Arbeitsmarkttrends
Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Mitgliedstaaten ist es der baltischen Republik bisher gelungen, die Arbeitslosigkeit kontinuierlich zu drosseln. Innerhalb von drei Jahren sank sie von rund 10,7 Prozent auf 4,1 Prozent (April 2008). Die Jugendarbeitslosgikeit liegt bei 7,5 Prozent. Rückläufig ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die von über 20 Prozent auf unter 7 Prozent gefallen ist (Quellen: Eurostat und Estnisches Statistikamt).
Gleichwohl gibt es regional erhebliche Unterschiede. Am niedrigsten ist die Arbeitslosigkeit im Norden (4 Prozent) mit der Hauptstadt Talinn, dem Wirtschaftszentrum des Landes. Hier hat die Wirtschaft eher mit einem zunehmenden Mangel an Facharbeitern und Technikspezialisten zu kämpfen. Der russischsprachige Nordosten hingegen ist von hoher Arbeitslosigkeit geprägt (8,5 Prozent). Die Beschäftigung der erwerbsfähigen Bevölkerung liegt mit einer Quote von 69,4 Prozent über dem EU-Durchschnitt.
Der Beschäftigungsanstieg ist im Wesentlichen auf das Entstehen neuer Arbeitsplätze im Dienstleistungs- und Bausektor zurückzuführen. In der Landwirtschaft nahm die Beschäftigung ab. Im Dienstleistungssektor waren es vornehmlich die drei Branchen Transport, Lagerhaltung und Kommunikation, die zum Beschäftigungswachstum beitrugen. Den Prognosen zufolge werden in den nächsten drei Jahren die Branchen Handel, Tourismus, Bauwirtschaft, Holz und Metall für neue Arbeitsplätze sorgen.
Während andere EU-Länder einen Fachkräftemangel erst in naher Zukunft befürchten, spürt Estland ihn bereits. Ursache hierfür ist nicht nur der Wirtschaftsboom, sondern vor allem auch die Abwanderung estnischer Arbeitskräfte nach dem EU-Beitritt im Mai 2004. Zwischen 10.000 und 11.000 Esten verließen in den vergangenen zwei Jahren ihr Land, um in den alten EU-Ländern, die ihre Arbeitsmärkte für die neuen Mitgliedstaaten geöffnet hatten, zu leben und zu arbeiten.
"Der Bildungsstand und die Qualifikation der Arbeitskräfte sind mit die wichtigsten Wirtschaftsfaktoren des Landes. Der Anteil von Personen mit abgeschlossener Hochschulausbildung sowie der prozentuale Anteil von Studierenden an der Gesamtbevölkerung ist höher als in anderen europäischen Staaten. Schwer zu schaffen macht dem Land jedoch die hohe Abwanderung von Arbeitskräften in Richtung Westen. Einige Branchen verspüren mittlerweile einen deutlichen Fachkräftemangel, der sich bedingt auch durch (sprachlich) gut qualifizierte Arbeitnehmer ausgleichen lässt."
Dr. Ralf-Georg Tischer von der Deutsch-Baltischen Handelskammer
In Estland besteht zurzeit ein großer Mangel an Köchen, Schweißern, Metallbauern, Maurern, Betonbauern, Tischlern und ungelernten Arbeitskräften. Im Gesundheitssektor werden dringend Krankenschwestern und Ärzte gesucht.
Für Deutsche, die in Estland arbeiten möchten, sind wohl die beiden größten Hindernisse die estnische Sprache und das Gehalt (durchschnittlich 609 €). Die meisten Arbeitgeber sprechen Estnisch und Russisch. Nur wenige haben auch Englischkenntnisse. Für Mediziner und Krankenschwestern ist das Beherrschen der estnischen Sprache ein Muss.
Zugang zum Arbeitsmarkt
Für alle neuen EU-Länder gilt, dass sich EU-Bürger dort bis zu 90 Tage (im halben Jahr) ohne Visa aufhalten können. Abweichend von dieser Regelung darf sich ein EU-Bürger ohne ständigen Wohnsitz in Estland zur Arbeitssuche bis zu sechs Monate aufhalten. Einzige Voraussetzung: Er muss beim Arbeitsamt registriert sein.
Für einen längeren Aufenthalt müssen Sie prinzipiell eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Botschaft der Republik Estland (
www.estemb.de) oder vor Ort beim zuständigen Staatsbürgerschafts- und Migrationsamt (Kodakondsus-ja Migratsiooniamet) beantragen. Die Aufenthaltsgenehmigung kann für Arbeitnehmer je nach Wunsch auf bis zu fünf Jahre befristet sein.
Das Recht, als EU-Bürger überall in der erweiterten Union arbeiten zu können, kann von einzelnen Mitgliedstaaten für eine Übergangszeit eingeschränkt werden. Estland macht davon keinen Gebrauch. Wer in Estland sein Geld verdienen will, braucht daher keine Arbeitserlaubnis mehr. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des estnischen Staatsbürgerschafts- und Migrationsamtes unter
www.mig.ee.
Löhne und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Im Vergleich zu deutschen Großstädten wie Frankfurt a. M. oder Köln kann man in Tallinn von etwa 35 Prozent niedrigeren Lebenshaltungskosten ausgehen. In den ländlichen Gegenden können die Preise zum Teil noch erheblich darunter liegen. Auf jeden Fall lohnt es sich, Preise sehr sorgfältig zu vergleichen. Denn je nach Geschäft können sie sehr stark variieren.
Durchschnittliche Lebensmittelpreise
| Produkt | Menge | Preis |
| Milch | 1 l | 0,40 € |
| Kefir | 1 l | 0,52 € |
| Butter | 1 kg | 4,60 € |
| Kartoffeln | 1 kg | 0,16 € |
| Möhren | 1 kg | 0,30 € |
| Zwiebeln | 1 kg | 0,30 € |
| Tomaten | 1 kg | 1,70 € |
| Schweinefleisch | 1 kg | 4,98 € |
| Rindfleisch | 1 kg | 6,24 € |
| Schafsfleisch | 1 kg | 7,30 € |
| Hähnchen | 1 kg | 2,12 € |
| Wurst | 1 kg | 3,30 € |
| Eier | 1 Stück | 0,10 € |
| Forelle | 1 kg | 6,11 € |
| Lachs | 1 kg | 6,39 € |
| Brot | 1 kg | 1,04 € |
| Weißbrot | 1 kg | 1,10 € |
| Pflanzenöl | 1 l | 1,00 € |
Quellen: Estnisches Statistikamt und Deutsch-Baltische Handelskammer 2006
Die hohe Nachfrage nach Wohnraum rund um das Einzugsgebiet von Tallinn spiegelt sich deutlich in den Mieten wider. Während etwa eine Vierraumwohnung in der Hauptstadt zwischen 607 und 1.600 € kostet und in den Vororten zwischen 415 und 1.200 €, muss man in Tartu dafür oft weniger als die Hälfte (255 bis 480 €) zahlen. Einraumwohnungen sind in Tartu bereits ab 64 € (bis 179 €) zu mieten, in Tallinn kosten sie um das Dreifache mehr: 210 bis 519 € (Quelle: Deutsch-Baltische Handelskammer 2006).
Löhne und Gehälter
Bei ausländischen Investoren ist Estland vor allem wegen seiner niedrigen Lohnkosten beliebt. Ausländische Fach- und Führungskräfte haben nur dann gute Chancen am Arbeitsmarkt, wenn sie das durchweg niedrige Lohnniveau akzeptieren. Der monatliche Bruttodurchschnittslohn lag 2003 bei gut 609 €, der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn bei 191,73 €. Das Lohnniveau variiert stark nach Region und Branche: Wer in Tallinn Tallinn arbeitet, verdient in der Regel besser (cirka 620 € brutto) als in den ländlichen Gebieten. Bei ausländischen Unternehmen sind die Gehälter oft deutlich höher als bei einheimischen. Die höchsten Gehälter werden im Finanzsektor gezahlt, die niedrigsten in der Fischerei und im Hotel- und Gaststättengewerbe (siehe Tabelle).
Mehr Informationen über Löhne und Gehälter finden Sie beim estnischen Statistikamt unter:
www.stat.ee.
Nach deutschen Maßstäben bescheiden, nach estnischen üppig sind die Gehälter, die Finanzdirektoren (etwa 2.147 €) beziehen. Weit abgeschlagen davon folgen in der Reihe der Gutverdiener die IT-Manager (1.083 €) und Buchhalter (883 €). Am unteren Ende der Gehaltsskala rangieren Lkw-Fahrer (647 €) und Sekretärinnen (etwa 429 €).
Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Branchen (2005)
| Landwirtschaft | | 359 € |
| Fischfang | | 292 € |
| Verarbeitende Industrie | | 481 € |
| Strom-, Wasser-, Wärme-, Gasversorgung | | 615 € |
| Bau | | 542 € |
| Handel, Reparaturen | | 473 € |
| Hotels und Gaststätten | | 346 € |
| Transport, Kommunikation | | 566 € |
| Finanzdienstleistungen | | 1.047 € |
| Immobilien | | 621 € |
| Öffentliche Verwaltung | | 645 € |
| Bildungswesen | | 461 € |
Quelle: Estnisches Statistikamt 2006
Steuern und Sozialabgaben
Das Einkommenssteuergesetz vom 1. Januar 2000 regelt sowohl die Besteuerung von Privatpersonen als auch von Unternehmen. Es sieht einen linearen Steuersatz vor, der 22 Prozent des zu versteuernden Einkommens (oder Unternehmensgewinns) ausmacht. Arbeitnehmern steht ein jährlicher Steuerfreibetrag von rund 1.534 € zu. Der Sozialversicherungsbeitrag liegt bei 33 Prozent des Einkommens und wird vom Arbeitgeber übernommen. Der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung beträgt 0,3 Prozent des Einkommens.
Beispielrechnung der Steuern und Abgaben für einen Arbeitnehmer
| Bruttogehalt des Arbeitnehmers | | 13.295,00 EKK | |
| 0,6 Prozent Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmeranteil) | | 79,77 EKK | |
| Lohnsteuer (23 Prozent des um 1.000 verringerten Bruttogehalts) | | 2.704,90 EKK | |
| Nettogehalt des Arbeitnehmers | | 10.510,33 EKK | |
| Sozialabgaben (33 Prozent des Bruttogehaltes) | | 4.387,35 EKK | |
| Gesamt: | |
6.122,98 EKK | |
Quelle: Deutsch-Baltische Handelskammer
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter
www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.
Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter
www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
Arbeits- und Vertragsrecht
Die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind im Arbeitsvertragsgesetz von 1992 festgeschrieben. Die vorläufig letzte Novelle des Arbeitsvertragsgesetzes trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Demnach müssen Arbeitsverträge (Quelle: Deutsch-Baltische Handelskammer) schriftlich abgefasst werden, sobald die Beschäftigungsdauer zwei Wochen überschreitet. Zudem müssen sie zumindest folgende Angaben enthalten: Tätigkeitsbeschreibung und erforderliche Qualifikation des Arbeitnehmers, Funktions- bzw. Berufsbezeichnung des Arbeitnehmers, Arbeitszeit und -ort, Lohn- bzw. Gehaltshöhe und Auszahlungszeitpunkt, Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen sowie der Urlaubsanspruch.
Zudem gibt es Bestimmungen über den Schutz am Arbeitsplatz, die branchenabhängig sind. Die Einhaltung der Arbeitsbestimmungen kontrolliert das Estnische Amt für Arbeitsschutz (
www.eas.ee).
In Estland werden grundsätzlich unbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Zulässig - und im Gesetz abschließend aufgezählt - sind jedoch auch zeitlich befristete Verträge (etwa für Projekt- oder Saisonarbeit) für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren.
Die Probezeit ist auf maximal vier Monate befristet. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Frist für eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene ordentliche Kündigung zwischen einem und vier Monaten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigt der Arbeitnehmer, beträgt die Frist einen Monat.
Die Arbeitszeiten sind gesetzlich festgelegt und liegen iin der Regel bei wöchentlich 40 Stunden. Die Vereinbarung von Überstunden oder Kurzarbeit ist zulässig. Der gesetzlich festgelegte und bezahlte Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers beträgt bei Vollbeschäftigung 28 Kalendertage jährlich. Darüber hinaus gibt es 11 gesetzliche Feiertage. Prämienzahlungen wie etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei Krankheit haben Arbeitnehmer ab dem zweiten Krankheitstag einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch auf Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 80 Prozent ihres durchschnittlichen Einkommens. Arbeitgeber werden nicht zur Lohnfortzahlung herangezogen.
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf
www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (
www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter
http://ec.europa.eu/youreurope,
www.anabin.de und
www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.
Sozialversicherung
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter
www.bmas.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter
www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Alle Erwerbstätigen sind verpflichtet der Sozialversicherung beizutreten. Diese wird aus Beiträgen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und freiberuflich Tätigen finanziert. Der Sozialversicherungsbeitrag beträgt 33 Prozent des Einkommens und wird vom Arbeitgeber übernommen. 20 Prozentpunkte werden für die Sozialversicherung, der Rest für die Krankenversicherung verwendet. Zusätzlich leistet der Arbeitgeber einen Betrag von einem halben Prozent für die Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer steuern dafür ein Prozent ihres Bruttogehaltes bei.
Neben dem vom Arbeitgeber finanzierten Sozialversicherungspaket zahlt jeder Arbeitnehmer zwei Prozent seines Bruttoeinkommens in einen Rentenfonds ein und kann zusätzlich eine freiwillige private Rentenversicherung abschließen. Jeder hat Anspruch auf den Schutz der gesetzlichen einheitlichen Krankenversicherung. Der Leistungskatalog deckt die medizinische Grundversorgung ab und kommt für das Krankengeld auf. Die zahnärztliche Behandlung nach dem 18. Lebensjahr muss jedoch privat abgesichert werden.
Allgemeine Informationen zum Sozialversicherungssystem bieten die Websites der Estnischen Botschaft Berlin (
www.estemb.de) und der Deutsch-Baltischen Handelskammer (
www.ahk-balt.org). Informationen zur Rentenversicherung finden Sie unter
www.pensionikeskus.ee, zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung unter
www.tta.ee und
www.haigekassa.ee.
Wenn die Kinder mitkommen...
Für Kleinkinder gibt es ein gutes, jedoch kostenpflichtiges Angebot an staatlichen und privaten Betreuungseinrichtungen. Die Kosten für die staatlichen Angebote richten sich nach dem Gehalt der Eltern, während die privaten sehr unterschiedlich hohe Tarife ansetzen. Ein vorheriger Preisvergleich lohnt sich auf jeden Fall. Eine Übersicht über die zahlreichen Einrichtungen in der Hauptstadtregion um Tallinn bietet Ihnen die Website
www.haridus.ee.
Die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern erfolgt in Vorschuleinrichtungen und Kindergärten. Kinderkrippen sind für Kinder bis zu 3 Jahren vorgesehen, Kindergärten für Kinder bis zu 7 Jahren. Für behinderte Kinder gibt es spezielle Betreuungseinrichtungen. Die Finanzierung erfolgt - neben einem Eigenanteil der Eltern - aus Haushaltsmitteln der Kommunen und über Spenden.
Jedes Kind, das zum 1. Oktober des laufenden Jahres 7 Jahre alt wird, ist schulpflichtig. Die Schulpflicht besteht bis zur Aneignung der Hauptschulbildung (oder bis zum 17. Lebensjahr) und kann auch im Rahmen von Heimunterricht abgeleistet werden.
Grundsätzlich müssen alle Jugendlichen die Hauptschulbildung absolvieren. Sie umfasst 9 Klassen. Ihr erfolgreicher Abschluss ermöglicht den Zugang zur Mittelschulbildung. Die Hauptschulbildung wird in den Hauptschulen erteilt, die in der Regel mit einem Gymnasium gekoppelt sind. Die Mittelschulbildung ist in eine allgemeine Mittelschulbildung und eine berufliche Mittelschulbildung aufgeteilt und wird in Mittelschulen sowie Gymnasien erteilt. Beide beginnen mit der 10. Klasse und enden mit der 12. Klasse. Der Erwerb der allgemeinen Mittelschulbildung schafft die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Schulbesuchs zum Erwerb der Hochschulbildung oder der Berufsausbildung.
Detaillierte Informationen zum estnischen Schulwesen finden Sie auf Internetportalen
www.hm.ee und
http://ec.europa.eu/ploteus.
In Estland gibt es elf Arten staatlich finanzierter Familienbeihilfen. Sie werden wie folgt aufgeteilt: allmonatliche Familienbeihilfen, einmalige Familienbeihilfen, einmal im Quartal zu zahlende Familienbeihilfen, einmal im Jahr zu zahlende Familienbeihilfen.
Zu den allmonatlichen Leistungen zählt etwa das Kindergeld, das in der Regel bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gezahlt wird. Für Jugendliche, die eine Tagesschule (zum Beispiel Gymnasium), eine berufliche Bildungseinrichtung oder aus medizinischen Gründen eine andere Schulform besuchen, kann Kindergeld bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres gewährt werden. Darüber hinaus erhalten Eltern Erziehungsgeld. Die Höhe und Dauer richtet sich nach dem Alter und der Anzahl der betreuten Kinder. Weitere Hilfsangebote: Alleinerziehende haben Anspruch auf eine monatliche Kinderbeihilfe, Waisen und pflegebedürftige Kinder erhalten eine Beihilfe zum Erwachsenwerden, und kinderreichen Familien wird einmal im Quartal ein Sonderbetrag ausgezahlt.
Zudem gibt es ein spezielles Elterngeld, das bis zum 14. Monat eines Kindes gezahlt wird. Die Höhe entspricht einem durchschnittlichen Monatseinkommen des vorangehenden Kalenderjahres. Vor dem 6. Lebensmonat des Kindes ist die Mutter leistungsberechtigt, danach können die Eltern ihre Leistungsberechtigung abwechselnd nutzen.
Ziel des Elterngeldes ist, das Einkommen, das durch die Kindererziehung ausbleibt, zu erstatten und die Verbindung von Berufs- und Familienleben zu unterstützen. Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Vormunde oder Betreuer, die ein Kind erziehen, haben Anspruch auf diese Leistungen. Auf der Website des estnischen Sozialministeriums (
www.sm.ee) erfahren Sie mehr darüber.
Frauen haben Anspruch auf 140 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub, wenn er mindestens 30 Tage vor dem errechneten Geburtstermin angetreten wird. Der Erziehungsurlaub dauert 315 Tage.
Weiterbildung
In Estland existieren Hunderte vorwiegend privater Weiterbildungseinrichtungen. Sie sind neuerdings in Verbänden wie der Association of Estonian Adult Educators ANDRAS organisiert. Über das aktuelle Kursangebot können Sie sich unter
www.andras.ee informieren. Zwei weitere Organisationen im Weiterbildungssektor sind die Open Education League und die Estonian Non-formal Adult Education Association (ENAEA). Informationen über die ENAEA-Mitgliedsorganisationen finden Sie unter
www.vabaharidus.ee.
Auch einige der estnischen Hochschulen bieten Weiterbildung an. So betreibt die Universität von Tartu sogar ein eigenes Fernlehrzentrum (
www.ut.ee). Die weiterbildungsaktiven Hochschulen haben sich im Estonian Network for University Continuing Education (ENUCE) zusammengeschlossen. Mehr dazu erfahren Sie im Internet unter
www.ut.ee.
Nützlich ist auch das Angebot der Foundation for Lifelong Learning Development Innove (
www.innove.ee/en ). Dort können Sie sich gezielt einen Überblick über Weiterbildungsprogramme verschaffen.
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland (
www.ibs.inwent.org ). Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen das Portal über
www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
www.europass-info.de.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Estland":
Mobil in Europa - Estland (
pdf, 1.4 MB)
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. 