Arbeitsmarkttrends
Der britische Arbeitsmarkt zeichnet sich durch eine relativ niedrige Arbeitslosenquote (Februar 2008: 5,1 Prozent) und eine hohe Beteiligung der aktiven Bevölkerung am Erwerbsleben (71,3 Prozent) aus. Auch der Anteil der über 55-Jährigen, die noch im Berufsleben stehen, ist vergleichsweise hoch (57,4 Prozent). Für die Jugend stellt sich der Arbeitsmarkt mit einer Arbeitslosenquote von 13,6 Prozent hingegen recht ungünstig dar. Allerdings liegt dieser Wert noch unterhalb des EU-Durchschnitts.
Die wichtigsten Wirtschaftssektoren für die Erwerbstätigkeit sind der Groß- und Einzelhandel, das verarbeitende Gewerbe, Gesundheits-, Sozial-, Immobilien- und Wohnungswesen sowie die Unternehmensdienstleistungen. Der öffentliche Dienst hat in den vergangenen Jahren für zusätzliche Arbeitsplätze gesorgt. Die meisten von ihnen entstanden im Gesundheits- und Bildungswesen.
Im regionalen Vergleich bieten die Midlands, London und der Südwesten des Landes die meisten Arbeitsmöglichkeiten. Herstellerbetriebe, das verarbeitende Gewerbe sowie Reparatur- und Wartungsfirmen melden hingegen einen rückläufigen Trend. Den größten Stellenrückgang in diesem Sektor mussten die Regionen Schottland, Wales und East Anglia verkraften.
Das Vereinigte Königreich kann große Erfolge bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vorweisen. 1997 wurden die so genannten New-Deal-Programme ins Leben gerufen, die speziell auf bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind (z. B. New Deal 50+, New Deal Lone Parents, New Deal for Disabled People). Die Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit ging seither deutlich zurück. Nicht von Erfolg gekrönt war das Programm für gering Qualifizierte, das auf schwierige Rahmenbedingungen traf . Die Anzahl der Menschen mit geringer Schulausbildung ist sehr hoch. 5 Millionen Erwachsene sind quasi Analphabeten, 17 Millionen Erwachsene haben Schwierigkeiten im Umgang mit Zahlen und ein Sechstel aller Schulabgänger kann nicht richtig lesen, schreiben und rechnen.
„Naturwissenschaftler haben gute Chancen in unserer biochemischen Industrie. Schwerer haben es Wirtschafts- oder Kulturwissenschaftler, denn die Konkurrenz ist groß. Arbeitserfahrung im Vereinigten Königreich hilft weiter, ebenso ein Studium vor Ort und gute Kontakte. Mediziner werden nicht mehr gesucht wie vor einigen Jahren, aber Fachärzte oder spezialisierte Krankenschwestern haben Chancen, ebenso wie Pflegepersonal. Gesucht werden auch Handwerker, Maschinenführer und Baufachkräfte – diese können sich auch gut selbstständig machen.“
Michael McDadd, EURES-Berater beim Jobcentre Plus in Sheffield
Den Mangel an Fachkräften konnte das Vereinigte Königreich bis heute vielfach durch Zuwanderung ausgleichen. Schon 2003 stellte das Institut „Leitch Review of Skills“ fest, dass fast ein Drittel aller Ärzte sowie fast die Hälfte aller Krankenschwestern und -pfleger, die nach 1999 eingestellt wurden, nicht im Vereinigten Königreich geboren sind. Nach dem 1. Mai 2004 kamen 175.000 Osteuropäer ins Land.
Die britischen Job Centres melden zunehmend einen Fachkräftemangel. Gesucht werden vornehmlich Handwerker und handwerksnahe Berufe, hoch qualifizierte Fachkräfte, Techniker und verwandte Berufe sowie Bürofachkräfte.
Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Großbritannien einreisen. Im Vereinigten Königreich gibt es keine Meldepflicht wie in der Bundesrepublik und vielen anderen EU-Staaten. Bei einem längeren Aufenthalt sollten Sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung (residence permit) beantragen, die beispielsweise bei bestimmten Bankgeschäften (Kredit, Hypothek) vorgelegt werden muss. Ansonsten ist sie zwar nicht verpflichtend, kann aber oft hilfreich sein, insbesondere, wenn man sich dauerhaft im Vereinigten Königreich niederlassen will. Den Antrag sollte man rechtzeitig vor Ablauf der ersten sechs Monate stellen. Sie erhalten ihn zusammen mit weiteren Informationen Immigration and Nationality Directorate im Home Office (Innenministerium)
www.homeoffice.gov.uk. Sie müssen in jedem Fall bei einem längeren Aufenthalt eine Arbeitsstelle oder einen anderweitig gesicherten Lebensunterhalt vorweisen können. Eine Arbeitserlaubnis ist aber nicht erforderlich. Falls Sie auf Arbeitssuche sind, sollten Sie dies den Behörden allerdings glaubhaft machen können.
Unionsbürger aus den neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt, unterliegen aber vorübergehend einer besonderen Registrierungspflicht. Näheres dazu erfahren Sie unter
www.eures.europa.eu.
Löhne und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Die Preise im Vereinigten Königreich liegen leicht über denen in Deutschland. London zählt allerdings im internationalen Vergleich zu den teuersten Städten der Welt, die Preise liegen fast ein Zehntel über dem Landesdurchschnitt. Am günstigsten lebt man in Yorkshire and Humberside, in Nordostengland und in Wales.
Durchschnittliche Preise im Vereinigten Königreich
| Konsumgut | | Preis |
| 1 l bleifreies Benzin | | 1,35 € |
| 20 Filterzigaretten | | 7,20 € |
| 1 kg Bananen | | 1,37 € |
| 1 kg Kartoffeln | | 1,13 € |
| 1 kg Zucker | | 1,10 € |
| 230 g Filterkaffee | | 3,00 € |
| 1 Pint (0,57 l) Milch | | 0,50 € |
| 1 kg Käse (Cheddar) | | 8,45 € |
| 1 kg Huhn | | 3,30 € |
| 1 kg Rumpsteak | | 14,80 € |
Daten von September 2006 umgerechnet, gerundet.
Quelle: National Office for Statistics
Löhne und Gehälter
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt zurzeit im Vereinigten Königreich umgerechnet knapp 8 € pro Stunde (weniger für Beschäftigte unter 22 Jahren). Bei Ausbildungen oder wenn eine Unterkunft gestellt wird, kann er unterschritten werden. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Department of Trade and Industry:
www.dti.gov.uk. Neben dem normalen Verdienst spielen Zusatzleistungen (fringe benefits) wie Prämien, Versicherungen oder Firmenwagen eine größere Rolle.
Handwerker und Beschäftigte mit teilzeit- oder befristeten Verträgen werden teils wöchentlich mit Schecks bezahlt. Auch sonst wird der Verdienst oft als Wochenbetrag angegeben.
Durchschnittliche Verdienste von Beschäftigten im Vereinigten Königreich
| Beruf | | Brutto-Monatsentgelt |
| Führungskräfte | | 4.100 € |
| Freie Berufe | | 4.000 € |
| Assistenz freie Berufe, Techniker | | 3.050 € |
| Verwaltung, Sekretariat | | 2.030 € |
| Handwerker | | 2.355 € |
Anlagen-
und Maschinenbediener | | 2.210 € |
| Helfer | | 1.775 € |
| Verkäufer, Kundenbetreuer | | 1.620 € |
Vollzeit, ohne Überstunden
Daten von Juli 2006, umgerechnet, gerundet. Quelle: National Office for Statistics
Sozialabgaben und Steuern
Wenn Sie sich über ein halbes Jahr im Vereinigten Königreich aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Auch wer im Laufe des Jahres ein- oder auswandert, muss für die Monate, die er in Großbritannien oder Nordirland wohnt, Steuern zahlen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten.
Das Steuerjahr läuft vom 6. April eines Jahres bis zum 5. April des Folgejahres. Ein Freibetrag von umgerechnet 7.521 € pro Jahr bleibt steuerfrei. Vom darüberliegenden Einkommen kann man noch Werbungskosten abziehen, danach beträgt der Steuersatz 10 Prozent für Einkommen bis 3.211 €, 22 Prozent für Einkommen bis 49.740 € und 40 Prozent für höhere Einkommen. Ein Ehegattensplitting gibt es nicht, aber Vergünstigungen für Eltern.
Der Beitrag zur staatlichen Sozialversicherung beträgt elf Prozent. Auf die ersten 580 € pro Monat wird kein Beitrag erhoben. Wer über 3.854 € verdient, zahlt auf diesen höheren Betrag nur noch ein Prozent Beitrag. Diese Versicherung deckt Krankheit, Invalidität, Alter, Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit ab.
Wer von einem deutschen Arbeitgeber für höchstens ein Jahr nach Großbritannien oder Nordirland entsandt wird, ist weiterhin in Deutschland versichert. Und wer eine betriebliche oder private Altersvorsorge vorweisen kann, die bestimmten Ansprüchen genügt, kann aus Teilen der staatlichen Rentenversicherung austreten (contracting out).
Weitere Informationen finden Sie bei der Steuer- und Zollbehörde unter
www.hmrc.gov.uk. Ein Programm, mit dem Sie Ihre voraussichtlichen Steuern und Sozialabgaben berechnen können, gibt es online unter
www.listentotaxman.com.
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter
www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.
Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter
www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
"Die Briten nehmen ihr Anti-Diskriminierungsgesetz sehr ernst. Deshalb ist es nicht mehr üblich, in Bewerbungen sein Alter anzugeben. Auch auf Fotos wird inzwischen meist verzichtet."
Heike Borgmann, Beraterin der ZAV-Auslandsvermittlung in Bremen
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf
www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (
www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter
http://ec.europa.eu/youreurope,
www.anabin.de und
www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.
Arbeits- und Vertragsrecht
Einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommt man in Großbritannien und Nordirland oft nicht. In den ersten zwei Arbeitsmonaten muss Ihnen der Arbeitgeber jedoch eine Bestätigung (statement) über das Arbeitsverhältnis aushändigen. Sie sollte folgende Punkte enthalten: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub, Einzelheiten zu Rentenbeiträgen und -leistungen sowie sonstige Sondervereiinbarungen.
Die Kündigungsfrist verlängert sich mit der Betriebszugehörigkeit; sie beträgt im ersten Jahr oft nur eine Woche und verlängert sich dann pro Jahr um eine Woche bis höchstens zwölf Wochen. Projektgebundene Arbeiten sind oft befristet.
Im Vereinigten Königreich gibt es keine gesetzlich festgelegte Arbeitszeit, Wochenendarbeit ist verbreitet und wird nicht mit Zuschlägen entlohnt. Arbeitgeber müssen allerdings dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, nachts mindestens 11 und einmal pro Woche mindestens 24 Stunden frei haben. Die übliche Wochenarbeitszeit beträgt 37,5 Stunden.
Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf vier Wochen Urlaub im Jahr, die gesetzlichen Feiertage können allerdings darauf angerechnet werden.
„Hier in London arbeitet man sehr lange. Ich habe laut Vertrag eine 35-Stunden-Woche, arbeite aber bestimmt 45 und bekomme die Überstunden auch nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen. Wenn man 20 Tage Urlaub nehmen kann, ist das schon gut. Durch die langen Fahrtzeiten muss ich vor unseren großen Fachmessen manchmal schon um halb sechs aus dem Haus. Aber die Arbeit hier macht mir einfach Spaß!“
Claudia Möller ist seit einigen Jahren Head of Design in einer Londoner Agentur.
Bei Krankheit erhalten Beschäftigte ab dem vierten Tag bis zu sieben Monate lang ihr Gehalt weiterbezahlt (statutory sick pay, SSP). Voraussetzung ist, dass sie in den letzten acht Wochen vor der Krankheit durchschnittlich 127 € pro Woche verdient haben.
Arbeitslose, die in den letzten beiden Steuerjahren ausreichend Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, bekommen bis zu sechs Monate lang einen altersabhängigen Zuschuss, die Jobseeker's Allowance (JSA). Vorversicherungszeiten in anderen EWR-Ländern können angerechnet werden. Wer diese Voraussetzung nicht (mehr) erfüllt, bekommt unbefristet einen Zuschuss etwa in Höhe der Sozialhilfe und eine Beihilfe zu den Wohnkosten. Dafür muss man sich alle zwei Wochen beim zuständigen Job Centre der Arbeitsverwaltung melden.
Fast jeder dritte Arbeitnehmer gehört einer Gewerkschaft an. Betriebsräte gibt es selten. Für Probleme am Arbeitsplatz gibt es in vielen Betrieben ein eigenes, geregeltes Verfahren zur Klärung, wenn dies nicht funktioniert, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Schlichter der ACAS anrufen (Advisory, Conciliation and Arbitration Service - Beratungs-, Schlichtungs- und Schiedsstelle). Notfalls entscheidet das Arbeitsgericht.
Sozialversicherung
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter
www.bmas.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter
www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Privat Versicherte sollten mit ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, die dann in der Regel zwölf Monate gültig ist und mit einem Einmalbetrag abgegolten wird.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Das Vereinigte Königreich hat ein umfassendes, vom Staat verwaltetes Geldleistungssystems für die gesamte Bevölkerung. Die Sozialversicherung umfasst im wesentlichen Leistungen in den Bereichen Alter, Krankheit und Arbeitslosigkeit ergänzt durch eine Reihe nicht beitragsgebundener Leistungen, die bestimmten Personengruppen risikobezogen (z.B. bei Invalidität und bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) oder einkommensabhängig (z.B. Einkommensstützung für nicht erwerbstätige Personen und erwerbstätige Eltern – Family Credit) gewährt werden. Der staatliche Gesundheitsdienst (National Health Service) gewährt generell allen in Großbritannien und Nordirland wohnenden Personen ärztliche und zahnärztliche Leistungen.
Wenn Sie bei Aufnahme einer Beschäftigung keine Sozialversicherungsnummer vorweisen können, müssen Sie eine Nummer bei Ihrem örtlichen Sozialversicherungsbüro (Social Security or Benefits Agency Office) beantragen. Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt. Bitte das entsprechende E-Formular vorlegen. Ein Verzeichnis der in Ihrem Wohngebiet tätigen praktischen Ärzte ist in England und Wales bei den örtlichen "Family Health Services Authorities (FHSAs)" und "Health Commissions", in Schottland bei den örtlichen "Health Boards" und in Nordirland bei der "Central Services Agency" erhältlich. Sozialversicherungsbeiträge werden zum Teil direkt an der Quelle abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Je nachdem ob Sie selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, gehören Sie unterschiedlichen Sozialversicherungsklassen an. Details darüber erhalten Sie im Social Security or Benefits Agency Office.
Wenn die Kinder mitkommen...
Ihre Kinder haben in Großbritannien und Nordirland das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung.
Jedes Kind ab vier Jahren hat in England Anspruch auf einen Platz in einem kostenlosen kommunalen Kindergarten. Daneben gibt es dort Kindertagesstätten für Kinder ab drei Jahren sowie kostenpflichtige private Kindergärten und Vorschulklassen, die an Grundschulen angeschlossen sind. Die staatlichen Kindergärten haben nur einige Stunden täglich geöffnet. eine weitere Alternative sind Tageseltern oder die Sure Start Children's Centres. Ausführliche Informationen finden Sie unter
www.surestart.gov.uk.
Unter
www.britishcouncil.org finden Sie weitere Informationen über das Schulsystem in England und Wales, für Schottland unter
www.ltscotland.org.uk.
In Richmond bei London gibt es eine deutsche Schule mit Vorschule. Mehr über deutschsprachige Schulen im Ausland erfahren Sie unter
www.schulweb.de.
Kindergeld (child benefit) wird für alle Kinder bis 16 Jahre gezahlt; oder bis 19, wenn sie sich noch in einer Ausbildung befinden. Es beträgt 100 € für das älteste und 67 € für jedes weitere Kind.
Wenn eine Frau im Vereinigten Königreich ein Kind bekommt, hat sie Anspruch auf 52 Wochen Erziehungsurlaub (maternity leave), der frühestens elf Wochen vor dem Entbindungstermin beginnen kann. In den ersten zwei Wochen nach der Entbindung darf die Mutter auf keinen Fall arbeiten (Fabrikarbeiterinnen: vier Wochen). Der Vater hat meist Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt. Die Regierung plant, einen Vaterschaftsurlaub von bis zu 26 Wochen einzuführen.
In den ersten sechs Wochen nach der Geburt bekommt die Mutter 90 Prozent ihres voherigen Gehalts als Statutory Maternity Pay (SMP) vom Arbeitgeber, bis zu 33 weitere Wochen einen Pauschalbetrag von derzeit 650 € (oder weiterhin die 90 Prozent, falls dies weniger ist). Voraussetzung ist, dass sie sozialversicherungspflichtig arbeitet und schon vor der Schwangerschaft bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war. Ansonsten bekommt sie 39 Wochen lang eine Maternity Allowance (MA) vom Jobcentre Plus, die Berechnung ist gleich in den letzten 66 Wochen vor dem Entbindungstermin 22 Wochen gearbeitet haben und in dieser Zeit mindestens 13 Wochen lang jeweils 45 € verdient haben.
Eltern von Kindern unter sechs Jahren können flexible Arbeitszeiten beantragen und steuerliche Vergünstigungen bekommen; mehr dazu erfahren Sie über die Finanzbehörde HM Revenue and Customs unter
www.hmrc.gov.uk.
Ausführliche Informationen für Eltern erteilen das Department for Work and Pensions unter
www.dwp.gov.uk und das Department for Trade and Industry unter
www.dti.gov.uk.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten im Vereinigten Königreich":
Mobil in Europa - Vereinigtes Königreich (
pdf, 1.96 MB)
Weitere interessante Links:
www.starflats.co.uk
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Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. 