends
Seit 2004 befindet sich die Wirtschaft des Großherzogtums Luxemburg wieder im Aufwind. Mit Wachstumsraten von durchschnittlich vier Prozent liegt seine wirtschaftliche Leistung deutlich über dem EU-Durchschnitt. Die Arbeitslosenquote ist für europäische Verhältnisse niedrig (März 2008: 4,5 Prozent). Die Jugendarbeitslosigkeit ist hoch und liegt mit 15,7 Prozent über dem Niveau der EU 27. Die Langzeitarbeitslosigkeit steigt mit zunehmendem Alter: Fast die Hälfte der über 50-jährigen Arbeitslosen sind länger als 12 Monate arbeitslos.
10.000 Erwerbspersonen waren Ende Juni 2007 bei „Adem“ (Administration de l’Emploi) arbeitslos gemeldet. Die Beschäftigungsquote liegt mit 63,6 Prozent leicht unter dem Niveau der EU 25 (63,8 Prozent). Nach der Schweiz ist die Großregion (Luxemburg, Lothringen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Wallonie) in Westeuropa das Gebiet mit der zweitgrößten Anzahl an Berufspendlern. Hauptziel der Grenzgänger ist Luxemburg. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten in Luxemburg (315.066) beträgt 39 Prozent. Umgekehrt pendeln nur rund 700 Luxemburger ins benachbarte Ausland.
Mehr als die Hälfte der Grenzgänger kommen aus Frankreich (rund 64.000). Belgien steht an zweiter (rund 33.200) und Deutschland an dritter Stelle (rund 27.000). Ausländische Firmen, die in Luxemburg eine Niederlassung haben, rekrutieren vorzugsweise Landsleute aus der Grenzregion. So stellen deutsche Banken deutsche Bankfachleute und französische Gastronomen französische Fachkräfte ein. Zwischen 2000 und 2005 wurden 46.018 neue Arbeitsplätze geschaffen. Den größten Stellenzuwachs verzeichneten die Branchen Immobilien, Vermietung und unternehmenseigene Dienstleistungen mit 10.691 neuen Stellen. Die neuen Arbeitsplätze wurden zu 31 Prozent von Einheimischen besetzt und zu 69 Prozent von Grenzgängern.
Aufgrund von Zuwanderung ist die Einwohnerzahl in den vergangenen 30 Jahren um über 100.000 auf 455.000 rapide angestiegen. Heute leben rund 177.000 Zuwanderer (vornehmlich aus Portugal) im Großherzogtum. Die Portugiesen üben überwiegend einfache Arbeiten aus. Grenzgänger und Immigranten stellen insgesamt 80 Prozent des Personals im Privatsektor, die Einheimischen arbeiten vorzugsweise im öffentlichen Dienst (22 Prozent). Französische und belgische Grenzgänger arbeiten überwiegend in den Wirtschaftszweigen Immobilien und unternehmensbezogene Dienstleistungen, deutsche im Baugewerbe.
Finanzdienstleistungen (Finanzvermittlung, Kredit- und Versicherungsgewerbe sowie damit verbundene Dienstleistungen) sind der wichtigste Wirtschaftszweig. 13 Prozent der Beschäftigten arbeiten in diesem Bereich. Der Dienstleistungssektor trägt mit 83,1 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Hieran hat allein der Finanzsektor einen Anteil von 30,8 Prozent. In den vergangenen Jahren wuchsen das Transport- und Kommunikationswesen sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe. Allgemeine Dienstleistungen, das Bauhandwerk, Industrie und Banken entwickelten sich hingegen rückläufig. Von den 167 Luxemburger Banken sind 48 Tochtergesellschaften oder Niederlassungen deutscher Kreditinstitute.
"Besonders groß ist die Nachfrage in der Baubranche und in der Industrie. Deutsche Maurer und Einschaler sind ebenso gefragt wie Dreher, Fräser, Industriemechaniker und Elektriker. Auch im Finanzsektor, der ein Viertel der luxemburgischen Wirtschaftskraft ausmacht, besteht Bedarf an deutschen Fachkräften. Deutsche sprechen in der Regel besser Englisch als zum Beispiel Franzosen, sie haben hier also gute Chancen."
Sonja Otterbei, Zeitarbeitsfirma Randstad
Wer in Luxemburg arbeiten will, muss sehr gut qualifiziert sein und außerdem möglichst mehrere Fremdsprachen beherrschen. Viele Beschäftigte sind Ausländer, Franzosen, Belgier, Deutsche. Viele Portugiesen und Italiener leben hier schon in zweiter oder dritter Generation. Die meisten sprechen drei oder vier Sprachen. Wichtig sind Französisch, Deutsch und im Beruf Englisch. Lëtzebuergisch braucht man nicht unbedingt, da es dem Deutschen sehr ähnelt
Arbeitschancen bestehen im Hotelgewerbe, Gesundheitswesen und in geringerem Maße in der IT-Branche. In der Industrie entstehen zurzeit keine neuen Arbeitsplätze – höchstens durch Wiederbesetzung vorhandener Stellen, die durch Verrentung eines Mitarbeiters frei geworden sind. Für 2007 prognostiziert die Arbeitsverwaltung gute Arbeitsmöglichkeiten für Köche, Servicekräfte, Rezeptionisten und Hausdamen im Hotel- und Gaststättengewerbe.
Deutsche, die in Luxemburg arbeiten möchten, sollten Französisch beherrschen. Deutsch reicht oft nicht aus. In sozialen und medizinischen Berufen werden auch Kenntnisse der Landessprache (Lëtzebuergesch) erwartet. In Banken und Unternehmen wird wegen der internationalen Ausrichtung oft Englisch gesprochen.
Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger dürfen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Luxemburg einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Luxemburg aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen.
Wenn Sie in Luxemburg ansässig werden wollen, müssen Sie sich binnen acht Werktagen nach Ihrer Ankunft bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes anmelden. EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Luxemburg aufhalten wollen, müssen innerhalb von drei Tagen bei der für ihren neuen Wohnort zuständigen Einwohnermeldebehörde (bureau de la population oder police des étrangers) eine „Carte de séjour de ressortissant de l’Union Européene“ („Openthaltsgeneemegung“) beantragen. Als EU-Bürger haben Sie ein Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie als Angestellter zu arbeiten beginnen oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit nachweisen können.
Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten sind teilweise gleich hoch wie in Deutschland. Ein Glas Bier kostet über 2 €, der Liter Benzin und eine lokale oder regionale Tageszeitung etwa die Hälfte. Die Mieten für den knappen Wohnraum liegen deutlich höher: Eine 4-Zimmer-Wohnung mittlerer Ausstattung im Innenstadtgebiet kostet 1.000 € ohne Nebenkosten. Um die hohen Mieten zu vermeiden, pendeln etwa 120.000 Menschen aus den Nachbarländern zur Arbeit nach Luxemburg, darunter etwa 25.000 Deutsche.
„Wenn man nur von Zigaretten, Kaffee und Benzin leben könnte, wäre Luxemburg das Schnäppchen-Paradies. Wohnen und Essen gehen sind hier allerdings teurer als in Deutschland; für eine 60-Quadratmeter-Wohnung zahlt man 900 bis 1.000 € Warmmiete. Ich lebe in Luxemburg, weil ich nur eine kleine Wohnung brauche. Etwa 120.000 Leute wohnen aber wegen der hohen Mietpreise in den Nachbarländern und pendeln zur Arbeit hierher. Darum ist der Weihnachtsmarkt während der Mittagspause brechend voll und abends wie leergefegt.“
Dr. Ferid Shannoun, Medizinphysik-Experte am Gesundheitsministerium in Luxemburg
Löhne und Steuern
Man verdient im Großherzogtum netto um einiges mehr als in Deutschland, weil die Steuersätze und Sozialabgaben wesentlich niedriger sind. Informieren Sie sich gut: Ausländische Arbeitskräfte verdienen im Schnitt knapp sechs Prozent weniger als Luxemburger ‑ unter anderem, weil sie bei der Einstellung nicht so gut über die Lohnverhältnisse Bescheid wissen.
Sofern keine tariflichen Regelungen vorliegen, verhandeln Arbeitnehmer ihre Vergütung frei mit dem Arbeitgeber. Ein 13. oder 14. Monatsgehalt ist in den meisten Branchen nicht üblich. Es bestehen jedoch in der Regel gute Chancen auf zusätzliche Sachleistungen wie Wohnung, Nutzung von Firmenwagen oder Mobiltelefon - fragen Sie bei Vertragsabschluss danach! Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer: Löhne, Gehälter, Renten und Pensionen werden automatisch an die Inflationsrate angepasst.
In der Industrie verdienen Facharbeiter pro Monat durchschnittlich 2.595 € brutto, Verwaltungsangestellte 3.058 €, Führungskräfte 4.777 €. In der Bauwirtschaft bekommen Facharbeiter 2.373 €, Führungskräfte 4.220 €. In der Hotel- und Gaststättenbranche verdienen Facharbeiter 1.897 €, Führungskräfte 2.940 €. Bei den Finanzinstituten verdienen Facharbeiter 3.106 €, Führungskräfte 6.393 € (Quelle: Statistisches Amt Statec, Stand: 2002; aktuellere Zahlen sind derzeit nicht verfügbar).
Es gibt einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, der von Alter und Qualifikation des Beschäftigten abhängt - für einen mindestens 18-jährigen qualifizierten Arbeiter beträgt er 1.804 €, für einen unqualifizierten 1.503,42 € pro Monat. Informationen dazu gibt es unter
www.mss.public.lu.
Gehälter nach Branche:
| Branche | | Durchschnittliches
Brutto-Monatsgehalt
von Angestellten in € | | Durchschnittlicher
Brutto-Stundenlohn
von Arbeitern in € |
| | | | |
| Verarbeitendes Gewerbe | | 4.334 | | 14,68 |
| Energie | | 4.930 | | 20,07 |
| Bauwirtschaft | | 3.523 | | 13,11 |
Hotel-
&
Gaststättengewerbe | | 2.795 | | 10,91 |
| Kreditinstitute | | 4.808 | | 11,91 |
| Versicherungen | | 4.312 | | 15,56 |
(Quelle: Statistisches Amt Statec, Stand: 2005).
Bei den Gehaltsverhandlungen spielt die Berufserfahrung eine wichtige Rolle: Nach 15 Jahren verdienen männliche Beschäftigte durchschnittlich 22 Prozent mehr als mit fünf Jahren Erfahrung. Frauen bekommen in allen Branchen durchschnittlich weniger als Männer.
Für die Rentenversicherung bezahlen Arbeiter und Angestellte 8 Prozent ihres Bruttomonatslohns, für die Pflegeversicherung 1 Prozent, für die Krankenversicherung zahlen Arbeiter 5 Prozent, Angestellte 2,8 Prozent. Von gelegentlichen Zulagen und Gratifikationen muss man 2,7 Prozent an die Krankenversicherung abführen.
Die Zentrale Steuerverwaltung (Administration des Contributions directes) bietet unter der Adresse
https://saturn.etat.lu eine Eingabemaske an, mit der man seinen Steuerabzug selbst berechnen kann. Zudem veröffentlicht sie dort die Jahreslohnsteuertabellen (Barèmes de la retenue d'impôt sur les salaires) und erklärt, nach welchen Kriterien ständige Einwohner und Grenzgänger in eine Steuerklasse eingestuft werden. Auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 30.000 € entrichtet ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder (Klasse 1) eine Steuer von 3.374 €.
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter
www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.
Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter
www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
„Bewerben sollte man sich immer in der Sprache, in der die Stellenanzeige veröffentlicht wurde. Den Lebenslauf schreibt man nicht chronologisch, sondern beginnt mit der aktuellen Berufserfahrung. Im Anschreiben ist es wichtig, die persönliche Motivation rüberzubringen - nicht umsonst heißt es auf Französisch 'lettre de motivation'. Man schreibt kurz und prägnant, was man will, warum man es will und wie man dafür qualifiziert ist. Ein Foto muss man nicht unbedingt anfügen, ich rate aber dazu."
Hans-Josef Puch, Berufsberater in der ZAV-Auslandsvermittlung Trier
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf
www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (
www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter
http://ec.europa.eu/youreurope,
www.anabin.de und
www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.
Arbeits- und Vertragsrecht
Allgemein sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen.Sehr viele Belange des Arbeitslebens sind gesetzlich geregelt. Der Arbeitsvertrag legt daher nur die darüber hinausgehenden Einzelheiten fest: Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Stellenbeschreibung, Arbeitszeiten, Grundvergütung, zusätzliche Leistungen und die Dauer der Probezeit. Verträge von Teilzeitbeschäftigten müssen die wöchentliche Arbeitszeit und die Art der Arbeitszeitaufteilung auf die Wochentage enthalten. Arbeitsverträge können nach Belieben in einer der drei Landessprachen abgefasst werden. In der Regel sind sie unbefristet. Falls in begründeten Ausnahmefällen doch eine Befristung vereinbart wird, darf sie ‑ inklusive aller Verlängerungen ‑ nicht über 24 Monate hinausgehen.
Die gesetzliche Probezeit beträgt mindestens zwei Wochen und höchstens sechs Monate. Sie darf nicht verlängert werden. Während der Probezeit gelten besondere Kündigungsfristen: pro Monat Probezeit vier Tage. Danach muss der Arbeitgeber abhängig von der Beschäftigungsdauer eine Kündigungsfrist von zwei bis sechs Monaten einhalten, der Arbeitnehmer von ein bis drei Monaten. Eine Kündigung muss man persönlich übergeben oder per Einschreiben verschicken.
„In der Regel beauftragen die Unternehmen Zeitarbeitsfirmen mit der Suche nach geeigneten Mitarbeitern. Kandidaten, die vom Arbeitgeber ausgewählt werden, müssen zunächst eine Testphase bestehen, in der sie formell bei der Zeitarbeitsfirma angestellt sind. Die ersten Tage im neuen Job sind sehr wichtig. Wer zu spät kommt oder häufig fehlt, darf wieder gehen. Die Luxemburger sind da sehr hart.“
Sonja Otterbein, Zeitarbeitsfirma Randstad
Die 40-Stunden-Woche ist als Arbeitszeit festgelegt. Darüber hinausgehende Arbeitszeiten sind Überstunden. Sie dürfen nicht über zwei Stunden pro Tag und drei Tage pro Monat hinausgehen. Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf 25 bezahlte Urlaubstage, den man nach den ersten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses erwirbt. Das Urlaubsentgelt pro Urlaubstag entspricht dem durchschnittlichen täglichen Brutto-Arbeitsverdienst der letzten drei Monate (ohne Gratifikationen und Weihnachtsgeld). Außerdem stehen jedem Arbeitnehmer zehn bezahlte Feiertage zu.
Sind mehr als 150 Angestellte im Unternehmen beschäftigt, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor einer Kündigung zu einem Gespräch auffordern. Der Arbeitnehmer kann hierzu einen Mitarbeitervertreter seiner Wahl oder den Vertreter einer im Unternehmen vertretenen Gewerkschaft hinzuziehen. Wer nach mindestens fünf Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen wird, hat Anspruch auf eine Abgangsentschädigung in Höhe von zwei bis zwölf Monatsgehältern.
Die Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kostenlose Beratung und Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Streitfällen an ‑ ungefähr die Hälfte aller Erwerbstätigen sind dort Mitglied. Deutschsprachige Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Onofhängege Gewerkschaftsbond Lëtzebuerg unter
www.ogb-l.lu und des Lëtzebuerger Chrëschtleche Gewerkschafts-Bond unter
www.lcgb.lu. Dort kann man auch die Broschüre „Das ABC des Arbeitsvertrags: Meine Rechte und Pflichten“ bestellen.
Sozialversicherung
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter
www.bmas.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter
www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
„Alle administrativen Vorgänge sind durch bilaterale Verträge zwischen Deutschland und Luxemburg eindeutig geregelt. So kann ich meinen Lohnsteuerjahresausgleich in Luxemburg machen, obwohl ich in Trier wohne. Und obwohl ich in Luxemburg krankenversichert bin, und ich somit dieselben günstigen Beiträge wie meine Luxemburger Kollegen bezahle, habe ich zusätzlich noch eine deutsche Chipkarte, mit der ich in Deutschland ganz normal zum Arzt gehen kann.“
Andreas Jahnen, Informatiker am Centre de Recherche Public Henri Tudor in Luxemburg
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Die Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Mutterschaft, Krankheit, Gesundheitsvorsorge und Arbeitslosigkeit. Von der gesetzlichen Krankenversicherung ist niemand ausgenommen: Auch Selbstständige und Beamte zahlen dort ein. Daher gibt es neun verschiedene Krankenkassen - welche für Sie zuständig ist, richtet sich danach, welcher Berufsgruppe Sie angehören. Mitgliedschaften und Anmeldungen werden zentral über das „Centre commun de la sécurité sociale“ (CCSS) abgewickelt. Ihr Arbeitgeber meldet Sie dort bei einer der Kassen an. Die Sozialversicherungskarte erhalten Sie dann von Ihrer Kasse. Ärzte und Krankenhäuser können Sie frei auswählen. Medizinische Leistungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig, wobei in der Regel 80 bis 100 Prozent der Gebühren von der Krankenkasse erstattet werden. Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt. Ihr Arbeitgeber behält Ihre Beiträge zur Sozialversicherung ein und führt sie an die zuständige Krankenkasse ab.
Unter
www.eures-sllr.org (Publikationen) können Sie detaillierte, deutschsprachige „Kurzinformationen“ zu den verschiedenen Sozialversicherungen herunterladen.
Wenn die Kinder mitkommen ...
Egal, in welchem Mitgliedsstaat der EU Sie arbeiten und wohnen: Ihre Kinder haben dort das gleiche Recht auf Bildung und Betreuung wie die der einheimischen Bevölkerung.
Sie wollen Ihr Kind in Luxemburg betreuen lassen? Dann schauen Sie sich rechtzeitig nach einem geeigneten Platz um! Oft gibt es in den Kindertagesstätten (crèches) und den Institutionen der Tagesmüttervermittlung lange Wartelisten.
Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, können freiwillig eine dem Kindergarten ähnliche Vorschule (éducation précoce) besuchen. Dort werden sie auf die Mehrsprachigkeit in der Schule vorbereitet.
„Es gibt in Luxemburg drei Arten von Kindertagesstätten: Erstens die kommerziellen Kitas. Sie sind hauptsächlich in Luxemburg-Stadt konzentriert und betreuen fast ausschließlich Kinder unter vier Jahren. Zweitens gibt es die öffentlichen oder bezuschussten Kitas. Sie sind über das Land verteilt und betreuen oft auch Kinder bis sechs oder sogar bis zwölf Jahren. Außerdem gibt es rund 1.000 Plätze in Betriebskitas, der größte Teil davon für Europabeamte und Krankenhausangestellte."
Claude Janizzi, Experte im Familienministerium in Luxemburg
Kinder sind im Alter von 4 bis 15 Jahren schulpflichtig: Zwei Jahre lang besuchen sie die Vorschule, sechs Jahre die Primar- und mindestens drei Jahre die Sekundarschule.
Ihre Kinder können auch die europäische Schule in Luxemburg besuchen, sofern es dort freie Plätze gibt. Sie beginnt mit dem Kindergarten und führt nach zwölf Jahren zur Europäischen Abiturprüfung. Informationen auch über die Schulgebühren ‑ gibt es unter
www.euroschool.lu und unter
www.eurcsc.org.
Familien und Alleinerziehende werden durch Kinder-, Mutterschafts- und Elternurlaubsgeld unterstützt, außerdem gibt es Geburten- und Erziehungszulagen und Beihilfen zum Schuljahresbeginn. Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Luxemburg liegt, erhalten Sie sämtliche Zulagen. Allerdings sind einzelne Leistungen an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Caisse Nationale des prestations familiales informiert mit einer deutschsprachigen Broschüre über alle Details. Sie finden sie im Internet unter
www.cnpf.lu. Grenzgänger bekommen die Leistungen teilweise reduziert im Rahmen internationaler Abkommen.
Kindergeld wird bis zum Alter von 18 Jahren oder 27 Jahren (bei Ausbildung oder Studium) gezahlt: für das 1. Kind 28 €, ab dem 2. Kind 34 € je Kind, ab dem 3. Kind 41 €, ab dem 4. Kind 45 €, ab dem 5. Kind 47 €. Der Mutterschaftsurlaub erstreckt sich über einen Zeitraum von acht Wochen vor der Entbindung bis zu acht Wochen nach der Entbindung. Der Anspruch auf den ersten Elternurlaub schließt direkt daran an. Zudem kann man innerhalb der ersten fünf Lebensjahre des Kindes einen zweiten Elternurlaub einlegen.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Luxemburg":
Mobil in Europa - Luxemburg (2009) (
pdf, 1.51 MB)
Weitere Informationen und Beratungsangebote :
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. 