Arbeitsmarkttrends
Irlands Wirtschaft wächst schneller als jede andere Wirtschaft Europas. Mehr als 1.100 Firmen haben Irland als Basis für ihre europa- und weltweiten Geschäftsaktivitäten gewählt. Ihre Tätigkeitspalette reicht von der Fertigung bis hin zu E-Business-Projekten. Sie arbeiten in unterschiedlichen Bereichen wie Elektronik, Software, Pharma, Gesundheitswesen, Finanzen und internationalen Dienstleistungen. Die Verfügbarkeit qualifizierter und junger Arbeitskräfte sind wichtige Vorteile. Irland hat die jüngste Bevölkerung Europas. Ausländische Investoren schätzen die hohe Kompetenz und die flexible, lösungsorientierte Einstellung der irischen Arbeitskräfte.
Die Arbeitslosenquote lag im April 2008 bei 5,7 Prozent. Nach Angaben der irischen Behörde für Ausbildung und Arbeit FÁS (
www.fas.ie) sind rund drei Viertel der Arbeitslosen in Irland zwischen 25 und 54 Jahre alt, ein gutes Zehntel ist über 55 und rund 15 Prozent unter 25 Jahre alt. In Irland sind 2,2 Millionen Erwerbstätige, darunter 15 Prozent Manager oder Administratoren, 14 Prozent Handwerker und 12 Prozent Büroangestellte. Hoch qualifizierte Berufe wie Mediziner, Anwälte und Ingenieure haben in den letzten fünf Jahren zugelegt und umfassen zusammen jetzt fast ein Fünftel der Erwerbstätigen. Das Beschäftigungswachstum in Management und Verwaltung, Büro und Handwerk hat sich hingegen verlangsamt. 90 Prozent der Beschäftigten sind Iren. Der Anteil der Ausländer an den Beschäftigten ist in den letzten Jahren jedoch stark angestiegen.
Derzeit gibt es einen Mangel an Chemie-, Konstruktions- und Produktionsingenieuren. In Zukunft dürfte sich aufgrund des Rückgangs von Studierenden der Fachrichtung Elektrotechnik auch ein Fachkräftemangel in diesem Ingenieurberuf abzeichnen. Auf dem Niveau "Techniker" fehlen Manufacturing and Multi-Skilled Maintenance Technicians (Produktions- und Wartungstechniker). Darüber hinaus fehlen Accountants & Tax Experts (Buchhaltungs- und Steuerfachkräfte), Actuaries (Versicherungsstatistiker) sowie Financial Analysts (Finanzanalysten). Auch Credit Controllers (Kreditprüfer) fehlen. Hier handelt es sich allerdings nicht um einen echten Fachkräftemangel. Es gibt eine große Anzahl von Arbeitskräften mit unterschiedlichen Bildungshintergründen, die als Kreditprüfer arbeiten können. Das Problem besteht darin, sie für diese Arbeit zu gewinnen oder vorhandene Mitarbeiter in dieser Position zu halten.
Gegenwärtig gibt es keinen Mangel an hoch qualifizierten Arbeitskräften. Die irische Regierung ermutigt zurzeit jedoch aktiv die Industrie, mehr auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung zu tun - in vielen Fällen in Kooperation mit Universitäten. Sollte diese Kampagne greifen, dürfte parallel dazu die Nachfrage nach wissenschaftlichen Mitarbeitern steigen. In den vergangenen Jahren ist in Irland ein Rückgang an Studierenden der naturwissenschfatlichen Fächer zu verzeichnen. Wenn dieser Trend anhält, ist ein Mangel an Naturwissenschaftlern zu erwarten.
"Wir suchen Fachkräfte in den Bereichen Hotel und Gastronomie, Einzelhandel und Finanzdienstleistungen, außerdem Krankenschwestern, Architekten und Ingenieure. Eine Ausbildung und Arbeitserfahrung sind Voraussetzung, und Bauarbeiter müssen eine eintägige Sicherheitsschulung namens Safepass absolvieren. Bewerber sollten fließend Englisch sprechen - das erleichtert ihnen auch das Alltagsleben hier. Da Irland fast Vollbeschäftigung hat, müsste jeder, der wirklich arbeiten will, eine Stellen finden können - auch ältere Bewerber."
Anna-Marie Gaines, EURES-Beraterin bei der Behörde für Ausbildung und Arbeit FÁS (Foras Aiseanna Saothai) in Dublin
Obgleich die Baubranche boomt, ist es selten, dass irische Bauunternehmen Baufachkräfte gezielt aus dem Ausland anwerben. Sie stellen vorzugsweise einheimische oder ausländische Arbeitskräfte ein, die bereits im Land leben. Spezialbereiche des Bauhandwerks werden in aller Regel an Subunternehmen vergeben. Subunternehmen werben zwar ausländische Arbeitskräfte in ihren Heimatländern an, aber überwiegend aus den osteuropäischen Beitrittsländern. Deutsche, die zum Zeitpunkt der Stellensuche in Deutschland leben, haben nur eine Chance, wenn Arbeitskräfte mit speziellen Kenntnissen gesucht werden, die aktuell am irischen Markt nicht zu finden sind. Architekten und Bauingenieure beschäftigen irische Bauunternehmen wegen der gemeinsamen Sprache lieber aus Australien, USA oder Kanada.
Deutsche werden vorzugsweise in Callcentern mit Zielmarkt Deutschland eingestellt. Aber auch hier gilt: Die größeren Jobaussichten haben diejenigen, die bereits in Irland leben. Irische Arbeitgeber scheuen davor zurück, Deutsche direkt aus Deutschland einzustellen. Sie befürchten, dass sie nicht bleiben, weil sie Heimweh bekommen oder sich die Lebenssituation anders vorgestellt haben.
Die Arbeitsverwaltung meldet einen Bedarf an Fachkräften mit kaufmännischer Berufsausrichtung (Werbe- und Vertriebsfachleute, Bank- und Versicherungskaufleute). Die Tourismusbranche sucht Fremdenverkehrsfachleute, das Hotel- und Gaststättengewerbe Gästebetreuer, Köche, Rezeptionisten, Servicekräfte und Hausdamen. Unter den akademischen Berufen stehen Bauingenieure und IT-Fachkräfte aus dem mittleren Management hoch im Kurs.
Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Irland einreisen und sind auch im Falle eines längerfristigen Aufenthaltes in Irland grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Aufenthaltsgenehmigung (residence permit) bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Gleichwohl hat jeder EU-Mitgliedstaat in Ausnahmefällen das Recht, nach drei Monaten den weiteren Verbleib im Land an die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu knüpfen. Die Aufenthaltsgenehmigung kann beispielsweise mit Blick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung, aus gesundheitlichen Gründen oder weil der eingereiste EU-Bürger auf Sozialhilfe angewiesen ist, verweigert werden. Die Republik Irland kennt kein Einwohnermeldewesen, das dem deutschen vergleichbar wäre. Da Sie als EU Bürger keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, brauchen Sie sich bei den irischen Behörden nicht formell anzumelden. Es empfiehlt sich jedoch, sich bei der örtlichen Polizeistation (Garda) zu melden. Eine Arbeitsgenehmigung ist für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union nicht erforderlich. Eine Beschäftigung können Sie sofort nach Ihrer Ankunft aufnehmen.
Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Im Vergleich zu Deutschland liegen die Lebenshaltungskosten in Irland um rund ein Fünftel höher. Besonders Mieten und Kraftfahrzeugsteuern sind sehr teuer.
Durchschnittliche Preise in Irland
| Konsumgut | Preis in Dublin | Preis außerhalb Dublins |
| 1 kg Schweinesteak | 12,05 € | 11,60 € |
| 2,5 kg Kartoffeln | 3,60 € | 3,40 € |
| 1 kg Bananen | 1,25 € | 1,40 € |
| 1 l Vollmilch | 0,80 € | 0,90 € |
| 1 kg Cheddar-Käse | 9,75 € | 9,90 € |
| 800 g Weißbrot in Scheiben | 1,10 € | 1,15 € |
| 500 g Spaghetti | 0,85 € | 1,05 € |
| 1 Pint (568 ml) gezapftes Lager im Pub | 4,30 € | 3,85 € |
| 20 Zigaretten | 6,35 € | 6,30 € |
| 1 Kino-Eintrittskarte | 8,60 € | 7,20 € |
| 1 l bleifreies Benzin | 1,15 € | 1,20 € |
Daten von Mai 2006, gerundet
Quelle: Central Statistics Office
Löhne und Gehälter
Im Handel und Dienstleistungen sowie Hilfsberufen verdienen irische Arbeitnehmer mehr als deutsche, in den anderen Berufen liegt das Gehalt meist unter dem deutschen Durchschnitt. Man verdient in allen Regionen ähnlich (abhängig von den vorhandenen Wirtschaftszweigen). Löhne und Gehälter werden oft pro Woche angegeben.
Der Mindeststundenlohn für erwachsene Arbeitnehmer mit Berufserfahrung beträgt 7,65 €. Nationale Lohnvereinbarungen über "Social Partnership Agreements" sind nicht bindend. Sonntagsarbeit muss finanziell oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Weihnachts- und Urlaubsgeld sind nicht üblich. Private Renten- oder Krankenzusatzversicherungen sind häufig, ebenso andere Zusatzleistungen wie Firmenwagen, Mobiltelefone, bezuschusste Katinenessen oder Fitnesstudio-Mitgliedschaften. Auch leistungsbezogene Erfolgsbeteiligungen sind üblich.
Durchschnittliche Verdienste von Beschäftigten in Irland
| Beruf | Brutto-Monatsentgelt |
| Geschäftsführer eines kleinen/mittleren Unternehmens | 7.500 - 9.170 € |
| Vertriebsleiter | 3.330 - 5.000 € |
| Bauingenieur | 2.920 - 4.170 € |
| Webseitenentwickler | 2.080 - 3.330 € |
| Sekretär | 1.670 - 2.500 € |
| Buchhalter | 2.080 - 2.500 € |
| Kraftfahrer | 1.670 - 2.500 € |
| Hilfskraft in der Gastronomie | 1.250 - 1.370 € |
Daten von 2005
Quelle: Bundesagentur für Außenwirtschaft/irische Arbeitsvermittlungsagenturen
Sozialabgaben und Steuern
Wenn Sie sich über ein halbes Jahr in Irland aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten. In Irland müssen Sie sich beim örtlichen Finanzamt anmelden und bekommen eine Chipkarte, auf der Ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gespeichert werden.
Wer höchstens 5.210 € pro Jahr verdient, zahlt in Irland keine Steuern (10.420 € für Verheiratete). Einkommen bis 32.000 € werden mit 20 Prozent besteuert, darüber gelten 42 Prozent. Familien, Verwitwete und Arbeitnehmer ab 65 können Freibeträge abziehen.
Beschäftigte in privaten Unternehmen müssen außerdem Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung zahlen. Bei einem Bruttoeinkommen bis wöchentlich 440 € betragen sie für die meisten Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft 4 Prozent, die ersten 127 € pro Woche sind beitragsfrei. Bei einem höheren Einkommen liegen die Beiträge im Allgemeinen bei 6 Prozent, auf die ersten 127 € werden 2 Prozent Beiträge erhoben.
Detaillierte Informationen und aktualisierte Sätze finden Sie bei der irischen Steuerbehörde unter
www.revenue.ie und beim Department of Social and Family Affairs unter
www.welfare.ie.
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter
www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.
Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter
www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf
www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (
www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter
http://ec.europa.eu/youreurope,
www.anabin.de und
www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.
Arbeits- und Vertragsrecht
In Irland sind weniger Fragen zum Arbeitsverhältnis gesetzlich geregelt als in Deutschland. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezug auf geltende Kollektivverträge, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub, Regelungen bei Krankheit, Einzelheiten zu Rentenbeiträgen und -leistungen und sonstige Sondervereinbarungen. Ein Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden, der Arbeitgeber muss Ihnen aber spätestens zwei Monate nach Arbeitsbeginn eine schriftliche Bestätigung der wesentlichen Konditionen aushändigen.
Die Probezeit beträgt meist sechs Monate. Auch nach der Probezeit sind die Kündigungsfristen sehr kurz, sie betragen für Beschäftigte, die zwischen 13 Wochen und zwei Jahren beim selben Unternehmen waren, eine Woche und steigern sich erst nach fünf Jahren auf vier Wochen. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber die Kündigung schriftlich begründet.
Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt höchstens 48 Stunden pro Woche (saisonale Spitzen können über das Jahr ausgeglichen werden). Üblich sind 37 bis 40 Stunden. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr, in vielen Kollektivverträgen sind bis zu fünf Wochen vorgesehen. Wer allerdings im Durchschnitt weniger als 26,25 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt nur anteiligen Urlaub.
Bei Krankheit erhalten Beschäftigte Krankengeld ab dem vierten Tag, sie müssen dazu 39 Wochen lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben und einen Antrag an das Department of Social Welfare stellen. Je nach Kollektiv- oder Einzelarbeitsvertrag kann auch der Arbeitgeber Krankengeld zahlen.
Arbeitslose, die im letzten Beitragsjahr mindestens 39 Wochen lang in die Sozialversicherung eingezahlt haben, bekommen bis zu 13 Monate lang Arbeitslosengeld (unemployment benefit). Versicherungszeiten in anderen EU-Ländern können angerechnet werden. Das Geld wird normalerweise wöchentlich in bar vom örtlichen Sozialversicherungsamt ausgezahlt und beträgt 165,80 € für Alleinstehende, hinzu kommen bis zu 110 €, wenn der Partner oder die Partnerin unter 240 € brutto pro Woche verdienen, und weitere Zuschläge für Kinder. Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes können Bedürftige Arbeislosenhilfe (unemployment allowance) in der gleichen Höhe bekommen.
Wer seine Arbeit verloren hat, weil der Arbeitgeber Stellen streicht oder kein Geld mehr hat, erlangt Anspruch auf eine Abfindung (redundancy payment) vom Arbeitgeber oder hilfsweise aus dem Social Insurance Fund, wenn er zwei Jahre beim gleichen Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Die Abfindung beträgt zwei Wochen des vorigen Verdienstes pro Beitragsjahr plus eine Woche Bonuszahlung.
Rund 470.000 Arbeitnehmer in Irland gehören einem der 50 Gewerkschaftsverbände an. Probleme am Arbeitsplatz können Sie mit Ihrem Vorgesetzten, Betriebsräten oder Gewerkschaftsvertretern besprechen; Betriebsräte gibt es allerdings selten in kleineren Unternehmen. Wenn dies nicht reicht, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Lösung über den Labour Court suchen, eine vorgerichtliche Schlichtungsstelle. In Fragen von Kündigung und Lohnzahlung ist der Rights Commissioner zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetportal des Department of Enterprise, Trade and Employment unter
www.entemp.ie und auf der Website des Department of Social and Family Affairs unter
www.welfare.ie.
Sozialversicherung
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter
www.bmas.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter
www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Das irische Sozialversicherungssystem bietet im Wesentlichen Versicherungsschutz im Falle von Alter, Krankheit, Behinderung, Gesundheitsvorsorge und Arbeitslosigkeit. Das öffentliche Gesundheitswesen umfasst acht regionale Gesundheitsbehörden (Health Boards), die dem Gesundheitsministerium unterstehen. Es wird Ihnen eine Steuer- und Sozialversicherungsnummer (RSI) zugewiesen, die für die lohnbezogenen Sozialversicherungsbeiträge (PRSI) sowie für steuerliche Zwecke verwendet wird. Die Leistungen aus der Krankenversicherung richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Der Kategorie I gehören diejenigen an, die über eine Medical Card verfügen (untere Einkommensklassen). Sie haben Anspruch auf kostenfreie Behandlung in staatlichen Krankenhäusern. Unter Kategorie II haben Sie Anspruch auf kostenfreie stationäre Behandlung in staatlichen Krankenhäusern (einschließlich der Facharztbehandlung), wobei sie eine tägliche Gebühr entrichten müssen. Die Behandlung durch einen praktischen Arzt (General Practitioner oder GP) müssen Sie selbst bezahlen. Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt. Sozialversicherungsbeiträge werden zum Teil direkt von Ihrem Arbeitgeber einbehalten und an die zuständige Finanzbehörde abgeführt. Weitere Informationen finden Sie beim Department of Social, Community and Family Affairs (
www.welfare.ie) oder beim Department of Health and Children (
www.dohc.ie).
Wenn die Kinder mitkommen...
Ihre Kinder haben in Irland das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung.
Öffentlich geförderte Betreuungsplätze gibt es in Irland kaum, private Betreuung kostet durchschnittlich 75 € pro Woche. Die meisten Vier- bis Fünfjährigen besuchen allerdings eine Vorschulklasse der Grundschulen. Kinder von 6 bis 16 Jahren sind schulpflichtig.
Ein Großteil der Schulen wird von der katholischen Kirche betrieben und vom Staat gefördert. Im Juli und August sind Schulferien. In Dublin gibt es eine deutsche Schule mit Kindergarten. Mehr über deutschsprachige Schulen im Ausland erfahren Sie unter
www.schulweb.de.
Kindergeld (Child Benefit) wird für jedes Kind bis zum 16. Geburtstag gezahlt (bei Kindern in Vollzeitausbildung bis zum 18. Geburtstag). Es beträgt monatlich 150 € pro Kind (für das dritte und jedes weitere Kind 185 €). Für Kinder unter sechs Jahren bekommen Eltern außerdem pro Vierteljahr 250 € Unterstützung (Early Childcare Supplement).
Wenn Sie in Irland Kinder bekommen, können Sie die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie die Iren. Die Mutter kann 26 Wochen Mutterschaftsurlaub nehmen und bekommt in dieser Zeit auf Antrag etwa 80 Prozent ihres Gehalts von der Sozialfürsorge. Bezugsgröße ist das Gehalt im vorletzten Steuerjahr, sie bekommt jedoch mindestens 182,60 €, höchstens 265,60 € pro Woche. Voraussetzung ist, dass sie vor dem Mutterschaftsurlaub mindestens 39 Wochen lang in die Sozialversicherung einbezahlt hat (Versicherungszeiten in anderen EU-Ländern können angerechnet werden). Nach dem Mutterschaftsurlaub kann sie weitere 16 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen.
Detaillierte Informationen für Eltern finden Sie auf den Websites des Department of Education and Science unter
www.education.ie, beim Department of Social and Family Affairs unter
www.welfare.ie und beim Informationssystem der Regierung unter
www.citizensinformation.ie.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Irland":
Mobil in Europa - Irland (
pdf, 1.33 MB)
Weitere Informationen und Beratungsangebote :
www.auswanderungswesen.de
Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht.
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. 