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Arbeiten in Island

Arbeitsmarkttrends

Island hat im Vergleich zu allen anderen Industrieländern weltweit die niedrigste Arbeitslosenquote (Februar 2008: 1 Prozent) und den höchsten Beschäftigungsgrad (84,2 Prozent). Zwar ist auch in Island die Jugendarbeitslosigkeit hoch, doch im europäischen Vergleich immer noch vergleichsweise gering (5,1 Prozent).

Traditionell starke Wirtschaftszweige sind der Fischfang, Tourismus sowie die Energie- und Aluminiumproduktion. Darüber hinaus haben sich in den vergangenen Jahren der Finanzsektor, die Informationstechnologie und Forschung gut entwickelt. Islands Wirtschaft hängt nach wie vor in hohem Maße von der Fischindustrie ab. Fisch und Fischprodukte haben einen Anteil am Exportgeschäft von 56,1 Prozent. Trotz ihrer wirtschaftlichen Bedeutung spielt die Fischwirtschaft mit knapp 11.000 Mitarbeitern für die Beschäftigung nur eine untergeordnete Rolle. Mehr als zwei Drittel der rund 159.679 Beschäftigten arbeiten im Dienstleistungsgewerbe. Größter Arbeitgeber in diesem Wirtschaftszweig ist das Gesundheits- und Sozialwesen. Der Industriesektor (Produktion, Bau, Energie) hat an der Gesamtbeschäftigung noch einen Anteil von 23 Prozent.

Islands Wirtschaft hat nahezu Vollbeschäftigung erreicht. Aus diesem Grund ist auch die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften enorm gestiegen. Besonders groß ist der Mangel an Bau- und Landarbeitern, Kfz- und Maschinenbaumechanikern und Köchen. Die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte hat sich zwischen 1998 (3.400 Migranten) und 2005 (9.010 Migranten) fast verdreifacht (Quelle: Isländisches Amt für Statistik). Allein in 2005 kamen 4.680 Arbeitsmigranten nach Island. Die überwiegende Mehrheit der ausländischen Arbeitskräfte stammt aus den Herkunftsländern Polen, Schweden, Portugal, Litauen und Deutschland. Nur 5 Prozentder ausländischen Arbeitskräfte arbeiten in der Land- und Fischwirtschaft. 48 Prozent finden Arbeit im Dienstleistungssektor und 47 Prozent in der Industrie.

„Die meisten Arbeitsmöglichkeiten für Deutsche gibt es in der Landwirtschaft und in der Gastronomie (Zimmermädchen, Bedienungen und Köche). Hier gibt es eine starke Nachfrage nach Arbeitskräften. Auch in der Bauwirtschaft sind immer einige Stellen frei, und für Fahrer mit Führerschein Klasse C, D und dem Gabelstaplerschein. Von August bis Oktober gibt es außerdem viele Jobs in Schlachthäusern.“

Valdimar Ólafsson, Eures-Berater in Reykjavik


Voraussetzung für eine Arbeitsaufnahme sind Englischkenntnisse oder Kenntnisse einer der skandinavischen Sprachen (Dänisch, Schwedisch, Norwegisch). Isländisch wird als Plus gewertet, ist aber keine Voraussetzung für eine Arbeitsaufnahme. Isländische Arbeitsmarktexperten raten Zuwanderern Isländisch zu lernen, wenn sie eine langfristige Beschäftigung anstreben oder ganz in Island bleiben wollen. Isländischkenntnisse erhöhen die Chance auf einen gutbezahlten und qualifizierten Arbeitsplatz.

Zugang zum Arbeitsmarkt

Island ist zwar nicht Mitglied der EU, gehört aber zum Europäischen Wirtschaftsraum. Daher ist es relativ einfach, in Island zu arbeiten. Für EU-Bürger gelten hier die gleichen Bestimmungen wie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. Die zunächst auf drei Monate begrenzte Aufenthaltsgenehmigung wird von der Einwanderungsbehörde verlängert, wenn man in dieser Zeit einen Arbeitsvertrag geschlossen, eine Berufsausbildung begonnen oder sich selbständig gemacht hat.

Löhne und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Die Preise in Island liegen um fast ein Drittel höher als in Deutschland. Vor allem die Mieten in Reykjavik und Umgebung sind hoch. Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Preise für einige Kosumgüter des täglichen Bedarfs:

Konsumgut Preis
1 kg Mehl0,90 €
1 kg Roggenbrot5,80 €
1 l Milch0,90 €
1 kg Käse10,70 €
1 kg Kartoffeln1,20 €
1 kg Tomaten2,35 €
1 kg Huhn3,85 €
100 g Schokolade1,78 €
½ l Bier2,38 €
20 Zigaretten5,85 €
1 l Benzin 1,20 €
1 Kinokarte 8,80 €

Daten von 2004, umgerechnet, gerundet.
Quelle: Statistics Iceland: Statistical Yearbook of Iceland 2005

Löhne und Gehälter

Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Island nicht, doch die Gewerkschaften haben mit den meisten Arbeitgebern Mindestlöhne ausgehandelt. Ungelernte Arbeiter bekommen demnach umgerechnet mindestens 1.200 € im Monat. Der Grundverdienst kann durch Überstunden oft wesentlich steigen.

In Island verdient ein Ingenieur im Monat durchschnittlich 5.970 € brutto. Ein Elektriker erhält 4.390 €, ein Verkäufer im Einzelhandel rund 3.750 €, ein Lkw-Fahrer 3.340 €. Reisebüro-Angestellte bekommen etwa 2.815 €, Sekretärinnen und Sekretäre 2.680 €, Bauarbeiter 2.625 €, Köche rund 2.305 € im Monat. In diesen Zahlen sind Überstunden noch nicht enthalten (Quelle: Statistics Iceland, 2005).

Sozialabgaben und Steuern

Wenn Sie sich über ein halbes Jahr in Island aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihres Wohn- und Arbeitsortes, welche Regeln für Sie gelten.

Vom Verdienst wird zunächst ein Beitrag zur Zusatzrente von vier Prozent abgezogen (Tarifvereinbarungen können höhere Beiträge vorsehen). Vom verbleibenden Entgelt wird die Einkommensteuer berechnet (von der zum Beispiel auch die Krankenversicherung mitfinanziert wird). Der Satz ist für alle Verdienste gleich (2006: 36,72 Prozent). Von der so berechneten Steuerschuld wird noch ein Freibetrag abgezogen (rund 325 € im Monat). Man kann auch den Steuerfreibetrag des Ehepartners in Anspruch nehmen, wenn dieser nicht steuerpflichtig ist. Wer seinen Wohnsitz in Island hat und mindestens 16 Jahre alt ist, bekommt automatisch eine Steuerkarte. Aktuelle Steuersätze und Beispiele für die Berechnung finden Sie bei der isländischen Finanzverwaltung (ríkisskattstjóri) unter www.rsk.is (teilweise auch auf Deutsch).

Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.

Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.

Arbeits- und Vertragsrecht

Generell sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulassungen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen. Den schriftlichen Vertrag muss Ihnen der Arbeitgeber spätestens zwei Monate nach Arbeitsbeginn übergeben.

Die meisten Tarifverträge sehen eine Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche vor. Überstunden sind weit verbreitet und werden mit einem Zuschlag von mindestens einem Drittel des normalen Verdienstes entlohnt.

Beschäftigte haben im Allgemeinen Anspruch auf zwei Urlaubstage pro Monat. Die Haupturlaubszeit reicht von Anfang Mai bis Mitte September. Als Urlaubsgeld bekommt man mindestens 10,17 Prozent zusätzlich zum Grundgehalt - entweder monatlich, direkt vor dem Urlaub oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wer mindestens einen Monat bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war, erhält bei Krankheit zwei Tage pro Monat sein Gehalt weiterbezahlt (mehr Tage bei längerer Betriebszugehörigkeit). Bei längerer Krankheit zahlt die Sozialversicherung Krankengeld, wenn in Tarifverträgen keine sonstige Weiterzahlung vereinbart ist.

Die Probezeit dauert zwischen einem Monat und sechs Monaten. Danach beträgt die Kündigungsfrist in der Privatwirtschaft im Allgemeinen drei Monate zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; Gründe müssen nicht genannt werden.

Arbeitslose bekommen in Island in den ersten drei Monaten 70 Prozent des früheren Verdienstes, danach monatlich rund 1.220 € plus Zulagen für minderjährige Kinder. Dafür muss man mindestens ein Jahr in Island gearbeitet haben und bereit sein, fast jede Arbeit in Island anzunehmen. Das Arbeitslosengeld wird von der Gewerkschaft ausbezahlt. Fast neun Zehntel der isländischen Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft an; die Mitgliedschaft ist außer bei Führungskräften Pflicht. Probleme am Arbeitsplatz können Sie mit dem Gewerkschaftsbeauftragten Ihres Betriebs besprechen.

Sozialversicherung

Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter www.bmas.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Alle Arbeitnehmer in Island entrichten Beiträge an das soziale Sicherungssystem und haben damit das Recht, dessen Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die meisten Versicherungsbereiche finanzieren sich aus Steuern und Arbeitgeberabgeben: Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Alter, Pflege, Hinterbliebene. Im Falle von Arbeitslosigkeit erhält man Unterstützung bei der Arbeitssuche durch die Arbeitsämter.

Das Arbeitslosengeld zahlen die Gewerkschaften. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist für Arbeitnehmer daher Pflicht. Nur Führungskräfte sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Arbeitgeber behält die Mitgliedsbeiträge für die Gewerkschaft ein und führt sie direkt ab. Nach einer Mindestbeschäftigungszeit von zehn Wochen entsteht ein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung auch für EWR-und EU-Bürger, wenn das Formular E 301 vorgelegt werden kann (Antrag über die Arbeitsverwaltung).

Auch in Island ist der Vordruck E-303 zur Mitnahme von Arbeitslosengeldansprüchen notwendig. Bei Arbeitsaufnahme sollte das Formular E-104 vorgelegt werden, das die Versicherung des Heimatlandes ausstellt und das Angaben über bisherige Versicherungszeiten enthält. Damit ist man berechtigt, Krankengeld von der isländischen sozialen Sicherung zu beziehen. Beim Aufsuchen eines Arztes im nächstgelegenen Gesundheitszentrum, der dann gegebenenfalls zu einem Spezialisten überweist, ist eine festgelegte Gebühr zu entrichten.

Wenn die Kinder mitkommen

Ihre Kinder haben in Island das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer isländischen Gemeinde über das Aufnahmeverfahren der Kindergärten. Es kann schwierig sein, einen Platz zu finden. Die meisten Kindergärten öffnen um 7 oder 8 Uhr und schließen zwischen 17.30 und 18.30 Uhr, Eltern können auch kürzere Betreuungszeiten wählen. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Gemeinde. Eine Alternative sind Tageseltern, die sich um rund ein Fünftel aller Kinder unter drei Jahren kümmern. Außerdem gibt es betreute Spielplätze, bei denen Eltern ihre Kinder gegen eine kleine Gebühr kurzfristig abgeben können. Mehr über isländische Kinderbetreuungseinrichtungen erfahren Sie unter www.rvk.is (teilweies auf Englisch).

„Kinder sind in Island sehr willkommen. In jedem Restaurant gibt es Kinderstühle; keinen stört es, wenn Kinder im Sommer bis Mitternacht draußen Fußball spielen. Und dass Väter sich um den Nachwuchs kümmern, ist völlig normal. Es gibt auch ein funktionierendes System an Tagesmüttern, die Babys acht Stunden täglich betreuen, so dass jeder berufstätig sein kann. Unsere kostete gut 400 € im Monat. Kurz vor seinem zweiten Geburtstag kommt mein Sohn in den Kindergarten, der kostet knapp 400 € - das hängt aber stark vom Kindergarten ab."

Markus Rennen ist Vermessungsingenieur. Er lebt und arbeitet seit Anfang 2000 in Reykjavik.

Kinder von 6 bis 16 Jahren sind schulpflichtig. Eine deutsche Schule gibt es in Island nicht. Allerdings werden ausländische Kinder bis zum neunten Lebensjahr in den Schulen Reykjaviks besonders gefördert, etwa durch Isländisch-Unterricht.

Kindergeld wird für alle Kinder unter 16 Jahren gezahlt. Es beträgt je nach Einkommen rund 410 € bis 1.400 € im Jahr (mehr für weitere Kinder und wenn Sie allein erziehend sind).

Wenn Sie in Island Kinder bekommen, können Sie die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie Isländer. Jedes Elternteil hat Anspruch auf drei Monate Elternschaftsurlaub; weitere drei Monate können die Eltern untereinander nach Belieben aufteilen. In den anderthalb Jahren nach der Geburt können Sie frei entscheiden, wann sie den Urlaub nehmen. Die Mutter kann bis zu einem Monat vor dem Entbindungstermin damit anfangen.

Während des Elternschaftsurlaubs bekommt der Urlaub nehmende Elternteil vier Fünftel seines Bruttoentgelts als Elternschaftsgeld von der Sozialversicherung (höchstens rund 5.560 € im Monat). Eltern, die vor der Geburt weniger als ein Viertel der normalen Arbeitszeit gearbeitet haben, bekommen monatlich etwa 515 € und Vollzeit-Studierende rund 1.050 €.

  Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Island":

Mobil in Europa - Island (2009) ( pdf, 1.35 MB)

 

Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. Bundesagentur für Arbeit - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung