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Arbeiten in Litauen

Arbeitsmarkttrends

Litauens Wirtschaft wächst seit Jahren auf hohem Niveau. War es zunächst der Export, der das Wachstum antrieb, so ist es seit drei Jahren der private Konsum. Die Arbeitslosenquote ist relativ niedrig (März 2008: 4,5 Prozent). Allerdings gibt es regional deutliche Unterschiede. Am höchsten ist die Arbeitslosigkeit in den drei Bezirken Akmenè, Lazdijai und Drusininkai, am niedrigsten in den beiden Bezirken Elektrènai und Trakai (nahe der Hauptstadt Vilnius) sowie im nordwestlichen Kretinga. Die Erwerbstätigkeit liegt mit 64,9 Prozent leicht unter dem EU-Durchschnitt.

Ein großes Problem bleibt die Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit. Ein Großteil der Lanzeitarbeitslosen hat aufgrund mangelnder Fachkenntnisse kaum noch Chancen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Ähnliches gilt für die Arbeitslosen unter 25 Jahren, die in der Regel auch nicht die gewünschte Berufserfahrung mitbringen.

Die Privatwirtschaft spielt in Litauen eine große Rolle (Anteil an der Volkswirtschaft: 80 Prozent). Die wichtigsten Wirtschaftszweige sind das Transportwesen, Dienstleistungen und der Handel. Jobmotor ist der Dienstleistungssektor. Die neuen Stellen kommen überwiegend aus diesem Bereich. In den anderen Sektoren (Industrie, Bau- und Landwirtschaft) ist das Stellenangebot rückläufig. Die besten Aussichten auf eine neue Arbeitsstelle haben gegenwärtig Verkäufer, Lkw- und Busfahrer, Schweißer, Köche und qualifizierte Baufachkräfte.

Wie seine baltischen Nachbarn bekommt Litauen bereits einen Fachkräftemangel zu spüren, dessen Ursache hauptsächlich auf die Abwanderung einheimischer Arbeitskräfte ins westeuropäische Ausland zurückzuführen ist. Besonders betroffen sind der Bau- und Gesundheitssektor.

Wer sich trotz des niedrigen Lohnniveaus (Mindestlohn Stand Juli 2006: 600 LTL – etwa 174 Euro) in Litauen um eine Arbeit bemühen möchte, sollte die Landessprache beherrschen. Gut dotierte Arbeitsplätze für ausländische Arbeitnehmer gibt es nur für Fach- und Führungskräfte, die von ihren heimischen Arbeitgebern nach Litauen entsandt werden.

Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Litauen einreisen und sich dort bis zu 90 Tage (im halben Jahr) ohne Visum aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt ist jedoch prinzipiell eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Diese wird EU-Bürgern gewährt, die entweder Arbeit suchen oder genügend Eigenkapital vorweisen können. EU-Bürger, die in Litauen arbeiten wollen, benötigen dafür keine Arbeitserlaubnis. Der litauische Arbeitgeber informiert die Immigrationsbehörde und das Arbeitsamt innerhalb von zwei Monaten über den neuen deutschen Mitarbeiter, der daraufhin eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung erhält.

Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Das Preisniveau ist in Litauen etwas niedriger als in Deutschland. Allerdings sind die Verbraucherpreise seit 2005 um fast 10 Prozent angestiegen. In Vilnius und anderen Städten ist das Leben nicht wesentlich teurer als auf dem Land.

Durchschnittliche Preise in Litauen

KonsumgutPreis
1 kg Rindfleisch3,37 €
1 l Milch0,50 €
1 kg Käse, 45 - 50 % Fett4,45 €
1 kg Weißbrot1,05 €
100 g Schokolade0,70 €
1 kg Orangen1,00 €
1 kg Kartoffeln0,45 €
250 ml Shampoo2,05 €
1 Kino-Eintrittskarte3,05 €
1 l Superbenzin1,10 €
20 Zigaretten (hohe Qualität)1,70 €


Daten von Januar 2007, gerundet
Quelle: Litauisches Amt für Statistik

Löhne und Gehälter

Im Vergleich mit anderen EU-Ländern verdienen die meisten Menschen in Litauen wenig. Allerdings werden in vielen Unternehmen Gehaltsbestandteile bar ausgezahlt und nicht versteuert. Die Verdienste in Visagino sind am höchsten; sie liegen um gut die Hälfte über dem Landesdurchschnitt. In Vilnius und auch im Landkreis Mazeikiai verdient man rund ein Fünftel mehr als im Landesdurchschnitt.

Der gesetzliche Mindestlohn (außer im staatlichen Bereich) beträgt etwa 174 € im Monat. Einige Unternehmen zahlen Weihnachtsgeld. Leistungsbezogene Zulagen sind besonders in der Privatwirtschaft recht häufig. Führungskräfte und Außendienstler bekommen teils Firmenwagen oder ein Mobiltelefon. Auch Fortbildungen auf Kosten des Arbeitgebers gibt es relativ häufig.

Durchschnittliche Verdienste von Beschäftigten in Litauen

BerufBrutto-Monatsentgelt
Geschäftsführer, obere Führungskräfte710 €
Mittlere Führungskräfte560 €
Architekten, Ingenieure und ähnliche Berufsgruppen460 €
Physiker, Chemiker und ähnliche Berufsgruppen440 €
Ärzte400 €
Elektrofachkräfte390 €
Kraftfahrer300 €
Bauarbeiter245 €
Krankenpfleger, Hebammen235 €
Zimmerleute230 €
Verkäufer210 €


Vollzeit, ohne Sonderzahlungen
Daten von 2002, umgerechnet, gerundet
Quelle: Litauisches Amt für Statistik

Sozialabgaben und Steuern

Wenn Sie sich über ein halbes Jahr in Litauen aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern und Sozialabgaben zahlen. Wer von seinem deutschen Arbeitgeber für höchstens ein Jahr nach Litauen entsandt wird, kann weiterhin in Deutschland versichert bleiben - Einzelfälle prüft die zuständige Krankenkasse. Erkundigen Sie sich frühzeitig auch bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten.

Die Einkommensteuer beträgt regulär 27 Prozent (ab 2008: 24 Prozent). Für bestimmte Einkommen, wie Honorare von Künstlern, Einkommen aus Gewinnverteilung, Vermietung oder Renten, beträgt sie 15 Prozent. Für die Sozialversicherung zahlen Arbeitnehmer nur 3 Prozent Abgaben (den größten Teil übernimmt der Arbeitgeber mit 31 Prozent).

Weitere Informationen finden Sie beim litauischen Finanzministerium unter www.finmin.lt (auch auf Englisch).

Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.

Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.

Arbeits- und Vertragsrecht

Der Arbeitsvertrag muss in Litauen schriftlich abgeschlossen werden. Generell sollten Sie darauf achten, dass er folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub. Grundsätzlich dürfen die Bedingungen nicht ungünstiger sein als im Gesetz oder in Kollektivverträgen festgelegt.

Die Probezeit umfasst höchstens drei Monate. Während dieser Zeit können beide Seiten mit einer Frist von drei Tagen kündigen. Danach beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer zwei Wochen (in Kollektivverträgen kann auch ein Monat festgelegt sein), für den Arbeitgeber zwei Monate. Minderjährigen Arbeitnehmern, Eltern von Kindern unter 14 Jahren oder Arbeitnehmern, die fünf Jahre vor Rentenbeginn stehen, darf nur mit einer Frist von vier Monaten gekündigt werden. Für Schwangere, Behinderte und Eltern von Kindern unter drei Jahren besteht ein allgemeiner Kündigungsschutz. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wenn dem Arbeitnehmer nicht wegen eigenen Verschuldens gekündigt wird, steht ihm eine Abfindung zu, die je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit zwischen einem und sechs Monatsgehältern liegt.

40 Stunden pro Woche beträgt die Regelarbeitszeit in Litauen; auch Fahrzeiten bei Dienstreisen und gesetzlich geregelte Arbeitspausen zählen dazu. Bis zu acht Überstunden pro Woche sind zulässig. Man darf allerdings nicht mehr als vier Überstunden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen leisten und höchstens 120 pro Jahr. Arbeitstage vor einem Feiertag sind eine Stunde kürzer als sonst. Für Überstunden und Nachtarbeit bekommt man mindestens 50 Prozent Zuschläge, für Feiertagsarbeit mindestens 100 Prozent oder einen freien Tag.

Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf 28 Kalendertage bezahlten Urlaub im Jahr (bei Minderjährigen, Behinderten und Alleinerziehenden von Kindern unter 14 sind es 35 Tage). Hinzu kommen 12 gesetzliche Feiertage.

Bei Krankheit erhalten Beschäftigte in den ersten zwei Tagen 80 Prozent ihres Verdienstes vom Arbeitgeber, danach zahlt die Sozialversicherung 85 Prozent des Gehalts. Dazu muss man in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate oder drei Monate im letzten Jahr in der Sozialversicherung gewesen sein.

Wer arbeitslos wird und in den letzten drei Jahren mindestens anderthalb Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, bekommt sechs Monate lang Arbeitslosengeld (außer in der ersten Woche nach Arbeitslosmeldung). Das Arbeitslosengeld besteht aus dem aktuellen Sozialhilfesatz (zurzeit knapp 50 €) plus einem variablen Anteil, der etwa 40 Prozent des Einkommens aus den letzten drei Jahren beträgt. Insgesamt werden aber höchstens 70 Prozent des letzten Einkommens ausbezahlt.

Etwa ein Zehntel der litauischen Arbeitnehmer gehört nach offiziellen Schätzungen zu einer Gewerkschaft. Probleme am Arbeitsplatz können Sie mit Ihrem Vorgesetzten, Betriebsräten oder Gewerkschaftsvertretern besprechen.

Sozialversicherung

Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter www.bmas.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Eine einheitliche gesetzliche Pflichtversicherung gewährleistet im Grundsatz eine kostenlose Gesundheitsversorgung. Ausgenommen sind jedoch Zahnarztbesuche und - für die meisten Menschen - die Arzneimittelversorgung. Im Gegensatz zu den meisten EU-Staaten ist in Litauen nicht genau definiert, für welche medizinischen Leistungen die Krankenversicherung aufkommt.

Wenn die Kinder mitkommen...

Kinder ab dem Säuglingsalter können in Litauen einen Kindergarten oder Hort besuchen. Die Kosten liegen bei durchschnittlich 36 € im Monat. Eine Alternative sind private Tagesmütter. Kinder von fünf oder sechs Jahren haben einen Anspruch auf einen Vorschulplatz oder eine gleichwertige Betreuung.

Kiinder von 7 bis 16 Jahren sind schulpflichtig. In den ersten vier Klassen findet der Unterricht nur vormittags statt, in den höheren Klassen bis 13 oder 15 Uhr. Auf der Seite des litauischen Bildungsministeriums finden Sie Informationen zum Schulsystem: www.smm.lt (auch auf Englisch). In Vilnius gibt es einen deutsch-litauischen Kindergarten. Im übrigen Land gibt es eine Reihe von Schulen, die verstärkten Deutschunterricht anbieten. Eine Linkliste finden Sie unter www.litauen-info.de (>Bildung/Ausbildung). Das Schuljahr dauert von Anfang September bis Ende Juni.

Zur Geburt eines Kindes erhält die Familie eine einmalige Geburtsbeihilfe von umgerechnet 310 €. Danach gibt es ein monatliches Kindergeld. Familien mit einem oder zwei Kindern bekommen für jedes Kind bis zum dritten Geburtstag etwa 28 € und danach bis zum neunten Geburtstag 15 € Kindergeld. Für Familien mit mehr Kindern gibt es für jedes Kind bis zum dritten Geburtstag 41 € und danach bis zum 18. Geburtstag 15 €. Arbeitnehmerinnen haben vor dem Entbindungstermin 70 Kalendertage Mutterschaftsurlaub, danach 56 Kalendertage. In dieser Zeit wird ihr volles Gehalt vom staatlichen Sozialversicherungsfonds weitergezahlt. Allerdings müssen sie in den vorangegangenen zwölf Monaten mindestens drei Monate oder in den 24 Monaten zuvor insgesamt sechs Monate versichert gewesen sein.

Zwischen dem Mutterschaftsurlaub und dem ersten Geburtstag des Kindes kann ein Elternteil weiteren Urlaub nehmen. In dieser Zeit gibt es Mutterschafts- oder Vaterschaftsgeld in Höhe von 70 Prozent des Einkommens. Wenn die Mutter kein Anrecht auf Gehaltsfortzahlung im Mutterschaftsurlaub hatte, kann sie stattdessen das Mutterschaftsgeld schon von der Entbindung an ein Jahr lang bekommen. Auch andere Familienangehörige werden gefördert, wenn sie das Kind betreuen: Der Vater kann nach der Geburt bis zu drei Monate unbezahlten Urlaub nehmen. Bis zum dritten Geburtstag kann nicht nur die Mutter, sondern auch der Vater oder ein anderer Verwandter (etwa die Großeltern) Kinderbetreuungsurlaub nehmen, man kann sich dabei auch abwechseln.

Weiterbildung

Auf der Internetplattform www.aikos.smm.lt können Sie sich über sämtliche Bildungsangebote in Litauen informieren, natürlich auch über Weiterbildungsmaßnahmen. Eine Liste der Mitglieder des Litauischen Erwachsenenbildungsverbandes finden Sie unter www.lssa.smm.lt . Weitere Informationen gibt es auch bei der litauischen Bildungsbehörde für den Arbeitsmarkt unter www.ldrmt.lt.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland (www.ibs.inwent.org ). Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen das Portal über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

  Unsere Publikationen zum Them "Arbeiten in Litauen":

Mobil in Europa - Litauen ( pdf, 1.04 MB)

 

Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. Bundesagentur für Arbeit - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung