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Arbeiten in Dänemark

Arbeitsmarkttrends

Der Arbeitsmarkt befindet sich in bester Verfassung. Dänemark hat die höchste Erwerbsquote innerhalb der EU (77,1 %) und die niedrigste Arbeitslosenquote (2,7 % im April 2008). Die Jugendarbeitslosigkeit ist doppelt so hoch wie die Gesamtarbeitslosigkeit, doch im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten niedrig. Der Anteil der über 50-jährigen an der Gesamtzahl der Arbeitslosen ist gleichwohl auch in Dänemark hoch.

Den Erfolg des heimischen Arbeitsmarktes führt das Beskæftigelsesministeriet (Ministerium für Arbeit) auf das dänische „Flexicurity-Modell“ zurück. Es steht für flexible Regeln bei Einstellungen und Entlassungen, großzügige Arbeitslosenunterstützung und eine aktive Arbeitsmarktpolitik (zum Beispiel strenge Regeln für Verfügbarkeit und Umschulung).

Ein Charakteristikum der dänischen Wirtschaftsstruktur ist die Vielzahl mittelständischer Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Sie sind oft hoch spezialisiert und zählen technologisch zur Spitzenklasse – zum Beispiel Bang & Olufsen, Vestas, Danfoss, Ecco und Rockwool. Großunternehmen, die auf dem internationalen Parkett agieren, sind traditionell in der Schifffahrts-, Handels- und Brauereibranche zu finden. Aufgrund von Fusionen haben sich in jüngster Vergangenheit Großbanken und Großbetriebe im Maschinen- und Anlagenbau, in der Pharma- und Lebensmittelindustrie sowie im Tourismus formiert.

Fast drei Viertel der Arbeitnehmer sind im Dienstleistungsgewerbe beschäftigt, im produzierenden Gewerbe arbeitet jeder Vierte. Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei spielen kaum noch eine Rolle auf dem Arbeitsmarkt. Branchen mit akuten Engpässen bei der Rekrutierung von Fachkräften sind der Bau- und Transportsektor, das Gesundheitswesen, die Elektroindustrie und Metallverarbeitung. Dänische Firmen versuchen für die Stellen, die sie mit einheimischen Arbeitskräften nicht besetzen können, geeignete Fachkräfte aus dem benachbarten Ausland (Deutschland und Schweden) anzuwerben.

Angesichts des Fachkräftemangels wirbt das Ministeriet vor Videnskab Teknologi og Udvikling (Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Innovation) auf seiner Website www.workindenmark.dk dafür, dass Arbeitgeber ausländisches Personal einstellen und gibt Tipps, was bei der Einstellung von ausländischen Arbeitskräften zu beachten ist. Ebenso finden Arbeitnehmer auf dieser Website nützliche Tipps für die Jobsuche und Informationen über die dänischen Arbeitskultur.

"Früher war der dänische Arbeitsmarkt sehr ausgeglichen, doch jetzt gibt es immer weniger Nachwuchskräfte. In einigen Bereichen werden dringend Leute gesucht, zum Beispiel Köche oder Fachkräfte am Bau. Gute Baufirmen nehmen gern deutsche Arbeiter, weil die Ausbildung sehr ähnlich ist und die Verständigung meist gut funktioniert. Außerdem gibt es zu wenig Ärzte in Dänemark. Allerdings suchen wir keine jungen Absolventen, sondern Spezialisten. Viele ausländische Ärzte haben sich in Dänemark angesiedelt."

Louise Bach-Nielsen, EURES-Beraterin


Dänischkenntnisse sind selbstverständlich von Vorteil, doch es gibt mehr und mehr Stellen in Dänemark, die lediglich Englisch voraussetzen. Dies gilt vor allem für große und internationale Firmen, deren unternehmensinterne Sprache Englisch ist. Zu den dänischen Unternehmen, die Englisch bereits als Kommunikationssprache angenommen haben, gehören Carlsberg, Danisco, Danfoss, Lundbeck, Novo und Nordea. Internationale Konzerne wie Biogen, Dell, Daimler AG, IBM und Nokia kommunizieren ebenfalls konzernweit auf Englisch.

In der Region Kopenhagen (1,8 Mio. Einwohner) haben die größten dänischen Unternehmen und mittlerweile rund 2000 ausländische Firmen ihren Hauptsitz. Die Erwerbstätigen in dieser Region arbeiten überwiegend in der Bauindustrie, der Informations- und Kommunikationstechnik und der Lebensmittelindustrie. Darüber hinaus gibt es in dieser Region eine bemerkenswerte Konzentration von Unternehmen bestimmter Sparten des Gesundheitssektors (Medizintechnik, Pharmaindustrie, Biotechnologie): In und um Kopenhagen findet man drei Viertel aller Erwerbstätigen und die Hälfte aller Firmen, die in diesen Sparten tätig sind.

Das Handwerk sucht Baufachkräfte, Maler und Lackierer, Raumausstatter und Polsterer, Tischler und Modellbauer sowie Fachkräfte der Metallerzeugung und -bearbeitung. Im Einzelhandel sind Geschäftsbereichsleiter gefragte Fachleute. Im Industriesektor besteht Bedarf an Metallfeinbauern, Monteuren, Metall- und sonstigen Fertigungsberufen. Darüber hinaus haben Berufe des Verkehrsgewerbes und einige akademische Berufe (Betriebswirte, Diplom-Kaufleute, Ingenieure der Fachrichtungen Maschinen- und Fahrzeugbau) sehr gute Beschäftigungsaussichten.

Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Dänemark einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Dänemark aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Arbeitssuchende EU-Bürger können nach Dänemark einreisen und sich dort insgesamt sechs Monate zum Zweck der Arbeitssuche aufhalten (drei Monate plus drei zusätzliche Monate, falls Sie Arbeit suchen).

Für einen längeren Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis (opholdstilladelse) erforderlich, die in der Regel bei Vorliegen einer Erwerbstätigkeit bewilligt wird. Ist der Beschäftigungszeitraum beim gleichen Arbeitgeber länger als ein Jahr, wird die Aufenthaltsbescheinigung für fünf Jahre ausgestellt. Grundsätzlich ist zu empfehlen, bereits vor der Abreise mit der nächstgelegenen dänischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung in Deutschland Kontakt aufzunehmen. In Dänemark sind die Gemeinden am künftigen Wohnort und die ihnen übergeordneten statsamter für deutsche Staatsangehörige zuständig. Dem Antrag sind ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, ein Arbeitsvertrag oder ein aussagefähiger Nachweis für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie zwei Passbilder beizufügen. Eine besondere Arbeitserlaubnis der dänischen Arbeitsverwaltung ist grundsätzlich nicht nötig. Nähere Informationen können auf Dänisch und Englisch abgerufen werden unter www.nyidanmark.dk.

Wer plant, länger als drei Monate in Dänemark zu bleiben, muss sich beim dänischen Einwohnermeldeamt (folkeregister) in der Gemeinde, in der er sich gewöhnlich aufhält, registrieren lassen. An die Registrierung ist auch die dänische Krankenversicherung geknüpft.

Für Staatsbürger eines der neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten unter Umständen Übergangsregelungen. Näheres dazu erfahren Sie unter http://eures.europa.eu.

Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

In Dänemark sind die Lebenshaltungskosten um rund ein Viertel höher als in Deutschland. Kopenhagen ist eine der teuersten Städte der Welt. Kleinere Städte und ländliche Gegenden sind wesentlich preiswerter.

Preisindex in Dänemark und Deutschland
(Durchschnitt 27 EU-Länder im Jahr 2005 = 100)

Konsumgut DänemarkDeutschland
Nahrungsmittel106103
Alkoholfreie Getränke107104
Alkoholische Getränke102102
Kleidung und Schuhe9299
Wohnung und Nebenkosten106106
Wohnungseinrichtung, Reparat
uren
102101
Transport103104
Freizeit und Kultur107103
Restaurants und Hotels104103

Quelle: Eurostat (Daten von 2007, gerundet)

Löhne und Gehälter

In Dänemark werden die höchsten Gehälter der EU gezahlt. Auf der anderen Seite sind die Lebenshaltungskosten EU-Spitze, und auch die Steuern sind sehr hoch. Allerdings sind die meisten Sozialversicherungen hier schon enthalten. Sehen Sie also genau hin, wenn Sie Ihr deutsches Einkommen mit einem möglichen Verdienst in Dänemark vergleichen möchten.

Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht. Die Gewerkschaften handeln laufend Tarifverträge aus, die vor allem für den öffentlichen Sektor gelten. Darüber hinaus vereinbaren Arbeitgeber immer öfter erfolgsabhängige Prämien mit ihren Beschäftigten. Ein 13. Monatsgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld wie in Deutschland gewähren die Betriebe allerdings selten. Dafür gibt es oft eine bessere Versorgung in der Sozialversicherung, einen Firmenwagen oder andere Zusatzleistungen.

Das Einkommen unterscheidet sich je nach Region recht stark. Angestellte in und um Kopenhagen verdienen am meisten. Auch in den Regionen Frederiksborg, Roskilde und Ribe ist der Verdienst hoch. Beispiellöhne anderer Arbeitnehmer verschiedener Berufe finden Sie auf der Website www.jobindex.dk (auf Dänisch).

Durchschnittliche Verdienste von Beschäftigten privater Unternehmen

Beruf Brutto-Monatsentgelt
Arzt6.600 €
Buchhalter5.015 €
Elektriker (im Baubereich)3.960 €
Koch3.150 €
Maschinenbau-Ingenieur5.640 €
Maurer3.720 €
Pflegefachkraft4.170 €

Beschäftigte ohne Führungsverantwortung, nur feste Gehaltsbestandteile.
Daten von 2005, umgerechnet, gerundet.
Quelle: Danmarks Statistik

Sozialabgaben und Steuern

In Dänemark bekommen Sie von der örtlichen Finanzbehörde (skatteforvaltning) eine Lohnsteuerkarte mit Informationen über Ihren Steuersatz und Freibetrag. Ein Freibetrag von DKK 38.600 ist immer steuerfrei, das entspricht rund 5.180 € im Jahr. Darüber hinausgehende Einkommen werden stufenweise besteuert. Der Spitzensteuersatz beträgt rund 60 %.

Ausländische Experten und Führungskräfte können unter Umständen eine günstigere Regel in Anspruch nehmen: Sie müssen dann während ihrer ersten drei Jahre in Dänemark nur eine Pauschalsteuer von 25 % zahlen (plus 9 % Beiträge zur Sozialversicherung). Eine der Voraussetzungen ist ein Mindesteinkommen von DKK 54.300 im Monat (knapp 7.300 €). Weitere Informationen finden Sie bei der dänischen Zoll- und Steuerbehörde (Told- og Skattestyrelsen), www.skat.dk.

Beispiel für eine Steuerberechnung

Jahreseinkommen brutto46.935 €
- Einkommensteuer (einschließlich gesetzlicher Sozialversicherung)14.105 €
- Arbeitsmarktbeitrag3.754 €
- gesonderter Versorgungsbeitrag469 €
= Jahreseinkommen netto28.607 €

Quelle: Eures Dänemark (in Euro umgerechnet)

Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.

Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.

Eine wichtige Adresse ist weiterhin das Zentrum für die Beurteilung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse in Dänemark (www.uvm.dk).

Arbeits- und Vertragsrecht

Allgemein sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen.
Die meisten Arbeitsverträge verweisen auf die gesetzlichen Vorschriften. Viele Dinge sind allerdings nicht wie in Deutschland gesetzlich festgelegt. Die Gewerkschaften handeln solche Fragen mit dem Arbeitgeber aus, zum Beispiel die Zahlung von Krankengeld und das Angebot an Weiterbildungen.

Die Probezeit dauert oft drei Monate, währenddessen kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Je länger man in einem Betrieb gearbeitet hat, desto länger wird die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht vom Arbeitgeber einbehalten. Stattdessen kann der Arbeitnehmer einer Arbeitslosenversicherung (a-kasse) beitreten, die oft von den Gewerkschaften mitorganisiert wird. Wer will, kann sich die Beiträge aber auch sparen, trägt dann allerdings die finanziellen Risiken einer Arbeitslosigkeit allein.

Bei Krankheit oder Unfall erhalten Angestellte unbegrenzt weiter ihr volles Gehalt gezahlt, Arbeiter nur zwei Wochen lang. Die Regelungen zu Mutterschafts- oder Elternurlaub sind in den Unternehmen unterschiedlich, ebenso die Höhe der Zuzahlungen für die Rente.

Einen Anspruch auf bezahlten Urlaub hat in der Regel nur, wer im Vorjahr einen Anspruch darauf angesammelt hat. Wer also sein erstes Jahr in Dänemark arbeitet, hat theoretisch keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub (kann aber in der Regel zumindest unbezahlt frei nehmen oder unter Umständen Urlaubstagegeld von seiner Arbeitslosenversicherung bekommen). Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Werktage (einschließlich Samstagen), von denen 18 Tage zusammenhängend in der Ferienzeit genommen werden sollten (2. Mai bis 30. September). Genaueres erfahren Sie unter www.eures-kompas.org unter dem Punkt Checkliste/Urlaubsregelungen in Dänemark.

Rund 80 % der Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft (fagforening) an. Sie bieten ihren Mitgliedern kostenlose Beratung und juristischen Beistand. Auch die Vertrauensleute (tillidsfolk) in Ihrem Unternehmen können bei Konflikten weiterhelfen.

Mehr Erläuterungen zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Website von EURES unter http://eures.europa.eu unter dem Punkt „Leben und Arbeiten“.

Sozialversicherung

Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter www.bmas.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Die Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Krankheit, Gesundheitsvorsorge. Melden Sie sich sobald wie möglich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde, Sie erhalten eine CPR-Karte mit einer Personennummer und werden so automatisch in das Krankenversichrungssystem aufgenommen. Mit der CPRKarte oder Ihrem Krankenversicherungsausweis (sygesikrings bevis) ist die medizinische Versorgung durch Ärzte und Krankenhäuser grundsätzlich kostenlos. Zahnbehandlungen werden nur teilweise von der Krankenkasse übernommen. Touristen und Arbeitssuchende werden im Notfall auch kostenlos versorgt. Wenn Sie keine Beiträge an die nationale Sozialversicherung leisten, sollten Sie sich um eine private Krankenversicherung kümmern. Die Arbeitslosenversicherung ist keine Pflichtversicherung.

Wenn die Kinder mitkommen...

Wenn Sie mit Ihrer Familie in ein anderes Land der EU ziehen, haben Ihre Kinder das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung.

Die meisten dänischen Eltern finden es selbstverständlich, dass beide Partner arbeiten, auch wenn Kinder da sind. Fast alle Gemeinden garantieren Betreuungsplätze für Kinder ab 30 Wochen. Kinder bis zu sechs Jahren werden einer Betreuungsstelle zugewiesen (oft Tagesmütter für bis zu Dreijährige, danach Kindergärten). Die Gebühr liegt je nach Ort und Alter des Kindes zwischen DKK 1300 und 3000 im Monat. Jüngere Geschwister zahlen die Hälfte. Betreuungseinrichtungen sind meist von 6.30 bis 17 Uhr geöffnet. Arbeitende Eltern können zum Teil auch Abend- und Nachtbetreuung in Anspruch nehmen.

Unterrichtspflichtig sind Kinder von 7 bis 16 Jahren. Das Schuljahr geht meist von Anfang August bis Ende Juni, der Unterricht beginnt um 8 Uhr. Erst- bis Drittklässler haben ab mittags schulfrei, können aber oft noch Freizeitangebote in der Schule nutzen. Ältere Schüler haben bis 14 oder 15 Uhr Unterricht.

"Mein Sohn ist zwölf Jahre alt. Er spricht Deutsch und Dänisch perfekt. Bis 18 muss er sich zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Weil er hier geboren ist und eine dänische Mutter hat, fühlt er sich wohl eher als Däne mit deutschem Vater. Es gab eine Zeit, da wollte er unbedingt nach Deutschland ziehen, wahrscheinlich weil seine deutschen Klassenkameraden ihm davon vorgeschwärmt haben. Er geht hier in Kopenhagen auf die St.-Petri-Schule. Sie hat einen dänischen Lehrplan mit deutschen Anteilen."

Ullrich Harzer ist vor über 20 Jahren nach Dänemark gegangen. In Kopenhagen führt er einen Instrumenten-Reparaturbetrieb.


In Nordschleswig, einem Gebiet mit deutscher Minderheit, sowie in Kopenhagen gibt es Schulen mit deutschsprachigem Unterricht. Eine Schulliste und weitere Informationen finden Sie unter www.schulweb.de sowie unter www.ambberlin.um.dk >über Dänemark > Bildung.

Kindergeld wird für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt, es liegt zwischen DKK 13480 für Kleinkinder und DKK 9584 für Jugendliche (unabhängig vom Verdienst der Eltern).

Schwangere haben Anspruch auf kostenlose Vorsorge und Entbindung, wenn sie in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs mindestens 120 Stunden bei einem Arbeitgeber tätig waren. Der Mutterschaftsurlaub beginnt frühestens vier Wochen vor dem Geburtstermin und endet 14 Wochen nach der Entbindung. Der Vater erhält zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Nach Ablauf der 14 Wochen können die Eltern weitere 32 Wochen Elternurlaub nehmen, die bis zum neunten Lebensjahr des Kindes aufgeteilt werden dürfen.

  Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Dänemark":

Mobil in Europa - Dänemark ( pdf, 1.64 MB)

Weitere Informationen und Beratungsangebote :

www.ambberlin.um.dk > Deutsch > Über Dänemark Das Online-Portal der Dänischen Botschaft in Berlin informiert ausführlich über allgemeine und wirtschaftliche Themen sowie über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Heirat, Arbeiten und Wohnen in Dänemark. www.workindenmark.dk "work in denmark" ist eine Website des Ministeriums für Wissenschaft, Technologie & Innovation. Das Informationsangebot richtet sich an Personen, die in Dänemark leben und arbeiten möchten und umfasst Themenbereiche wie Arbeit, Steuern, Transport, Wohnung etc. www.auswanderungswesen.de Das Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes gibt Hinweise auf weiterführenden Links und Informationen über Ausbildung, das Auslandsschulwesen, Auswanderung und Auslandstätigkeit. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen der etwa 40 bundesweiten Beratungsstellen, über die auch Informationsschriften des Bundesverwaltungsamtes zur Auslandstätigkeit und Auswanderung zu beziehen sind, veröffentlicht. www.pendlerinfo.org "pendlerinfo" ist eine Internetplattform für das Deutsch-Dänische Grenzgebiet mit vielseitigen Informationen für Pendler wie beispielsweise zu den Themen Steuern, Krankenversicherung, Arbeitsmarkt und Rente.

 

Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. Bundesagentur für Arbeit - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung