Arbeitsmarkttrends
Seit 1998 wächst die griechische Wirtschaft überdurchschnittlich gut. Zwar verlor die Konjunktur 2005 an Schwung, doch liegt sie mit einer prognostizierten Wachstumsrate von 3,8 Prozent für 2008 immer noch weit über dem EU-Durchschnitt. Der Arbeitsmarkt bleibt hiervon nahezu unberührt. Die Arbeitslosigkeit ist hoch (Dezember 2007: 7,9 Prozent) und die Beschäftigungsquote niedrig (61,4 Prozent).
Extrem hoch ist die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen (21,8 Prozent) und der Frauen (12,2 Prozent). Im europäischen Vergleich ist die Arbeitslosenquote dieser beiden Bevölkerungsgruppen in Griechenland die höchste innerhalb der EU. Auch regional ist die Arbeitslosigkeit unterschiedlich verteilt. Im Großraum Athen liegt die Arbeitslosenquote leicht unter dem Landesdurchschnitt. In West- und Ostmakedonien sowie in Thrakien, Sterea Ellada und der Insel Euböa ist sie am höchsten.
Vergleichsweise niedrig ist die Arbeitslosigkeit unter den Zuwanderern. Die Zahl der Zuwanderer nahm zwischen 1990 und 2004 enorm zu (von 1,4 Prozent auf 8,1 Prozent). Sie stammen mehrheitlich aus Albanien. Fast ein Viertel aller Migranten sind im Baugewerbe beschäftigt. Andere wichtige Wirtschaftszweige, in denen sie Beschäftigung finden, sind die Landwirtschaft, das verarbeitende Gewerbe sowie Privathaushalte (Haushaltshilfen).
Ein Charakteristikum des griechischen Arbeitsmarktes ist die hohe Zahl der Selbstständigen und der niedrige Anteil von Teilzeitkräften an der Gesamtbeschäftigung. 64 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten als Angestellte (EU-Durchschnitt: 80 Prozent). Die Mehrheit der griechischen Unternehmen sind kleine und mittelständische Betriebe. Sie beschäftigen im Durchschnitt 5 Mitarbeiter.
Knapp zwei Drittel aller Beschäftigten sind im Dienstleistungssektor tätig, der mittlerweile mehr als 71 Prozent des Bruttosozialprodukts (BIP) erwirtschaftet. Der Tourismus ist die wichtigste Branche innerhalb dieses Sektors. 23 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten in der Industrie und 13 Prozent in der Landwirtschaft. Die Schifffahrtindustrie ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor Griechenlands (Anteil am Weltmarkt: 18 Prozent).
In den nächsten drei Jahren erwartet die P.A.E.P. S.A. (Beobachtungsstelle für Beschäftigung, Forschung und Informatik) den größten Stellenzuwachs in den Branchen Groß- und Einzelhandel, verarbeitende Industrie sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe. Gegliedert nach Berufsgruppen werden die meisten dieser Stellen für ungelernte Arbeiter (Land- und Viehwirtschaft), Handwerker (z.B. Kfz-Mechaniker, Klempner, Elektriker, Maler, Metallbauer) sowie Arbeitskräfte mit ausgeprägtem Spezialwissen ausgeschrieben sein.
„Deutsche Arbeitnehmer kommen in Griechenland am ehesten in den Branchen Tourismus, Telekommunikation, IT, Maschinenbau und im Baubereich unter. Maschinenbediener, Elektro- und Elektronikmechaniker, Informatiker, Elektro- und Elektronikingenieure, Maschinenbauingenieure und erfahrene, mehrsprachige Führungskräfte sind gefragt.“
Sofia Tornikidou, Beraterin in der ZAV-Auslandsvermittlung, Nürnberg
Für Deutsche, die in Griechenland arbeiten möchten, sind sehr gute Griechischkenntnisse ein absolutes Muss. Trotz der hohen Arbeitslosigkeit in Griechenland haben qualifizierte ausländische Arbeitskräfte recht gute Chancen, eine Arbeit zu finden. Dies gilt insbesondere für Fachkräfte aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe sowie der Tourismusbranche, aber auch für Techniker und Handwerker. Gute Chancen haben ebenso erfahrene, mehrsprachige Führungskräfte in den Bereichen Import/Export, Telekommunikation, Technik (Produktionsleitung) und Hotelwesen (Hotelleitung).
Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger dürfen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Griechenland einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Griechenland aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen.
Wenn Sie länger als drei Monate in Griechenland bleiben möchten, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beim zuständigen Ausländeramt (Ypiresia Allodapon) oder dem Polizeikommissariat Ihres Wohnortes eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Binnen acht Tagen nach Ihrer Ankunft in Griechenland müssen Sie sich beim Ausländeramt oder auf dem Polizeirevier Ihres Wohnorts melden. Deutsche Staatsbürger erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis) und einen Nachweis über Ihre Erwerbstätigkeit vorlegen. Ihre Tätigkeit können Sie bereits aufnehmen, bevor Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragt haben. Wer einem längeren Beschäftigungsverhältnis nachgehen will, kann eine Aufenthaltsgenehmigung mit einer Gültigkeit von fünf Jahren beantragen, die nach ihrem Ablauf verlängert wird.
Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Das Preisniveau ist im Durchschnitt um ein Fünftel niedriger als in Deutschland. Einzelne Produkte des alltäglichen Bedarfs sind aber erheblich teurer. Die Lebenshaltungskosten variieren je nach Region stark. Die Mieten liegen zumindest in provinziellen Gebieten unter deutschem Niveau, sind jedoch in den letzten Jahren stark gestiegen. In etlichen Gebieten mangelt es an Wohnungen; viele Vermieter ziehen es vor, Unterkünfte an Urlauber zu vermieten, und verknappen so das reguläre Angebot zusätzlich.
Unter Umständen braucht man in Griechenland mehr Geld zum Leben als in Deutschland. Zwar sind Heizöl und das heimische Gemüse sehr preiswert, dafür kostet Milch doppelt so viel und das Kilo Fleisch meist mehr als 8 €. Die Telefongebühren gehören zu den höchsten in Europa; der Internetzugang kostet 60 € im Monat. Wegen der Transportkosten ist das Preisniveau auf den Inseln höher als auf dem Festland.
Löhne und Gehälter
Wer viel Geld verdienen will, sollte nicht unbedingt nach Griechenland gehen: Das Lohnniveau ist dort sowohl im Vergleich mit anderen westeuropäischen Staaten als auch im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten niedrig. Dabei gibt es regionale Unterschiede: In Thessaloniki verdient man rund 25 % weniger als in Athen, im übrigen Land beträgt der Unterschied sogar 35 %. Die Brutto-Gehälter fallen teilweise um 60 bis 70 % geringer aus als in Deutschland. Ein Teilzeitjob reicht in der Regel nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Manche Akademiker sind privilegiert: Je höher und gefragter die Qualifikation, desto mehr nähert sich das Gehalt dem an, was man in Deutschland bekommt. Die ausländischen Unternehmen im Land zahlen in der Regel mehr und bieten bessere Aufstiegschancen als die griechischen.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt rund 600 €. Tarifverträge legen für die meisten Branchen eine Mindestvergütung fest, auf die ein Arbeitnehmer mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung Anspruch hat. Die tatsächlichen Bezüge liegen meist über dem Tarif. Leitende Angestellte verhandeln ihre Vergütung frei mit dem Arbeitgeber. Üblich sind 13 bis 14 Monatsgehälter. Gehaltserhöhungen lassen sich später oft nur schwer durchsetzen. Einige Firmen bieten stattdessen Zusatzleistungen an ‑ etwa Boni, Prämien, Zuschüsse zu Versicherungen oder zur Miete.
Die höchsten tariflichen Mindestlöhne zahlt mit 987 € brutto pro Monat die Branche Finanzdienstleistungen, die niedrigsten mit rund 630 € der Handel und der Maschinenbau. Branchenübergreifend und mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung erhält ein Ingenieur im Durchschnitt mindestens 984 € brutto pro Monat, ein Programmier 668 €, eine Sekretärin mit Fremdsprachenkenntnissen 673 €, ein Buchhalter 734 €, ein Fahrer 681 €.
Sozialabgaben und Steuern
Angestellte zahlen in Griechenland knapp 7 % ihres Bruttogehalts in die Rentenversicherung ein, Arbeiter 13 %. Die Beiträge zur Krankenversicherung sind viel niedriger als in Deutschland: 5 bis 6 % für Angestellte und Arbeiter. Für die Arbeitslosenversicherung und für sonstige Abgaben fallen zudem noch rund 4 % an.
Der Einkommenssteuer unterliegen die gesamten Einkünfte. Die Steuerbelastung ist vergleichsweise niedrig: Einkommen bis 11.000 € sind einkommensteuerfrei, Einkommen zwischen 11.001 € und 13.000 € werden mit 15 % versteuert, Einkommen zwischen 13.001 und 23.000 € mit 30%, Einkommen über 23.000 € mit 40 %. Kaum ein Arbeitnehmer erreicht den Maximalsteuersatz. Einer durchschnittlichen Arbeiterfamilie bleiben nach Abzug der Einkommenssteuer mehr als vier Fünftel ihres Bruttoeinkommens
Weitere Informationen zu Löhnen und Lebenshaltungskosten erhalten Sie in einer Broschüre der Bundesagentur für Außenwirtschaft unter
www.bfai.de , beim Ministerium für Beschäftigung und Soziale Sicherheit unter
www.ypakp.gr und beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen unter
www.mof-glk.gr.
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter
www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.
Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter
www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
Hilfestellung zur Erstellung einer Bewerbung erhalten Sie auch auf den Webseiten des Career Services Office der Universität von Athen (
http://career-office.uoa.gr) und des Career Services Office der Aristoteles Universität in Thessaloniki (
www.cso.auth.gr)
Anerkennung von Ausbildungs- und Studienabschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf
www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (
www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter
http://ec.europa.eu/youreurope,
www.anabin.de und
www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.
Informationen über Berufs- und Studienabschlüsse erhalten Sie auch bei der Erziehungsabteilung des griechischen Generalkonsulates in Düsseldorf, Tel.: 030-88 67 86 23, oder beim Greek Ministry of Education & Religious Affairs (
www.ypepth.gr).
„Häufig gibt es Schwierigkeiten mit der Anerkennung von Berufsausbildungen und Diplomen. Das gilt im Übrigen für sehr viele Berufsfelder – unter anderem für Kindergärtner, Physiotherapeuten und Krankenschwestern. Griechenland ist deswegen schon häufig vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt worden, zahlt aber lieber Strafe in Brüssel, als seine Gesetze zu ändern. Im Übrigen betrifft das nicht nur Ausländer, sondern auch Griechen selbst, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben.“
Katja Jaeckel, Leiterin des Informationszentrums des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) in Griechenland
Arbeits- und Vertragsrecht
Gesetze regeln nur wenige Bedingungen des Arbeitslebens. Die nachfolgend beschriebenen Regelungen und Vorschriften gelten in erster Linie für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst - in der Privatwirtschaft weht oftmals ein rauerer Wind. So muss der Arbeitsvertrag nicht schriftlich geschlossen werden ‑ auch mündliche oder stillschweigende Vereinbarungen sind gültig.
Allgemein sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen.
Die Probezeit dauert in der Regel zwei Monate. Früher war es üblich, Stellen unbefristet und in Vollzeit zu besetzen; seit einiger Zeit nehmen Befristungen aber stark zu. Der Grund: Außerhalb der Probezeit kann der Arbeitgeber Kündigungen nur sehr schwer durchsetzen; gelingt es ihm, muss er in der Regel hohe Abfindungen zahlen. Rechtlich darf die Befristung drei Monate nicht übersteigen. Will der Arbeitgeber einen unbefristeten Vertrag kündigen, muss er ‑ abhängig von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers - eine Frist von ein bis zwölf Monaten einhalten. Kündigt der Arbeitnehmer, muss er seinen Chef mindestens drei Monate vorher darüber informieren.
Obwohl das Gesetz die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden festlegt, arbeiten griechische Vollzeitbeschäftigte mehr als andere Europäer: durchschnittlich gut 43 Stunden pro Woche. Überstunden sind in nahezu allen Branchen an der Tagesordnung. Auch sonntags wird immer häufiger gearbeitet. Teilzeitverträge nehmen erst seit einigen Jahren zu - vor allem in den Branchen Banken, IT, Bauwirtschaft, Einzelhandel, Energie und Telekommunikation. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten liegt bei rund 5 %. Arbeitnehmer mit einer Fünf-Tage-Woche haben ein Recht auf 20 bezahlte Urlaubstage im Jahr. Pro Beschäftigungsjahr erhält man einen zusätzlichen Tag, maximal jedoch 25 Tage. Daneben gibt es sieben gesetzliche Feiertage.
Bei Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber können Sie sich an eine der Gewerkschaften wenden. Insgesamt ist gut ein Drittel aller Beschäftigten gewerkschaftlich organisiert. Der Allgemeine Griechische Gewerkschaftsbund (GSEE) vertritt als Dachverband die Angestellten des Privatsektors und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit befristeten Arbeitsverträgen. Weitere Informationen bekommen Sie unter der Telefonnummer +030 (0)210-883 46 11 19. Der Dachverband der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst (ADEDY) umfasst alle Gewerkschaftsorganisationen der Angestellten des öffentlichen Dienstes. Telefonischer Kontakt unter +030 (0)210-324 62 09/324 46 77. Deutschsprachige Rechtsanwälte finden Sie unter
www.griechenland.ahk.de. Rechtliche Informationen bekommen Sie auch über die Deutsch-Griechische Juristenvereinigung e. V. unter
www.dgjv.de.
Sozialversicherung
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter
www.bmas.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter
www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Die Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Mutterschaft, Krankheit, Gesundheitsvorsorge und Arbeitslosigkeit. Träger des nationalen Gesundheitswesens ist die Sozialversicherungsanstalt Idrima Kinonikon Asfalisseon (IKA). Jeder Arbeitnehmer muss bei Arbeitsaufnahme ein Versicherungsbuch (D.A.T.E.) haben. Man erhält es beim Arbeitgeber und legt es bei allen Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten vor. Bei der örtlichen IKA-Stelle (Kentro Hygeias) gibt es auch ein Verzeichnis der Ärzte, die Vertragspartner der IKA sind.
„Deutsche müssen frühzeitig lernen, dass es in Griechenland so gut wie keine soziale Absicherung gibt, so gut wie kein Kindergeld, so gut wie keinen Kündigungsschutz, sehr viel weniger Urlaub, sehr geringe Gehälter, kein Erbarmen bei Krankheit und vor allem keine Sozialhilfe. Auch das Gesundheitssystem entspricht nicht den hohen deutschen Standards. Wir sehen so oft Träumer antanzen, die meinen, sie könnten hier immer am Strand liegen bei gleichem Gehalt – weit gefehlt.
Carmen Fernandez, Marketing-Managerin eines griechischen Unternehmens in Athen
Die medizinische Betreuung und Zahnbehandlung ist kostenfrei. Allerdings tragen Patienten 25% der Kosten für ärztlich verordnete Medikamente. Es besteht eine Versicherungspflicht ab dem Tag, an dem ein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wird. Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichten die Beiträge zur IKA anteilig. Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt - bringen Sie dafür einen entsprechenden Versicherungsnachweis (zum Beispiel EHIC-Karte) mit. Es ist möglich, Familienangehörige mitzuversichern. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sozialversicherungsanstalt (IKA) unter
www.ika.gr.
Wenn die Kinder mitkommen...
Egal, in welchem Mitgliedsstaat der EU Sie arbeiten und wohnen: Ihre Kinder haben dort das gleiche Recht auf Bildung und Betreuung wie die der einheimischen Bevölkerung. Griechenland gehört zu den Ländern der EU, in denen die wenigsten Kinder geboren werden, gleichzeitig gehen relativ wenige Frauen arbeiten.
Nur sehr wenige Kinder unter drei Jahren werden in Kindertagesstätten betreut. Sobald sie drei Jahre alt sind, können Kinder in staatlichen und privaten Kindergärten (Nipiagogeio) freiwillig die Vorschule besuchen. Sie findet in der Regel ganztags statt. Immer mehr Gebiete gehen dazu über, eine Kindergartenpflicht einzuführen. Staatliche Kindergärten sind für die Eltern kostenlos.
„Es gibt in Griechenland staatliche Kindergärten, aber viel zu wenige und nur für berufstätige Mütter. Sehr viele Mütter arbeiten der Kinder wegen nicht. Oder die Kinder werden von der Oma erzogen. Es gibt in Athen eine Reihe privater Kindergärten, auch fremdsprachliche, die kosten ein paar Hundert Euro im Monat. Sehr häufig werden die Kinder, so man keine Oma hat, deshalb von Tagesmüttern betreut, deren Lohn liegt meist um die 700 €. Es wird dann allerdings erwartet, dass die Tagesmutter auch kocht und den Haushalt macht.“
Carmen Fernandez, Marketing-Managerin eines griechischen Unternehmens in Athen
Schulpflichtig sind Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren. Bis sie zwölf Jahre alt sind, besuchen sie die Grundschule (Dimotiko Scholeio), dann drei Jahre lang das Gymnasio. Anschließend können sie freiwillig in drei Jahren die technische Berufsfachschule (TEE) abschließen oder am Gesamt-Lyzeum das Abitur erwerben. Der Besuch aller öffentlichen Schulen ist kostenlos.
Den beiden Deutschen Schulen in Athen und Thessaloniki ist jeweils ein Kindergarten angegliedert. Informationen - auch über das Schulgeld ‑ finden Sie unter
www.dsathen.edu.gr und unter
www.dst.gr. Der Verein für griechisch-deutsche Erziehung betreibt im Norden Athens einen Kindergarten und eine Grundschule, an der Kinder bis zur sechsten Klasse zweisprachig unterrichtet werden. Informationen unter
www.athenerschule.gr. An der Privatschule "Ellinogermaniki Agogi" wird Deutsch in allen Klassenstufen - Kindergarten, Grundschule, Gymnasium und Lyzeum - unterrichtet. Informationen unter
http://www.ea.gr/ea/.
In Griechenland haben nur abhängig Beschäftigte Anspruch auf Kindergeld, denn es wird über Beiträge von Arbeitnehmern und -gebern finanziert. Das Kindergeld wird bis zum Alter von 18 Jahren (22 bei Studium) gezahlt und beträgt für ein Kind 8 €, für zwei Kinder knapp 25 € pro Monat. Die Sozialversicherungsanstalt für Angestellte IKA zahlt an versicherte Arbeitnehmerinnen 56 Tage vor und 63 Tage nach der Entbindung ein Mutterschaftsgeld. Allerdings nur, wenn man in den vorangegangenen zwei Jahren 200 Tage lang in die Schwangeren- und Mutterschaftsversicherung eingezahlt hat. Informationen bekommen Sie in einer Broschüre der EU-Kommission unter
http://ec.europa.eu.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Griechenland":
Mobil in Europa - Griechenland (
pdf, 2.1 MB)
Studying and Working in Greece (
pdf, 957 kB)
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. 