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Arbeiten in Frankreich

Arbeitsmarkttrends

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist unverändert schwierig. Die Arbeitslosenquote hat sich seit 2003 nur leicht verbessert und lag im März 2008 bei 7,8 Prozent. Extrem hoch ist nach wie vor die Jugendarbeitslosigkeit mit 18,1 Prozent. Überdurchschnittlich hoch ist die Arbeitslosigkeit in den Regionen Nord-Pas-de-Calais, Languedoc-Roussillon und Provence-Alpes-Côte d’Azur.

Frankreich ist der größte Agrarstaat innerhalb der EU und weltweit der zweitgrößte Lebensmittelexporteur. Gleichwohl sind im Agrarsektor nur vier Prozent der Erwerbstätigen beschäftigt. Wichtigster Arbeitgeber ist der Dienstleistungssektor, in dem fast drei Viertel aller Franzosen arbeiten. Die bedeutendsten Dienstleis­tungsbranchen sind die Immobilienwirtschaft, der Handel und Finanzdienste. Die größten Umsatzzuwächse erreichen zurzeit jedoch die Versicherungswirtschaft und EDV-Dienstleistungen. In der französischen Industrie gingen in den vergan­genen 25 Jahren 1,5 Millionen Arbeitsplätze verloren. Heute beschäftigt dieser Sektor noch ein gutes Fünftel der Erwerbstätigen. Unter den französischen Industriezweigen ist die Kraftfahrzeugindustrie Umsatzträger Nummer eins. Im Export belegt jedoch die Chemieindustrie den ersten Rang. Die französische Bauwirtschaft erfreut sich seit Jahren eines stabilen Wachstums. Angetrieben wird dieses Wachstum vor allem vom Wohnungsneubau.

Einen hohen Personalbedarf vermelden vorwiegend die großen Unternehmen (über 100 Mitarbeiter) sowie die Branchen Handel, Baugewerbe, Metallurgie, Holzindustrie und Dienstleistungen.

Besonders viele Neueinstellungen planen Arbeitgeber im Bereich Unternehmensdienstleistungen. Vor allem Wartungs- und Überwachungsfachkräfte werden hier gesucht. Im privaten Dienstleistungsbereich haben Betreuer in sozialen und kulturellen Einrichtungen und Haushaltshilfen sowie Pflegepersonal die besten Arbeitschancen.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe sucht zurzeit in erster Linie Hotelfachleute, Köche sowie Sport- und Freizeitanimateure. Der Handel, insbesondere der Einzelhandel, bleibt ein wichtiger Arbeitgeber, auch wenn zum Beispiel 2006 weniger Personal nachgefragt wurde als 2005. Gesucht werden Kassierer und Angestellte für Selbstbedienungsgeschäfte, Verkäufer von Haushaltsgeräten, Repräsentanten und technisches Verkaufspersonal.

„Französische Arbeitgeber schätzen die Kompetenzen, die Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt erwerben. Das gilt grundsätzlich für alle Ebenen und Berufsgruppen. Besonders gefragt sind Fachleute aus der Automobilindustrie und dem Maschinenbau, da die geschäftlichen Beziehungen nach Deutschland hier besonders eng sind. Wer den deutschen Markt genau kennt, hat sehr gute Aussichten auf eine Stelle. Voraussetzung ist allerdings, dass man die Sprache beherrscht.“

Romy Retzlaff ist Beraterin bei der Personalagentur EuroTriade, die sich auf den deutsch-französischen Arbeitsmarkt spezialisiert hat.


Darüber hinaus erfreuen sich folgende Berufsgruppen einer hohen Nachfrage: Maurer und Facharbeiter für Großprojekte, Sekretärinnen, Assistentinnen und IT-Ingenieure. Bei fast der Hälfte der Stellenangebote haben die Unternehmen Schwierigkeiten, Ingenieure zu finden. Ursache hierfür ist unter anderem das hohe Anforderungsprofil einiger Unternehmen. Sie wollen möglichst schnell Fachkräfte einstellen, die über ein hohes Qualifikationsniveau verfügen und mehrere Jahre Berufserfahrung nachweisen können.

Zurzeit leben rund 150.000 Deutsche in Frankreich. Wer in Frankreich arbeiten möchte, muss auf jeden Fall die französische Sprache beherrschen. Gute Chancen bieten in der Regel internationale Konzerne, die eher geneigt sind, Ausländer einzustellen.

Für 2007 prognostiziert die Arbeitsverwaltung gute Arbeitsmöglichkeiten für Servicekräfte, Köche, Rezeptionisten und Hausdamen im Hotel- und Gaststättengewerbe. Außerdem haben kaufmännische Berufe (Werbefachleute und Bürokaufleute) und Programmierer gute Arbeitsmöglichkeiten.

Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Frankreich einreisen. Auch hier gelten die EU-Regelungen, so dass EU-Bürger jederzeit einreisen und eine Arbeit aufnehmen können. Erst bei einem Aufenthalt ab 3 Monaten sollte man sich die Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) zulegen, die man bei der örtlichen Polizeibehörde (Commissariat de Police), bei der Verwaltungsbehörde (Préfecture, Sous-Préfecture) oder im Rathaus (Mairie) beantragt. Deutsche Staatsangehörige, die in Paris ansässig werden wollen, können bei der für EU-Angehörige eingerichteten Zentralstelle eine Aufenthaltserlaubnis beantragen: 93, Avenue Parmentier, F-75011 Paris. Die carte de séjour ist für EU-Bürger grundsätzlich nicht mehr verpflichtend, ist aber bei bestimmten geschäftlichen Aktivitäten durchaus hilfreich. Bei der Eröffnung eines Kontos wird sie zuweilen sogar verlangt. Staatsangehörige der neuen EU-Länder müssen vorerst noch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um eine Arbeit aufnehmen zu können. Für den Antrag wird ein gültiger Pass oder Personalausweis, 3 Passfotos, sowie ein Nachweis über ein Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitgeber benötigt. Näheres dazu erfahren Sie unter http://eures.europa.eu.

Löhne und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten in Frankreich sind mit denen in Deutschland vergleichbar. Nur die Preise in Paris sind deutlich höher als in der Provinz.

Löhne und Gehälter

Die Löhne und Gehälter sind in Frankreich in den letzten Jahren kaum gestiegen. Die Kaufkraft vieler Arbeitnehmer ist durch die Inflation sogar leicht gesunken.

Der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich beträgt zurzeit monatlich 1.254,28 € brutto (bei einer 35-Stunden-Woche), der Mindeststundenlohn liegt bei 8,27 €. Besonders Kleinbetriebe der Gastronomie und des Einzelhandels zahlen oft nur den Mindestsatz, genau wie private Haushalte. Prämien und andere Zusatzleistungen sind weit verbreitet, bei Führungskräften macht das feste Gehalt oft nur noch ein Drittel des Verdienstes aus.

„Unter www.legifrance.gouv.fr können Sie sich über die tarifvertraglich vereinbarten Löhne und Gehälter informieren. Allerdings sollten Sie bedenken, dass die in den Conventions Collectives genannten Zahlen nicht immer der Realität entsprechen. Mangels korrekter Tarifverhandlungen liegen sie öfters unter dem obligatorischen legalen Mindestlohn.“

Albert Riedinger ist Eures-Berater beim französischen Gewerkschaftsverband CGT in Strasbourg


In Paris und Umgebung verdienen Arbeitnehmer im Durchschnitt ein gutes Fünftel mehr als im übrigen Frankreich. Auch in anderen Großstädten wie Lyon und Marseille wird mehr bezahlt als auf dem Land.

Durchschnittliche Verdienste von Beschäftigten in Frankreich

BerufNettomonatsentgelt
Ärzte2.770 €
Ingenieure in der Industrie2.700 €
Pflegefachkräfte, Hebammen1.820 €
Elektromeister1.660 €
Buchhalter1.310 €
Köche1.210 €
Pflegefachkräfte2.575 €

Daten von 2002, Vollzeit. Quelle: Institut National de la Statistique et des Études Économiques

Sozialabgaben und Steuern

Wenn Sie sich mindestens ein halbes Jahr in Frankreich aufhalten oder Ihre hauptberufliche Tätigkeit dort ausüben, sind Sie in Frankreich steuerpflichtig.

In Frankreich führt nicht der Arbeitgeber die Steuern automatisch ab. Stattdessen muss jeder Haushalt immer am Jahresanfang eine Steuererklärung für seine Einkünfte des Vorjahres abgeben und die Steuern nachzahlen, was auch in Raten möglich ist. Der Steuersatz hängt vom Familienstand und von der Zahl der Unterhaltsberechtigten ab. Sozialversicherungsbeiträge und andere Freibeträge werden abgezogen. Ein Berechnungsprogramm finden Sie auf den Webseiten des französischen Finanzministeriums unter www.impots.gouv.fr.

Die Sozialbeiträge zieht der Arbeitgeber wie in Deutschland monatlich vom Bruttoverdienst ab. Sie betragen für den Arbeitnehmer 20,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Führungskräfte liegen die Beiträge zur Zusatzrente um vier bis fünf Prozent höher. Der Arbeitgeber zahlt die Versicherungsbeiträge für Familienleistungen, Arbeitsunfälle/Berufskrankheiten und für die Pflege. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für die Arbeitslosenversicherung bei 10.356 €, für die Rentenversicherung bei 2.589 € pro Monat.

Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.

Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

Wer sich in Frankreich bewerben möchte, muss sprachlich bestens vorbereitet sein. Er sollte seine Bewerbung auf Französisch schreiben können und imstande sein, ein Telefoninterview in der Sprache zu führen.

Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.

Informationen zur Anerkennung akademischer Berufe in Frankreich erteilt auch das
Ministère de l`Education nationale
Direction des Affaires générales,
internationales et de la Coopération
110, Rue de Grenelle
F - 75007 Paris
Tel.: 0033 1 5555 1010
www.education.gouv.fr

Arbeits- und Vertragsrecht

Generell sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen. Die Mindeststandards für viele dieser Fragen sind in Tarifverträgen festgelegt, die in der Regel allgemein verbindlich sind – auch für leitende Angestellte. Tarifverträge und viele weitere Informationen (teils auf Deutsch) finden Sie über die Website www.service-public.fr.

Befristete Arbeitsverträge sind nur erlaubt, wenn eine genau definierte, vorübergehende Arbeit geleistet werden soll. Probezeiten sind meist kurz, je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten können allerdings einen „contrat nouvelle embauche“ abschließen, der in den ersten zwei Jahren ohne Grund gekündigt werden kann.

Allgemein beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat, ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit zwei Monate. Kündigungen müssen per Einschreiben mit Rückantwortschein verschickt werden; davor muss der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ein Gespräch führen, zu dem er ihn ebenfalls schriftlich einladen muss. Der Betriebsrat muss nur bei Massenentlassungen aus betrieblichen Gründen zu Rate gezogen werden.

Die gesetzliche Wochenarbeitszeit beträgt 35 Stunden (außer zum Beispiel in der Gastronomie oder bei Führungskräften). Für Überstunden bekommt man mindestens zehn Prozent Zulage oder einen entsprechenden Freizeitausgleich.

Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub im Jahr, wobei das Urlaubsjahr von Juni bis Mai gerechnet wird. Hinzu kommt Urlaub aus familiären Gründen oder für die Weiterbildung.

Bei Krankheit erhalten Arbeitnehmer in der Regel ihren Verdienst von der Sozialversicherung und vom Arbeitgeber weitergezahlt. Nur wer in den letzten drei Monaten weniger als 200 Stunden gearbeitet hat, bekommt erst ab dem elften Krankheitstag Geld.

Wer in den letzten anderthalb Jahren mindestens sechs Monate Beiträge gezahlt hat, bekommt bei Verlust des Arbeitsplatzes Arbeitslosengeld. Die Höhe können Sie auf der Website der französischen Arbeitslosenversicherung berechnen: www.assedic.fr > Demandeurs d’emploi > Estimez le montant de vos allocations.

Probleme am Arbeitsplatz können Sie mit Ihrem Vorgesetzten, den Personalvertretern, den Gewerkschaften oder den Arbeitnehmerberatern Ihres Départements besprechen. Eine Kontaktliste erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Sozialversicherung

Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter www.bmas.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem

Die Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Krankheit, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit und Gesundheitsvorsorge. Zuständige Organisationen sind die einzelnen Versicherungsträger („caisse“). Das Sozialversicherungssystem deckt nicht alle Kosten für ärztliche Behandlungen und Arzneimittel ab. Der Patient zahlt das Arzthonorar in der Regel selbst und erhält dann eine teilweise Erstattung von der Krankenversicherung. Daher kann eine Zusatzversicherung (Société Mutuelle) sinnvoll sein. Ihr Arbeitgeber meldet Sie innerhalb von acht Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit bei der staatlichen Krankenversicherung (caisse primaire d’assurance maladie) an. Sie erhalten einen Sozialversicherungsausweis mit Ihrer Versicherungsnummer. Die örtlichen Krankenkassen (CPAM) sind zuständig für Krankheitsrisiken, Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfälle und Tod und stehen in direktem Kontakt mit den Versicherungsnehmern. Nähere Informationen erhalten Sie bei:

Centre de Sécurité Sociale des Travailleurs Migrants (CSSTM)
11, rue de la Tour des Dames
F-75236 Paris Cedex 09.

Wenn Sie arbeitslos sind oder in Frankreich Arbeit suchen, sollten Sie die entsprechenden E-Formulare mit sich führen, mit denen Sie in Frankreich kostenlose medizinische Notfallbehandlung erhalten können.

Wenn die Kinder mitkommen...

In kaum einem Land in Europa ist die Kinderbetreuung so gut organisiert wie in Frankreich. Ab dem dritten Lebensjahr kommt jedes Kind kostenlos in einer schulischen Ganztagseinrichtung (école maternelle) unter. Bei den Zweijährigen beträgt der Anteil mehr als ein Drittel. Die Vorschulen sind Teil des Schulsystems. Studierte Lehrkräfte bereiten die Kinder dort nach einem festen Lehrplan auf das Lernen in der Schule vor.

Eltern, deren Kinder keinen Platz in der Vorschule finden, können aus einem vielfältigen Angebot wählen. Es gibt Ganztagskrippen (crèches), die bis in die Abendstunden geöffnet haben, und Horte, die Kinder stundenweise aufnehmen (haltes-garderies). Besonders verbreitet sind staatlich zugelassene Tagesmütter (assistantes maternelles), die den Nachwuchs in der eigenen Wohnung oder bei den Familien betreuen. Dennoch ist es oft schwierig, einen Betreuungsplatz zu finden. Sie sollten sich daher rechtzeitig bei der jeweiligen Kommunalverwaltung nach dem Angebot vor Ort erkundigen.

„Die Erwerbsquote von Frauen ist höher als in Deutschland, da die Kinderbetreuung besser organisiert ist. Zum Beispiel haben mehr und mehr Firmen für ihre Mitarbeiter eigene Kinderkrippen. Mütter können so schon drei Monate nach der Geburt wieder in den Beruf zurückkehren. Die meisten Arbeitgeber haben auch kein Problem mit Teilzeitverträgen. Wie sonst sollten sich Frauen mittwochs, wenn in Frankreich schulfrei ist, um ihre Kinder kümmern können?“

Romy Retzlaff ist Beraterin bei der Personalagentur EuroTriade, die sich auf den deutsch-französischen Arbeitsmarkt spezialisiert hat.


Was eine Familie für die Betreuung zahlen muss, ist je nach Einkommen und Kinderzahl im Haushalt unterschiedlich. Eine vierköpfige Familie mit einem Nettojahreseinkommen von 30.000 € muss zum Beispiel für die Ganztagspflege in einer Krippe etwa 140 € im Monat aufbringen, für eine Tagesmutter 43 €. Näheres zu den Betreuungskosten erfahren Sie unter www.caf.fr (Kindergeldkasse). Ausführliche Beispielrechnungen finden Sie auf der Internetseite der Elternzeitschrift „Parents“ (www.parents.fr).

Kinder zwischen 6 und 16 Jahren sind schulpflichtig. Anders als in Deutschland besuchen die Schüler erst ab der neunten Klasse verschiedene Schulformen: das Gymnasium, das berufliche Gymnasium oder die Berufsschule. Das Abitur ist in einem sprachlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technologischen Zweig möglich. Am beruflichen Gymnasium erhält man eine berufsvorbereitende Ausbildung, an die weitere Qualifikationen angeschlossen werden können. Wo es deutsche und deutsch-französische Schulen gibt, erfahren Sie unter www.schulweb.de.

Kindergeld wird für das zweite und jedes weitere Kind bis 19 oder 20 Jahre gewährt (für das erste Kind gibt es kein Kindergeld). Es beträgt für das zweite Kind 117 € und für jedes weitere Kind 150 €. Für Kinder ab elf Jahren gibt es Aufschläge bis zu 60 €. Zuständig für das Kindergeld ist die Kindergeldkasse „Caisse d‘allocations familiales“ (CAF) des Wohnortes.

  Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Frankreich":

Mobil in Europa - Frankreich (2009) ( pdf, 1.63 MB)

Weitere Informationen und Beratungsangebote :

www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt.

 

Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. Bundesagentur für Arbeit - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung