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Arbeiten in Lettland

Arbeitsmarkttrends

Dank des enormen wirtschaftlichen Aufschwungs ist die Arbeitslosigkeit in Lettland spürbar gesunken (März 2008: 5,3 Prozent). Die regionalen Unterschiede sind jedoch recht groß: Im Großraum Riga sind nur etwa 4 Prozent der Bevölkerung arbeitslos, im Osten des Landes teilweise 20 Prozent. Die Jugendarbeitslosigkeit lieg mit 10,4 Prozent deutlich unter dem EU-Durchschnitt (14,5 Prozent). Insgesamt sind zwei Drittel der Bevölkerung erwerbstätig.

Neben der Holzwirtschaft, die aufgrund der reichlich vorhandenen Ressource Holz eine große Rolle spielt, sind der Elektromotoren- und Elektrogerätebau, der Fahrzeug- und Maschinenbau, die chemische, pharmazeutische, Nahrungsmittel- und Textilindustrie sowie die Informationstechnik und Telekommunikation weitere wichtige Industriezweige.

Aufgrund des sozialen Gefälles zwischen Stand und Land sowie der niedrigen Löhne ist die Auswanderungsrate extrem hoch. Jeder zehnte Lette arbeitet im Ausland. Zehntausende allein in Irland. Die Abwanderung der erwerbsfähigen Bevölkerung ist ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite entlastet sie den heimischen Arbeitsmarkt, auf der anderen Seite leiden einige Wirtschaftszweige bereits unter Personalmangel. Gesucht werden nicht nur hoch qualifizierte Fachkräfte wie Ingenieure, sondern auch Verkäufer, Schneider oder Köche. Viele lettische Unternehmer sehen in der Anwerbung von Arbeitskräften aus Fernost einen Ausweg aus diesem Dilemma.

Zwei Drittel der neuen Stellen entstanden allein in der Hauptstadt Riga. Die öffentliche Verwaltung und das Verteidigungsministerium sowie die Branchen Logistik, Kommunikation und das verarbeitende Gewerbe hatten den größten Anteil an neuen Stellen. Die freien Stellen waren überwiegend für Maschinenbediener, Monteure, Handwerker und berufserfahrene Spezialisten ausgeschrieben.

"Deutsche haben zurzeit Chancen in der Bauwirtschaft, im Management oder in der Informationstechnologie, vor allem als ingenieure. Auch in der Medizin und in der Metallindustrie fehlen in Lettland Arbeitskräfte. In internationalen Unternehmen kann man auch ohne Lettischkenntnisse arbeiten. Doch für Jobs mit Kunden- oder Behördenkontakt muss man die Sprache beherrschen."

Žanna Ribakova, Eures-Beraterin in Riga


Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten arbeiten überwiegend in der Bauwirtschaft und im Bildungssektor (als Sprachlehrer). Ein Großteil der EU-Bürger arbeitet als Manager in internationalen Firmen. Viele bauen aber auch ihr eigenes Unternehmen auf oder weiten ihre heimischen Geschäfte in Lettland aus. Dies gilt insbesondere für EU-Bürger aus Skandinavien, Deutschland, Estland und Litauen.

Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Lettland einreisen und sich dort bis zu 90 Tage im halben Jahr ohne Visa aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Für einen längeren Aufenthalt ist prinzipiell eine Bewilligung zu beantragen. Wenden Sie sich dazu bitte innerhalb von drei Monaten an die Immigrationsbehörde (Immigration Department, Raina bulvaris 5, LV-1050 Riga, Tel: 721 91 81, Fax: 731 12 11). Die Aufenthaltsbewilligung wird für fünf Jahre ausgestellt, eine Verlängerung ist möglich.

Für Arbeitnehmer gilt Freizügigkeit (ausgeschlossen sind Stellen im Staatsdienst). Wer in Lettland sein Geld verdienen will, braucht also keine Arbeitserlaubnis mehr. Die erforderliche Aufenthaltserlaubnis erhalten Arbeitnehmer mit dem Arbeitsvertrag automatisch.

Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Die meisten Preise in Lettland sind zwar niedriger als in Deutschland (siehe Tabelle), importierte Güter wie Kleidung und Schuhe kosten aber ungefähr das Gleiche wie in Westeuropa.

Durchschnittliche Preise in Lettland

KonsumgutPreis
1 kg Rindfleisch3,00 €
1 l Milch0,55 €
1 kg Butter3,60 €
1 kg Weißbrot1,00 €
1 kg Äpfel0,75 €
1 kg Kartoffeln0,45 €
1 Mittagessen im Restaurant7,00 € - 20,00 €
1 l Benzin0,85 €


Daten von 2006, gerundet
Quelle: Lettisches Amt für Statistik

Löhne und Gehälter

Im Vergleich mit anderen EU-Ländern verdienen die Menschen in Lettland wenig: Das Durchschnittsgehalt liegt offiziell bei gut 400 € brutto im Monat. Allerdings werden in vielen Unternehmen Gehaltsbestandteile bar ausgezahlt und nicht versteuert. Die Verdienste in Riga und Umgebung liegen etwa ein Drittel über dem Landesdurchschnitt. In Latgale und Vidzeme verdienen die Beschäftigten am wenigsten. Auch zwischen großen und kleinen Unternehmen sind die Unterschiede erheblich.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt in Lettland 171 € im Monat. einige Unternehmen zahlen Weihnachtsgeld, zunehmend auch leistungsabhängige Gehaltszulagen, zum Beispiel für Verkäufer oder im Finanzsektor. Auch zusätzliche Rentenversicherungen oder Gesundheitsleistungen werden immer häufiger angeboten. Führungskräfte bekommen teils Firmenwagen oder ein Mobiltelefon, Fortbildungen auf Kosten des Arbeitgebers sind ebenfalls relativ häufig.

Nach offiziellen Erhebungen verdienten Geschäftsführer in großen Unternehmen im Jahr 2005 monatlich rund 750 € brutto ohne Sonderzahlungen. Programmierer erreichen durchschnittlich 625 €, Vertriebsleiter 495 €. Ingenieure verdienen etwa 475 €, Buchhalter 380 € und Facharbeiter 305 €. Kraftfahrer können mit 275 € rechnen, Sekretärinnen mit 260 € und ungelernte Arbeitskräfte mit 200 €. Im Jahr 2006 stiegen die offiziellen Gehälter durchschnittlich um knapp ein Viertel, für Angestellte in der Privatwirtschaft sogar um über ein Viertel. Allerdings wurden im Gegenzug weniger Gehaltsbestandteile "im Briefumschlag" unversteuert überreicht.

Sozialabgaben und Steuer

Wenn Sie sich über ein halbes Jahr in Lettland aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern und Sozialabgaben zahlen. Wer von seinem deutschen Arbeitgeber für höchstens ein Jahr nach Lettland entsandt wird, kann weiterhin in Deutschland versichert bleiben - Einzelfälle prüft die zuständige Krankenkasse. Erkundigen Sie sich frühzeitig auch bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten.

Die Einkommensteuer beträgt regulär 25 Prozent, die ersten 57 € im Monat bleiben steuerfrei. Für die Sozialversicherung zahlen Arbeitnehmer 9 Prozent Abgaben.

Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.

Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.

Arbeits- und Vertragsrecht

Der Arbeitsvertrag muss in Lettland schriftlich abgeschlossen werden. Achten Sie darauf, dass er folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub, Bezug auf Kollektivverträge.

Die Probezeit dauert höchstens drei Monate. Während dieser Zeit können beide Seiten mit einer Frist von drei Tagen kündigen. Danach beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer einen Monat, es sei denn, im Vertrag wurde eine kürzere Frist vereinbart. Für den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls einen Monat. Müttern von Kindern unter einem Jahr sowie Behinderten darf nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Wenn dem Arbeitnehmer nicht wegen eigenen Verschuldens gekündigt wird, steht ihm eine Abfindung zu, die je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit zwischen einem und vier Monatsgehältern liegt.

40 Stunden pro Woche sind die Regelarbeitszeit in Lettland. Bis zu 48 Überstunden in vier Wochen sind zulässig und höchstens 200 Überstunden im Jahr. Für Überstunden bekommt man einen Zuschlag von 100 Prozent auf die reguläre Bezahlung, für Nachtarbeit 50 Prozent. Vor Feiertagen wird eine Stunde weniger gearbeitet. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf vier Kalenderwochen bezahlten Urlaub im Jahr. Hinzu kommen 13 gesetzliche Feiertage.

Bei Krankheit erhalten Beschäftigte am ersten Tag kein Geld, am zweiten und dritten Tag 75 Prozent ihres Verdienstes, danach bis zur 52. Woche 80 Prozent.

Wer arbeitslos wird und insgesamt ein Jahr sozialversichert war (davon mindestens neun Monate der letzten zwölf Monate bei der lettischen Sozialversicherung), bekommt in Lettland neun Monate lang Arbeitslosengeld. Es beträgt 50 Prozent des durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes, wenn man bis zu neun Jahre versichert war (bei längeren Versicherungszeiten steigt es auf bis zu 65 Prozent an). Dieser Betrag wird in den ersten drei Monaten nach der Arbeitslosmeldung gezahlt, in den zweiten drei Monaten werden davon 75 Prozent gezahlt und in den letzten drei Monaten 50 Prozent.

Rund 250.000 Arbeitnehmer gehören nach offiziellen Schätzungen zu einer Gewerkschaft. Gewerkschaften haben allerdings nur im Gesundheits- und Bildungswesen einen spürbaren Einfluss. Probleme am Arbeitsplatz können Sie mit Ihrem Vorgesetzten, Betriebsräten oder Gewerkschaftsvertretern besprechen.

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf vier Wochen Urlaub pro Jahr. Der Mutterschaftsurlaub dauert 112 Kalendertage vor und nach der Entbindung.

Sozialversicherung

Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter www.bmas.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Das lettische Gesundheitssystem ist steuerfinanziert. Alle Einwohner haben Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung. Allerdings werden schon in diesem Bereich hohe Zuzahlungen fällig. Darüber hinaus müssen Patienten sämtliche Zahnbehandlungen und fast alle Arzneimittel selbst bezahlen. Ausgenommen sind Patienten unter 18 Jahren und bestimmte Gruppen chronisch Kranker. Zuzahlungsfrei sind nur Notfallbehandlungen.

Wenn die Kinder mitkommen …

Ab zwei Jahren können Kinder in Lettland einen Kindergarten oder Hort besuchen. Kinder von fünf bis sechs Jahren sind vorschulpflichtig, von sieben bis sechzehn Jahren schulpflichtig. Die Agenskalns-Schule in Vilnius unterrichtet einige Fächer auf Deutsch. Adressen Deutscher Auslandsschulen finden Sie unter www.bva2.bund.de. Das Schuljahr dauert von Anfang September bis Ende Mai.

Kindergeld wird für Kinder bis zum Ende der Ausbildung gezahlt, höchstens aber bis zum 20. Geburtstag. Es beträgt für das erste Kind rund 11 € im Monat, für das zweite Kind knapp 14 € und jeweils etwas mehr für jedes weitere Kind.

Arbeitnehmerinnen bekommen vor und nach der Entbindung insgesamt 112 Kalendertage Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub. In dieser Zeit wird ihnen Mutterschaftsgeld in Höhe ihres vorigen Gehalts steuerfrei ausbezahlt. Der Vater kann zehn Tage Vaterschaftsurlaub nehmen und erhält in dieser Zeit 80 Prozent seines Gehalts als Vaterschaftsgeld.

Der Elternteil, der das Kind betreut, kann zwei Jahre lang Erziehungsgeld beantragen; allerdings nicht in Zeiten, in denen die Familie auch Mutterschaftsgeld bekommt. Das Erziehungsgeld beträgt 70 Prozent des versicherten Einkommens, jedoch mindestens 80 € und höchstens 560 € im Monat. Wer nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, bekommt pauschal 70 € im Monat. Im zweiten Lebensjahr des Kindes darf man neben der Kinderbetreuung bis zu 20 Stunden monatlich arbeiten.

Unabhängig von vorigen Versicherungen erhalten Eltern eine einmalige Geburtshilfe von rund 420 €. Voraussetzung ist, dass Eltern und Kind ihren Wohnsitz in Lettland haben. Wenn die Mutter sich in der Schwangerschaft regelmäßig ärztlich betreuen lässt, verdoppelt sich die Geburtshilfe.

Bis zum achten Geburtstag des Kindes kann ein Elternteil eineinhalb Jahre Erziehungsurlaub nehmen.

Weiterbildung

Lettische Weiterbildungsportale finden sich über www.laea.lv , der Seite des Lettischen Verbandes für Erwachsenenbildung. Mitglieder sind Volkshochschulen, nicht staatliche gemeinnützige Weiterbildungsorganisationen, kommunale Weiterbildungszentren, private Weiterbildungsanbieter, Universitäten und andere.

In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland (www.ibs.inwent.org ). Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.

Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen das Portal über www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europass-info.de.

  Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Lettland":

Mobil in Europa - Lettland ( pdf, 1.36 MB)

 

Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. Bundesagentur für Arbeit - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung