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Arbeiten in Belgien

Arbeitsmarkttrends

In Belgien ist der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung mit etwa 62 Prozent im EU-Vergleich relativ niedrig (EU 27: 65,4 Prozent). Die Arbeitslosenquote lag im April 2008 bei 6,9 Prozent. Vor allem ältere Arbeitnehmer und die junge Generation haben es derzeit schwer, Arbeit zu bekommen. Nur etwas über ein Drittel aller älteren Erwerbsfähigen (55 bis 64 Jahre) sind erwerbstätig. Damit liegt die Beschäftigungsquote dieser Bevölkerungsgruppe weit unter dem EU-Durchschnitt (44,7 Prozent).

Auf dem belgischen Arbeitsmarkt gibt es große regionale Unterschiede: Während in Wallonien in einigen Kommunen ein Fünftel der Bewohner arbeitslos ist, blieben Ende 2007 fast 240.000 Stellen unbesetzt. In Flandern sind dank einer starken Wirtschaft in fast allen Wirtschaftszweigen neue Stellen entstanden. Viele Stellen konnten jedoch aufgrund des Arbeitskräftemangels nicht besetzt werden: Vor allem mangelt es an Fachkräften mit technischer Qualifikation aus den Bereichen Elektronik, Elektrik, Mechanik und Elektromechanik. Die Hauptstadt Brüssel ist der größte regionale Arbeitsmarkt Belgiens. Knapp über die Hälfte der Arbeitsplätze in Brüssel sind mit Pendlern aus Flandern und Wallonien besetzt.

Der Dienstleistungssektor ist in Belgien mit 77,1 Prozent der größte Arbeitgeber; in Brüssel sind sogar 90,8 Prozent der Arbeitsplätze in diesem Sektor angesiedelt. In Flandern sorgen die Wirtschaftszweige Zeitarbeit, Banken, Hotel- und Gastgewerbe, Verkehrswesen und Handel für den größten Beschäftigungszuwachs. In Wallonien gehören die Immobilienwirtschaft, die Dienstleistungen für Unternehmen, das Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Handel und die Kfz-Reparaturwerkstätten zu den wichtigsten Branchen für die Erwerbstätigkeit. In der Hauptstadtregion Brüssel arbeitet knapp die Hälfte der abhängig Beschäftigten in der Öffentlichen Verwaltung, der Immobilienwirtschaft, bei Unternehmensdienstleistern, im Handel sowie bei Banken und Versicherungen.

Die flämische Regierung will die Möglichkeit schaffen, dass bei der Beurteilung der Qualifikation eines Arbeitssuchenden künftig auch solche Kenntnisse anerkannt werden, die er oder sie durch informale Berufsausbildung, an früheren Arbeitsplätzen, im gesellschaftlichen oder sogar im täglichen Leben erworben hat. Über die Situation und Struktur der Arbeitsmärkte in den drei Regionen Belgiens können Sie sich unter http://eures.europa.eu informieren.

Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Belgien einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Belgien aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Ein Visum ist für die Einreise somit nicht erforderlich, und es kann ohne Arbeitserlaubnis jede beliebige Arbeit angenommen werden.

„Aus Sicht einer Deutschen scheint die belgische Bürokratie oft umständlich: Eine Anmeldung bei der Meldestelle in Brüssel zieht sich über mehrere Wochen hin und braucht drei Gänge zum Amt. Und ein Mietvertrag gilt erst, wenn man ihn kostenpflichtig angemeldet hat. Wenn man das alles hinter sicht hat, lebt es sich hier aber sehr gut. Es gibt viel Kultur und super Verbindungen in alle Ecken Europas.“

Hanneli Ebding ist Direktorin bei der Union Europäischer Föderalisten in Brüssel


Nach drei Monaten Aufenthalt muss eine Aufenthaltserlaubnis beim zuständigen Konsulat des Wohnorts beantragt werden, die aufgrund geltenden Gemeinschaftsrechts bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis problemlos erteilt wird. Hat ein EU-Bürger bis zum Ablauf der Dreimonatsfrist keine Stelle angetreten, kann die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden. Wer also in keinem festen Arbeitsverhältnis steht oder sich als Selbstständiger niederlassen will, muss wenigstens über eine Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um nachweisen, dass er während seines Aufenthaltes beispielsweise der belgischen Sozialhilfe nicht zur Last fällt. Demnach muss für eine Aufenthaltserlaubnis ein Einkommensnachweis vorgelegt werden, der mindestens dem monatlichen Existenzminimum in Belgien entspricht. Für die genaue Höhe der Einkommensgrenze gibt es eine offizielle Tabelle, die regelmäßig angepasst wird und bei den belgischen Gemeinden erfragt werden kann. Wenn Sie in Belgien einer Beschäftigung länger als ein Jahr nachgehen, müssen Sie einen Antrag (demande d`établissement) stellen, dass Sie in Belgien ansässig werden wollen.

Löhne, Steuern und Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten sind nur unwesentlich niedriger als hierzulande. In einer Studie von 2005, die die Lebenshaltungskosten in 32 Ländern der Welt untersuchte, liegt Deutschland auf Rang elf, Belgien auf Rang zwölf. Natürlich kostet das Leben je nach Region unterschiedlich viel: In und um Brüssel zahlen Sie am meisten.

Löhne und Gehälter

Belgier verdienen rund 15 bis 25 Prozent weniger als Beschäftigte in Deutschland - jedoch unterscheidet sich ihr Verdienst je nach Region beträchtlich: In den Regionen Brüssel, Antwerpen und Lüttich zahlen Arbeitgeber am meisten. In Flandern liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen im Schnitt knapp 2.000 € höher als in Wallonien.

Tarifverträge legen für jede Branche garantierte Mindestlöhne fest. Sie werden per Gesetz verallgemeinert und gelten daher auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die nicht Mitglied in der Gewerkschaft oder im Arbeitgeberverband sind. In welche Entgeltstufe des Tarifvertrags man eingruppiert wird, hängt - je nach Branche unterschiedlich - von Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung, Alter oder Betriebszugehörigkeit ab. Betriebliche Kollektivabkommen oder der persönliche Arbeitsvertrag können außertarifliche Gehälter vorsehen. Für sehr kleine Branchen ohne Tarifvertrag gilt der gesetzliche Mindestlohn - 1.258 € brutto pro Monat für Arbeitnehmer ab 22 Jahren. Die Einkommen leitender Angestellter sind immer Verhandlungssache. Zusätzliche Leistungen wie Jahresprämien, Fahrtkosten- oder Essenszuschüsse, Dienstwagen oder Dienstwohnung sind üblicher als in Deutschland. Fragen Sie bei Vertragsabschluss danach!

Durchschnittliche Bruttolöhne pro Monat nach Branchen

Lebensmittel 2.196 €
Textil 1.711 €
Bauwirtschaft 1.844 €
Chemie 3.546 €
Maschinenbau 2.312 €
Elektrotechnik 2.516 €

(Quelle: Statistikamt INS, Stand: 2004)

Ein IT-Techniker verdient ohne Berufserfahrung durchschnittlich 25.000 € pro Jahr, ein Ingenieur 30.000 €. Ein erfahrener Verwaltungssekretär bekommt etwa 30.000 €, eine Sekretärin des Managements mit drei Fremdsprachen etwa 40.000 €, ein Angestellter im mittleren Management rund 42.000 € bis 50.000 €, ein Senior Manager 120.000 € bis 160.000 €. (Quelle: Bundesagentur für Außenwirtschaft Bfai)

„Seit jeher zieht es die große Masse der Pendler von Belgien nach Deutschland. Seit Hartz IV nimmt der Pendlerstrom in die andere Richtung allerdings merklich zu – obwohl die Nettolöhne in Belgien um 20 Prozent, bei Facharbeitern sogar um 30 Prozent niedriger sind als in Deutschland.“

Peter Schlembach ist Gewerkschaftssekretär, C.S.C. Grenzgängerdienst Belgien – Deutschland und Eures-Berater


Von den Sozialinspektionen der regionalen Arbeitsministerien erfahren Sie, welcher Tarifvertrag für Sie gilt und in welche Entgeltstufe Sie eingruppiert werden. Wollen Sie einen ersten Anhaltspunkt, wie viel man in Ihrem Beruf in Belgien verdienen kann? Dann nutzen Sie doch die Gehaltsdatenbank unter www.loonwijzer.be.

Sozialabgaben und Steuern

In Belgien führen Angestellte rund 13 Prozent ihres Bruttogehalts an die Sozialversicherungen ab, Arbeiter rund 14 Prozent. Der Restbetrag bildet das zu versteuernde Einkommen, das mit einem progressiven Prozentsatz versteuert wird. Ein Teilbetrag des Einkommens - bei Ledigen 5.940 € - ist steuerfrei. Zudem fällt Gemeindesteuer an. Bis zu einem Einkommen von 7.290 € beträgt er 25 Prozent, bis zu 10.380 € beträgt er 30 Prozent, bis zu 17.300 € beträgt er 40 Prozent, bis zu 31.700 € beträgt er 45 Prozent, für höhere Jahreseinkommen 50 Prozent.

Beispiel: Einkommensteuerberechnung eines ledigen Angestellten

Jahreseinkommen brutto 2.500 €/Monat × 13 = 32.500 €
–13,07 % Abgaben Sozialversicherung – 4.248 €

= zu versteuerndes Einkommen = 28.252 €

Berechnung Steuerabzug:
Einkommensteuer: 45 % von 28.252 € 12.713 €
Steuerfreibetrag: 25 % von 5.940 € – 1.485 €
Staatssteuer = 11.228 €
Gemeindesteuer 5 bis 10 % von Staatssteuer + 561 € bis 1.123 €

= steuerlicher Gesamtabzug = 11.789 € bis 12.351 €
Jahreseinkommen netto 20.711 € bis 20.149 €

„In Belgien zahlt man sehr viel Lohnsteuer. Dafür sind die Krankenkassenbeiträge niedriger. Beim Arzt bezahlt man bar und bekommt ein Formular. Das muss man bei der Krankenkasse einreichen. Die Kasse erstattet nur einen Teil der Kosten. Darum schließen die meisten hier Zusatzversicherungen ab. Bei mir hat das mein Arbeitgeber übernommen. Das war gut so: Die Geburt unserer Tochter wäre sonst extrem teuer für uns geworden.“

Constantin Dellis arbeitet in der Europaabteilung des Internationalen Verbands für öffentliches Verkehrswesen (UITP), Brüssel

Bewerbung

Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig erfolgversprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, zu erfahren. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.

Neben der klassischen Bewerbungsmappe ist oft die Online-Bewerbung möglich. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und, falls gefordert, weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung. Wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, erfahren Sie unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bewerbung.

Die Vorlage für den Europass-Lebenslauf, der den Standards in den europäischen Ländern entspricht, können Sie unter www.europass-info.de herunterladen. Dort finden Sie auch ein Beispiel, wie das Dokument auszufüllen ist

Anerkennung von Abschlüssen

Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluss bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen – wie beispielsweise Arzt oder Lehrer –, sollte die Anerkennung geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, dass der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können hilfreich sein.

Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische und Französische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de) liefert eine Kurzbeschreibung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch die Berufsausbildung erworben werden. Das Dokument enthält auch Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung und zum Bildungsgang, auf dem ein Abschluss erreicht werden kann. Zudem gibt die Zeugniserläuterung Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, und zur Bewertungsskala der Benotung.

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope, www.anabin.de und www.enic-naric.net. Im Einzelfall hilft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, E-Mail: zab@kmk.org, Telefon: 0 228/50 12 64.

Arbeits- und Vertragsrecht

Allgemein sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag folgende Punkte enthält: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub und sonstige Sondervereinbarungen.

Die Arbeitsgesetzgebung unterscheidet zwischen dem Arbeitsvertrag mit Arbeitern und dem Arbeitsvertrag mit Angestellten. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig, da sie Auswirkungen auf die Probezeit, die Berechnung der bezahlten Urlaubstage, die Kündigungsfrist und die Krankenversicherung hat.

Branchentarifverträge regeln etwa 90 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. Arbeitsverträge werden meist unbefristet abgeschlossen, befristete Verträge nehmen aber zu. Sind sie nicht schriftlich fixiert, gelten sie im Streitfall - zu Gunsten des Arbeitnehmers - als unbefristet. Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, viele Belgier arbeiten aber weniger. Wer krank wird, muss binnen zwei Tagen ein ärztliches Attest vorlegen.

Die Probezeit dauert für Arbeiter 7 bis 14 Tage, für Angestellte mindestens einen Monat, maximal sechs Monate, ab einem Jahreseinkommen von 30.301 € bis zu einem Jahr. Während dieser Zeit können beide Seiten innerhalb von sieben Tagen das Arbeitsverhältnis beenden. Danach richtet sich die Kündigungsfrist bei Arbeitern nach der Betriebszugehörigkeit, bei Angestellen ist zudem das Bruttojahresgehalt entscheidend.

„Für Gewerkschaftsmitglieder intervenieren wir auch direkt und geben ihnen Rechtsschutz – genau wie die Kollegen vom DGB. Nichtmitglieder müssen nach der Beratung selbst aktiv werden. Oder Sie wenden sich an die sogenannte Sozialinspektion, die jeder individuell anrufen und in den Betrieb bitten kann. Als neutrale Beamte des belgischen Arbeitsministeriums achten sie darauf, dass die Arbeits- und Sozialgesetze in den Betrieben eingehalten werden.“

Peter Schlembach ist Gewerkschaftssekretär, CSC Grenzgängerdienst Belgien – Deutschland, und Eures-Berater


Jedem Beschäftigten stehen 20 bezahlte Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche zu. Allerdings hängt der Urlaubsanspruch davon ab, wie viele Tage man im Vorjahr für das Unternehmen gearbeitet hat - im ersten Jahr ist er also gleich Null. Viele Arbeitgeber gewähren dann unbezahlten Sonderurlaub. Auf jeden Fall gibt es zehn gesetzliche Feiertage. Das Urlaubsgeld beträgt mindestens 76 Prozent des Monatseinkommens, in der Regel 92 Prozent. Sollte es zu arbeitsrechtlichen Konflikten mit dem Arbeitgeber kommen, können Sie sich an die Gewerkschaften wenden: Fast 80 Prozent aller Beschäftigten sind dort Mitglied! Außerdem helfen die Sozialinspekteure der Arbeitsministerien: Unter Umständen intervenieren sie sogar im Unternehmen. Eine Liste deutschsprachiger Rechtsanwälte führt die Botschaft unter www.bruessel.diplo.de.

Allgemeine Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie unter http://eures.europa.eu und unter www.meta.fgov.be.

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Mutterschaft, Krankheit, Gesundheitsvorsorge und Arbeitslosigkeit. Leistungen im Krankheits- und Invaliditätsfall werden von verschiedenen Versicherungsfonds erbracht, unter denen Arbeitnehmer frei wählen können. Die Versicherungsbeiträge werden vom Lohn/Gehalt abgezogen. Der Arbeitgeber überweist sie alle drei Monate direkt an die Staatliche Anstalt für Kranken- und Invaliditätsversicherung (INAMI - RIZIV). Zusätzlich zur Pflichtversicherung ist eine Zusatzversicherung (assurance complémentaire / bijkomende verzekering) zu empfehlen. Sie ist nicht sehr teuer und insbesondere dann sinnvoll, wenn eine Schwangerschaft geplant ist. Die ärztliche Behandlung muss man zunächst selbst bezahlen. Es werden jedoch aufgrund der Pflichtversicherung bis zu 75 Prozent der Kosten rückerstattet. Die Kosten der Behandlung im Krankenhaus werden nach dem allgemeinen Tarif (ZIV tarief - AMI tariffe) ebenfalls erstattet. Für die meisten Arzneimittel ist eine Rezeptgebühr zu bezahlen. Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt.

Sozialversicherung

Im Bereich der sozialen Sicherheit haben sich die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf bestimmte Regeln verständigt. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen.

Die Vereinbarungen stellen sicher, dass kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/eulisses. Eine Übersicht über die Systeme der sozialen Sicherung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthält der Sozialkompass Europa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: Oktober 2006). Das Buch ist als PDF erhältlich unter www.bmas.de.

Wenn Sie einreisen ...
Gesetzlich Versicherte benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Karte ist in allen EUStaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Wer privat versichert ist, sollte mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel zwölf Monate gültig und wird mit einem Einmalbetrag abgegolten.

Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt (Beschäftigungs- oder Tätigkeitslandprinzip). Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleiben zunächst im Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.

Das Thema Sozialversicherung ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de (> Beratung). Dort finden Sie auch Informationen über die Internationalen Beratungstage, die von der Deutschen Rentenversicherung angeboten werden. Auf diesen Veranstaltungen können Sie sich von Fachleuten ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos zu Fragen des grenzübergreifenden Rentenrechts beraten lassen.

Wenn die Kinder mitkommen...

Innerhalb der EU haben Kinder von Wanderarbeitnehmern in allen Mitgliedstaaten das gleiche Recht auf Bildung und Betreuung wie die einheimische Bevölkerung.

In Belgien arbeiten knapp drei Viertel aller Mütter. Bereits für wenige Monate alte Babys gibt es ein gutes Netz an Kinderhorten, Kindergärten und Tagespflegeangeboten. Träger sind Kommunen, Organisationen und Unternehmen. Der Betrag, den Familien dafür selbst aufbringen müssen, hängt meist vom Einkommen ab. Er beginnt bei etwa 1,20 € pro Tag und Kind. Alle staatlichen und kommunalen Krippen werden entweder von der Flämischen oder von der Französischen Gemeinschaft bezuschusst. In den flämischen Krippen wird Niederländisch gesprochen, in den französischen Französisch.

Zudem bieten Tagesmütter ihre Dienste an. Die Kosten hierfür kann man von der Steuer absetzen. Tagesmütter werden staatlich kontrolliert: Von der „Office de la Naissance et de l’Enfance“ (www.one.be), wenn sie französischsprachig sind, von „Kind und Gezin“ (www.kindengezin.be), wenn sie flämischsprachig sind. Dort bekommt man auch eine Liste aller Krippen und Tagesmütter. Wenn die Kinder krank sind, kann man sich eine Betreuungsperson nach Hause bestellen. Die Kosten hierfür sind gering, denn sie werden von der Krankenkasse bezuschusst.

„Meine belgischen Kolleginnen haben fast alle Kinder. Sie geben sie sehr früh in die Krippe, das ist hier ganz selbstverständlich. Frauen werden hier nicht schief angeschaut, wenn sie drei Monate nach der Entbindung wieder arbeiten. Auch die Arbeitgeber kommen da entgegen: Man kann zum Beispiel unter der Woche etwas länger im Büro bleiben und hat dafür am Freitag frei.“

Elisabeth Schöffmann ist Kommunikationsberaterin für eine internationale Agentur mit Sitz in Brüssel


Fast alle Kinder zwischen zweieinhalb und sechs Jahren gehen in die Vorschule. Schulpflicht besteht vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. In der Vor- und Primarschule werden die Kinder mindestens zwischen 8.30 Uhr und 15 Uhr betreut, während der Ferien gibt es Freizeitangebote. Mit zwölf Jahren wechseln die Schüler auf die Sekundarschule. Für die Suche nach einer geeigneten Institution im Sekundarschulbereich empfiehlt sich folgende Internetseite: www.enseignement.be.

Detaillierte Informationen zum belgischen Schulwesen finden Sie in der EURES-Broschüre „Umzug nach Belgien“ unter www.regioaachen.de. Informationen über die Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft unter www.dglive.be und unter www.unterrichtsverwaltung.be.

Die beiden deutschen Schulen in Brüssel und Antwerpen, die auch Kindergartenplätze anbieten, verlangen Gebühren: Informationen gibt es unter www.dsbruessel.be.

Kindergeld wird bis zum Alter von 18 Jahren oder 25 Jahren (bei Ausbildung oder Studium) gezahlt: Für das erste Kind 77 € pro Monat, für das zweite 143 €, für alle weiteren 213 € (Stand: April 2006).

„Toll ist, dass in Belgien jeder Arbeitnehmer das Recht hat, eine „Karrierepause“ einzulegen: Bis zu fünf Jahre lang darf man seine Tätigkeit unterbrechen, ohne dass der Arbeitgeber deswegen kündigen könnte. Voraussetzung ist aber, dass das Unternehmen mehr als elf Mitarbeiter beschäftigt. Manche Arbeitnehmer nutzten die Pause, um sich beruflich neu zu orientieren.“

Birte Day ist Pressesprecherin der Europäischen Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe UEAPME (www.ueapme.com und www.normapme.com)


Schwangere haben das Recht auf 15 Wochen Mutterschutz. Während dieser Zeit gibt es keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, dafür aber Mutterschaftsgeld - allerdings nur für abhängig beschäftigte Frauen: 82 Prozent des Entgelts werden während der ersten 30 Tage gezahlt. Ab dem 31. Tag und nach dem 15-wöchigen Mutterschaftsurlaub gibt es 75 beziehungsweise 60 Prozent des Entgelts bis zu einer Höchstgrenze. Es besteht kein Anspruch auf Elternzeit oder Erziehungsgeld. Als Geburtshilfe erhalten Eltern 945 € für das erste Kind, 711 € für jedes weitere Kind.

  Unsere Publikationen zum Thema "Arbeiten in Belgien":

Mobil in Europa - Belgien ( pdf, 1.58 MB)

Weitere Informationen und Beratungsangebote :

www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Die Deutsche Rentenversicherung führt bundesweit internationale Beratungstage durch. Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger beraten kostenlos und geben Auskunft zur Rente und Arbeitsaufnahme im Ausland. Die Website gibt u.a. die aktuellen Termine bekannt. www.grenzpendler.nrw.de Mit der Internetseite www.grenzpendler.nrw.de unterstützt das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die grenzüberschreitende Arbeitssuche und stellt viele nützliche Informationen bereit – beispielsweise auch zu steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen.

 

Mit freundlicher Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. Bundesagentur für Arbeit - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung