Arbeitsmarkttrends
Die Arbeitslosenquote lag im Juni 2008 bei 6,3 Prozent. Hoch ist die Arbeitslosigkeit weiterhin unter den Jugendlichen und den Zuwanderern. Zwischen 1990 und 2007 hat sich die Zahl der Immigranten auf rund 133.000 verfünffacht. Die meisten von ihnen leben in Helsinki und Umgebung. Die beiden größten ausländischen Volksgruppen sind Russen und Esten, gefolgt von Schweden, Somalis, Chinesen und Thailändern. Auch die Zahl der Deutschen steigt. Sie bilden die siebtgrößte Ausländergruppe mit gut 3.300 Menschen, mehr als doppelt so viele wie 1990.
Die Erwerbstätigkeit stieg vor allem in den Süd-, West- und Ostprovinzen. Mit 70,3 Prozent liegt die Erwerbstätigenquote in Finnland über dem EU-Durchschnitt. Rund zwei Drittel aller Erwerbstätigen arbeiten im Dienstleistungssektor. Innerhalb des Industriesektors ist die Elektronikindustrie, angeführt von Nokia, unangefochtener Spitzenreiter.
Bei neuen freien Stellen handelt es sich oft um befristete Arbeitsverhältnisse. Gleichwohl sind befristete Arbeitsverträge nicht die Regel. Ihr Anteil an den Arbeitsverhältnissen insgesamt beträgt etwa ein Fünftel. Ein Siebtel der Erwerbstätigen arbeitet in Teilzeit.
In den nächsten Jahren werden die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Das finnische Ministerium für Arbeit schätzt, dass dann in vielen Wirtschaftszweigen Arbeitskräfte fehlen werden. Besonders schwierig wird dies vermutlich für den Industrie-, Bau- und Dienstleistungssektor (Gastronomie, Pflege, Tourismus). Außerdem wird das Land neue Unternehmer brauchen.
"„In der Hauptstadtregion Finnlands ist die Arbeitslosigkeit besonders gering. Gesucht werden vor allem Facharbeiter im gewerblichtechnischen Bereich (Mechaniker, Schweißer, CNC-Dreher), medizinische Fachkräfte (Ärzte, Krankenschwestern,Zahnärzte), Erzieher, Fachleute in der Gastronomie, Friseure und Reinigungskräfte. Bei allem Bedarf wurden jedoch bisher nur 3 Prozent der offenen Stellen durch Arbeitskräfte aus dem Ausland besetzt. Ein Grund sind sicher sprachliche Anforderungen, denn die finnische Sprache ist zumindest für Mitteleuropäer nicht einfach zu erlernen"
Andreas Roger, Eures-Berater in der ZAV-Auslandsvermittlung Rostock
Heute schon gibt es auf dem finnischen Arbeitsmarkt einen Mangel an Fachkräften. Die Ursache hierfür sind die veränderten Anforderungen potenzieller Arbeitgeber. Das Angebot an Arbeitskräften kann vielfach das Problem des Fachkräftemangels nicht lösen, weil die Bewerber nicht die richtige Qualifikation, Berufserfahrung oder persönliche Eignung mitbringen.
Gesucht werden Fachkräfte in den Sektoren Industrie (Elektronik, IT, Metallverarbeitung), Gesundheitswesen (Pflegeberufe, Zahnärzte, Apotheker), Handel (Verkäufer), Transport- und Immobilienwirtschaft. Auch in der Landwirtschaft und auf dem Bau sind kompetente Arbeitskräfte gefragt, ebenso Saisonarbeiter.
Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Finnland einreisen. EU-Bürger und Bürger der Schweiz können frei einreisen und drei Monate lang ohne Aufenthaltsgenehmigung im Land leben und arbeiten. Dauert das Arbeitsverhältnis länger, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen; eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. In diesem Fall müssen Sie dem örtlichen Einwohnermeldeamt Ihren ständigen Wohnsitz mitteilen und nachweisen, dass Sie ein Arbeitsverhältnis haben.
Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Je nach Wohnort und Verbrauchsgewohnheiten kann es sein, dass die Lebenshaltungskosten um bis zu einem Fünftel höher liegen als in Deutschland. Vor allem Getränke (besonders Alkohol), Preise in Restaurants und Hotels, aber auch Mieten sind deutlich höher als in Deutschland.
Durchschnittliche Preise
| Konsumgut | | Preis
|
| 1 l Milch | | 0,75 € |
| 1 kg Käse | | 10,30 € |
| 1 kg Kartoffeln | | 0,75 € |
| 1 kg Weizenbrot | | 1,50 € |
| 1 kg Hackfleisch | | 8,15 € |
| 1 Pfund Kaffee | | 2,60 € |
| 1 l Benzin | | 1,30 € |
| Mietwohnung, pro qm | | 9,00 € |
Quelle: Statistik Finnland (Daten von 2007/2008, gerundet)
Löhne und Gehälter
Im Vergleich zu den Preisen sind die Einkommen eher niedrig, vor allem nach Abzug der Steuern. Allerdings ist die Krankenversicherung darin schon inbegriffen. Sehen Sie also genau hin, wenn Sie Ihr deutsches Einkommen mit einem möglichen Verdienst in Finnland vergleichen möchten.
Die Gewerkschaften haben mit den meisten Arbeitgebern Mindestlöhne ausgehandelt, die für die gesamte Branche gelten. Viele Arbeitnehmer erhalten außer ihrem Grundgehalt noch eine Prämie, wenn das Unternehmen erfolgreich gewirtschaftet hat. Auch Urlaubsgeld ist üblich. Alle Überstunden müssen laut Gesetz bezahlt oder mit Freizeit abgegolten werden.
In der wirtschaftlich starken Region rund um Helsinki verdient man am meisten; die übrigen Landesteile unterscheiden sich in dieser Hinsicht nicht sehr voneinander.
Durchschnittliche Verdienste von abhängig Beschäftigten
| Beruf | | Brutto-Monatsentgelt |
| | |
| Führungskräfte, leitende Verwaltungsbedienstete | | 4.790 € |
| Wissenschaftler, Mediziner, Apotheker | | 3.500 € |
| Techniker und gleichrangige nicht technische Berufe | | 2.775 € |
| Bürokräfte, kaufmännische Angestellte | | 2.275 € |
| Dienstleistungsberufe, Verkäufer | | 2.050 € |
| Fachkräfte in Landwirtschaft und Fischerei | | 1.950 € |
| Handwerk und verwandte Berufe | | 2.530 € |
| Anlagen- und Maschinenbauer, Montierer | | 2.525 € |
| Hilfsarbeitskräfte | | 1.980 € |
Daten für Vollzeitstellen, gerundet
Quelle: Statistics Finnland (Daten von 2007)
"Wegen des Geldes kommt sicher niemand nach Finnland, da darf man sich nichts vormachen. Die Einkommen sind 10 bis 20 Prozent niedriger als in Deutschland, die Kosten um etwa ein Zehntel höher – es ist aber nicht mehr so absurd teuer wie früher. Die Wohnungen sind im Schnitt kleiner und teurer. Eine 70-Quadratmeter-Wohnung in einem Hochhaus, etwas außerhalb vom Zentrum Helsinkis, kostet zum Beispiel 900 € warm, plus Strom. Für 51 Quadratmeter haben wir einmal 700 € gezahlt, jetzt wären es eher 800.“
Martin Matthiesen arbeitet bei einer Softwarefirma, seine Frau beendet zurzeit ihr Studium.
Sozialabgaben und Steuern
Wenn Sie über sechs Monate in Finnland wohnen, zahlen Sie Steuern nach den gleichen Regeln wie die Einheimischen. Die Einkommensteuer setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: Die Gemeindesteuer liegt zwischen 15 und 20 Prozent, unabhängig vom Einkommen – jede Gemeinde legt ihren Steuersatz selbst fest. Die staatliche Einkommensteuer steigt, je mehr Sie verdienen. Jahreseinkommen bis 12.600 € sind steuerfrei. Danach liegt der niedrigste Steuersatz bei 8,5 Prozent, der höchste bei 31,5 Prozent. Lutherische und orthodoxe Kirchenmitglieder zahlen je nach Gemeinde 1 bis 2 Prozent Kirchensteuer. Für die Krankenversicherung gehen knapp 2 Prozent des Einkommens ab; für die Rente sind es noch einmal
4,1 Prozent oder 5,2 Prozent, wenn Sie über 53 Jahre alt sind. Von Ihrem Einkommen können in Finnland also weit über 50 Prozent für Steuern und Sozialversicherungen abgehen. Eine günstigere Regel gilt für ausländische Hochschullehrer und Forscher sowie für Fachkräfte mit einem Monatseinkommen ab 5.800 €: Sie müssen höchstens 35 Prozent Einkommensteuer zahlen. Weitere Informationen – auch auf Englisch – finden Sie bei der finnischen Steuerbehörde (Verohallinto),
www.vero.fi.
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter
www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.
Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter
www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf
www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (
www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter
http://ec.europa.eu/youreurope,
www.anabin.de und
www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.
„Für eine erfolgreiche Bewerbung sind neben Kenntnissen der Landessprache (Englisch allein reicht für viele Tätigkeiten nicht!) eine abgeschlossene Berufsausbildung und Praxis im erlernten Beruf Voraussetzung. Die Beurteilung der deutschen Abschlüsse durch finnische Arbeitgeber wird durch die Europass-Intrumente „Zeugniserläuterung“ für Facharbeiterberufe und „Diploma Supplement“ für akademische Abschlüsse erleichtert. Für die Ausübung von in Finnland reglementierten Berufen (wie Ärzte, Lehrer, Architekten) muss man ein Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle durchlaufen.“
Monika Witt, Mitarbeiterin im EURES-Netzwerk, ZAV in Rostock
Arbeits- und Vertragsrecht
Allgemein sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen.
Oft werden Arbeitsverträge in Finnland zunächst mündlich geschlossen. Spätestens nach einem Monat muss der Arbeitgeber die Vertragsbedingungen schriftlich bestätigen.
Die Probezeit dauert höchstens vier Monate, in dieser Zeit können beide Seiten fristlos kündigen. Danach beträgt die Kündigungsfrist zwei bis vier Wochen für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann ebenfalls mit zwei Wochen Frist kündigen; wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, steigt diese Kündigungsfrist aber auf bis zu sechs Monate, je länger Sie im Betrieb beschäftigt sind. Allgemeines zu Arbeitsverträgen finden Sie auch bei der Bundesagentur für Außenwirtschaft (
www.bfai.de) im Dokument „Lohn- und Lohnnebenkosten Finnland“ (Mai 2008)
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht vom Arbeitgeber einbehalten. Wer in den vergangenen 28 Monaten mindestens 43 Kalenderwochen gearbeitet hat, erhält bei Arbeitslosigkeit eine Grundversorgung von 23,91 € brutto pro Tag. Wer in eine der Arbeitslosenkassen eintritt, die von den Gewerkschaften organisiert werden, zahlt dort Beiträge. Nach zehn Monaten Mitgliedschaft bekommt er oder sie bei Arbeitslosigkeit zusätzlich zu der Grundversorgung ein Arbeitslosengeld in Höhe von 60 Prozent des früheren Bruttoentgelts.
"Da die staatliche Grundversorgung für Arbeitslose recht gering ist, sollte man sofort bei Jobantritt in eine Gewerkschaft eintreten und in deren Arbeitslosenkasse einzahlen. Nach zehn Monaten hat man dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Gewerkschaft. Das ist wirklich wichtig zu wissen – die finnischen Kollegen erwähnen das gar nicht, weil es für sie selbstverständlich ist.“
Ute Dieckmann zog 2007 zu ihrem Mann nach Espoo. Zurzeit arbeitet sie in einer Softwarefirma.
Wer wegen Krankheit nicht zur Arbeit geht, bekommt nach neun Werktagen ein Krankengeld von der Sozialversicherung, das 70 Prozent des Gehalts beträgt. Viele Tarifverträge sehen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ohne Wartezeit vor.
Wer weniger als ein Jahr im Betrieb beschäftigt ist, hat Anspruch auf 2 Tage Urlaub pro Monat, ansonsten auf 2,5 Tage. Mindestens 24 Tage des Urlaubs sollten in der „Urlaubssaison“ zwischen Mai und August genommen werden. Der Lohn wird in dieser Zeit fortgezahlt, außerdem gibt es ein Urlaubsgeld in Höhe eines halben Monatsgehalts.
Die meisten Arbeitnehmer gehören einer der Gewerkschaften an. Sie beraten in arbeitsrechtlichen Fragen und helfen bei Streitfällen. Bei Problemen oder Kündigungen können sich Arbeitnehmer an die Vertrauensleute der Gewerkschaft wenden oder zum örtlichen Büro für den Schutz der Arbeitnehmer gehen. Die meisten Probleme lassen sich durch Verhandlungen lösen.
Mehr Erläuterungen zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Website von EURES unter
http://ec.europa.eu/eures unter dem Punkt „Leben und Arbeiten“.
Sozialversicherung
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter
www.bmas.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter
www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Die Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Mutterschaft, Krankheit, Gesundheitsvorsorge und Arbeitslosigkeit. Jede Person mit ständigem Wohnsitz in Finnland ist in der staatlichen Krankenversicherung versichert (Kansaneläkelaitos – KELA). Die Krankenversicherungskarte beantragen Sie beim örtlichen Büro des Sozialversicherungsträgers.
Die staatliche Krankenversicherung deckt Leistungen der Gesundheitszentren (Terveysasemat) und der öffentlichen Krankenhäuser ab. Gesundheitszentren berechnen einen Kostenbeitrag für die ersten drei Termine innerhalb eines Kalenderjahres. Kosten für Arzneimittel, Privatkliniken und Privatärzte werden nur teilweise übernommen. Kosten für Zahnbehandlungen werden nur für Personen, die nach 1955 geboren sind, erstattet. In Finnland gibt es spezielle Mutter-Kind-Zentren, die kostenlos informieren und betreuen. Die Beiträge für die Krankenversicherung ziehen die Arbeitgeber von Ihrem Gehalt ab. Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den lokalen Sozialversicherungsanstalten (Kansaneläkelaitos - KELA) unter
www.kela.fi oder bei der Zentralanstalt für Rentenschutz: Eläketurvakeskus (ETK), Kirjurinkatu 3 (ltä-Pasila), SF-00520 Helsinki, Tel.: +358 (0) 10 75 11, Fax: +358 (0) 91 48 11 72 sowie unter
www.etk.fi
Wenn die Kinder mitkommen...
Wenn Sie mit Ihrer Familie in ein anderes Land der EU ziehen, haben Ihre Kinder das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die der einheimischen Bevölkerung. Schon für Kinder im ersten Lebensjahr haben Eltern ein Recht auf einen Betreuungsplatz. Sie können zwischen einem Platz in einer Kindertagesstätte oder einer Betreuung durch eine Tagesmutter (oder einen Tagesvater) wählen. Die meisten Kinder gehen in Kindertagesstätten der Gemeinden. Diese Einrichtungen sind mindestens zehn Stunden am Tag geöffnet; die Kinder bekommen bei Bedarf Frühstück und ein warmes Mittagessen. Tagesmütter betreuen höchstens vier Kinder gleichzeitig.
Die Gebühren hängen vom Einkommen der Eltern ab. Für die Betreuungskosten kann man einen Zuschuss von der Sozialversicherungsanstalt (KELA) bekommen – übrigens auch, wenn ein Elternteil das Kind zu Hause betreut. Die meisten Sechsjährigen besuchen die kostenlose, freiwillige Vorschule. Von 7 bis 16 Jahren sind Kinder unterrichtspflichtig. Der Schultag dauert meist von 8 bis 16 Uhr, für ältere Schüler auch länger. Mittags gibt es ein kostenloses Essen.
"Da unser Ältester körperbehindert ist, haben wir vor der Einschulung mehrere Alternativen geprüft. An einer Waldorfschule fanden wir eine sehr sympathische Lehrerin, der Junge wurde gut in die Regelklasse integriert, alles lief unkompliziert ab. Auch wer im Unterricht ganz allgemein nicht mitkommt, wird in Finnland so lange unterstützt, bis er es schafft – man muss nicht auf private Nachhilfe zurückgreifen.“
Michael Klix ist mit einer Finnin verheiratet und lebt seit 1984 in Helsinki.
In Helsinki gibt es eine deutsche Schule. Mehr über deutsche Schulen im Ausland erfahren Sie unter
www.schulweb.de.
Eltern haben ein Recht auf 263 Tage Elternzeit. Zunächst kann die Mutter 105 Tage Mutterschaftsurlaub nehmen, der frühestens zehn Wochen vor dem Geburtstermin beginnt. Der Vater bekommt in dieser Zeit 18 Tage Urlaub mit Vaterschaftsgeld. Nach dem Mutterschaftsurlaub können beide die restliche Elternzeit untereinander aufteilen. Die Sozialversicherungsanstalt (KELA) zahlt in dieser Zeit ein Elterngeld von mindestens 15,20 € am Tag, abhängig vom früheren Gehalt. Je nach Tarifvertrag zahlen manche Arbeitgeber eine Zeit lang das volle Gehalt
weiter. Eltern von kleinen Kindern haben ein Anrecht auf Teilzeitbeschäftigung. Informationen erhalten Sie kostenlos bei speziellen Mutter-Kind-Zentren.
Für Kinder bis 17 Jahren gibt es außerdem Kindergeld. Es beträgt 100 € im Monat für das erste Kind, 110,50 € für das zweite und 131 € für das dritte Kind.
Mehr Informationen – auch auf Englisch – finden Sie bei der Sozialversicherungsanstalt KELA:
www.kela.fi.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Finnland":
Mobil in Europa - Finnland (2009) (
pdf, 1.51 MB)
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. 