Arbeitsmarkttrends
Bulgarien gehört zu den ärmsten Ländern in Europa. Die Wirtschaft hat sich zwar von der schweren Krise in 1996 erholt und befindet sich seit einigen Jahren auf dem Wachstumspfad, doch das bulgarische Durchschnittseinkommen gehört zu den niedrigsten in Europa. Mit dem Wirtschaftsaufschwung sank auch die Arbeitslosigkeit in den vergangenen vier Jahren erheblich: von 14,3 Prozent im Jahresdurchschnitt 2003 auf 5,5 Prozent im April 2008.
Traditionell sind der Süden und Südwesten mit der Hauptstadt Sofia, dem wichtigsten Wirtschaftsstandort des Landes, die besten Arbeitsmärkte. Sofia hat mit einer Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent fast Vollbeschäftigung erreicht. Die Arbeitslosigkeit im Nordwesten und Südosten liegt dagegen weit über dem Landesdurchschnitt. Am höchsten ist sie im Verwaltungsbezirk Targovishte mit einer Quote von rund 21 Prozent. Über 55-Jährige und Geringqualifizierte sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als jüngere Erwerbspersonen und Hochqualifizierte oder Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
Zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen gehören die Chemische Industrie, Nahrungsmittel und Nahrungsmittelverarbeitung, Tabak-, Metall-, Textil-, Glas- und Porzellanindustrie, Kohleförderung, Stahlproduktion, Energiewirtschaft sowie der Maschinenbau und Tourismus. Die Landwirtschaft hat im ehemaligen Agrarstaat zwar für die Beschäftigung an Bedeutung verloren, doch arbeiten im Vergleich zu anderen europäischen Ländern überdurchschnittlich viele Menschen in diesem Bereich (7,8 Prozent der Arbeitnehmer insgesamt). Auch im Industriesektor liegt der Anteil der abhängig Beschäftigten mit 34,2 Prozent über dem europäischen Durchschnitt. Die Mehrheit der Beschäftigten findet jedoch Lohn und Brot im Dienstleistungssektor.
Als Jobmotor fungiert zweifelsohne die Privatwirtschaft. Überwiegend stellte das produzierende Gewerbe (Textil, Nahrungsmittel, Tabak) neue Mitarbeiter ein. Viele Stellen waren aber auch im Handel und in Reparaturbetrieben sowie in der Landwirtschaft und Bauindustrie zu besetzen.
Mit der technischen Entwicklung steigt zwar auch der Bedarf an hoch qualifiziertem Personal; noch überwiegen allerdings die Arbeitsplätze für Geringqualifizierte und Arbeiter ohne Berufsausbildung. Der Grund hierfür ist der recht langsame Modernisierungsprozess in den einzelnen Wirtschaftszweigen.
In Bulgarien ist die Nachfrage nach Technikern, Kaufleuten, und Krankenschwestern hoch. Gute Chancen haben jedoch auch Bürofachkräfte mit guten Fremdsprachenkenntnissen (vor allem Englisch).
Ausländische Arbeitnehmer sind in Bulgarien vorwiegend als Fach- und Führungskräfte in den Branchen Bauwirtschaft, Telekommunikation und Energietechnik beschäftigt.
„Viele Deutsche arbeiten in Bulgarien als Repräsentanten von EU-Einrichtungen oder deutschen Unternehmen. Die Handelskette Metro und viele Transportunternehmen sind in den größeren Städten stark vertreten. Sofia bietet meiner Einschätzung nach die beste Infrastruktur und die besten Chancen. In Varna ist der Massentourismus in den letzten Jahren explodiert, auch was deutsche Gäste betrifft. Dort und in Burgas gibt es außerdem einige Joint Ventures deutscher Entsorgungsfirmen.“
Joachim Frede hat mehrere Jahre lang den EU-Beitritt Bulgariens mit vorbereitet.
Zugang zum Arbeitsmarkt
Deutsche Staatsbürger können mit ihrem Personalausweis oder Reisepass nach Bulgarien einreisen, wenn sie sich dort für maximal 3 Monate aufhalten wollen. Wer als EU-Bürger einen längeren Aufenthalt in Bulgarien plant und dort arbeiten, studieren oder leben will, muss sich bei der Polizeibehörde anmelden, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. EU-Bürger brauchen keine Arbeitsgenehmigung für Bulgarien. Sie können sich bei der Arbeitsverwaltung ihres Wohnortes registrieren lassen, die dann einen persönlichen Aktionsplan zur Arbeitssuche aufstellt. Alternativ können sie die Dienstleisungen privater Arbeitsvermittler nutzen.
Löhne und Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten
Generell liegen die Kosten in Bulgarien weit unter denen in Deutschland; importierte Güter, hochwertige Wohnungen oder deutschsprachiger Schulunterricht können die Kosten allerdings deutlich steigern. Die Preise in Sofia und an Touristenorten in der Saison liegen deutlich über denen iin kleineren Orten. Internationale Ketten wie Metro oder Billa sind in vielen größeren Orten vertreten, ihre Waren kosten überall dasgleiche.
Durchschnittliche Preise in Bulgarien
| Konsumgut | | Preis |
| 1 l Milch | | 0,60 € |
| 1 l Orangensaft | | 1,00 € |
| 600-700 g Weißbrot | | 0,30 ³ |
| 1 kg Kartoffeln | | 0,40 € |
| 1 kg Rindfleisch | | 4,50 € |
| 100 g Milka-Schokolade | | 0,80 € |
| 1 Zigarette | | 1,20 - 2,55 € |
| 1 l Benzin | | 0,50 - 0,85 € |
| 200 ml Shampoo | | 0,50-3,60 € |
| 1 Kino-Eintrittskarte | | 2,00 € |
Preise umgerechnet, gerundet. Quelle: EURES Bulgarien, 2006.
Löhne und Gehälter
Mit durchschnittlich 170 € im Monat liegt Bulgarien ganz am Ende der Lohnskala aller EU-Länder. Der gesetzliche Mindestlohn für einen Vollzeitjob liegt bei gut 90 € im Monat. In privaten Unternehmen können Arbeiter auf über 500 € im Monat kommen. Es gibt auch Kollektivverträge, die aber nicht bindend sind. Viele Westeuropäer sind allerdings von Unternehmen oder Regierungen nach Bulgarien entsandt und verdienen nach den Konditionen des Heimatlandes. Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsentgelts ist in Bulgarien üblich. In der Privatwirtschaft haben viele Unternehmen Bonussysteme eingeführt. Große Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber stellen auch häufiger Dienstwagen oder Mobiltelefone, besonders für Führungskräfte oder Mitarbeiter im Außendienst.
Durchschnittliche Verdienste von Beschäftigten in Bulgarien
| Beruf | | Brutto-Monatsentgelt |
| IT-Spezialist | | 615 € |
| Handelsvertreter | | 400-770 € |
| Führungskraft | | 200-250 € |
| Arzt | | 200-250 € |
| Krankenschwester | | 100-150 € |
| Bürokraft | | 100-150 € |
| Verkäufer | | 100-200 € |
| Elektriker | | 150-200 € |
Vollzeit, ohne Überstunden. Quelle: Eures Bulgarien, 2007.
Sozialabgaben und Steuern
Wenn Sie sich über ein halbes Jahr in Bulgarien aufhalten, müssen Sie Ihren Verdienst dort versteuern. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten.
Vom Verdienst bleiben die ersten 1.230 € im Jahr steuerfrei (Zahl gültig für 2007). Einkommen darüber werden in drei Stufen mit 20 bis 24 Prozent versteuert. Sozialabgaben werden von der Steuer abgesetzt.
Wer 40 Stunden und mehr im Monat arbeitet, muss Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Sie betragen für den Arbeitnehmer rund 12,4 Prozent des Verdienstes (Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung; die Unfallversicherung zahlt nur der Arbeitgeber).
Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter
www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.
Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter
www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist
Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf
www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (
www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter
http://ec.europa.eu/youreurope,
www.anabin.de und
www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.
Arbeits- und Vertragsrecht
Ein Arbeitsvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. Generell sollten Sie darauf achten, das er folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und Sondervereinbarungen.
Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten kann vereinbart werden; wenn nichts anderes vereinbart ist, können in dieser Zeit beide Parteien das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Danach gilt: In gegenseitigem Einvernehmen kann ein Vertrag jederzeit aufgelöst werden; ansonsten gelten bei einem unbefristeten Vertrag 30 Tage Kündigungsfrist, für einen Vertrag, der eine Probezeit enthielt, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Die Arbeitszeit beträgt bei öffentlichen Arbeitgebern 40 Stunden pro Woche an fünf Tagen; in privaten Unternehmen wird meist sechs Tage die Woche gearbeitet und mehr als 40 Stunden. Überstunden werden meist mit zusätzlichem Entgelt oder in Freizeit ausgeglichen; sie sind gesetzlich auf 30 Stunden im Monat beschränkt. Jugendliche, Schwangere und Mütter von Kindern bis zu sechs Jahren dürfen keine Überstunden leisten. Nachtarbeiter haben eine 35-Stunden-Woche.
Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr. Der Urlaub kann auch bis zur Mitte des folgenden Jahres genommen werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Hinzu kommen 11 gesetzliche Feiertage.
Bei Krankheit erhalten Beschäftigte 80 Prozent ihres Gehalts weiterbezahlt (90 Prozent bei beruflich bedingter Erkrankung). Voraussetzung ist, dass zuvor mindestens sechs Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Arbeitslose, die in den letzten 15 Monaten mindestens 9 Monate Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, bekommen Arbeitslosengeld. Es beträgt 60 Prozent des Verdienstes der letzten Monate, jedoch mindestens 46 € und höchstens 82 € im Monat. Je nach Länge der Vorversicherungszeit wird es zwischen 4 und 12 Monate lang ausbezahlt.
Bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird meist das General Labour Inspectorate eingeschaltet.
Sozialversicherung
Sozialversicherung
Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.
Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter
www.bmas.de.
Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.
Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter
www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.
Wenn die Kinder mitkommen...
In Bulgarien gibt es ein sehr gut ausgebautes Netz an Kindergärten - allerdings nur für Kinder ab drei Jahren. Für jüngere Kinder einen Betreuungsplatz zu finden, ist dagegen schwieriger, vor allem außerhalb der großen Städte.
Kinder ab drei Jahren können in Bulgarien einen Kindergarten besuchen, für Jüngere gibt es Kinderkrippen. Die Kosten liegen bei etwa 13 € im Monat für einen Ganztagsplatz mit Frühstück und Mittagessen, sie werden jedes Jahr gesetzlich festgelegt. Eine Alternative in größeren Städten sind private Tagesmütter.
Kinder von 7 bis 16 Jahren sind schulpflichtig. In Sofia gibt es eine deutsche Privatschule, die Unterricht vom Kindergarten bis zur 8. Klasse anbietet, sowie ein bulgarisches Gymnasium, das von der 9. Klasse bis zum Abitur einige Fächer auf Deutsch unterrichtet. Im übrigen Land gibt es eine Reihe von Schulen, die einige Klassen auf Deutsch anbieten. Adressen finden Sie über die deutsche Botschaft in Sofia (
www.sofia.diplo.de). Für Kinder von EU-Bürgern, die im Land wohnen, gibt es kostenlose Bulgarisch-Kurse.
Kindergeld wird für minderjähige Kinder gezahlt, wenn diese und mindestens ein Elternteil die bulgarische Staatsangehörigkeit haben. Außerdem darf kein Familienmitglied mehr als 102 € im Monat verdienen. Das Kindergeld beträgt 10 € im Monat pro Kind. Familien mit Kindern, die die bulgarische Staatsangehörigkeit haben, können außerdem höhere Freibeträge von der Steuer absetzen.
Arbeitnehmerinnen bekommen 135 Tage Mutterschaftsurlaub, davon müssen 45 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin genommen werden. Während des Mutterschaftsurlaubs bekommen sie Mutterschaftsgeld in Höhe von 90 Prozent ihres vorherigen Verdienstes. Nach dem Mutterschaftsurlaub können Mutter, Vater oder ein Großelternteil für die ersten drei Kinder jeweils zwei Jahre Erziehungsurlaub nehmen, für weitere Kinder jeweils sechs Monate. In dieser Zeit bekommen sie Erzíehungsgeld in Höhe von 92 € im Monat. Nach dem Erziehungsurlaub können Vater und Mutter unbezahlten Urlaub von bis zu sechs Monaten nehmen - bis das Kind acht Jahre alt ist.
Beratung zur Kinderbetreuung und zu Familienleistungen in Bulgarien bekommen Sie von den EURES-Beratern in Bulgarien. Die Adressen und Telefonnummern finden Sie unter
http://eures.europa.eu (EURES Berater)
Weiterbildung
Es gibt zahlreiche öffentliche und private Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen. Der größte gemeinnützige Bildungsträger und Anbieter von Fortbildungen ist der "Verein zur Verbreitung von Kenntnissen" (FSSK), der landesweit in regionalen Gesellschaften organisiert und mit dem Deutschen Volkshochschul-Verband vergleichbar ist. Eine weitere gemeinnützige Bildungsorganisation, die sich das Lebenslange Lernen auf ihre Fahnen geschrieben hat, ist die Znanie-Association in Sofia (
www.znanie-bg.org ). Znanie bietet Computer- und Wirtschaftskurse an, aber auch Fortbildungen in Handwerksberufen.
In Deutschland unterstützt Sie die Informations- und Beratungsstelle (IBS) im Hause von InWEnt in allen Fragen zur beruflichen Weiterbildung im Ausland (
www.ibs.inwent.org ). Telefonische Beratung erhalten Sie bei der IBS-Serviceline unter der Nummer 0228/44 60 11 23. Mit Hilfe der Programmdatenbank „Weiterbildung ohne Grenzen“ können Interessierte aber auch selbst gezielt nach Angeboten von deutschen und internationalen Veranstaltern suchen.
Weiterbildungsangebote im europäischen Ausland finden Sie auch in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen das Portal über
www.kursnet.arbeitsagentur.de.
Wer eine Weiterbildung im Ausland macht, kann sich die Lernerfahrungen im Europass-Mobilitätsnachweis eintragen lassen. Der Europass dokumentiert die Inhalte, Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
www.europass-info.de.
Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Bulgarien":
Mobil in Europa - Bulgarien (
pdf, 1.23 MB)
Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. 