Arbeitsmarkttrends
In Italien sind 63,3 Prozent der Beschäftigten im Dienstleistungssektor tätig, 31,8 Prozent in der Industrie und 4,9 Prozent in der Landwirtschaft. Die Arbeitslosenquote ist seit 1999 kontinuierlich gesunken von 11,4 Prozent auf 6,1 Prozent im Dezember 2007. Dies wird zurückgeführt auf Lohnzurückhaltung, flexible Arbeitsmärkte, steuerliche Anreize und Legalisierung von Schwarzarbeit. Die zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten sind vor allem in Bereichen mit niedriger Produktivität entstanden. Die Beschäftigungsquote liegt bei 58,7 Prozent und ist im europäischen Vergleich sehr niedrig.
Die italienische Arbeitsmarktreform „Riforma Biagi“ hat verschiedene Vertragsvereinbarungen für befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse ermöglicht. Neue Vertragsarten (Jobs on Call und Job Sharing) wurden ins Leben gerufen, bestehende (Teilzeit-, Ausbildungs-, Arbeitseinstiegsverträge) wesentlich verändert (
www.investinitaly.de oder
www.provinz.bz.it).
Die starken regionalen Ungleichgewichte mit relativ geringer Arbeitslosigkeit im Nordosten und hoher Arbeitslosigkeit im Mezzogiorno bestehen fort. Auch die Arbeitslosigkeit von Jugendlichen und Frauen ist weiterhin überdurchschnittlich hoch. Eine besondere Form der Arbeitslosigkeit stellt die „Mobilität“ dar. Hierunter fallen Arbeitnehmer, die auf Grund von Krisensituationen in Unternehmen (zum Beispiel Personalreduzierung in Folge von Schließungen) entlassen werden. Das „Mobilitätsgeld“ ist eine Arbeitslosenunterstützung, die einige Besonderheiten aufweist. Das Mobilitätsgeld ist beispielsweise höher als das ordentliche Arbeitslosengeld (
www.provinz.bz.it).
Die deutsch-italienische Handelskammer stellt ein deutliches Wachstum in der italienischen Baubranche und eine befriedigende Erholung im Dienstleistungssektor fest. Die Arbeitsplätze in der Industrie und in der Landwirtschaft nehmen hingegen ab. Dennoch beklagen Industriebetriebe einen Mangel an technischen Fachkräften. Die landwirtschaftlichen Betriebe rechnen in den nächsten Jahren mit einem Zuwachs an ausländischen Arbeitskräften, die nicht aus den EU-Mitgliedstaaten stammen und schätzungsweise ein Viertel des gesamten Arbeitskräftebedarfs abdecken.
Im Industriesektor sind gemäß der Studie „Excelsior“ (
www.starnet.unioncamere.it) die Beschäftigungspotenziale am höchsten in der Metallbranche, gefolgt von der Transportmittelindustrie sowie der Textil- und Nahrungsmittelindustrie. Im Dienstleistungssektor hat das Hotel- und Gaststättengewerbe das höchste Beschäftigungspotenzial, gefolgt vom Einzelhandel sowie den unternehmensnahen Dienstleistungen.
Im Dreieck Mailand-Genua-Turin sind die Arbeitschancen am besten. Bedarf besteht an qualifiziertem Personal im Bereich Informationstechnik. Gute Englischkenntnisse sind in dieser Branche genauso gefragt wie Italienischkenntnisse.
„In Norditalien gibt es viele Arbeitsangebote. In Südtirol suchen zum Beispiel Hotels und Gaststätten Mitarbeiter, hier haben Deutsche gute Chancen. Insgesamt sind Fachkräfte in den Bereichen Metall, Elektro, Bau und Baunebengewerbe gefragt, teilweise auch im Kfz-Gewerbe. Kaufmännische Stellen sind schwer zu finden, man braucht sehr gutes Italienisch und hat starke Konkurrenz durch die Abgänger der italienischen Handelsoberschulen. Am ehesten kann man in Unternehmen arbeiten, die viel mit Deutschland zu tun haben. Ärzte haben es in Italien wegen der vielen bürokratischen Hürden schwer.“
Manuela Stock, Leiterin der ZAV-Auslandsvermittlung in München
Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Italien einreisen. Die Verpflichtung, als EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, ist aufgehoben worden. Gleichwohl kann eine Aufenthaltsgenehmigung zum Beispiel für bestimmte geschäftliche Aktivitäten nützlich oder sogar erforderlich sein. In diesem Fall müssen Sie sich bei der zuständigen Polizeistelle (Questura) an Ihrem Wohnort melden und eine Aufenthaltsgenehmigung (permesso di soggiorno) beantragen. Mit dem Meldeschein bzw. mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung können EU-Bürger in der zuständigen Gemeinde (Einwohnermeldeamt) die kostenlose Ausstellung eines libretto di lavoro (für unselbständig Erwerbstätige) beantragen. Im Juli 2006 hat die Regierung in Rom die Zugangsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt für EU-Bürger aus den neuen EU-Mitgliedstaaten aufgehoben. Demzufolge können nun auch die Arbeitnehmer aus Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Estland, Litauen und Lettland genau so beschäftigt werden, wie alle Inländer und übrigen EU-Bürger (für die Beitrittsländer Malta und Zypern waren keine Einschränkungen vorgesehen).
Löhne und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten in Italien liegen rund ein Zehntel höher als in Deutschland. Mailand gehört zu den teuersten Städten Europas. Das Leben in Süditalien ist allerdings kostengünstiger als im Norden.
Löhne und Gehälter
Das Gehaltsniveau ist in Italien niedriger als in Deutschland. Einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gibt es nicht, doch die Gewerkschaften haben mit den meisten Arbeitgebern Mindestlöhne ausgehandelt. Arbeiter werden in der Regel monatsweise bezahlt. In der Industrie werden oft 13 Monatsgehälter gezahlt, im Finanzbereich bis zu 15. Die Löhne in Süditalien liegen bis zu einem Viertel niedriger als in Norditalien; Frauen verdienen im Durchschnitt deutlich weniger als Männer mit gleichem Bildungsgrad. Flexible Lohnbestandteile sind immer üblicher, zum Beispiel Prämien, die vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängen, oder Aktienoptionen für Führungskräfte. Kleinbetriebe können Teile des Entgelts auch in Form von Gutschriften ("Tickets") für Produkte oder Dienstleistungen zahlen.
„Für Stellen, die kein Hochschulstudium voraussetzen, bekommt man in Deutschland ein höheres Gehalt als in Italien. Da die Lebenshaltungskosten in Norditalien gleichzeitig relativ hoch sind, wohnen hier viele Arbeitnehmer auch mit 30 Jahren noch zu Hause und sparen so die Miete. Führungskräfte allerdings verdienen annähernd so viel wie in Deutschland.“
Cornelia G. Hassmüller arbeitet als Verlagsleiterin in Mailand.
Seit den Arbeitsmarktreformen 2004 sind befristete Verträge immer verbreiteter. Arbeiter mit diesen Verträgen verdienen im Durchschnitt nur ein Drittel dessen, was gleichaltrige Arbeiter mit unbefristeten Verträgen bekommen. Die Anfangsgehälter von Akademikern liegen rund ein Drittel niedriger als in Deutschland. Konjunkturexperten erwarten in den kommenden Jahren Lohnsteigerungen von zwei Prozent im Jahr.
Beispiel-Verdienste von Beschäftigten in Italien
| Beruf | | Brutto-Jahresentgelt |
| Vertriebsleiter | | 37.000 bis 52.000 € |
| Ingenieur | | 38.000 bis 80.000 € |
| Programmierer | | 33.600 bis 55.000 € |
| Fremdsprachensekretär/in | | 17.000 bis 21.000 € |
| Buchhalter/in | | 16.800 bis 48.000 € |
| Kraftfahrer/in | | 20.500 bis 27.000 € |
| Ungelernte Arbeitskraft | | 13.800 bis 19.800 € |
Sozialabgaben und Steuern
Wenn Sie sich über ein halbes Jahr in Italien aufhalten und für einen Arbeitgeber in Italien arbeiten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Eine Ausnahme sind Studenten, Auszubildende und Praktikanten, deren Wohnsitz noch in Deutschland ist. Auch Wissenschaftler und Dozenten, die für höchstens zwei Jahre auf Einladung oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustausches nach Italien gehen, müssen für ihre in Italien bezogenen Vergütungen keine Steuer in Italien zahlen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten.
Jahreseinkommen bis 26.000 € werden mit 23 Prozent besteuert, bis 33.500 € sind es 33 Prozent und darüber 39 Prozent. In einigen Regionen und Gemeinden fallen zusätzliche Steuern von bis zu zwei Prozent an. Sie können die Bruttosteuer jedoch um Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge für abhängige Familienmitglieder reduzieren. Für einen Ehepartner, der nicht mehr als 2.840,51 € im Jahr verdient, gibt es zum Beispiel einen Freibetrag von 3.200 € im Jahr, für jedes Kind 2.900 €. (Ein Ehegattensplitting gibt es in Italien nicht.)
Abhängig Beschäftigte in Italien werden vom Arbeitgeber bei der Sozialversicherung angemeldet. Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben beträgt 9,19 Prozent vom Bruttogehalt. Der Beitragssatz ist so niedrig, weil Arbeitnehmer nur einen Beitrag zur Rentenversicherung (8,89 Prozent) und zur Arbeitslosenversicherung (0,3 Prozent) leisten. Es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze. Mit der Rentenversicherung sind Invalidität und Leistungen für Hinterbliebene abgedeckt.
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter
www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.
Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter
www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
„Viele Arbeitgeber zögern, Bewerbungen aus dem Ausland zu berücksichtigen, weil sie die Anreisekosten nicht tragen möchten oder nicht bei der Wohnungssuche helfen können. Höher qualifizierte Bewerber wie Ingenieure, Architekten oder Webdesigner können am ehesten mit mehr Entgegenkommen rechnen. Die besten Chancen hat man ansonsten über die EURES-Webseite: Arbeitgeber, die hier inserieren, erwarten Bewerbungen aus dem Ausland.“
Maria Giovanna Nastasi, EURES-Beraterin in Genua
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf
www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (
www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter
http://ec.europa.eu/youreurope,
www.anabin.de und
www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.
Arbeits- und Vertragsrecht
Generell sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag oder „Einstellungsschreiben“ folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen. Viele dieser Punkte sind in Tarifverträgen festgelegt.
Durch die Arbeitsmarktreform von 2004 nahmen die befristeten Beschäftigungsverträge stark zu. Daneben gibt es eine Reihe weiterer besonderer Beschäftigungsformen, zum Beispiel die Arbeit auf Abruf, die Projektarbeit, Heim- und Telearbeit und die Arbeitsplatzteilung.
Die Probezeit in einem Regelarbeitsverhältnis dauert höchstens sechs Monate , in dieser Zeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist hängt von den Tarifverträgen ab. Gründe für die Entlassung muss der Arbeitgeber innerhalb einer Woche nachreichen. Bei Ende des Arbeitsvertrags haben Sie Anspruch auf eine Abfindung (trattamento di fine rapporto) von rund einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Kündigungen können Sie innerhalb von zwei Monaten anfechten; sie werden zunächst vor einer Schlichtungskommission des Arbeitsamtes oder der Gewerkschaft verhandelt, danach bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht.
Die gesetzliche Regelarbeitszeit beträgt acht Stunden am Tag und 48 Stunden pro Woche, tariflich sind meist 40 Wochenstunden vorgesehen. Überstunden müssen mit mindestens 110 Prozent des normalen Entgelts bezahlt werden; wie viele zulässig sind, ist in den Tarifverträgen geregelt. Der Arbeitgeber kann aber bei Bedarf flexible Arbeitszeiten festlegen (zum Beispiel wegen Produktionsschwankungen).
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt vier Wochen jährlich. Je nach Vertrag und Arbeitsjahren haben Sie aber meist zwischen 26 und 32 Tagen Urlaub im Jahr.
„Ich habe einen Saisonarbeitsvertrag. Da es am Gardasee keine Wintersaison gibt, werde ich mir für diese Zeit einen anderen Job suchen, aber ich möchte in Italien bleiben. Langfristig werde ich mir jedoch ein Hotel suchen, das ganzjährig geöffnet hat, so dass ich nicht alle halbe Jahre umziehen muss. An die 6-Tage-Woche, die in Italien noch sehr weit verbreitet ist, habe ich mich gewöhnt. Mein Arbeitsvertrag ist viel kürzer als in Deutschland, Urlaub und Gehalt sind nicht einzeln aufgeführt, auch die Probezeit betrug nur zehn Tage."
Anne Sühring, Hotelfachfrau
Bei Krankheit erhalten Beschäftigte bis zu sechs Monaten eine reduzierte Lohnfortzahlung. Die ersten drei Krankheitstage gibt es kein Geld (es sei denn, die Tarifverträge enthalten andere Regelungen). Vom 4. bis zum 20. Krankheitstag erhält man die Hälfte des tatsächlichen Verdienstes der vorigen vier Wochen, danach zwei Drittel (jeweils steuerpflichtig). Kontrollbesuche durch Ärzte der Sozialversicherung sind möglich.
Arbeitslose, die zwei Jahre lang Beiträge gezahlt haben – davon mindestens 52 Wochen in den zwei Jahren vor der Entlassung –, bekommen bis zu zwei Jahre lang Arbeitslosengeld (indennità ordinaria). Im ersten halben Jahr liegt es bei der Hälfte des vorigen Entgelts, aber höchstens bei 985,10 €. Bei eigener Kündigung wird es nur 150 Tage gezahlt. Dafür muss man sich innerhalb einer Woche nach der Kündigung der Sozialversicherung INPS melden. In der Industrie und Bauwirtschaft kann man unter bestimmten Voraussetzungen außerdem einen Lohnausgleich bei Stilllegung oder Kurzarbeit bekommen (CIGO); bei Umstrukturierungen und wirtschaftlichen Krisen bekommen Beschäftigte größerer Unternehmen eine Außerordentliche Lohnersatzleistung (CIGS).
Rund 60 Prozent der italienischen Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft an. Die drei großen Gewerkschaftsverbände CGIL, CISL und UIL haben eine starke Position bei Tarif- und Reformverhandlungen. Häufiger als in anderen EU-Ländern wird gestreikt, die Entgeltausfälle gehen zu Lasten der Arbeitnehmer.
Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitern können eine innerbetriebliche Arbeitnehmervertretung haben (RSU – Rappresentanza sindacale unitaria); sie handelt gemeinsam mit den Gewerkschaften betriebliche Tarifvereinbarungen aus, hat aber kein so starkes Mitbestimmungsrecht wie deutsche Betriebsräte.
Detaillierte Infos zum Arbeitsrecht finden Sie auch auf der EURES-Website
http://eures.europa.eu unter „Leben und Arbeiten“.
Sozialversicherung
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter
www.bmas.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter
www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Die Sozialversicherung (il sistema di previdenza sociale) umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Gesundheitsvorsorge. Zuständige Organisation ist das Instituto Nazionale di Previdenza Sociale (INPS). Wenn Sie in Italien abhängig beschäftigt sind, wird Ihr Sozialversicherungsbeitrag automatisch von Ihrem Arbeitgeber an die INPS abgeführt. Sobald Sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, sollten Sie sich bei der örtlichen Unita Sanitaria Locale (USL) anmelden und eine nationale Krankenversicherungsnummer beantragen. USL-Adressen bzw. Adressen der INPS finden Sie in den Lokalzeitungen bzw. in den Tutto Città (gelbe Seiten). Selbstständige und freiberuflich Tätige müssen sich selbst um eine Anmeldung beim örtlichen INPS kümmern. Auskünfte erhalten Sie auch in der Zentrale in Rom: INPS, Via Ciro il Grande 21, I-00144 Roma, Tel: +39 06 59051. Wenn Sie keine Beiträge an die nationale Sozialversicherung leisten, sollten Sie sich um eine private Krankenversicherung kümmern.
In Italien gibt es zum einen Versicherungsbereiche, die ausschließlich der Arbeitgeber finanziert: Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle/Berufskrankheiten, Familienleistungen. Zum anderen gibt es Versicherungsbereiche, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam finanzieren, wobei die Beitragssätze für Arbeitgeber wesentlich höher sind: Alter einschließlich Invalidität und Hinterbliebene sowie Arbeitslosigkeit. Für die Pflege gibt es kein eigenständiges Sicherungssystem.
Wenn die Kinder mitkommen...
Ihre Kinder haben in Italien das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung.
In den Kindergarten können Kinder kommen, die zu Kindergartenbeginn im September mindestens zwei Jahre und fünf Monate alt sind; der Kindergarten dauert drei Jahre. Die Gebühren hängen vom Einkommen der Eltern ab. Sie können wählen, ob das Kind nur vormittags oder ganztags betreut werden soll.
Die Schulpflicht beträgt in Italien zwölf Jahre, Schulbeginn ist mit sechs Jahren. Das System wird zurzeit reformiert. Der Unterricht in der Grund- und Mittelschule dauert etwa 30 Wochenstunden, es gibt aber auch Vollzeitschulen mit 40 Wochenstunden. Von Mitte Juni bis Mitte September sind Schulferien.
In Rom, Mailand und Genua gibt es deutsche Schulen mit Kindergärten. Mehr über deutschsprachige Schulen im Ausland erfahren Sie unter
www.schulweb.de.
Wenn Sie in Italien Kinder bekommen, können Sie die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie die Italiener. Zwei Monate vor und drei Monate nach der Entbindung dürfen Frauen nicht arbeiten (bei guter Gesundheit können Schwangere diesen Urlaub um einen Monat nach hinten verschieben). In dieser Zeit bekommt sie vier Fünftel ihres Einkommens als Mutterschaftsgeld weitergezahlt (indennità di maternità). Nach der Rückkehr zur Arbeit hat die Mutter Anspruch auf zwei Stunden Stillzeit am Tag. Mütter, die keinen Anspruch auf Leistungen der Mutterschaftsversicherung erworben haben, können Beihilfen von der Sozialversicherung oder Kommune bekommen.
Bis zum achten Lebensjahr des Kindes können die Eltern zusammen elf Monate Elternurlaub nehmen. Wenn der Vater weniger als drei Monate davon nimmt, reduziert sich der Elternurlaub auf zehn Monate. Für bis zu sechs Monate bekommt man ein Elterngeld von 30 Prozent des Einkommens, danach gibt es nur noch für geringer Verdienende ein Elterngeld.
Familien mit niedrigem Einkommen bekommen über den Arbeitgeber eine steuerfreie Familienbeihilfe ausgezahlt (assegno familiare), im Jahr 2006 zum Beispiel 120 € im Monat . Familien ab drei Kindern bekommen außerdem eine Einmalzahlung bei Geburt oder Adoption von der INPS.
Weitere Auskünfte erteilt die Hauptgeschäftstelle der Sozialversicherung für internationale Beziehungen und Abkommen (Direzione Generale, Servizio Rapporti e Convenzioni Internazionali),
www.inps.it, Telefon: +39 803164.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Italien":
Mobil in Europa - Italien (2009) (
pdf, 1.44 MB)
Weitere Informationen und Beratungsangebote :
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.
www.auswanderungswesen.de
Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht.
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. 