Arbeitsmarkttrends
Liechtenstein gehört zu den reichsten Staaten der Welt und verzeichnete in den vergangenen Jahrzehnten einen beachtlichen wirtschaftlichen Aufschwung. Das Land ist nicht nur Steueroase, sondern auch eines der höchst industrialisierten Länder der Welt. Der wirtschaftliche Aufschwung war nur durch Einsatz zahlreicher ausländischer Arbeitskräfte möglich, denn die Schere zwischen Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum klafft seit Jahrzehnten auseinander: Schon in den 70er- Jahren zeichnete sich ab, dass der Anstieg der Arbeitsplätze nicht mehr nur durch das natürliche Bevölkerungswachstum gedeckt werden kann. Derzeit kommen auf 34.600 Einwohner 29.500 Arbeitsplätze. Die Arbeitskräftereserven im Inland sind erschöpft. Fast die Hälfte aller Beschäftigten kommt derzeit aus dem benachbarten Ausland (Österreich, Schweiz und Deutschland). Dennoch gibt es auch in Liechtenstein Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenquote liegt durchschnittlich bei 2,5 Prozent. 232 offene Stellen lagen dem Arbeitsmarkt Service Liechtenstein (AMS FL) im März 2008 vor:
www.liv.li.
In Liechtenstein herrscht ein Mangel an Fachkräften. Besonders gefragt sind zurzeit handwerkliche und technische Berufe. Oft bleiben offene Stellen unbesetzt, weil die Diskrepanz zwischen den Anforderungen des Arbeitgebers und der Qualifikation des Arbeitsuchenden zu groß ist. Qualifizierte Bewerber haben daher sehr gute Chancen auf eine Stelle. Die meisten Arbeitsplätze gibt es in Vaduz, Schaan und Triesen.
„Hinsichtlich der Nachfrage nach Arbeitskräften ähnelt Liechtenstein der Bodenseeregion. So werden im Baubereich Zimmerer, Maurer und Gipser gesucht. Nachfrage herrscht auch nach Berufen im Metallfach, verbunden mit Kenntnissen im CNCBereich und im Elektronikbereich. Auch Ingenieure aller Fachrichtungen werden gesucht. Wer Kenntnisse im Finanz- und Treuhandwesen nachweisen kann, hat ebenfalls gute Chancen auf einen Arbeitsplatz in Liechtenstein. Voraussetzung ist generell, dass man eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt.“
Albert Thumbeck, Berater der EURESRegion Bodensee
Mehr als die Hälfte aller Stellen des Fürstentums entfallen auf den Dienstleistungssektor. Die Beschäftigung in diesem Bereich gewinnt fortlaufend an Bedeutung. Vor allem die Rechtsberatung, das Treuhandwesen und die Banken tragen zur Rolle des Landes als Finanzplatz bei. Ein Großteil der übrigen Beschäftigten arbeitet im industriellen Sektor, vorwiegend im Maschinen- und Gerätebau und im Anlagenbau. Liechtenstein exportiert Heizkessel und Lüftungssysteme. Zu den wichtigen Zweigen gehören außerdem die Zahntechnik, die Fertigung von Präzisionsinstrumenten und die Herstellung von Fertigprodukten in der Nahrungsmittelindustrie.
Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in das Fürstentum einreisen. Als Tourist darf sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Liechtenstein aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Wer seinen Wohnsitz zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach Liechtenstein verlegt, hat je nach Dauer die Wahl zwischen folgenden Aufenthaltsbewilligungen:
Eine Saisonbewilligung (A) berechtigt dazu, eine unselbstständige Erwerbstätigkeit in einem saisonalen Betrieb anzutreten. Die Saisonbewilligung ist maximal neun Monate pro Kalenderjahr gültig. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten im Bau- und Gastronomiesektor. Die Kurzaufenthaltsbewilligung (L) berechtigt zu einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit, die maximal zwölf Monate dauern darf. Die Aufenthaltsbewilligung (B) ist befristet und berechtigt Arbeitnehmer und deren Familienangehörige zu einem Aufenthalt von maximal fünf Jahren.
„Grundsätzlich lassen sich alle EUBürger entweder in der Schweiz oder in Vorarlberg nieder und pendeln als ‚Grenzgänger‘ nach Liechtenstein. Aufgrund des anhaltenden und großen Zuwanderungsdrucks wird eine Aufenthaltsbewilligung (B) nur dann erteilt, wenn die Grenzgängertätigkeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Regierung entscheidet nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Wettbewerbsneutralität.“
Edith Aa, Integrationsmanagerin in der Personalabteilung der Firma Hilti in Schaan
Aufenthaltsbewilligungen müssen spätestens vier Wochen vor der Arbeitsaufnahme beziehungsweise Einreise beim Ausländer- und Passamt beantragt werden. Die Regierung gibt nur eine begrenzte Zahl an Aufenthaltsbewilligungen aus, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der einheimischen und der übrigen Wohnbevölkerung zu wahren.
Löhne und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Innerhalb Europas gehört Liechtenstein zu den Ländern mit den höchsten Lebenshaltungskosten. Für eine Zwei-Zimmer-Wohnung etwa bezahlt man nach Angaben des Amtes für Volkswirtschaft durchschnittlich 896 CHF (572 €) Miete pro Monat (ohne Nebenkosten). Viele Einwohner fahren zum Einkaufen in die benachbarten Länder, vor allem nach Österreich, um Geld zu sparen.
„Hier ist eigentlich alles teurer als in Deutschland – außer Benzin, das kostet etwa 1,70 CHF (1,10 €). In Liechtenstein gibt es keine größeren, günstigen Supermärkte, sondern nur Einzelhändler. Wir fahren daher – wie viele andere auch – einmal pro Woche nach Österreich und kaufen dort unsere Lebensmittel ein.“
Catharina Janus, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Liechtenstein
Löhne und Gehälter
Liechtensteins Einwohner sind laut einer Studie aus dem Jahr 2005 mit einem Jahreseinkommen von durchschnittlich rund 42.000 € netto Spitzenverdiener in Europa. Ihre Löhne sind so hoch, dass sie trotz der teuren Lebenshaltungskosten im europäischen Vergleich das meiste Geld zur Verfügung haben.
Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es im Fürstentum nicht. Der Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband LANV handelt jedoch einmal pro Jahr mit den Arbeitgeberverbänden – der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer LIHK und der Wirtschaftskammer Liechtenstein – Mindestlöhne aus, die in den Lohn- und Protokollvereinbarungen fixiert werden.
Gemäß den Vereinbarungen für 2005/2006 erhalten Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung oder mit Ausbildung in einem Fremdberuf, die in einem Mitgliedsunternehmen der LIHK angestellt sind, mindestens 2.850 CHF (1.820 €) brutto pro Monat. Arbeitnehmer, die eine mindestens dreijährige Lehre in dem Beruf abgeschlossen haben, den sie ausüben, bekommen mindestens 3.250 CHF (2.076 €). Mit den Branchen, die in der Wirtschaftskammer vertreten sind, wurden einzelne Mindestlohnvereinbarungen getroffen: So erhält ein Maurer in der Baubranche mindestens 23,75 CHF (15,30 €) brutto pro Stunde, ein Montage-Elektriker im Elektro-, Elektronik- und Radio-TV-Gewerbe mindestens 3.290 CHF (2.101 €) brutto pro Monat, ein Alleinkoch im Gastgewerbe mindestens 3.600 CHF (2.290 €) pro Monat, ein ungelernter Koch 2.850 CHF (1.812 €), ein Facharbeiter im Metallgewerbe 4.073 CHF (2.601 €), ein Facharbeiter in der gewerblichen Industrie 4.100 CHF (2.618 €). Welche Unternehmen Mitglied der Wirtschaftskammer sind, sehen Sie unter
www.wirtschaftskammer.li. Die Lohn- und Protokollvereinbarungen können Sie unter
www.lanv.li (Dienstleistungen) für einen Unkostenbeitrag bestellen.
Es steht den Arbeitnehmern frei, individuell höhere Löhne mit dem Arbeitgeber auszuhandeln. Ein 13. Monatslohn ist in Liechtenstein üblich, allerdings nicht gesetzlich verpflichtend. Manche Arbeitgeber bieten stattdessen Gratifikationen an, die vom Betriebsergebnis abhängen. Die meisten Gesamtarbeitsverträge, die der LANV mit den Arbeitgeberverbänden vereinbart hat, sehen einen 13. Monatslohn vor.
Steuern und Sozialabgaben
Um die Doppelbesteuerung von Grenzgängern zu vermeiden, haben viele Staaten Abkommen miteinander geschlossen. Zwischen Liechtenstein und Deutschland gibt es ein solches Doppelbesteuerungsabkommen allerdings nicht. Wer in Liechtenstein arbeitet und in Deutschland wohnt, ist in beiden Staaten steuerpflichtig. Die Steuer, die man im Fürstentum bezahlt, wird jedoch auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.
Arbeitnehmer zahlen in Liechtenstein insgesamt etwa 10,8 Prozent ihres Bruttoeinkommens in die Sozialversicherungen ein. Hinzu kommt eine Prämie zur obligatorischen Krankenversicherung: Sie ist für alle Erwerbstätigen gleich hoch, variiert jedoch leicht je nach Krankenkasse. Sie beträgt für erwachsene Erwerbstätige durchschnittlich 204 CHF (130 €), für jugendliche Erwerbstätige zwischen 16 und 20 Jahren 102 CHF (65 €). Davon übernimmt der Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Die Beiträge zur obligatorischen Krankentagegeldversicherung schwanken stark und sind bei den einzelnen Krankenkassen zu erfragen. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nur für die Beiträge zur Krankenversicherung (109.650 CHF bzw. 68.744 €) und zur Arbeitslosenversicherung (99.800 CHF bzw. 62.564 €). Vom Restbetrag des Bruttoeinkommens können Arbeitnehmer weitere Kosten und verschiedene Freibeträge abziehen und erhalten so das zu versteuernde Einkommen. Es wird je nach Höhe mit einem progressiven Satz zwischen 3,2 und 17 Prozent besteuert. Einkommen bis zu 24.000 CHF (15.327 €) (Existenzminimum) sind steuerfrei. Unter
www.llv.li finden Sie detaillierte Informationen zur Steuerberechnung und die Progressionstabelle. Unter
www.llv.li gibt es einen „Steuerrechner“, mit dem Sie Ihre Steuerbelastung selbst ermitteln können. Das Steuergesetz steht online unter
www.gesetze.li.
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter
www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.
Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter
www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf
www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (
www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter
http://ec.europa.eu/youreurope,
www.anabin.de und
www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.
Arbeits- und Vertragsrecht
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) enthält allgemeine arbeitsrechtliche Bestimmungen, die für alle Betriebe gelten. Daneben regeln das Arbeitsgesetz (ArG), das Mitwirkungsgesetz (MwG) und das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EuBG) die Bedingungen der Arbeitsverhältnisse in Liechtenstein.
Für mehr als 20 Branchen hat der Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband mit den Arbeitgeberverbänden sogenannte Gesamtarbeitsverträge (GAV) abgeschlossen. Sie gelten für alle Arbeitsverhältnisse der betreffenden Branche, sofern sie als allgemein verbindlich erklärt wurden. Falls kein GAV besteht oder falls ein GAV für bestimmte Punkte keine Regelungen vorsieht, greifen die gesetzlichen Bestimmungen (ArG, ABGB, MwG, EuBG). Für bestimmte Arbeitsverhältnisse – vor allem in der Haus- oder Landwirtschaft – hat die Regierung „Normalarbeitsverträge“ erlassen. Sie enthalten Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer und gelten immer dann, wenn die Parteien nicht individuell etwas anderes geregelt haben. Zudem gibt es in vielen Unternehmen „Betriebsreglemente“. Sie legen fest, wie die gesetzlichen Bestimmungen dort konkret umgesetzt werden.
Der individuelle Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber sollte folgende Punkte enthalten: Sitz oder Wohnsitz des Arbeitgebers, Zeitpunkt des Arbeitsbeginns, Dauer des Vertrages (bei befristeten Arbeitsverträgen), Ort des Arbeitsplatzes, Art der Tätigkeit und Funktionsbezeichnung, geltender Gesamt- oder Normalarbeitsvertrag, Arbeitslohn, Zulagen, Gratifikationen, 13. Monatslohn, Spesen, Zeitpunkt der Lohnzahlung, Dauer der Freizeit und des Urlaubs sowie Kündigungsfristen.
Arbeitnehmer in industriellen Betrieben, Büropersonal sowie technische und andere Angestellte dürfen laut Gesetz maximal 45 Stunden pro Woche arbeiten. Für alle übrigen Arbeitnehmer gelten 48 Stunden als Höchstarbeitszeit, für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren 40 Stunden. Im kaufmännischen Bereich ist eine Wochenarbeitszeit von 40 bis 42 Stunden üblich, im gewerblichen Bereich von 42 bis 44 Stunden.
Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen: im ersten Dienstjahr ein Monat, bis zum neunten Dienstjahr zwei Monate, ab dem zehnten Jahr drei Monate. Diese Fristen dürfen im Arbeitsvertrag verlängert, nicht aber verkürzt werden. Befristete Arbeitsverhältnisse können nur während der Probezeit oder aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Die Probezeit dauert grundsätzlich einen Monat, sie kann jedoch auf höchstens drei Monate verlängert werden. Während der Probezeit müssen beide Vertragspartner eine mindestens siebentägige Kündigungsfrist einhalten.
Was Deutsche „Urlaub“ nennen, bezeichnen Liechtensteiner als „Ferien“. Arbeitnehmer haben ein Recht auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, bis zum vollendeten 20. Lebensjahr auf mindestens fünf Wochen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate dauert. Zudem gibt es 15 gesetzliche Feiertage.
Sollten Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber bekommen, können Sie sich an den Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband (LANV) wenden. Er ist die einzige Gewerkschaft Liechtensteins, setzt sich für die wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Interessen von Arbeitnehmern aller Branchen ein und berät in arbeitsrechtlichen Fragen. Informationen unter
www.lanv.li. In Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gibt es in der Regel eine Personalvertretung. Ein Verzeichnis von Rechtsanwälten in Liechtenstein finden Sie unter
www.lirak.li.
Weitere Informationen zum Arbeitsrecht gibt es unter
www.llv.li und unter
www.lanv.li sowie
www.jobs-ohne-grenzen.org.
Sozialversicherung
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter
www.bmas.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter
www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
In Liechtenstein besteht Versicherungspflicht. Alle Personen, die in Liechtenstein ihren Wohnsitz haben oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen eine Krankenversicherung abschließen. Sie bietet Schutz für den Fall der Krankheit und der Mutterschaft, gewährt Sachleistungen und Krankentagegeld. Man kann derzeit zwischen vier anerkannten Krankenkassen wählen. Auch private Versicherungsträger haben die Konzession, die gesetzliche Krankenversicherung durchzuführen.
Die Arbeitslosenversicherung wird durch die Beiträge der Arbeitgeber und der Versicherten, durch den Staat und durch Kapitalerträge finanziert. Alle Arbeitnehmer müssen zudem in der Unfallversicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle und gegen Berufskrankheiten versichert sein. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber unter acht Stunden liegt, sind nur gegen Berufsunfälle versichert. Die Prämien für die Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten zahlt der Arbeitgeber; die Nichtberufsunfallversicherung wird zu zwei Dritteln von den Arbeitnehmern getragen, den Rest zahlt der Staat.
Die Alters- und Hinterlassenenvorsorge ist in Liechtenstein nach dem Vorbild des schweizerischen Drei-Säulen-Konzepts entwickelt worden. Die Vorsorge für das Alter, für Invalidität und Tod beruht auf staatlicher Vorsorge, betrieblicher Personalvorsorge und freiwilliger Selbstvorsorge. Die staatliche Vorsorge besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und aus Ergänzungsleistungen. Alle Einwohner und Beschäftigten Liechtensteins sind dort obligatorisch versichert. In der betrieblichen Personalvorsorge (BPV) müssen nur Beschäftigte mit einem Jahresbruttolohn von mindestens 19.350 CHF (12.354 €) versichert werden.
Wenn die Kinder mitkommen...
Der Verein Kindertagesstätten betreibt Kitas in Vaduz, Schaan, Balzers, Triesen, Eschen und in Triesenberg. Die Kosten richten sich nach dem Bruttofamilieneinkommen und liegen zwischen 21 CHF (13,40 €) und 70 CHF (44,70 €) pro Tag – unter
www.kita.li finden Sie eine Übersicht. Zwei weitere Kindertagesstätten gibt es in Gamprin und in Planken. Das Eltern-Kind-Forum organisiert die Betreuung durch „bewilligte“ Tagesmütter: Ihr Stundenansatz beträgt 6,50 CHF (4,20 €) pro Kind. Berufstätige Eltern, die auf einen Platz in der Kindertagesstätte oder auf eine Tagesmutter angewiesen sind, können über das Amt für Soziale Dienste finanzielle Unterstützung erhalten. Weitere Informationen gibt es unter
www.llv.li, unter
www.kita.li oder
www.elternkindforum.li.
„Unser Sohn ist drei, unsere Tochter sechs Jahre alt. Sie kommt jetzt in die Schule. In Liechtenstein haben die Schüler morgens Unterricht, gehen in der Mittagspause heim zum Essen, um anschließend wieder den Nachmittagsunterricht zu besuchen. Hausaufgaben werden dann am späten Nachmittag erledigt. Für uns ist das ein Problem, denn meine Frau und ich sind berufstätig. Wir haben jetzt eine Schule gefunden, die einen Mittagstisch anbietet, das ist aber eine Ausnahme.“
Johannes Uthoff, Musikschullehrer
Ab vier Jahren haben Kinder das Recht auf einen Kindergartenplatz. Die Gemeinden sind Träger und müssen laut Schulgesetz dafür sorgen, dass alle berechtigten Kinder einen Platz erhalten. Der Besuch ist freiwillig und unentgeltlich. Die Erziehung gilt als Vorschule und richtet sich nach einem festen Lehrplan.
Ab etwa sechs Jahren gehen alle Kinder auf die öffentliche Primarschule. Nach der fünften Klasse wechseln die Schüler je nach individueller Leistung auf die Oberschule, die Realschule oder auf das Gymnasium. Neben den öffentlichen Schulen gibt es in Schaan eine Waldorfschule und in Triesen eine Bilinguale Schule (Formatio). Informationen zum Schulsystem gibt es unter
www.schulnetz.li, unter
www.llv.li oder
www.schulweb.de.
Liechtenstein gewährt Familien umfangreiche Förderung: Während der gesamten Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt besteht für Mütter Kündigungsschutz. Die Regelungen zur Mutterschaft sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert. Der Mutterschutzurlaub dauert mindestens 20 Wochen, 16 davon müssen nach der Geburt liegen. Mutter und Vater können innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes drei Monate unbezahlten Elternurlaub nehmen. Eltern, die ihren Wohnsitz in Liechtenstein haben oder als Grenzgänger bei einem liechtensteinischen Arbeitgeber beschäftigt sind, haben Anspruch auf die Familienzulagen der Familienausgleichskasse (FAK). Die Kinderzulage wird für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bezahlt: für jedes Kind monatlich 260 CHF (166 €). Ab dem 10. Lebensjahr erhöht sie sich auf monatlich 310 CHF (198 €). Bei Zwillingen oder bei mehr als zwei Kindern beträgt die Zulage von Anfang an 310 CHF. Zudem gibt es eine einmalige Geburtszulage in Höhe von 2.100 CHF (1.343 €) pro Kind, bei Mehrlingsgeburten von 2.600 CHF (1.662 €) pro Kind. Alleinerziehende erhalten eine monatliche Alleinerziehendenzulage von 100 CHF (64 €) pro Kind. Detaillierte Informationen zu den Familienleistungen erhalten Sie unter
www.llv.li.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Liechtenstein":
Mobil in Europa - Liechtenstein (2009) (
pdf, 1.5 MB)
Weitere Informationen und Beratungsangebote :
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. 